Sachbezugswerte 2014

Sachbezugswerte 2014 auf reisekostenabrechnung.com

Update: 20.12.2015 Die neuen Pauschalen zum Verpflegungsmehraufwand 2016 sind da!

Sachbezugswerte 2014 auf reisekostenabrechnung.comAls Sachbezug werden Einnahmen bezeichnet, die ein Arbeitnehmer nicht in Geld, sondern in Sachwerten erhält. Diese werden häufig auch Naturallohn, Naturalleistung oder zusätzliche Leistung genannt. Solche Sachleistungen können während der regulären Arbeitszeit, für Dienstreisen oder auch zur Deckung einer doppelten Haushaltsführung vorgesehen werden. Die Sachwerte gehören zu der Gesamtentlohnung für die geleistete Arbeit. Sie werden daher im Steuerrecht zum steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers gezählt.

Die häufigsten Sachbezüge, die den Arbeitnehmern gewährt werden sind:

  • verbilligte oder kostenlose Verpflegung oder Unterkunft
  • Benzingutscheine
  • Gutscheine für Freiflüge

Was sind Sachbezugswerte?

Bei Gutscheinen jedweder Art gilt der Endpreis, den der jeweilige Gutschein am Abgabeort hat. Dieser kann durch die vor Ort üblichen Preisnachlässe gemindert werden. Für die Anrechnung von Verpflegung und Unterkunft gelten hingegen verbindlich festgelegte Werte, die als Sachbezugswerte bezeichnet werden. Bei der Besteuerung werden nur diese berücksichtigt.

Wie werden die Sachbezugswerte festgelegt?

Für die Höhe der Sachbezugswerte für die Verpflegung und Unterkunft ist die Entwicklung der allgemeinen Verbraucherpreise, der sogenannte Verbraucherpreisindex von Bedeutung. Dieser ist im Vorjahr für die Verpflegung und Unterkunft um etwa 2,3 % gestiegen. Für 2014 wurden daher vom Bundesfinanzministerium die Sachbezugswerte für verbilligte oder kostenfreie Mahlzeiten und Wohnraum erhöht.

Übersicht über die aktuellen Sachbezugswerte 2014

  • Verpflegung für Arbeitnehmer (Erwachsene, Jugendliche und Auszubildende)
    Frühstück: 49,00 Euro pro Monat oder 1,63 Euro pro Tag
    Mittagessen: 90,00 Euro pro Monat oder 3,00 Euro pro Tag
    Abendessen: 90,00 Euro pro Monat oder 3,00 Euro pro Tag
    Gesamt: 229,00 Euro pro Monat oder 7,63 Euro pro Tag
  • Verpflegung für volljährige Familienangehörige
    Frühstück: 49,00 Euro pro Monat oder 1,63 Euro pro Tag
    Mittagessen: 90,00 Euro pro Monat oder 3,00 Euro pro Tag
    Abendessen: 90,00 Euro pro Monat oder 3,00 Euro pro Tag
    Gesamt: 229,00 Euro pro Monat oder 7,63 Euro pro Tag
  • Verpflegung für minderjährige Familienangehörige (unter 18 Jahren)
    Frühstück: 39,20 Euro pro Monat oder 1,30 Euro pro Tag
    Mittagessen: 72,00 Euro pro Monat oder 2,40 Euro pro Tag
    Abendessen: 72,00 Euro pro Monat oder 2,40 Euro pro Tag
    Gesamt: 183,20 Euro pro Monat oder 6,10 Euro pro Tag
  • Verpflegung für minderjährige Familienangehörige (unter 14 Jahren)
    Frühstück: 19,60 Euro pro Monat oder 0,65 Euro pro Tag
    Mittagessen: 36,00 Euro pro Monat oder 1,20 Euro pro Tag
    Abendessen: 36,00 Euro pro Monat oder 1,20 Euro pro Tag
    Gesamt: 91,60 Euro pro Monat oder 3,05 Euro pro Tag
  • Verpflegung für minderjährige Familienangehörige (unter 7 Jahren)
    Frühstück: 14,70 Euro pro Monat oder 0,49 Euro pro Tag
    Mittagessen: 27,00 Euro pro Monat oder 0,90 Euro pro Tag
    Abendessen: 27,00 Euro pro Monat oder 0,90 Euro pro Tag
    Gesamt: 68,70 Euro pro Monat oder 2,29 Euro pro Tag
  • Unterkunft bei der Belegung mit einem Beschäftigten für volljährige Erwachsene
    Unter­kunft all­ge­mein: 221,00 Euro pro Monat oder 7,37 Euro pro Tag
    In einer Gemeinschaftsunterkunft: 187,85 Euro pro Monat oder 6,26 Euro pro Tag
  • Unterkunft bei der Belegung mit zwei Beschäftigten für volljährige Erwachsene
    Unter­kunft all­ge­mein: 132,60 Euro pro Monat oder 4,42 Euro pro Tag
    In einer Gemeinschaftsunterkunft: 99,45 Euro pro Monat oder 3,32 Euro pro Tag
  • Unterkunft bei der Belegung mit drei Beschäftigten für volljährige Erwachsene
    Unter­kunft all­ge­mein: 110,50 Euro pro Monat oder 3,68 Euro pro Tag
    In einer Gemeinschaftsunterkunft: 77,35 Euro pro Monat oder 2,58 Euro pro Tag
  • Unterkunft bei der Belegung mit mehr als drei Beschäftigten für volljährige Erwachsene
    Unter­kunft all­ge­mein: 88,40 Euro pro Monat oder 2,95 Euro pro Tag
    In einer Gemeinschaftsunterkunft: 55,25 Euro pro Monat oder 1,84 Euro pro Tag
  • Unterkunft bei der Belegung mit einem Beschäftigten für Jugendliche oder Auszubildende
    Unter­kunft all­ge­mein: 187,85 Euro pro Monat oder 6,26 Euro pro Tag
    In einer Gemeinschaftsunterkunft: 154,70 Euro pro Monat oder 5,16 Euro pro Tag
  • Unterkunft bei der Belegung mit zwei Beschäftigten für Jugendliche oder Auszubildende
    Unter­kunft all­ge­mein: 99,45 Euro pro Monat oder 3,32 Euro pro Tag
    In einer Gemeinschaftsunterkunft: 66,30 Euro pro Monat oder 2,21 Euro pro Tag
  • Unterkunft bei der Belegung mit drei Beschäftigten für Jugendliche oder Auszubildende
    Unter­kunft all­ge­mein: 77,35 Euro pro Monat oder 2,58 Euro pro Tag
    In einer Gemeinschaftsunterkunft: 44,20 Euro pro Monat oder 1,47 Euro pro Tag
  • Unterkunft bei der Belegung mit mehr als drei Beschäftigten für Jugendliche oder Auszubildende
    Unter­kunft all­ge­mein: 55,25 Euro pro Monat oder 1,84 Euro pro Tag
    In einer Gemeinschaftsunterkunft: 22,10 Euro pro Monat oder 0,74 Euro pro Tag

Ausnahmen bei der Verpflegung

Sachbezüge und ReisekostenVoraussetzung für die Anwendung von Sachbezugswerten bei der Verpflegung ist, dass es sich dabei um eine übliche Mahlzeit handelt. Der Wert pro Person und Essen darf den Preis von 60 Euro nicht übersteigen. Liegt dieser darüber, wird von einem Belohnungsessen ausgegangen. In diesem Fall wird der tatsächliche Preis der Mahlzeit als Arbeitslohn versteuert.

Handelt es sich hingegen bei einem Essen um ein Geschäftsessen, an dem auch Geschäftspartner außerhalb des Unternehmens teilnehmen, wird der Gesamtpreis erstattet. Der Arbeitnehmer muss die Mahlzeit nicht versteuern.

Weitere Neuregelungen in Verbindung mit Sachbezugswerten 2014

Zu beachten bei der Abrechnung ist, dass ab 2014 die Verpflegungspauschale nicht mehr um den Wert des Sachbezugs gekürzt werden darf. Erhält der Arbeitnehmer während einer Geschäftsreise, die länger als 8 Stunden dauert, kostenfreie Mahlzeiten, gilt folgendes:

Die Verpflegungspauschale (Verpflegungsmehraufwand) wird um

  • 20% für das Frühstück und
  • 40% für das Mittag- oder Abendessen

des Pauschalwerts für den 24-stündigen Diensteinsatz gekürzt. Der geringere Sachbezugswert darf ab 2014 nicht mehr angewendet werden.

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