Reisekostenübernahme für Vertiefungsseminar abgelehnt

Firmenwagen Reisekostenabrechnung

Firmenwagen ReisekostenabrechnungEine gerichtliche Entscheidung musste her, um über die Übernahme von Reisekosten für ein Vertiefungsseminar des Gemeinderates Treubert zu entscheiden. Diese war, seiner Meinung folgend, nach Aufforderung seines Vorgesetzten zu dem Seminar aufgebrochen. Als die Kosten schließlich nicht übernommen wurden, und keine friedliche Einigung in Sicht war, wurde der Gerichtsweg beschritten.

Hintergründe zum Fall

Im Oktober des Jahres 2012 landete ein Flyer auf dem Tisch von Gemeinderat Treubert. Das Angebot zum Seminar für Gemeinderäte beim Bayrischen Selbstverwaltungskolleg war Gegenstand dieses Flugblattes. Da dieses Schreiben auf seinem Rätesitz platziert wurde, ist er davon ausgegangen, dass es sich um eine Aufforderung zur Teilnahme handelt. Thema des Seminars war das Bauplanungsrecht und die Verkehrssicherungspflicht. Für die Fahrt entstanden Kosten in Höhe von 226,80 Euro.

Nicht lange davor wurde vom selben Mitarbeiter am selben Ort ein weiteres Seminar besucht. Es handelte sich um eine Tagung zum Thema Energie. Diese Veranstaltung hat für Treubert identische Kosten in Höhe von 226,80 Euro aufgeworfen. Im Gegensatz zu der Fortbildung aus dem Oktober 2012, wurden die Kosten hier jedoch übernommen.

Gerichtliche Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Würzburg gab der Marktgemeinde Stadtlauringen Recht. Die Ansicht, dass der Gemeinderat die Reise ohne Aufforderung unternommen hat wurde unterstützt. Zudem konnte nachgewiesen werden, dass keine vorherige Genehmigung der Reise ausgesprochen wurde. Ein Reisekostenantrag sei eingegangen, wurde aber zum Zeitpunkt der Abreise noch nicht bearbeitet worden. Die Voraussetzungen für eine Übernahme der Kosten waren damit nicht erfüllt.

Zum Verhängnis wurde Treubert eine Satzung, welche im Jahr 2008 festgelegt wurde. Dort wurde festgelegt, dass die Teilnahme an „Beratungen und Entscheidungen des Marktgemeinderates“ gebunden sein muss. Dies trifft jedoch nicht zu, daher muss Treubert die Kosten selber tragen.

Hinweis

Strittige Entscheidungen solcher Art sind oftmals Gegenstand von Gerichtsverhandlungen. Jeder Arbeitnehmer kann diese Missverständnisse umgehen, indem zuvor eine eindeutige Genehmigung für die Fahrt eingeholt wird.

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