Vorgaben bezüglich der Reisekosten können in einer Unternehmensrichtlinie festgehalten werden. Oftmals ist dies sogar der Fall. Lediglich die Einhaltung und das Controlling dieser Richtlinie lassen in dieser Hinsicht zu wünschen übrig. Dies resultiert darin, dass die Ausgaben für Geschäftsreisen regelmäßig überschritten werden.
Wie empfinden Mitarbeiter die Überschreitung des Budgets?
Die Unternehmensrichtlinie, inklusive der Vorgaben bezüglich der Reisekosten, wird von den Bossen vorgenommen. Die Mitarbeiter sind für die Einhaltung verantwortlich. Dabei sind die entsprechenden Richtlinien bezüglich der Reisekosten zumeist bekannt. Es wird sich zudem um Einhaltung bemüht.
Tatsächlich findet jedoch eine deutliche Überschreitung statt, die von den Mitarbeitern als nicht so drastisch empfunden wird, wie es tatsächlich der Fall ist. Techconsult hat eine Studie mit dem Titel „Geschäftsreise Benchmark Deutschland“ veröffentlicht, wo Angaben zu den Budgetüberschreitungen gemacht werden. Hier wird deutlich, dass das Empfinden der Mitarbeiter nicht mit den Tatsachen übereinstimmt.
Die Ergebnisse der Studie in der Übersicht!
Die Studie liefert Ergebnisse für Flugreisen, für die Nutzung der Bahn und auch für die Fahrten mit dem PKW. Zudem wird auf die Ausgaben bei Übernachtungen eingegangen. Nachfolgend werden die Ergebnisse stichpunktartig in der Übersicht dargestellt.
- Bei Flugkosten wird das Budget um durchschnittlich 37 Prozent überzogen. Geschäftsreisende vermuten eine Differenz von 10 Prozent.
- Zugfahrten überschreiten das Budget um 14 Prozent, wobei die Mitarbeiter lediglich von 7 Prozent ausgehen.
- Für PKW-Fahrten wird die Planung um 16 Prozent überboten. Reisende vermuten auch hier lediglich 10 Prozent.
- Übernachtungskosten werden wiederum um 16 Prozent überzogen, wobei die Mitarbeiter mit 12 Prozent gerechnet hätten.
Dabei sind den Mitarbeitern die Richtlinien zu über 80 Prozent, im Falle der Befragten, bekannt.
Fazit aus der Studie
Die Studie belegt eine Differenz bei den Einschätzungen und der Überschreitung. Ein Controlling und eine Schulung der Mitarbeiter ist die logische Folge. Können die Werte der Reiserichtlinie nicht erreicht werden, so ist vielleicht eine Anpassung notwendig.