Saunaleistungen tauchen künftig auf der Hotelrechnung auf

Hotel, Service, Hotelservice als Reisekosten

Auf der Hotelrechnung werden künftig die Saunaleistungen Erwähnung finden. Dies wird aus umsatzsteuerlichen Gründen vorgenommen. Auswirkungen hat dies auf die Erstattungen bei der Lohnsteuer.

Seit Juli 2015 sind Saunaleistungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer zu belegen. Problematisch wird dies im Zusammenspiel mit der Beherbergung im Hotel, welche mit sieben Prozent ausgewiesen wird. Die kostenlose Nutzung der Sauna war bisweilen im Gesamtpaket der Übernachtungen enthalten. Hier hätte eigentlich eine Aufteilung stattfinden müssen.

Problemstellung: Unterschiedliche Steuersätze

Es sollte angenommen werden, dass die kostenlose Saunanutzung für die Betrachtung nicht relevant ist. Wird die Saunaleistung künftig angeboten, so soll sie auch aufgeführt werden. In diesem Fall müssen die Kosten sachgerecht geteilt werden. Zwei unterschiedliche Varianten stehen zur Verfügung.

  1. Hotel, Service, Hotelservice als ReisekostenDie Zusatzleistung der Sauna wird mit anderen Leistungen innerhalb eines Paketes erfasst. So könnten Frühstück und Sauna inklusive sein. Andere Bezeichnungen, wie Office-Paket oder Serviceleistungen können als Oberbegriffe dienen.
  2. Weiterhin ist es möglich eine Schätzung vorzunehmen, um die Leistungen sachgerecht aufzuteilen. Hier müssen die tatsächlichen Kosten kalkuliert und mit einem typischen Aufschlag für den Gewinn versehen werden.

Diese Schwierigkeiten ergeben sich bei der Reisekostenabrechnung

Sollte eine Saunaleistung zukünftig separat ausgewiesen werden, so kann diese nicht (wie bei Pay-TV oder Minibar üblich) steuerfrei erstattet werden. Die Alternative, das Zusammenfassen in einer Sammelbezeichnung, könnte den generellen Richtlinien bei der Lohnsteuer zuwiderlaufen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die enthaltenden Leistungen steuerlich den nicht anzuerkennenden Nebenkosten anzurechnen wären.

In diesem Fall müsste das Paket exakt beschrieben werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Da die Sauna in diesen Sektor fällt, wäre die Erwähnung jedoch dafür maßgeblich, dass keine volle und steuerfreie Erstattung durchgeführt werden kann. Hotels reagieren bereits und führen zusätzliche Gebühren für die Nutzung der Sauna ein.

Eine steuerfreie Erstattung der Saunanutzung kann noch immer im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 44 Euro erfolgen.

Eine Antwort auf „Saunaleistungen tauchen künftig auf der Hotelrechnung auf“

  1. Hallo und vielen lieben Dank für den interessanten und hilfreichen Artikel. Der Tipp mit der Saunaleistung ist gut. Ich werde dazu demnächst einmal die Buchhaltung fragen.

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