Bei der Entfernungspauschale, im Volksmund auch „Pendlerpauschale“ genannt, geht es um die täglichen und regelmäßigen Fahrten von der Wohnung zur Arbeit, die bei der Steuererklärung mit 0,30 € pro Kilometer der einfachen Wegstrecke geltend gemacht werden können. Die Entfernungspauschale ist nicht direkt dem Bereich der Reisekostenabrechnung (welche Unkosten bei Dienst- und Geschäftsreisen oder Auswärtstätigkeiten beispielsweise …