Gepäckverlust – Ansprüche bei Verschwinden des Koffers!

Logistik

Sowohl Flugverkehr, als auch Bahnfahrten sind bisweilen hektisch. Dies trifft nicht nur auf die Reisenden, sondern insbesondere auch für das entsprechende Personal zu. Leider geht auch mal ein Koffer verloren. Dies kann auf die Wetterverhältnisse zurückzuführen sein, aber auch auf die Mitarbeiter selber oder auf einen Fehler bei der Überstellung.

Unabhängig von der Art des Verschwindens, hat der Reisende Ansprüche bei Gepäckverlust. Dies gilt zumindest dann, wenn er nicht selber eine Mitschuld am Verschwinden trägt.

Ansprüche bei Gepäckverlust: Wie sieht die Entschädigung aus?

LogistikIm Jahr 2009 sind auf Flughäfen weltweit 25 Millionen Gepäckstücke verlorengegangen. Die Airlines sind hier die leidtragenden, welche den Verlust mit 2,5 Milliarden Dollar jährlich zahlen. Einer weiteren Statistik zufolge gehen von 1.000 Fluggästen 11,375 Koffer verloren.

Die Airlines sind aber nicht schlecht organisiert. Von den verschwundenen Gepäckstücken tauchen die meisten innerhalb von zwei Tagen wieder auf. Nur 3,4 Prozent oder 850.000 Koffer bleiben verschollen.

Kommt das Förderband zum Stillstand und der eigene Koffer ist nicht ausgeliefert worden, so steht sein Verschwinden fest. Jetzt sollte eine Meldung am Gepäckschalter gemacht werden. Dieser ist auf Flughäfen häufig mit „Lost and Found“ ausgeschrieben.

Wird der Koffer gefunden, so wird er auch kostenfrei bis an die Haustür geliefert. Ansonsten besteht Anspruch auf Schadensersatz. Dafür muss binnen 21 Tagen eine Schadensmeldung gemacht werden. Bei einer Beschädigung beläuft sich die Frist nur auf 7 Tage. Die verlorenen Gegenstände sind zu beschreiben und bestenfalls mit Kaufbelegen nachzuweisen.

Der finanzielle Gegenwert ist gedeckelt. Er entspricht maximal 1.131 Sonderziehungsrechten. Hierbei handelt es sich um eine virtuelle Währung, welche direkt in Euro umgewandelt werden kann. Geht der Wert des Koffers über 1.131 Euro hinaus, so wird die Differenz nicht ersetzt. Dieser Haftungsbetrag gilt jedoch auf die Person bezogen. Sollten also vier Koffer verschwinden, so bleibt der Betrag bestehen und vervierfacht sich nicht.

Manche Airlines erstatten zudem Ersatzkleidung und Notfallartikel im Wert von 25 bis 200 Euro.

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