Wird ein Schokoriegel als vollwertige Mahlzeit angerechnet?

Deutsches Recht, Gesetze Paragraphen

Diese Frage scheint zunächst irrational. Schließlich macht ein Schokoriegel oder sonstiger Snack nicht lange satt und ist auch günstiger als ein Gericht bestehend aus Beilage, Hauptgericht und vielleicht Salat und Nachtisch. Dennoch muss diese Frage thematisiert werden, da aktuell das ergänzte Anwenderschreiben des Bundesfinanzministeriums reformiert wird.

Ist jeder Snack jetzt automatisch eine Mahlzeit?

Deutsches Recht, Gesetze ParagraphenWird der Snack zu einer Uhrzeit gegessen, die für eine Mahlzeit vorgesehen war, so muss er zur Verpflegung gezählt werden. Daher ist es zukünftig wohl nicht ungewöhnlich, dass eine solche Mini-Mahlzeit mit 4,80 bis 9,60 Euro bei der Reisekostenabrechnung im Bereich Verpflegungspauschale eingetragen wird. Bei Auslandsreisen kann sich der Betrag weiter erhöhen.

Die Verpflegungspauschale wird damit um knapp 10 Euro gekürzt. Darüber hat sich bereits Dirk Gerdom als Präsident des deutschen GeschäftsreiseVerbandes echauffiert. Denn immerhin könnte es zu einer Situation kommen, wo im Flugzeug ein Snack zur Mittagszeit eingenommen wird. Jetzt ist die Verpflegungspauschale verwirkt, aber eine richtige Sättigung des Reisenden wird wohl kaum eingetreten sein.

Wird es Änderungen im Reisebetrieb geben?

Die Bahn und Fluggesellschaften könnten in der Tat bei Geschäftsreisenden reagieren und die Snacks gar nicht mehr anbieten. Damit bliebe die Verpflegungspauschale in jedem Fall erhalten und der Geschäftsreisende müsste sich korrekt ernähren.

Bislang scheinen die Lücken im Gesetz jedoch ein größeres Problem zu sein. Wann gilt ein Snack beispielsweise noch als Frühstück, wann wird er zum Mittagsmahl gerechnet und ab wann ist er ein Abendessen? Wie sieht es beispielsweise bei Nachtflügen aus, wenn im Flugzeug ein Snack verspeist wird?

Vom Verband wird nun gefordert, dass die altere Regelung, Mahlzeiten in Verkehrsmitteln nicht zu berücksichtigen, wieder einzuführen. Es bleibt zu erwähnen, dass die Umsetzung dieser Regelung kaum durchführbar ist. Der bürokratische Aufwand wäre hoch und die absolute Ehrlichkeit der Geschäftsreisenden müsste vorausgesetzt werden.

Die neue Regelung tritt 2015 in Kraft!

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