Reisenebenkosten

Reisenebenkosten Parkschein / Ticket zum Parken

Grundsätzlich können Reisekosten bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit anfallen. Zu den abzugsfähigen Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Arbeitnehmer können sich Reisekosten als steuerfreie Ersatzleistungen vom Arbeitgeber erstatten lassen. Ersetzt der Arbeitgeber diese Leistungen nicht, können Reisekosten beim Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Unternehmer können Reisekosten als Betriebsausgabe gewinnmindernd in Abzug bringen. Hierbei …

Reisekosten

Reisekosten richtig abrechnen

Mit dem Begriff Reiskosten werden abzugsfähige Kosten beschrieben, welche nach den Lohnsteuerrichtlinien aus dem Jahr 2008 bei einer beruflich bedingten Auswärtstätigkeit anfallen. Damit wurde die bisherige Untergliederung in Fahrtätigkeit, Dienstreise und Einsatzwechseltätigkeit aufgehoben. Seit dem Jahr 2008 werden all diese Bezeichnungen unter dem Begriff Auswärtstätigkeit zusammengefasst. In diesem Artikel fassen wir für Sie alle relevanten …