Es wurde in den Kommentaren zum Verpflegungsmehraufwand 2018 gefragt, ob die Pauschalen / Tagessätze für den Verpflegungsmehraufwand auch von Unternehmern (Selbständige / Freiberufler / Gewerbetreibende) genutzt werden können. Die Antwort lautet: Ja! Die Pauschalen zum Verpflegungsmehraufwand können (und müssen) auch von Selbständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden genutzt werden. Die Pauschalen werden dazu einfach in den Betriebsausgaben …
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