Wenn der Arbeitgeber nicht die Kosten für Verpflegung und/oder Übernachtungen auf Dienstreisen übernimmt, kann der so entstehende Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden. Hier greift die Verpflegungspauschale (Verpflegungspauschbetrag), die sich nach Reiseland und Reisedauer richtet. Ende wurde die Verpflegungspauschale für das Jahr festgesetzt. Wir informieren Sie rund um diese aktuelle Pauschale. Eine detaillierte Tabelle mit den aktuellen …