Steuerliche Vorteile für Kleinunternehmer durch die Absetzbarkeit von Fahrtkosten

Steuerliche Vorteile für Kleinunternehmer durch die Absetzbarkeit von Fahrtkosten

Kleinunternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für berufliche Fahrten steuerlich geltend machen. Natürlich gilt dies nur für Fahrten, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit gemacht werden. In der Kleinunternehmerregelung gelten die Fahrtkosten als Betriebsausgaben, jedoch nur selten machen Kleinunternehmer diese Kosten geltend. Der Grund dafür liegt vermutlich im Aufwand, den die Aufzeichnungen der Fahrten mit sich bringen. Mit etwas Routine sind die Fahrten jedoch regelmäßig eingetragen und können sogar steuerliche Vorteile bringen.

Fahrtkosten sind Betriebsausgaben

Als Fahrtkosten gelten sämtliche Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Dienstort. Wichtig dabei ist, dass immer nur die tatsächlichen Kosten abgesetzt werden können. Werden für die Fahrten öffentliche Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn bzw. Taxis genutzt, dann können auch diese Kosten geltend gemacht werden. Bei Fahrten mit einem Firmenwagen oder betriebliche Fahrten mit einem privaten Pkw wird ein Kilometergeld verrechnet. Neben den Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort können auch unterschiedliche betriebliche Fahrten geltend gemacht werden. Die können beispielsweise Einkäufe für die unternehmerische Tätigkeit sind oder Kosten für die Fahrt zu Tagungen oder Seminaren. Wichtig bei allen Kosten, die geltend gemacht werden, ist, dass sie nachweislich mit der unternehmerischen Tätigkeit in Verbindung gebracht werden können.

Fahrtkosten dem Kunden in Rechnung stellen

Im Dienstleistungsbereich wie bei Installateuren, mobilen Friseuren oder Elektrikern wird gerne die Strecke zum Kunden verrechnet. Dadurch trägt der Kunde die Kosten für die Fahrten und in diesem Fall sind die Strecken nicht mehr steuerlich absetzbar. Lediglich Fahrten, die außerhalb eines Auftrages bzw. nicht in direkte Verbindung mit den vom Kunden getragenen Kosten stehen, könnten wieder steuerlich geltend gemacht werden. Der Vorteil ist, wenn dem Kunden die Fahrten für Aufträge in Rechnung gestellt werden, müssen sich Kleinunternehmer nicht an den gesetzlichen Satz pro Kilometer halten. Beim Finanzamt können maximal 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden, bei Fahrten zum Kunden, die in Rechnung gestellt werden, können die Preise deutlich höher sein. Allerdings sollen hier auch keine Wucherpreise verlangt werden, den so ziehen sich Unternehmer rasch den Unmut der Kunden zu. Die Fahrtkosten für einen Auftrag sollten daher immer in einem vernünftigen und nachvollziehbaren Rahmen sein.

Grenze zur Umsatzsteuerpflicht nicht überschreiten

Ein Grund, warum viele Kleinunternehmer Fahrtkosten nicht geltend machen, ist, dass sie fürchten, plötzlich umsatzsteuerpflichtig zu werden. Werden Fahrtkosten abgerechnet, dann sind sie Ausgaben und erhöhen damit auch die Umsätze. Im Gegenzug können Fahrtkosten allerdings den Gewinn mindern, wodurch es für Kleinunternehmer wieder steuerliche Erleichterungen gibt. Grundsätzlich sind Kleinunternehmer bis zu einer Grenze von 17.500 Euro von er Umsatzsteuer befreit bzw. müssen diese nicht ausweisen.

Lückenlose Aufzeichnung auch bei Kleinunternehmer notwendig

Kleinunternehmer, die ihre Fahrtkosten steuerlich geltend machen wollen, sind verpflichtet über ihre betrieblichen Fahrten Aufzeichnungen zu machen. Die einfachste Variante ist das Führen eines Fahrtenbuchs. Im Handel gibt es bereits vorgedruckte Fahrtenbücher, die nur noch ausgefüllt werden müssen. Bei den Aufzeichnungen gilt vor allem die Nutzung zu unterscheiden. Wird ein privates Fahrzeug für betriebliche Fahrten verwendet, dann sind ausschließlich betriebliche Fahrten zu notieren. Wird ein Firmenfahrzeug auch privat genutzt, dann müssen private Fahrten getrennt ausgewiesen werden.

4 Antworten auf „Steuerliche Vorteile für Kleinunternehmer durch die Absetzbarkeit von Fahrtkosten“

  1. Hallo,

    danke für den Beitrag. Ich kann leider diese Aussage nicht nachvollziehen: „Werden Fahrtkosten abgerechnet, dann sind sie Ausgaben und erhöhen damit auch die Umsätze.“

    Wie können denn Ausgaben den Umsatz beeinflussen?

    Danke vorab für die nähere Erklärung.

  2. Ich schließe mich der Frage von Frau Wilhelm an.
    Bitte eine kurze Erläuterung zu diesem einzelnen Punkt.

    Der Artikel als Ganzes ist sehr hilfreich für einen schnellen Überblick.

  3. Fahrtkosten absetzen an Elster übertragen, wie? Ich habe einen Vertrag mit einem Wirtschaftsbetrieb über die Arbeiten, kann also hier nicht meine Fahrtkosten aufschlagen. Muss aber 3 mal im Jahr kontrollieren. In der EÜR von Elster werden sie allerdings nicht im vollen Umfang dem Gewinn abgezogen. Oder mache ich da etwas falsch?

  4. „Werden Fahrtkosten abgerechnet, dann sind sie Ausgaben und erhöhen damit auch die Umsätze.*

    Wie kann eine Ausgabe den Umsatz erhöhen?

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