Gilt die Geschäftsreise als Arbeitszeit?

Pendlerpauschale für Pendler gehört nicht in die Reisekostenabrechnung

Die Globalisierung hat die Geschäftswelt längst erreicht. Für die Angestellten bedeutet dies, dass die Bereitschaft auf Dienstreise zu gehen, zu der Erwartungshaltung der Vorgesetzten gehört. Kunden werden daheim besucht, Messen müssen vertreten und an Meetings teilgenommen werden. Fortbildungen und Vertragsverhandlungen mit Partnern ergänzen das Portfolio der Tätigkeiten, die eine Geschäftsreise erfordern.

Bei der Reise innerhalb Deutschlands hört es selten auf. Häufig wird europa- oder weltweit agiert. Fahrten oder Reisen nehmen entsprechend Zeit in Anspruch. Für den Angestellten stellt sich daher die berechtigte Frage, ob es sich um Arbeitszeit oder Freizeit handelt.

Was gilt alles als Arbeitszeit?

Während der Anreise, am Zielort und bei der Abreise werden diverse Tätigkeiten wahrgenommen. Aber was gilt konkret als Arbeitszeit?

  • Anreise/AbreisePendlerpauschale für Pendler gehört nicht in die ReisekostenabrechnungZur Arbeitszeit zählen alle Aspekte der Anreise, die sich mit der Arbeit beschäftigen. Wird auf der Zugfahrt ein Meeting vorbereitet, so wird gearbeitet. Selbst das Gespräch mit dem Mitarbeiter auf der Autofahrt, sofern es sich um das Geschäft dreht, ist Arbeitszeit. Wird im Flugzeug geschlafen, so muss dies unter Freizeit verbucht werden. Wer selber fährt, arbeitet unter Umständen (abhängig vom Beruf) ebenfalls.
  • Vor Ort – Wie lange dauert die Arbeitszeit für gewöhnlich im Job? Dieser Wert sollte als Richtlinie für die Dauer während der Geschäftsreise genommen werden. Alles was darüber hinausgeht, wird als Überstunden verbucht. Wie diese überschüssige Arbeitszeit verrechnet wird oder im Gegenzug freigenommen werden kann, muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden.
  • Feiertage – Hier liegt tatsächlich eine Besonderheit vor. Bei Feiertagen gelten immer die entsprechenden Regelungen des Aufenthaltsortes. Wer auf Geschäftsreise in Amerika ist, muss am Tag der Deutschen Einheit arbeiten. An einem amerikanischen Feiertag wäre hingegen frei oder es würden die entsprechenden Regelungen zur Bezahlung an Feiertagen greifen. Bezüglich dieser Tage im Ausland sollte sich der Angestellte vorab informieren. Denn die Einheimischen werden an diesen Tagen ebenfalls weniger oder gar nicht arbeiten.

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