Kündigung wegen falscher Abrechnung der Reisekosten!

Kilometerpauschale und Kilometergeld bei der Reisekostenabrechnung

Eine Geschäftsreise bietet für den Angestellten eine nette Abwechslung, eine lehrreiche Erfahrung und oftmals auch weitere Vorteile für den Arbeitgeber. Ein Gewinn für alle Seiten, sofern sich jeder an die Regeln hält. Tut der Arbeitnehmer dies nicht, indem er bei der Reisekostenabrechnung mogelt, so stellt dies sogar einen Kündigungsgrund dar. Entsprechend sollte dieser sensible Teil der Arbeit mit Sorgfalt erledigt werden.

Unberechtigte Auszahlung von Reisekosten führen zur Kündigung!

Fehler auf der Arbeit sind nichts Ungewöhnliches und passieren tagtäglich. Es macht jedoch einen Unterschied, ob diese aus Versehen geschehen sind, absichtlich herbeigeführt wurden oder aus Unachtsamkeit vorgekommen sind. In jedem Fall kann eine falsche Reisekostenabrechnung zur ungerechtfertigten Auszahlung von Geldern an den Arbeitnehmer führen. Dies ist in der Tat ein Kündigungsgrund, wie auch der nachfolgende Fall beschreibt.

Flugkapitän auf dem Boden der Tatsachen!

Kilometerpauschale und Kilometergeld bei der ReisekostenabrechnungIn einem Fall des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 2 AZR 994/12) wurde ein Flugkapitän wegen der falschen Abrechnung von Reisekosten gekündigt. Er klagte dagegen und verlor den Prozess. Dabei konnte gar nicht nachgewiesen werden, ob der Kapitän absichtlich fehlerhaft gehandelt hatte.

Für seine Reisekostenabrechnung setzte er die Strecke von Frankfurt nach München ab, die er angeblich mit dem Auto zurücklegte. Tatsächlich hat der Kapitän den Weg mit dem Flugzeug absolviert. Er gab vor Gericht an, dass seine Frau die Abrechnung ausgefüllt hat und nicht einmal seine Unterschrift auf dem Dokument zu sehen war.

Mit diesem Handeln, welches entweder als Absicht oder als Fahrlässigkeit ausgelegt werden kann, hat er sich selbst ein Bein gestellt. Er hat die Unrichtigkeit seiner Angaben in Kauf genommen und dafür Geld von seinem Arbeitgeber gefordert. In diesem Fall war es unerheblich, dass es sich um ein einmaliges Vergehen gehandelt hat.

In anderen Situationen kann die Entscheidung des Gerichts aber auch anders ausfallen. Wenn die Reisekostenabrechnung nicht absichtlich falsch ausgestellt oder fahrlässig eine Unrichtigkeit in Kauf genommen wurde, liegt der Sachverhalt anders.

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