Es handelt sich um eine Anfrage, die innerhalb eines Unternehmens nur selten gestellt wird. Wenn ein Mitarbeiter nach Bildungsurlaub verlangt, wissen die Vorgesetzten oftmals nicht wie sie entscheiden sollen. Auf der einen Seite ist ein Engagement der Angestellten, eine höhere Qualifikation zu erreichen, positiv zu werten. Im Endeffekt kommt dies auch dem eigenen Unternehmen zu gute. Aber innerhalb dieser Auszeit wird die Person im täglichen Ablauf der Firma fehlen. Um die Hürde der persönlichen Entscheidung zu umschiffen, stellt sich zunächst die Frage, ob und wie viel Bildungsurlaub gewährt werden muss.
Bildungsurlaub ist Ländersache
Tatsächlich gibt es keine allgemeine Regelung, wie hoch der jährliche Bildungsurlaub für Mitarbeiter sein darf. Die folgenden Bundesländer haben in einem eigens angefertigten Bildungsurlaubsgesetzt Regelungen geschaffen, die auch die Anzahl der Tage, welche für einen Bildungsurlaub aufgewendet werden dürfen, umfasst.
Bundesland | Intervall | Tage/Bildungsurlaub |
Berlin | Zwei Jahre | 10 Tage |
Brandenburg | Zwei Jahre | 10 Tage |
Bremen | Zwei Jahre | 10 Tage |
Hamburg | Zwei Jahre | 10 Tage |
Hessen | Zwei Jahre | 10 Tage |
Mecklenburg-Vorpommern | Ein Jahr | 5 Tage |
Niedersachsen | Ein Jahr | 5 Tage |
Nordrhein-Westfalen | Ein Jahr | 5 Tage |
Rheinland-Pfalz | Zwei Jahre | 10 Tage |
Saarland | Ein Jahr | 6 Tage |
Sachsen-Anhalt | Zwei Jahre | 10 Tage |
Schleswig-Holstein | Zwei Jahre | 10 Tage |
Dabei ist zu beachten, dass mehrere Bundesländer ebenfalls 5 Tage pro Jahr mit Kumulierung auf bis zu zwei Jahren anbieten. Dies bedeutet, dass im ersten Jahr nicht gleich 10 Tage Bildungsurlaub genommen werden dürfen. Im Saarland werden lediglich die ersten drei Tage bezahlt. Die übrigen drei Tage müsste der Angestellte unbezahlten Urlaub nehmen.
In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und auch in Thüringen gibt es keine konkreten Vorschriften für den Bildungsurlaub. Natürlich kann dieser auch hier beantragt und durchgeführt werden. Im Zweifel müssen Kosten für Seminare und die Reise aber selber bezahlt werden. Ein Gespräch mit den Vorgesetzten und eine konkrete Regelung bezüglich des Bildungsurlaubs sollte daher zuvor durchgeführt werden.