Nebenkosten auf der Geschäftsreise – Trinkgelder und Co

Bewirtungsaufwendungen, Formular

Trinkgelder sind nicht die größten Ausgaben auf einer Geschäftsreise. Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten schlagen weitaus höher zu Buche. Dennoch können Nebenkosten steuerlich geltend gemacht werden. Nachfolgend werden einige Kostenbestandteile einer Dienstreise aufgeführt, die häufig vergessen werden anzugeben.

Welche Nebenkosten einer Geschäftsreise sind steuerlich abzugsfähig?

Die Übernachtung wird vorab gebucht, die Verpflegung wird als Grundbestandteil eingeplant und die Reise an sich ist bereits im Wort Reisekosten enthalten. Diese Grundelemente haben einen festen Platz in der Planung. Aber welche Rolle spielen folgende Nebenkosten?

  1. TrinkgeldBewirtungsaufwendungen, FormularEs wird ein Taxi bestellt, welches den Geschäftsreisenden zum Hotel fährt. Der Hotelboy trägt die Koffer auf das Zimmer. Und beim späteren Essen wird der Reisende von einer überaus freundlichen Bedienung bewirtet. Allein dreien kann ein Trinkgeld gewährt werden. Der Vorsteuerabzug ist beim Trinkgeld meist nicht möglich, da es nicht ordnungsgemäß ausgewiesen werden kann.
  2. Parkgebühren – Mit dem Auto in einer fremden Stadt unterwegs. Wo wird geparkt? Eine Tiergarage oder doch lieber irgendwo an der Straße. Je nach Ort der Veranstaltung ist es sehr wahrscheinlich, dass für die Erlaubnis das Auto abstellen zu dürfen, eine Gebühr verlangt wird. Diese sollte steuerlich geltend gemacht werden, weswegen die Parkquittung aufzuheben ist.
  3. Diverse Gebühren – Wofür fallen vor Ort Gebühren an? Die Benutzung des Telefons in einem Hotel, die Verwendung von Internet, die Aufbewahrung von Gepäck und auch für das Kopieren können Gebühren auf der Geschäftsreise fällig werden.
  4. Stornos oder Umbuchungen – Es kommt immer mal wieder vor, dass durch falsche Entscheidungen oder Planänderungen Storno- oder Umbuchungsgebühren anfallen. Diese können natürlich dem Geschäft zugeordnet oder somit bei der Steuer abgesetzt werden.

Während einer Geschäftsreise kann ein Zahlungsbeleg schon einmal vergessen werden. Wer dem Taxifahrer ein Trinkgeld gibt, der erhält wahrscheinlich nicht einmal eine Quittung. In solchen Situationen können diese Quittungen als Eigenbeleg, wenn plausibel begründet und in sachgerechter Höhe, erstellt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert