Für viele Arbeitnehmer und Selbstständige gehören Geschäftsreisen zum ganz normalen Arbeitsalltag. Ob zur Kundenakquisition, für Geschäftstermine oder auch als Transportmittel – ein Firmenwagen erleichtert beruflich bedingte Fahrten ungemein.
Reisenebenkosten
Grundsätzlich können Reisekosten bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit anfallen. Zu den abzugsfähigen Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Arbeitnehmer können sich Reisekosten als steuerfreie Ersatzleistungen vom Arbeitgeber erstatten lassen. Ersetzt der Arbeitgeber diese Leistungen nicht, können Reisekosten beim Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Unternehmer können Reisekosten als Betriebsausgabe gewinnmindernd in Abzug bringen. Hierbei …