Reisekosten unverschuldet unterschlagen!

Reisekosten richtig abrechnen

Reisekostenbetrug wurde einer Bundesbediensteten vorgeworfen. Sie soll mehrere 1.000 Euro an Reisekosten über zehn Jahre unterschlagen haben. Der Vorwurf, sie solle sich absichtlich bereichert haben, konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Angeschwärzt wurde sie von einem Kollegen, der zumindest bis zum Zeitpunkt des Verfahrens anonym bleiben wollte.

Reisekosten-Unterschlagung – Der Fall!

Reisekosten richtig abrechnenIm Oktober 2013 wurde Strafanzeige gegen die höhere Beamtin eingereicht. Sie konnte zunächst gar nicht nachvollziehen, wie es zu dieser Anklage habe kommen können. Ein Kollege aus ihrer Bundesbehörde, welche über unterschiedliche Dienstsitze verfügt, aber in Bonn ansässig ist, hatte sie angeschwärzt. Mehrere 1.000 Euro soll sie sich erschlichen haben. Sie selber ist sich jedoch keiner Schuld bewusst.

Nach sorgfältiger Sichtung der Unterlagen konnte der Richter 18 Fälle ausfindig gemacht werden, wo Reisekosten nicht korrekt abgerechnet worden sind. Der schadhafte Betrag bezifferte sich hingegen lediglich auf 380 Euro. Der Vorwurf auf Betrug konnte der Beamtin, eine Juristin, jedoch nicht nachgewiesen werden.

Sie selber hat glaubhaft gemacht, nicht gewusst zu haben in welcher Lage sie sich die ganzen Jahre befunden hat. Dienstreisen unternimmt sie regelmäßig zu den unterschiedlichsten Standorten. Die Anträge hat eine Kollegin ausgefüllt und ihr schließlich nur noch die Abrechnungen vorgelegt. Sie selber hat nur die Verläufe kontrolliert. Mit dem Reisekostenrecht hat sie sich erst näher beschäftigt, als die Anklage folgte.

Prozess-Ausgang – Geringere Schuld!

Der Reisekosten-Prozess ist in diesem Fall überaus kompliziert. Ein Reisekostenantrag war wohl über 10 Jahr weitergeführt worden, ohne dass dies einem Sachbearbeiter aufgefallen war. Aus Schwäbisch Hall kam ein Sachbearbeiter angereist, der die Vorgänge des Bundesreisekostenrechtes erläuterte.

Der Richter resümierte den Vorfall als „komplizierte Angelegenheit“. Er konnte allerdings weder ein vorsätzliches Handeln, noch eine rechtswidrige Bereicherung feststellen. Der Fall wurde schlussendlich wegen geringer Schuld eingestellt. Die Prozesskosten wurden von der Landeskasse übernommen.

Auf das folgende Disziplinarverfahren kann die Beamtin jetzt erleichtert blicken. Zudem sollte nun der Kollege bekannt sein, welcher für die Anklage zuständig war. Er war als einziger vor Gericht erschienen.

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