Das bargeldlose Bezahlen bietet viele Vorteile. Auch Kosten, mit denen nicht gerechnet wurde, können beglichen werden. Angst vor Diebstahl gehört der Vergangenheit an. Und eine Kreditkarte kann zudem leicht und unauffällig transportiert werden. Warum sollte dieses kleine Stück Plastik also nicht auch für die Bezahlung der Reisekosten herhalten?
Kreditkarten auf Firmenkonto oder Mitarbeiterkonto führen?
Wenn die Entscheidung pro Firmenkreditkarte gefallen ist, stellt sich zunächst die Frage welches Konto belastet werden soll. Handelt es sich um ein separates Konto des Unternehmens, so können alle Beteiligten darauf zugreifen. Es wird daher eine umfassende Übersicht gewährleistet, die bei der Abrechnung hilfreich sein kann.
Dennoch ist es nicht immer sinnvoll ein Firmenkonto zu belasten. Die Mitarbeiter sind nach wie vor in der Pflicht, die Belege einzureichen. Sollte dabei nicht das eigene Konto, sondern ein Unternehmens-Konto belastet werden, so treffen diese Belege häufig verspätet oder gar nicht ein. Der eigentliche Arbeitsaufwand zieht sich daher in die Länge. Die Buchhaltung müsste in diesem Fall eine Abrechnung bearbeiten, wo noch nicht alle Belege vorliegen. Die Zuordnung der einzelnen Posten gestaltet sich dabei nicht immer einfach.
Stornos und Umbuchungen führen zu weiterer Verwirrung der Angestellten. Diese müssten auch diese Beträge zuordnen können. Ohne nähere Informationen ist dies jedoch kaum möglich. Eine Firmenkreditkarte auf Privatkonto scheint daher sinnvoller.
Firmenkreditkarten und Anzahl der Mitarbeiter
Um letztlich zu einer Entscheidung zu gelangen, sollte die Anzahl der Personen mit Firmenkreditkarte bedacht werden. Handelt es sich lediglich um eine Person und dieser wird absolute Zuverlässigkeit unterstellt, so könnte ein Unternehmenskonto eingerichtet werden. Bei sehr vielen Mitarbeitern mit Firmenkreditkarte ist das Chaos jedoch vorprogrammiert.
Grundsätzlich bietet es sich hier an die Firmenkreditkarten über das Privatkonto des jeweiligen Mitarbeiters laufen zu lassen. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall meist zügig, was die entsprechenden Mitarbeiter des Unternehmens entlastet.
Ich finde die Abrechnung der Kosten der Reise nach Nutzung der „Firmenkreditkarte“ über den Umweg der persönlichen privaten Konten der Mitarbeiter nicht in Ordnung.
Dieser Weg ist nicht sicher im Falle der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) des Unternehmens.
Die Reisekosten entstehen weil der Arbeitgeber den Mitarbeiter mit der Durchführung beauftragt.
Er ist verpflichtet die Kosten hierfür zu übernehmen.
Der Besitzer der Firmenkreditkarte haftet voll für die durchgeführten Umsätze. Das können schon einmal einige hundert Euro sein.
Bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens bekommt der Mitarbeiter unter Umständen seine Auslagen nicht zurück. Der Mitarbeiter bleibt somit auf den Kosten sitzen.