Studie: Manuelle Reisekostenabrechnung dauert 20 Minuten

Controlling

HRS Und GBTA Foundation haben eine Studie erstellt, welche sich mit dem Thema manuelle Reisekostenabrechnung beschäftigt. Das Ergebnis spricht im großen Stil von einer technischen und somit zeitsparenden Lösung. Das Fazit ist nicht von der Hand zu weisen, gehört die Abrechnung der Reisekosten doch oftmals zu den größten Kostenpunkten innerhalb eines Unternehmens.

Die Studie greift auf Daten von mehr als 500 Verantwortlichen zurück, welche sich beruflich mit Reisekosten beschäftigen müssen. Die Auswertung wird nachfolgend übersichtlich zusammengefasst.

Erkenntnisse zur manuellen Reisekostenabrechnung in Unternehmen

Viele Unternehmen beschäftigen sich in jüngster Vergangenheit mit ihrer Reisekostenabrechnung, um Zeit und Geld einzusparen. Die aktuelle Studie unterstützt diese Entscheidung. Nachfolgende Fakten wurden ermittelt.

Dauer für eine manuelle Reisekostenabrechnung: 20 Minuten

ControllingDer Zeitaufwand für einen Mitarbeiter die Reisekosten manuell zu errechnen, liegen bei 20 Minuten. Je nach Anzahl von Reisenden und Umfang der Geschäftsreise können sich hohe Gesamtzeiten zusammenaddieren. Und Zeit ist bekanntlich ebenfalls mit Geld gleichzusetzen. Denn der Mitarbeiter könnte in einem anderen Bereich sicherlich effektiver eingesetzt werden.

Prozesskosten je Vorgang: 53 Euro

Es dauert nicht nur die Reisekosten richtig abzurechnen, es entstehen dabei auch Kosten für das Unternehmen.

Fehlerhafte Abrechnungen: 19 von 100

Das Reisekostenrecht ist komplex und in stetiger Änderung. Dies erhöht die Fehleranfälligkeit. Eine falsche Umsetzung oder ein Rechenfehler können sich schnell im Budget bemerkbar machen. Aber auch der Geschäftsreisende ist an einer korrekten Abrechnung interessiert.

Dauer für die Korrektur einer fehlerhaften Abrechnung: 18 Minuten

Das Ausbessern einer fehlerbehafteten Abrechnung dauert fast so lange, wie das Erstellen der Reisekostenabrechnung von Beginn an.

Prozesskosten je Korrektur: 48 Euro

Die Dauer ist im Vergleich zur Ersterstellung leicht verkürzt und dies gilt folglich auch für die Kosten des Prozesses. Sowohl Zeitaufwand, als auch zusätzliche Kosten, sind jedoch zu vermeiden.

Bei der Reduzierung von Kosten ist daher auch am Prozess anzusetzen und nicht nur an den direkt ersichtlichen Ausgaben.

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