Erste Tätigkeitsstätte

Erste Tätigkeitsstätte

Mit dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“, das 2014 in Kraft trat, wurde in der Reisekostenabrechnung der neue Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ eingeführt. Er ersetzt den bisher genutzten Terminus „regelmäßige Arbeitsstätte“ und wirkt sich auf die Einkommensteuererklärungen und Dienstreiseabrechnungen von Arbeitnehmern aus.

Reisekosten gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen – ein Ratgeber

Immer mehr Unternehmen richten ihre betriebliche Tätigkeit überregional aus. Selbst kleinere und mittelständische Unternehmen sind heute mit Dependancen in anderen Bundesländern, im europäischen Ausland oder sogar in Übersee vertreten. Mit einer herausragenden Idee und technischem Know-how kann man selbst als Betrieb mit wenigen Dutzend Mitarbeitern Marktführer werden. Eine Entwicklung, die Folgen hat – auch für …