Buchungsbelege – Alles Wichtige über Quittungen

Betriebsausgaben bei der Reisekostenabrechnung

Bei der Steuererklärung werden Ausgaben und Einnahmen gegengerechnet. Damit die Finanzbeamten durchblicken und die Abrechnung ordnungsgemäß verläuft, sollten die wichtigsten Tipps und Tricks in Bezug auf Quittungen befolgt werden. Rechnungen sind zu sammeln und ordnungsgemäß einzureichen. Und damit beginnt auch schon der erste Hinweis.

10 Tipps und Tricks über Quittungen!

  1. Belege sammelnBetriebsausgaben bei der ReisekostenabrechnungDie Buchungsbelege in der Schuhschachtel sind im Fernsehen immer mal wieder zu sehen. Im wirklichen Leben ist ein geschicktes Ordnungssystem aber vorzuziehen. Ein System spart auch anschließende Zeit zum Sortieren.
  2. Rechnungen verlangen – Teure Produkte, insbesondere die Büroeinrichtung, sollten immer auf Rechnung gekauft werden. Die Belege sind durchzuschauen und auf Vollständigkeit zu prüfen.
  3. Bücher kaufen – In fast allen Branchen werden Bücher benötigt. Gerade in diesem Fall schauen die Finanzbeamten besonders genau hin. Daher ist es wichtig, dass die Titel der Bücher auf den Quittungen angegeben sind und bestenfalls noch der eigenen Branche zugeordnet werden können.
  4. Eigenbelege erstellen – Wenn keine Rechnung vorhanden ist, kann in Ausnahmefällen ein Eigenbeleg eingereicht werden. Name, Anschrift, Betrag, Art der Ausgabe, Ort und Datum, sowie die Unterschrift des Ausstellers müssen darauf zu finden sein.
  5. Kontoauszüge aufheben – Wenn einmal keine Quittung vorhanden ist, können Quittungen auch über die Abbuchung nachgewiesen werden. Der Betrag und häufig auch die Zuordnung können vom Auszug entnommen werden.
  6. Original und Kopie – Bei den meisten Quittungen reicht eine Kopie als Nachweis auf. Die Finanzbeamten können aber auch immer das Original verlangen. Dieses sollte daher aufbewahrt werden.
  7. Reisekosten geltend machen – Wenn der Arbeitgeber die Reisekosten nicht in vollständiger Höhe übernimmt oder übernehmen kann, sind diese über das Finanzamt abzurechnen. Die Ausgaben müssen jedoch nachgewiesen werden.
  8. Werbekosten – Werbung gehört zum Geschäft. Ausgaben in Höhe von bis zu 1.000 Euro werden vom Fiskus mit einer Pauschale vergütet. Quittungen müssen hier nicht zwingend eingereicht werden.
  9. Pauschalen – Auf den Steuerunterlagen vom Finanzamt können Pauschalen eingetragen werden. Wenn sich die Höhe im Rahmen bewegt, müssen die Pauschalen nicht eingereicht werden. Im Zweifel sollte ein Nachweis vorhanden sein.
  10. Weiterbildung – Die Reisekosten können über Quittungen nachgewiesen werden. Die eigentliche Weiterbildung kann auch mit der Zulassungsbescheinigung bestätigt werden, sofern der Betrag darauf angegeben ist.

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