Die Steuererklärung selbst machen – nützliche Hinweise

Die Steuererklärung selbst machen - nützliche Hinweise

Für Arbeitnehmer, die sich dafür entscheiden, eine Steuererklärung einzureichen, obwohl das nicht von diesen erwartet wird, lohnt es sich, diese selbst zu erstellen. Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer bei Abgabe einer Steuererklärung rund 1000 Euro von dem Finanzamt zurückerstattet, zum Beispiel für Werbungskosten, Reisekostenabrechnungen, besondere Belastungen oder die Beschäftigung einer Haushaltshilfe. Und auch für verheiratete Ehepaare und alleinerziehende ergibt es durchaus Sinn, eine Steuererklärung abzugeben. Deshalb möchten wir in diesem Beitrag einige nützliche Hinweise dazu liefern, wie die Steuererklärung schnell und einfach erledigt werden kann.

Wer ist zu einer Steuererklärung verpflichtet?

Wichtig: Dieser Text wurde nicht von Steuerberatern verfasst und dient auch nicht dazu steuerliche Beratung zu leisten. Er soll erklären, was bei der Steuererklärung wichtig sein könnte und das Augenmerk auf wichtige Bereiche lenken. Daher erhebt er keinen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit. Informationen zur Einkommensteuererklärung-Pflicht findet man auch bei renommierten Anbietern im Bereich Online-Steuererklärung, z. B. bei smartsteuer.

Steuern werden hierzulande erst dann fällig, sofern der Grundfreibetrag von aktuell 9744 Euro überschritten wird, wobei für Ehepaare der doppelte Freibetrag gilt. Liegt das eigene Einkommen unter diesem Freibetrag, dann muss in der Regel auch keine Steuererklärung eingereicht werden, wobei allerdings etliche Ausnahmen beachtet werden müssen. Unter anderem müssen Selbstständige und Gewerbetreibende immer eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Und auch Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, was unter den folgenden Voraussetzungen der Fall ist:

  • Arbeitnehmer, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zusammenleben.
  • Arbeitnehmer, die parallel Lohnzahlungen von mehreren Arbeitgebern erhalten, die nicht pauschal versteuert werden.
  • Arbeitnehmer die geschieden wurden und den Partner in dem gleichen Jahr geheiratet haben.
  • Arbeitnehmer, deren Ehepartner verstirbt und die in demselben Jahr erneut heiraten.
  • Arbeitnehmer mit einem Ehepartner der im EU-Ausland lebt.
  • Arbeitnehmer oder deren Ehepartnern denen von dem Finanzamt ein Freibetrag eingeräumt wurde.
  • Arbeitnehmer die neben einem Gehalt Einnahmen aus Miete oder selbstständiger Tätigkeit verbuchen, die einen Betrag von 410 Euro im Jahr übersteigen.
  • Arbeitnehmer, die eine Lohnersatzleistung wie Eltern- oder Arbeitslosengeld in Höhe von über 410 Euro erhalten haben.
  • Arbeitnehmer die Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeit von mehr als 410 Euro im Jahr verbucht haben.
  • Arbeitnehmer, die im Ausland wohnhaft sind und die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt haben.

Rentner müssen nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn deren Jahreseinnahmen über dem Grundfreibetrag lag. Zu derartigen Einnahmen zählen, außer der gesetzlichen Rente auch Zahlungen aus der Riester-Rente sowie Mieteinnahmen.

Wie mache ich eine Steuererklärung selbst?

Wer zum ersten Mal eine Steuererklärung freiwillig machen möchte, der hat dafür vier Jahre Zeit. Somit muss eine Steuererklärung für 2021 dem Finanzamt in diesem Fall erst im Ende 2025 vorliegen. Personen, die zur Abgabe verpflichtet sind, haben dagegen nur bis zum 31. Juli 2022 Zeit, um ihre Steuererklärung einzureichen.
Während der erste Weg zur Abgabe der Steuererklärung früher zu dem Finanzamt führte, sollte diese heute besser elektronisch erledigt werden. Zwar dürfen Privatpersonen ihre Steuererklärung noch in Papierform einreichen, was allerdings mit einem höheren Aufwand als die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung.

Was ist ELSTER und wie funktioniert es?

Wer seine Steuererklärung elektronisch einreicht, der kann dies mithilfe der kostenlosen ELSTER Finanzverwaltung kostenlos tun. Die Software wird von dem Finanzamt zur Verfügung gestellt und ermöglicht die Bearbeitung sämtlicher Formulare, die zum Einreichen der Steuererklärung benötigt werden. Hierfür muss man sich zuerst auf der ELSTER-Webseite registrieren und erhält in der Folge einen Brief mit einem Aktivierungscode, mit dem man sich eine Zertifikatsdatei auf den eigenen Computer herunterladen kann, womit der Login auf der Seite ermöglicht wird.

Wem das zu kompliziert erscheint, der kann auf der Webseite des Gelbe Seiten Vermittlungsservice alternativ auch nach einem Steuerberater für Privatpersonen suchen, wofür keine Anmeldung oder Registrierung notwendig ist.

Welche Ausgaben kann man geltend machen?

Folgende Ausgaben können im Rahmen einer Steuererklärung geltend gemacht werden:

  • Werbungskosten (z.B. Anfahrtsweg zur Arbeit, Berufskleidung, Fortbildungen)
  • Handwerker-Dienstleistungen
  • Haushalts-Dienstleistungen (z.B. Putzhilfe, Pflegekraft, Betreuung von Haustieren)
  • Sozialabgaben, sowie die Beiträge für Versicherungen und Altersvorsorge
  • Umzugskosten
  • Sonderausgaben (z.B. Kirchensteuer, Parteispenden)
  • Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Kirchensteuer, Spenden)
  • Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit

Vor – und Nachteile bei der selbst gemachten Steuererklärung

Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, der spart sich zwar die Kosten für einen Steuerberater, hat dafür allerdings mitunter viel Arbeit. Vor allem, wenn man sich nicht gewissen Besonderheit vertraut ist, kann man durch Fehler bei der Erstellung viel Geld verlieren.

Lohnt es sich, die Steuererklärung selbst zu machen?

Arbeitnehmer, die sich frühzeitig mit der Erstellung einer Steuererklärung auseinandersetzen, können sich auf diese Weise auf Dauer das Geld für einen Steuerberater sparen. Wer das versäumt, der riskiert dagegen, dass er bei der Abgabe der Steuererklärung finanzielle Einbußen in Kauf nehmen muss. Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer, die mit der Erstellung einer Steuererklärung nicht vertraut sind sowie auch Freiberufler und Gewerbetreibende besser auf die Unterstützung eines Steuerberaters vertrauen.

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