Grundsätzlich können Reisekosten bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit anfallen. Zu den abzugsfähigen Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Arbeitnehmer können sich Reisekosten als steuerfreie Ersatzleistungen vom Arbeitgeber erstatten lassen. Ersetzt der Arbeitgeber diese Leistungen nicht, können Reisekosten beim Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Unternehmer können Reisekosten als Betriebsausgabe gewinnmindernd in Abzug bringen. Hierbei …
Betriebsausgaben
Wie das Wort Betriebsausgabe formuliert, handelt es sich von der Kostenart herum Aufwendungen für das Unternehmen, für die Selbstständigkeit beziehungsweise für die Freiberuflichkeit. Rechtsgrundlage für Betriebsausgaben, die durch das Betreiben veranlasst werden, ist der § 4 Absatz 4 EStG, des Einkommensteuergesetzes. Für den Selbstständigen gilt der Grundsatz, dass er streng zwischen privat und betrieblich respektive …