Auf unseren Seiten wurde bereits darüber gesprochen, dass das Thema erste Tätigkeitsstätte für Arbeitnehmer sehr wichtig sein kann. Dies gilt insbesondere für die Berechnung von Fahrtkosten. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte können in der Regel nur mit dem Ansetzen der Entfernungspauschale bzw. der Pendlerpauschale abgerechnet werden. Das heißt, es kann immer nur die Pauschale für die …