Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - Lexikon, Reisekosten

Auf unseren Seiten wurde bereits darüber gesprochen, dass das Thema erste Tätigkeitsstätte für Arbeitnehmer sehr wichtig sein kann. Dies gilt insbesondere für die Berechnung von Fahrtkosten. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte können in der Regel nur mit dem Ansetzen der Entfernungspauschale bzw. der Pendlerpauschale abgerechnet werden. Das heißt, es kann immer nur die Pauschale für die …

Erste Tätigkeitsstätte

Erste Tätigkeitsstätte

Mit dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“, das 2014 in Kraft trat, wurde in der Reisekostenabrechnung der neue Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ eingeführt. Er ersetzt den bisher genutzten Terminus „regelmäßige Arbeitsstätte“ und wirkt sich auf die Einkommensteuererklärungen und Dienstreiseabrechnungen von Arbeitnehmern aus.

Pendlerpauschale

Pendlerpauschale bei der Steuererklärung, 0,30 Km für einfache Strecke in Werbungskosten ansetzen

Die Pendler- oder Entfernungspauschale bezeichnet im deutschen Einkommenssteuerrecht die Kosten für Fahrten zwischen Wohnstätte und Tätigkeitsstelle. Die Pendlerpauschale findet bei den Werbungskosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung berücksichtigung und beträgt derzeit 0,30 je gefahrenen Kilometer in der einfachen Strecke. Die Pendlerpauschale ist ausdrücklich kein Element der Reisekostenabrechnung. Im Rahmen der Reisekostenabrechnung geht es die Summe …

Entfernungspauschale

Entfernungspauschale und Pendlerpauschale

Bei der Entfernungspauschale, im Volksmund auch „Pendlerpauschale“ genannt, geht es um die täglichen und regelmäßigen Fahrten von der Wohnung zur Arbeit, die bei der Steuererklärung mit 0,30 € pro Kilometer der einfachen Wegstrecke geltend gemacht werden können. Die Entfernungspauschale ist nicht direkt dem Bereich der Reisekostenabrechnung (welche Unkosten bei Dienst- und Geschäftsreisen oder Auswärtstätigkeiten beispielsweise …