Freigrenzen für Geschäftsessen und Geschenke steigen 2015 an!

Tagegelder und Übernachtungspauschale 2014

Reisekosten sind nicht selten auf der einen oder anderen Seite mit einem Geschäftsessen verbunden. Aber wie viele Geld darf ausgegeben werden, um mit seinen Partnern die Arbeit bei einer Mahlzeit zu besprechen? Weiterhin sind einige Vorgesetzt dermaßen aufmerksam, dass sie ihre Angestellten für eine langjährige Beschäftigung, bei einer Beförderung, zum Geburtstag, der Hochzeit oder bei der Geburt eines Kindes beschenken. Hier sind den Bossen jedoch ebenfalls finanzielle Grenzen gesetzt.

Allerdings steigen die Grenzen sowohl beim Geschäftsessen, als auch bei den Geschenken zum 01.01.2015 aller Voraussicht nach an.

Freigrenze steigt von 40 Euro auf 60 Euro an

Tagegelder und Übernachtungspauschale 2014In diesem Jahr bleibt noch Alles beim Alten. Die Grenzen für das Geschäftsessen und für die Zuwendungen von Seiten des Arbeitgebers stagnieren auf einem Wert von 40 Euro. Mitte August kam das Bundeskabinett zusammen und hat die neuen Lohnsteuerrichtlinien beschlossen. Im Zuge dessen soll auch die Freigrenze für Geschäftsessen und Zuwendungen erhöht werden.

Bislang ist diese Änderung noch nicht gesetzesfest verankert worden. Es gibt jedoch als gesichert, dass die Erhöhung zum kommenden Jahr eintreten wird.

Geschäftsessen:

Ein Arbeitsessen wird immer dann begangen, wenn während einer außergewöhnlichen Arbeit, welches im Interesse des Unternehmens liegt, gegessen wird. Dies kann eine Besprechung oder auch eine Zusammenkunft zur Beratung darstellen. Die Gerichte werden unentgeltlich oder zumindest zum Teil überlassen.

Geschenke:

Von Seiten des Unternehmens ist es eine nette Geste den Mitarbeitern eine Zuwendung zukommen zu lassen. Ereignisse, wie die Geburt eines Kindes, die eigene Hochzeit, eine Beförderung oder sonstige Anerkennung kann mit Blumen, einem Geschenkkorb oder ähnlichen Präsenten honoriert werden.

Bislang war der Arbeitgeber hierbei auf 40 Euro beschränkt. Ab 2015 kann er um 50 Prozent tiefer in die Tasche greifen und bis zu 60 Euro für Geschäftsessen und Zuwendungen ausgeben. Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass Zuwendungen geldlicher Art steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.

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