Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 14.03.2017 entschieden, dass die Anschaffungskosten für Einrichtung und notwendigen Hausrat einer Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht zu den Unterkunftskosten gehören. Damit ist der Abzug dieser Kosten unbegrenzt. Die Hintergründe der Klage Im Streitjahr 2014 unterhielt der Kläger neben seinem Hausstand an seinem Lebensmittelpunkt …
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