Mit dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“, das 2014 in Kraft trat, wurde in der Reisekostenabrechnung der neue Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ eingeführt. Er ersetzt den bisher genutzten Terminus „regelmäßige Arbeitsstätte“ und wirkt sich auf die Einkommensteuererklärungen und Dienstreiseabrechnungen von Arbeitnehmern aus.