Verpflegungsmehraufwand 2018

Verpflegungsmehraufwand 2018
Update, Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel ist veraltet. Mittlerweile gibt es die neuen Pauschalen: Verpflegungsmehraufwand 2024.

Infos zu Spesen-Sätzen 2018 im Inland & Ausland

Am 8. November 2017 – so früh wie in kaum einem anderen Jahr – gab das Finanzministerium die neuen Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 2018 bekannt. Dieser ist ab dem 1. Januar 2018 gültig und hat einige Änderungen zu verzeichnen.

Wir zeigen, was bleibt und was neu ist und liefern eine komplette Liste der Pauschalen für Geschäftsreisen ins Ausland. Zudem führen wir die Spesensätze 2018 für Geschäftsreisen im Inland auf und erklären, wie Sie auch im kommenden Jahr das Beste aus den Pauschalen für Spesen herausholen.

Im Folgenden finden Sie zunächst die wichtigsten allgemeinen Informationen zum Verpflegungsmehraufwand und einen Überblick über die Pauschalen zum Verpflegungsmehraufwand 2018. Eine Tabelle mit den aktuellen Pauschalen für sämtliche Länder haben wir am Ende des Artikels zusammengestellt. Für weiterführende Informationen zum Tagegeld können Sie hier das passende Schreiben des Bundesfinanzministeriums über die Spesensätze aufrufen.

Verpflegungsmehraufwand 2018 – Allgemeine Informationen

Beim Verpflegungsmehraufwand ist der Name Programm. Es handelt sich hierbei nicht, wie so oft fälschlich angenommen, um einen Ersatz für anfallende Verpflegungskosten. Gedeckt werden sollen Mehraufwendungen, die auf Geschäftsreisen entstehen. Hierbei wird seit der Reisekostenreform nur noch zwischen zwei Pauschalen unterschieden:

  • Die eine Verpflegungspauschale gilt für Geschäftsreisen von einer Dauer zwischen acht (mehr als acht Stunden) und 24 Stunden sowie für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Geschäftsreisen. Dies ist die sogenannte kleine Pauschale.
  • Für volle Abwesenheitstage – genauer gesagt für eine ganztägige Abwesenheit über 24 Stunden (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) gilt die große Pauschale.

Sowohl für geschäftliche Auslandsaufenthalte als auch für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands ist zwischen den beiden Pauschalen zu unterscheiden.

Für eine Berechnung der Reisekosten werden übrigens stets die jeweiligen Kalendertage betrachtet. Um eine ganztägige Abwesenheit nachzuweisen, muss der Geschäftsreisende also tatsächlich in einem Zeitraum von 0-24 Uhr abwesend sein.

Eine Abrechnung der tatsächlichen Reisekosten ist nicht möglich. Hier hilft es auch nicht, entsprechende Belege vorzuweisen.

Die Drei-Monats-Regelung gilt auch beim Verpflegungsmehraufwand 2018

Eine Auszahlung der Verpflegungspauschale ist nur über einen Zeitraum von drei Monaten möglich. Wenn sich ein Geschäftsreisender länger als drei Monate dienstlich am gleichen Ort aufhält bzw. sich über einen längeren Zeitraum immer wieder dienstlich an denselben Ort begibt, sieht das Finanzamt hier andere Regelungen vor. Als unterbrochen gilt die Drei-Monatsfrist, wenn der Geschäftsreisende den Ort für vier Wochen nicht mehr bereist. Der Grund für die Unterbrechung spielt dabei keine Rolle. Auch Krankheitstage oder Urlaubstage werden in die vier wöchige Unterbrechung einbezogen.

Ob eine Geschäftsreise vorliegt oder nicht, wird zudem über den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte geregelt.

Kürzungen des Verpflegungsmehraufwands

Wenn der Geschäftsreisende nicht selbst für seine Verpflegung aufkommt, sondern auf seiner Dienstreise von seinem Arbeitgeber verpflegt wird – so beispielsweise wenn der Arbeitgeber das Frühstück im Hotel begleicht – dann wird die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand entsprechend gekürzt. Details zu diesen Kürzungen können Sie hier einsehen.

Verpflegungspauschalen in Deutschland 2018 – alles beim Alten

Auch im Jahr 2018 gibt es keine Änderung für die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand bei Geschäftsreisen im Inland. Die kleine Pauschale beträgt weiterhin 12 Euro, für die große Pauschale können 24 Euro angesetzt werden.

Dauer der geschäftlich bedingten Abwesenheit Verpflegungsmehraufwand
mehr als 8 bis 24 h 12 €
ab 24 h 24 €

Die Übernachtungspauschale für Geschäftsreisen im Inland bleibt ebenfalls konstant. Hier kann der Pauschbetrag von 20 € pro Nacht angesetzt werden, wenn der Reisende geschäftlich für mindestens 24 h vom Arbeitsplatz abwesend ist.

Warum die Übernachtungspauschale für Dienstreisen im Ausland so gering ist, darüber schweigt das Bundesfinanzamt. Eine beliebte Theorie ist, dass der Fiskus auf diese Weise einen Missbrauch der Pauschale vermeiden möchte. Ausführlicheres zu diesem Erklärungsansatz finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zur Übernachtungspauschale im Allgemeinen gibt es hier.

Beispiel Verpflegungsmehraufwand 2018: Herr Lohmann begibt sich im Auftrag seines Arbeitgebers auf eine viertägige Geschäftsreise, die ihn von seiner ersten Tätigkeitsstätte in München nach Hamburg führt, wo Verhandlungen mit Geschäftspartnern anstehen. Herr Lohmann reist am ersten Tag um 19:00 Uhr in München ab. Die folgenden beiden Tage verbringt er mit den potentiellen Geschäftspartnern in Gesprächen und Verhandlungen, wobei am Abend des dritten Tages ein Geschäftsessen mit den Verhandlungspartnern ansteht, dass von Herrn Lohmanns Arbeitgeber bezahlt wird. Am vierten Tag landet Herr Lohmann um 12:00 Uhr mittags wieder am Münchner Flughafen.Die Reisekostenabrechnung kann Herr Lohmann nach den aktuellen Regelungen wie folgt aufstellen:

  • Tag 1: Dieser Tag zählt als Anreisetag. Herr Lohmann kann 12 Euro als Verpflegungsmehraufwand abrechnen.
  • Tag 2: Herr Lohmann ist ganztägig geschäftlich abwesend. Ihm stehen daher 24 Euro als Verpflegungsmehraufwand zu.
  • Tag 3: Auch dieser Tag fällt unter die große Pauschale. Allerdings müssen die Kosten für das Abendessen abgezogen werden, da dieses vom Arbeitgeber beglichen wird. Die 24 Euro Verpflegungsmehraufwand muss Herr Lohmann entsprechend um 40 % kürzen. Nach Abzug von 9,60 Euro kann Herr Lohmann für den dritten Tag somit noch 14,40 Euro geltend machen.
  • Tag 4: Hier handelt es sich um den Abreisetag. Herrn Lohmann stehen 12 Euro Tagegeld zu.

Insgesamt kann Herr Lohmann für den Verpflegungsmehraufwand also 12 € + 24 € + 14,40 € + 12 € = 62,40 € als Verpflegungsmehraufwand in der Reisekostenabrechnung ansetzen.

Änderungen beim Verpflegungsmehraufwand 2018 für Geschäftsreisen ins Ausland

Die Liste mit den Pauschalbeträgen für den Verpflegungsmehraufwand 2018 und für Übernachtungen im Rahmen geschäftlich veranlasster Reisen ins Ausland des Bundesfinanzministeriums ist lang. 180 Länder sind hier aufgeführt. Wurden 2017 die Spesensätze für 50 Länder angepasst, so ändern sich 2018 nur für 34 Länder die Spesensätze. Hier gilt es zu beachten, dass sich eine Erhöhung der Spesensätze nicht unbedingt auf das gesamte Land bezieht, sondern teilweise auch nur die Beträge für einzelne Regionen angepasst wurden. Dies rührt daher, dass selbst innerhalb eines Landes die Lebenshaltungskosten voneinander abweichen können – z.B. in den Großstädten und den ländlichen Regionen innerhalb eines Landes. Dies ist beispielsweise in Japan der Fall, wo das Finanzministerium die Spesensätze in diesem Jahr auch nur für die Metropole Tokio angehoben hat. Anstelle von 53 Euro für Geschäftsreisen 2017 können 2018 66 Euro als Tagessatz für einen geschäftlichen Aufenthalt in Japans Hauptstadt angesetzt werden. Bei einem Aufenthalt ab acht Stunden sowie für An- und Abreisetage kann man nun 44 Euro veranschlagen.

Auffallend sind zudem die steigenden Tagegelder 2018 in Kanada. In beinahe allen Teilen des Landes werden hier die Tagessätze für 2018 erhöht. Einzig in Toronto wurden die Tagessätze leicht gesenkt.

Mehr auf das Geld achten müssen Geschäftsreisende nach Dänemark. Die Verpflegungspauschale 2018 wird hier gesenkt – allerdings nur um zwei Euro auf den vollen Tagessatz. Und auch wer sich auf eine Geschäftsreise nach Frankreich – immerhin einer der wichtigsten deutschen Handelspartner – begibt, muss von einer sinkenden Pauschale zumindest in Marseille und Straßburg ausgehen. Bei anderen wichtigen Handelspartner wie den USA, Großbritannien und Russland verändern sich die Spesensätze hingegen nicht.

Länderliste Verpflegungsmehraufwand 2018

Im Folgenden finden Sie die kleine und große Pauschale sowie die Übernachtungspauschale für die vom Finanzministerium aufgeführten 180 Länder.

Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Ab 8 bis 24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Afghanistan 30 20 95
Ägypten 41 28 125
Äthiopien 27 18 86
Äquatorialguinea 36 24 166
Albanien 29 20 113
Algerien 51 34 173
Andorra 34 23 45
Angola 77 52 265
Antigua und Barbuda 53 36 117
Argentinien 34 23 144
Armenien 23 16 63
Aserbaidschan 30 20 72
Australien (Canberra) 51 34 158
Australien (Sydney) 68 45 184
Australien (Rest) 51 34 158
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Bahrain 45 30 180
Bangladesch 30 20 111
Barbados 58 39 179
Belgien 42 28 135
Benin 40 27 101
Bolivien 30 20 93
Bosnien + Herzegowina 18 12 73
Botsuana 40 27 102
Brasilien (Brasilia) 57 38 127
Brasilien (Rio de Janeiro) 57 38 145
Brasilien (Sao Paulo) 53 36 132
Brasilien (Rest) 51 34 84
Brunei 48 32 106
Bulgarien 22 15 90
Burkina Faso 44 29 84
Burundi 47 32 98
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Chile 44 29 187
China (Chengdu) 35 24 105
China (Hongkong) 74 49 145
China (Kanton) 40 27 113
China (Peking) 46 31 142
China (Shanghai) 50 33 128
China (Rest) 50 33 78
Costa Rica 46 31 93
Côte d’Ivoire 51 34 146
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Dänemark 58 39 143
Dominica 40 27 94
Dominikanische Republik 45 30 147
Dschibuti 65 44 305
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Ecuador 44 29 97
El Salvador 44 29 119
Eritrea 46 31 81
Estland 27 18 71
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Fidschi 34 23 69
Finnland 50 33 136
Frankreich (Lyon) 53 36 83
Frankreich (Marseille) 46 31 101
Frankreich (Paris) 58 39 152
Frankreich (Departements 92-94) 58 39 135
Frankreich (Straßburg) 51 34 96
Frankreich (Rest) 44 29 115
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Gabun 62 41 278
Gambia 30 20 125
Georgien 35 24 88
Ghana 46 31 174
Grenada 51 34 121
Griechenland (Athen) 46 31 132
Griechenland (Rest) 36 24 89
Großbritannien (London) 62 41 224
Großbritannien + Nordirland (Rest) 45 30 115
Guatemala 28 19 96
Guinea 46 31 118
Guinea-Bissau 24 16 86
Guyana 41 28 81
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Haiti 58 39 130
Honduras 48 32 101
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Indien (Chennai) 34 23 87
Indien (Kalkutta) 41 28 117
Indien (Mumbai) 32 21 125
Indien (Neu Delhi) 50 33 144
Indien (Rest) 36 24 145
Indonesien 38 25 130
Iran 33 22 196
Irland 44 29 92
Island 47 32 108
Israel 56 37 191
Italien (Mailand) 39 26 156
Italien (Rom) 52 35 160
Italien (Rest) 34 23 126
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Jamaika 54 36 135
Japan (Tokio) 66 44 233
Japan (Rest) 51 34 156
Jemen 24 16 95
Jordanien 46 31 126
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Kambodscha 39 26 94
Kamerun 50 33 180
Kanada (Ottawa) 47 32 142
Kanada (Toronto) 51 34 161
Kanada (Vancouver) 50 33 140
Kanada (Rest) 47 32 134
Kap Verde 30 20 105
Kasachstan 39 26 109
Katar 56 37 170
Kenia 42 28 223
Kirgisistan 29 20 91
Kolumbien 41 28 126
Kongo (Republik) 50 33 200
Kongo (Demokratische Republik) 68 45 171
Korea (Demokratische Volksrepublik) 39 26 132
Korea (Republik) 58 39 112
Kosovo 23 16 57
Kroatien 28 19 75
Kuba 46 31 228
Kuwait 42 28 185
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Laos 33 22 96
Lesotho 24 16 103
Lettland 30 20 80
Libanon 44 29 120
Libyen 45 30 100
Liechtenstein 53 36 180
Litauen 24 16 68
Luxemburg 47 32 130
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Madagaskar 34 23 87
Malawi 47 32 123
Malaysia 34 23 88
Malediven 52 35 170
Mali 41 28 122
Malta 45 30 112
Marokko 42 28 129
Marshall Inseln 63 42 70
Mauretanien 39 26 105
Mauritius 54 36 220
Mazedonien 29 20 95
Mexiko 41 28 141
Mikronesien 56 37 74
Moldau (Republik) 24 16 88
Monaco 42 28 180
Mongolei 27 18 92
Montenegro 29 20 94
Mosambik 42 28 147
Myanmar 35 24 155
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Namibia 23 16 77
Nepal 28 19 86
Neuseeland 56 37 153
Nicaragua 36 24 81
Niederlande 46 31 119
Niger 41 28 89
Nigeria 63 42 255
Norwegen 80 53 182
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Österreich 36 24 104
Oman 60 40 200
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Pakistan (Islamabad) 30 20 165
Pakistan (Rest) 27 18 68
Palau 51 34 166
Panama 39 26 111
Papua-Neuguinea 60 40 234
Paraguay 38 25 108
Peru 30 20 93
Philippinen 30 20 107
Polen (Breslau) 33 22 92
Polen (Danzig) 29 20 77
Polen (Krakau) 28 19 88
Polen (Warschau) 30 20 105
Polen (Rest) 27 18 50
Portugal 36 24 102
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Ruanda 46 31 141
Rumänien (Bukarest) 32 21 100
Rumänien (Rest) 26 17 62
Russische Föderation (Jekatarinburg) 28 19 84
Russische Föderation (Moskau) 30 20 110
Russische Föderation (St. Petersburg) 26 17 114
Russische Föderation (Rest) 24 16 58
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Sambia 36 24 130
Samoa 29 20 85
São Tomé (Príncipe) 47 32 80
San Marino 34 23 75
Saudi-Arabien (Djidda) 38 25 234
Saudi-Arabien (Riad) 48 32 179
Saudi-Arabien (Rest) 48 32 80
Schweden 50 33 168
Schweiz (Genf) 64 43 195
Schweiz (Rest) 62 41 169
Senegal 45 30 128
Serbien 20 13 74
Sierra Leone 39 26 82
Simbabwe 45 30 103
Singapur 53 36 188
Slowakische Republik 24 16 85
Slowenien 33 22 95
Spanien (Barcelona) 32 21 118
Spanien (Kanarische Inseln) 32 21 98
Spanien (Madrid) 41 28 113
Spanien (Palma de Mallorca) 32 21 110
Spanien (Rest) 29 20 88
Sri Lanka 42 28 100
St. Kitts + Nevis 45 30 99
St. Lucia 54 36 129
St. Vincent + Grenadinen 52 35 121
Sudan 35 24 115
Südafrika (Kapstadt) 27 18 112
Südafrika (Johannisburg) 29 20 124
Südafrika (Rest) 22 15 94
Südsudan 34 23 150
Suriname 41 28 108
Syrien 38 25 140
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Tadschikistan 26 17 67
Taiwan 51 34 126
Tansania 47 32 201
Thailand 32 21 118
Togo 35 24 108
Tonga 39 26 94
Trinidad + Tobago 54 36 164
Tschad 64 43 163
Tschechische Republik 35 24 94
Türkei (Istanbul) 35 24 104
Türkei (Izmir) 42 28 80
Türkei (Rest) 40 27 78
Tunesien 40 27 115
Turkmenistan 33 22 108
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Uganda 35 24 129
Ukraine 32 21 98
Ungarn 22 15 63
Uruguay 44 29 109
USA (Atlanta) 62 41 175
USA (Boston) 58 39 265
USA (Chicago) 54 36 209
USA (Houston) 63 42 138
USA (Los Angeles) 56 37 274
USA (Miami) 64 43 151
USA (New York City) 58 39 282
USA (San Francisco) 51 34 314
USA (Washington D.C.) 62 41 276
USA (Rest) 51 34 138
Usbekistan 34 23 123
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Vatikanstaat 52 35 160
Venezuela 47 32 120
Vereinigte Arabische Emirate 45 30 155
Vietnam 38 25 86
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Weißrussland 20 13 98
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Zentralafrikanische Republik 46 31 74
Zypern 45 30 116

Geschäftsreisen in Länder für die 2018 keine Verpflegungspauschale hinterlegt ist

Geschäftsreisen in Länder, die nicht in der Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums aufgelistet sind, werden nach den für Luxemburg geltenden Pauschbeträgen geltend gemacht. Für Übersee- und Außengebiete eines Landes, die nicht extra in der Liste erfasst sind, gelten die Pauschbeträge des Mutterlandes.

Das bleibt, das ändert sich – ein Überblick

 

Das bleibt:Pauschale für Verpflegungsmehraufwand 2018 bei Geschäftsreisen im Inland.

  • Kleine Pauschale 12 Euro
  • Große Pauschale 24 Euro

Das ändert sich:

In 34 Ländern ändern sich die Preise für den Verpflegungsmehraufwand 2018. In folgenden Ländern müssen Geschäftsreisende bei ihrer Reisekostenabrechnung im Vergleich zum Vorjahr anders abrechnen:

  • Ägypten
  • Australien (Canberra, Sydney, Rest)
  • Belgien
  • Brasilien (Brasilia, Rio de Janeiro, Sao Paulo, Rest)
  • Chile
  • Dänemark
  • Dominikanische Republik
  • Dschibuti
  • Finnland
  • Frankreich (Lyon, Marseille, Paris sowie Departments 92, 93 und 94, Straßburg, Rest)
  • Georgien
  • Guinea
  • Haiti
  • Iran
  • Japan (Tokio)
  • Kanada (Ottawa, Toronto, Vancouver, Rest)
  • Kuba
  • Laos
  • Luxemburg
  • Madagaskar
  • Malediven
  • Mauritius
  • Mazedonien
  • Mongolei
  • Neuseeland
  • Niger
  • Paraguay
  • Portugal
  • Sri Lanka
  • Tonga
  • Tschad
  • Tunesien
  • Venezuela
  • Weißrussland

Weiterführende Informationen, Links und Formulare zum Thema

Wir haben ein für Sie ein Formular für die Abrechnung von Reisekosten gegenüber dem Arbeitgeber vorgefertigt. Dieses können Sie leicht als Vorlage für Ihre Reisekostenabrechnung nutzen: Formular für die Reisekostenabrechnung zum Download.

Der Arbeitgeber ist übrigens grundsätzlich erst einmal nicht zur Auszahlung der Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand verpflichtet. Sofern es keine vertraglichen Vorgaben gibt (z.B. durch den Arbeitsvertrag, Dienstanweisungen oder durch betriebliche Übung), kann er die Auszahlung komplett verweigern oder nur einen Teil der Pauschalen zahlen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wenn der Arbeitgeber die Zahlung der Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand verweigert 2018, bleibt für die Reisekostenerstattung noch der Weg über die Steuererklärung. Hier können die Kosten für Geschäftsreisen als Werbungskosten angesetzt werden. Einen Nachteil gegenüber der Erstattung durch den Arbeitgeber gibt es jedoch: Die Reisekosten senken hier nur das zu versteuernde Einkommen. Sie wirken sich nicht direkt aus. Zudem muss zunächst die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro geknackt werden, damit man einen Effekt erzielt und dann wirken sich die Abzüge für Geschäftsreisen auch nur indirekt und über den eigenen Steuersatz aus (Weitere Infos hierzu unter Einkommensteuererklärung optimieren).

Wichtig: Alle Informationen in diesem Artikel zum Verpflegungsmehraufwand 2018 sind ohne Gewähr. Viele weitere Informationen zu den Spesen und Tagegeldern 2018, sowie weitere Rechenbeispiele finden Sie auch direkt auf den Webseiten des Bundesministeriums der Finanzen.

8 Antworten auf „Verpflegungsmehraufwand 2018“

  1. Ich war als Angestellter im öffentlichen Dienst für 53 Tage abgeordnet und habe diese Abordnung im Ausland gearbeitet. Für diese Tätigkeit habe ich Tagegelder erhalten – sogenanntes EU Tagegeld. An welcher Stelle der Steuererklärung gebe ich diese erhaltenen Tagegelder an?

    Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe!

  2. Guten Tag,
    ich finde nirgendwo eine Angabe zu den Verpflegungsmehraufwand-Pauschalen für die Republik Seychellen. Es handelt sich hierbei um einen eigenständigen Inselstaat. In der aktuellen Liste zum Verpflegungsmehraufwand 2018 gibt es keinerlei Informationen hierzu. Auch nicht in den Listen der vorherigen Jahre. Wissen Sie hierzu etwas genaueres?

    1. Hi. Ich weiß tatsächlich nicht genau wie das mit den Seychellen ist. Wenn die wirklich eigenständig sind und nirgendwo dazu gehören, dann gilt die genannte Regel: „Geschäftsreisen in Länder, die nicht in der Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums aufgelistet sind, werden nach den für Luxemburg geltenden Pauschbeträgen geltend gemacht.“

  3. in Ihrer Ausführung hat sich leider ein Kleiner Fehler eingeschlichen. Und zwar erhält man eine Tagespauschale in Höhe von 12,- EUR nur wenn man MEHR als 8 Stunden abwesend ist. Das steht auch im Paragraph 9 Absatz 4a Satz 3 Nr. 3 EStG

  4. Mich würde interessieren wie die Tagespauschale für Palästina erfolgt. Mit dem Tagegeld von Luxemburg oder Israel? Da es ja von DEutschland kein anerkannter Staat ist, würde ich sagen Israel. Kann mir da jemand weiterhelfen?

  5. Guten Abend,
    eine Frage: ich war zwei Tage in Österreich auf Geschäftreise inkl. einer Übernachtung mit Frühstück. Zum Abendessen am ersten Tag und Mittagessen am zweiten Tag bin ich vom Kunden im Restaurant eingeladen worden.

    Frühstück ist klar! Es wird 20% abgezogen. Aber werden die Mahlzeiten, die eingeladen wurden auch abgezogen? (40%) Diese Einladungen waren ja schließlich nicht vom Arbeitgeber veranlasst!

    Gruß
    Thomas

  6. Hallo,
    für einen Auslandseinsatz als Monteur in den USA (Tennesse) bietet mir mein Arbeitgeber an, die Unterkunft zu bezahlen aber, von der Tagesauslöse muss ich wiederum die von der Firma bezahlte Unterkunft in bar an meine Firma zurück bezahlen. Ist das überhaupt legal?

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