Dreiecksfahrten vermindern Fahrtkostenpauschale

Fahrtkosten, Pendlerpauschale bei Reisekosten-Reform 2014Ein aktuelles Urteil über Dreiecksfahrten wurde vom Finanzgericht Münster ausgesprochen. Bei dieser Art des Fahrens ist es nicht möglich, die vollständige Kilometerpauschale als tatsächliche Fahrtkosten abzusetzen. Die eingefügten Zwischenstationen stehen der kompletten Zahlung des normalen Betrages im Wege.

Was sind Dreiecksfahrten?

Unter Dreiecksfahrten wird verstanden, dass keine direkte Verbindung zwischen zwei Strecken eingelegt wurde. Dies geschieht insbesondere dann, wenn auf dem Weg in die Wohnung oder zur Arbeitsstätte ein Kundenbesuch stattgefunden hat. Hier könnten nur Teilstrecken abgesetzt werden. Sämtliche Wege zum Kunden können mit der kompletten Entfernungspauschale (siehe hierzu Pendlerpauschale im Lexikon) abgerechnet werden. Die Fahrten von der Arbeitsstätte zur Wohnung und umgekehrt werden nur anteilig akzeptiert.

Reisekostenabrechnung: Dreiecksfahrten Urteil

Ein selbstständiger Steuerberater ist mit seinem Geschäftswagen unterwegs. Private Fahrten werden via Fahrtenbuch ausgeklammert. Die Betriebskosten errechnen sich über einen Kilometersatz. Mit diesem verrechnet der Steuerberater sämtliche Strecken zwischen Wohnung, Arbeitsplatz und Kunden. Vom Finanzamt erhielt er schließlich ein Schreiben, dass die Teilstrecken die beim Kunden beginnen oder aufhören anerkannt werden. Für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung wurde jedoch nur die Hälfte der Entfernungspauschale (15 Cent) gezahlt. Weil er sich benachteiligt fühlte, klagte der Steuerberater.

Die Frage, welche sich das Gericht stellen musste ist, ob die Dreiecksfahrten hälftig vergütet werden können. Es wurde festgestellt, dass die Klage des Steuerberaters teilweise begründet ist. Die hälftige Anwendung der Kilometerpauschale ist hier nicht anzuwenden. Aber der Kläger hat auch keinen Anspruch auf volle Kostenerstattung bei den Dreiecksfahrten.

Es darf hier nur das begrenzte Abzugsverfahren nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG angewandt werden. Wird der Kundenbesuch vor- oder nachgeschaltet, wird die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unterbrochen. Für Teilstrecken können 0,30 Euro, anstatt der 0,55 Euro für tatsächliche Kosten angesetzt werden.

Entscheidung und Anwendung

Dieses Urteil gilt für andere Berufe, welche Fahrten zum Kunden zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz einbinden ebenfalls. Sie müssen sich auch an die Rechtsprechung aus dem Urteil 11 K 1785/11 vom 19.12.2012 halten.

Übrigens: hier haben wir noch einmal alle Informationen zum Thema Fahrtkosten bei der Reisekostenabrechnung für Sie zusammengefasst.

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