Reisenebenkosten

Reisenebenkosten Parkschein / Ticket zum Parken

Grundsätzlich können Reisekosten bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit anfallen. Zu den abzugsfähigen Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Arbeitnehmer können sich Reisekosten als steuerfreie Ersatzleistungen vom Arbeitgeber erstatten lassen. Ersetzt der Arbeitgeber diese Leistungen nicht, können Reisekosten beim Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Unternehmer können Reisekosten als Betriebsausgabe gewinnmindernd in Abzug bringen. Hierbei …

Bewirtungskosten

Bewirtungsaufwendungen, Formular

Die rechtlichen Grundlagen für die Begriffsbestimmung sowie die steuerrechtliche Einordnung der Bewirtungskosten bilden §5 des Einkommensteuergesetzes, die Einkommensteuerrichtlinie sowie die Hinweise und Empfehlungen des Bundesfinanzhofes. Danach versteht man im Steuerrecht unter Bewirtungskosten jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verzehr von Speisen, Getränken und anderen Genussmitteln entstehen. Dazu gehören auch die unmittelbar damit verbundenen Nebenkosten, …