In vielen Betrieben ist es so, dass der Firmenchef selber auf Geschäftsreise geht. Auch für Unternehmer gibt es Verpflegungskosten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Der Verpflegungsmehraufwand während der Geschäftsreise kann nur pauschal zum Ansatz kommen. Von dem Gesetzgeber her gibt es festgelegte Pauschalen, die maßgeblich sind. Auch wenn die tatsächlich entstandenen Verpflegungskosten höher ausfielen, …
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