Seit dem 1. Januar 2019 sind Dienstreisende bei Reisen ins Ausland dazu verpflichtet, eine elektronische A1 Bescheinigung einzuholen. Diese weist nach, dass Sie in Deutschland Sozialversicherungsabgaben leisten und daher im Ausland keine zusätzlichen Zahlungen vornehmen müssen. Bei Reisen in EU-Länder, in die Schweiz, nach Liechtenstein, nach Norwegen oder nach Island gelten für Sie damit nur …