Reisekosten belasten das Budget eines Unternehmens. Umso ärgerlicher wenn Termine anschließend doch nicht wahrgenommen werden können oder eine Beeinträchtigung durch eine Verspätung eintritt. Hat die Reise mit der Bahn stattgefunden, so muss sich der Reisende jedoch nicht Alles gefallen lassen!
Entschädigung bei Verspätung der Bahn!
Die Deutsche Bahn ist nicht zwingend für ihre Pünktlichkeit bekannt. Für den Fall, dass der Zug mal wieder zu spät erscheint, wurden 2009 einheitliche Regelungen eingeführt, welche den Anspruch auf Entschädigung regeln.
- Bei einer Verspätung von 60 Minuten werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet
- Bei einer Verspätung von 120 Minuten gibt es 50 Prozent des Fahrpreises zurück
Sollte ein Umsteigen erforderlich sein und der erste Zug kommt nur wenige Minuten zu spät, der Anschluss kann jedoch nicht erreicht werden, so entsteht ebenfalls ein Entschädigungsanspruch durch Verzögerung.
Die Bahn möchte Verspätungen selber vermeiden. Ist eine maßgebliche Verzögerung zu erwarten, so können schnellere Züge zum gleichen Preis genutzt werden. Die Regeln betreffen grundsätzlich alle Züge, vom ICE bis zur S-Bahn. Beim Sprinter gibt es eine Erstattung des Aufpreises schon ab einem Verzug von 30 Minuten. Unter 4 Euro findet keine Entschädigung statt. Zudem wird bei Hin- und Rückfahrkarten nur die Hälfte des Fahrpreises, da nur eine Fahrt verspätet absolviert wurde, gerechnet.
Die Bahn muss jedoch nur zahlen, wenn die Verspätung verschuldet vorlag. Bei höherer Gewalt, einem Streik, einem Sofa auf den Schienen und einigen anderen Ausschlussgründen, erfolgt keine Erstattung.
Mit sehr viel Pech wird der letzte Zug des Tages durch eine Verspätung verpasst. In diesem Fall muss die Bahn die Kosten eines Taxis in Höhe von bis zu 80 Euro übernehmen. Alternativ und wenn das Ziel mit dem Taxi nicht erreicht werden kann, sind Hotelkosten in maximal gleicher Höhe zu tragen. Bei einer sich abzeichnenden Verspätung von einer Stunde steht es dem Passagier frei von der Reise zurückzutreten.