Bei der Reise beachten: Verkehrsregeln im Ausland

Fahrtkosten, Reisekostenabrechnung

Damit nicht diverse Knöllchen aus dem Fehlverhalten beim Autofahren im Ausland zu den Reisekosten gerechnet werden müssen, sollten diverse Regeln bekannt sein. In jedem Fall sollte sich der Fahrer vorab über die Bestimmungen im Verkehrsrecht des jeweiligen Landes informieren, um teuren Strafen vorzubeugen. Einige wichtige Bestimmungen werden hier nachfolgend aufgeführt.

Verkehr im Ausland – Was gilt es zu beachten?

Fahrtkosten, ReisekostenabrechnungEine Geschäftsreise führt den Angestellten häufig ins Ausland. Gerade unsere europäischen Nachbarn werden gerne mit dem PKW besucht. Aber auch eine längere Reise, beispielsweise nach Amerika, kann anschießend mit dem Mietwagen befahren werden. In Bezug auf die eigenen Reisekosten sollten Strafzettel durch das Einhalten der Verkehrsgesetze vermieden werden.

Worauf gilt es gesondert zu achten?

  • Winterreifen – In Österreich gibt es keine Pflicht auf Winterreifen. Liegen jedoch zwischen dem 01. November und 15. April winterliche Verhältnisse vor, muss mit Winterreifen gefahren werden. Auch in der Schweiz und in Italien gibt es keine generelle Pflicht (Ausnahme: Aostatal), aber Regelungen bezüglich des Wetters. In Frankreich wird die Winterreifenpflicht ausgeschildert. Auch in Ländern mit Pflicht greift diese zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr und wird zu verschiedenen Zeitpunkten wieder aufgehoben.
  • Beleuchtung – In diversen Ländern müssen Autofahrer auch tagsüber das Licht am Auto anlassen. Dazu zählen Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien. In Ungarn, Russland, Rumänien und Italien gilt die Lichtpflicht nur auf Autobahnen und außerhalb von Ortschaften. In Kroatien und Moldawien muss nur im Winter mit Licht gefahren werden.
  • Tempolimit – Ein häufiges Vergehen ist die Überschreitung des jeweiligen Tempolimits. In Frankreich gilt auf der Autobahn beispielsweise ein Tempolimit von 130 km/h. Dieses wird auf 110 km/h reduziert, sollte es nass sein. Auf der Schnellstraße sind es 90 km/h und bei Nässe 80 km/h. Führerscheinneulinge dürfen außerhalb von Ortschaften die 80 km/h ebenfalls nicht überschreiten.

Es ist grundsätzlich sinnvoll sich über solche Regelungen umfassend zu informieren, um unvorhergesehene „Reisekosten“ zu vermeiden.

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