Tagegeld

Tagegeld bei der Reisekostenabrechnung

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es bei einer Dienstreise zu einem Verpflegungsmehraufwand kommt. Der Verpflegungsmehraufwand wird auch als Spesen oder Auslöse bezeichnet. Werden für die Abrechnung des Verpflegungsmehraufwands die gesetzlich festgesetzte Pauschalbeträge verwendet, so wird der Begriff Tagegeld angewendet. Wie hoch die abrechenbaren Pauschbeträge (Tagegelder) sind, hängt dabei entscheidend von dem Aufenthaltsort ab. Eine aktuelle Übersicht des jeweiligen Tagegeld-Satzes finden Sie im Artikel zum Verpflegungsmehraufwand 2018, Verpflegungsmehraufwand 2017, Verpflegungsmehraufwand 2016.

Generelle Charakteristika vom Tagegeld

Um Tagegeld zu erhalten, muss die Dienstreise mindestens acht Stunden dauern. Damit die Kosten für den entstandenen Verpflegungsmehraufwand nicht einzeln nachgewiesen werden müssen, existieren sogenannte Pauschbeträge. Ihre Höhe ist gesetzlich fixiert. Ferner kann dieser beruflich bedingte Mehraufwand steuerrechtlich unter gewissen Voraussetzungen als Werbekosten oder als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Tagegeld innerhalb Deutschlands

Die Höhe des Tagegeldes ist durch Pauschalsätze fixiert. Diese gelten pro Kalendertag und Dauer von der Auswärtstätigkeit. Bei einer Dienstreise von mindestens 8 Stunden aber weniger als 24 Stunden, sowie an An- und Abreisetagen bei mehrtägigen Geschäftsreisen beträgt die Pauschale 12 Euro. Für Tage mit einer 24-stündigen Abwesenheit, werden 24 Euro gewährt. Festgesetzt wurde diese Regelung in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes. Es kann zu einer Kürzung des Tagegeldsatzes kommen, wenn eine amtlich unentgeltliche Verpflegung vorgelegen hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Leistungsempfänger aufgrund seines Amtes eine kostenlose Verpflegung erhalten hat. Alle Pauschalen für In- und Auslandsreisen finden Sie auf unseren Seiten zum Verpflegungsmehraufwand 2018, 2017 und 2016.

Tagegeld für Auslandsreisen

Verpflegungsmehraufwand: Tagegeld Pauschale für AuslandsaufenthalteBei Dienstreisen ins Ausland werden meist andere Tagegeldsätze herangezogen. Diese liegen häufig über den inländischen Pauschalbeträgen. Erfolgt eine Dienstreise vom Inland in das Ausland, wird der Pauschalbetrag nach dem Ort bestimmt, den der Steuerpflichtige vor Mitternacht (Ortszeit) zuletzt erreicht hat. Für einen eintägigen Aufenthalt im Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Herkunftsland ist der Pauschbetrag des letzten Ortes im Ausland maßgeblich, wo der Steuerpflichtige seiner Tätigkeit nachgegangen ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat im Dezember des Jahres 2017 neue Pauschbeträge für Auslandsreisen veröffentlicht. Bei einigen Ländern haben sich die Beträge stark geändert. Meist sind sie deutlich heraufgesetzt worden.

8 Antworten auf „Tagegeld“

  1. Hallo, wie ist das bei Selbstständigen? Diskutiere seit paar Tagen mit einem Bekannten der selbstständig ist. Der Steuerberater von ihm, läßt ihn für jeden Arbeitstag das ganze Jahr über Formukar ausfüllen, Verpflegungsmehraufwand, wie das Fahrtenbuch. Ich bin der Meinung, er kommt jeden Tag nach Hause und kann sich sein Essen zu Hause vorbereiten. Ausserdem gibt es bestimmt eine Grenze wieviel man im Jahr an Mehraufwand absetzen kann. Und nicht jeden Tag Kosten geltend machen. Ausserdem arbeiten die beiden zwar Selbstständig, jedoch über einen Architekten, also sind sie obwohl selbstständig in diesen Fall Arbeitnehmer und dürften die Kosten doch garnicht bei ihnen absetzen sondern zu Lasten des Architekten und fals er das nicht zahlt, dann bei privaten Einkommenserklärung als Werbungskosten angeben. Wer hat von uns beiden Recht?

  2. Bespiel 1: man reist ab von München nach China um 18:00 Abends (von Zuhause weggefahren) und kommt den nächsten Tag an. Hat man an den 1.Tag (wo man weggefahren ist) recht auf €12,- Tagesgeld von Deutschland, kein Tagesgeld oder das Tagesgeld von China?
    Beispiel 2: Man fliegt von China wieder zurück nach München und ist in München um 4.30 (Morgens). Hat man recht auf Tagesgeld an den Tag wo man ankommt? Und wenn ja, auf die €12,- Tagesgeld von Deutschland oder das Tagesgeld von China?

  3. Frage, wie lange darf eine Dienstreise dauern bis das keine Verpflegungskosten und Tagegeld vom Arbeitgeber mehr gezahlt werden müssen?
    Wie sieht das Ganze aus, wenn im 14 Tägigen Wechsel am Dienstsitz und im Ausland immer beim gleichen Kunden gearbeitet wird?
    Welches Gesetz greift hier?
    Danke

    1. Hallo, es gibt hier eine Frist von 3 Monaten am gleichen Einsatzort in der Verpflegungsmehraufwand gezahlt werden kann (wie gesagt, der Arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet). Die Frist wird quasi „zurückgesetzt“, wenn eine Unterbrechung von 4 Wochen (Grund ist egal) vorliegt.

  4. Was passiert, wenn ein Selbstständiger außerhalb seines Wohnortes für drei Wochen arbeitet, aber für diesen Zeitraum eine Wohnung mit Küche gestellt bekommt? Er kann demnach einkaufen und kochen, wie auch zu Hause, ohne auf die Versorgung durch teure Restaurants angewiesen zu sein?
    Muss man hier Tagegeld zahlen und wenn ja, reduziert sich das, wenn die Gastwohnung mit einer Küche ausgestattet ist?

  5. Hallo ,ich arbeite bei eine firma ,firmen gälende in argenbühl,ich war da in firmen gälende gearbeitet von 12.08 bis 26.08.2016,meine wohnadresse ist Grevenbroich NRW ungefehr 600 km meine schef sagt ich kriege nicht späsen Geld ,weil ist firmen gälende das ist korekt oder?

  6. Hallo. Hätte eine Frage zur Ab/Abreise.

    Ein Mitarbeier, fährt morgens um 7:00 Uhr von Deutschland nach Belgien- Ankunft 15:00 Uhr und geht dann noch für 3 Stunden arbeiten.
    Wie berechnet sich dann die VMA?
    Erster Tag Anreise 12€-was ist aber mit der Arbeitszeit?
    Zweiter Tag 41€ ( haben die Vma gekürzt)
    Dritter Tag Abreise??? VMA Ausland?
    Übernachtung 2x 20
    Vielen Dank

    1. Hallo,

      die Arbeitszeit ist am Ankunftstag unerheblich. Es gilt die Pauschale für die Anreise für das jeweilige Zielland (siehe Tabelle zum Verpflegungsmehraufwand). Bei der Abreise gilt, dass der letzte ausländische Ort entscheidend ist, an dem der Reisende einer geschäftlichen Tätigkeit nachgegangen ist – Durchreiseländer zählen also nicht.

      VG,
      Jan

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert