Reisekosten zum Vorstellungsgespräch

Reisen, Junger Mann, der eine Reise unternimmt. Ob er seine Reisekosten wohl abrechnet?

Reisen, Junger Mann, der eine Reise unternimmt. Ob er seine Reisekosten wohl abrechnet?Nicht selten müssen längere Fahrten zum Vorstellungsgespräch und wieder zurück absolviert werden. Viele Bewerber schicken ihre Unterlagen nach Unternehmen in ganz Deutschland und oftmals sogar darüber hinaus, um eine Stelle zu finden, die den eigenen Anforderungen genügt. Aber auch für den Job, der nur wenige Kilometer entfernt liegt, muss eine Anreise absolviert werden. Nun stehen Personen, die auf Arbeitssuche sind, finanziell nicht unbedingt auf sicheren Beinen. Hier stellt sich oftmals die Frage, ob die Reisekosten vom ausschreibenden Unternehmen übernommen werden.

Wer zahlt die Reisekosten für Bewerber?

Für gewöhnlich werden die Reisekosten vom Arbeitgeber übernommen. Aber ist der Arbeitgeber in diesem Fall denn schon der Arbeitgeber? Gesetzlich ist das ausschreibende Unternehmen zur Übernahme der Reisekosten verpflichtet. Dies trifft zumindest dann zu, wenn keine gegensätzlichen Äußerungen in der Ausschreibung zu finden sind. Wird jedoch darauf hingewiesen, dass keine Fahrtkosten übernommen werden, so muss der Bewerber diese im Zweifel selber tragen.

Die Höhe der erstatteten Reisekosten richtet sich nach der Zuganreise. Hier erstattet der Arbeitgeber ein Ticket für die zweite Klasse. In diesem Sinne kann auch das Flugzeug genutzt werden, sofern die Kosten für den Flug, die Ausgaben für die Bahnkarte nicht übersteigen würden.

Bewerber sollten vorher abwägen

Eine Hotelübernachtung wird nur selten gewährt. Und auch bei den Reisekosten kann es Schwierigkeiten geben, wenn die Hin- und Rückreise nicht am gleichen Tag stattfindet. Dadurch verteuert sich die Situation nämlich nochmals. Hier muss der Bewerber eine Entscheidung treffen. Ist ihm die Chance auf einen Job dieser Aufwand wert? Bevor jedoch die Flinte ins Korn geworfen wird, sollte telefonisch geklärt werden, inwiefern Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen werden.

Wer sich jedoch Chancen auf eine Arbeitsstelle macht, der sollte mit den Verantwortlichen nicht in Streit um die Reisekosten geraten. Hier gilt es die Lage sachlich zu klären und anhand der Informationen eine Entscheidung zu fällen.

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