Verpflegungsmehraufwand 2014, Tabelle für Pauschalen und Tagegelder

Verpflegungsmehraufwand 2014

Am 11.11.2013 hat das Bundesministerium der Finanzen die neuen Pauschalen für den Verpflegungsaufwand 2014 (dem sog. Tagegeld) bekannt gegeben. Diese Verpflegungspauschalen gelten ab dem 01. Januar 2014 (hier finden Sie die gültigen Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 2016 bzw. Verpflegungsmehraufwand 2015). Wie bereits für die Jahre zuvor haben wir die Pauschalen zu Verpflegungsmehraufwand und Übernachtung auf dieser Seite für Sie tabellarisch aufgelistet. Sollten Sie eine Reisekostenabrechnung für Reisen aus 2012 machen, so schauen Sie sich die Tabelle zum Verpflegungsmehraufwand 2012 an, sollten Sie vor einer Reisekostenabrechnung für eine Reise in 2013 sitzen, so ist für Sie die Tabelle zum Verpflegungsmehraufwand 2013 für Sie von Bedeutung. Natürlich beziehen sich auch in diesem Jahr alle Informationen zu den Auslandspauschalen und zu den Pauschalen in Deutschland auf die entsprechende Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen. Eine Gewährleistung für die genannten Informationen kann nicht gegeben werden.

Das ist neu bei den Verpflegungspauschalen 2014

Ab 2014 wird das neue Reisekostenrecht (die sog. Reisekostenreform 2014) gelten. Mit der Reisekostenreform soll die Abrechnung von Reisekosten einfacher werden, es gibt daher ab 01.01.2014 nur noch zwei Pauschalen zum Verpflegungsmehraufwand (bisher gab es 3 Pauschalsätze) bei beruflichen Abwesenheitszeiten:

  1. Die erste Pauschale bezieht sich auf Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden (ohne Übernachtung) sowie für den Tag der Anreise und der Abreise.
  2. Die zweite Pauschale bezieht sich auf Abwesenheiten über 24 Stunden (also ganze Tage der Abwesenheit)

Positiv wirken sich die Neuregelungen vor allem in Bezug auf dienstliche Kurzreisen aus, denn oft erhält man nun bei kurzen Abwesenheiten (von minimal 8 Stunden) mehr Geld als in den Jahren zuvor. Bei kurzen Abwesenheiten in Deutschland von 8 bis 12 Stunden erhält man mit den neuen Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand doppelt so viel Geld wie bisher. Weiterhin gelten die Pauschalsätze grundsätzlich für Auswärtstätigkeiten an derselben Tätigkeitsstelle für maximal 3 Monate!

Wichtig: Neu ist auch, dass bei mehrtägigen Abwesenheiten am An- und Abreisetag keine Betrachtung der genauen Abwesenheit mehr gemacht wird – hier wird immer die Pauschale von 12 Euro sowohl für den An- als auch für den Abreisetag angesetzt!

Verpflegungsmehraufwand 2014 in Deutschland

Die meisten Dienstreisen finden innerhalb Deutschlands statt. Deswegen sollen an dieser Stelle die Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung explizit besprochen werden. Ab dem 01.01.2014 gelten für Deutschland folgende Spesen-Pauschbeträge:

Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Ab 8 bis 24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
24 12 20
Beispiel: Auch im Jahr 2014 wollen wir beispielhaft zeigen, wie die Abrechnung des Tagegeldes im Rahmen der Reisekostenabrechnung aussehen kann: Ein Reisender fährt 3 Tage auf Dienstreise. Am 1. Tag geht es um 14 Uhr los, am 3. Tag kehrt der Reisende um 19 Uhr von seiner Dienstreise zurück. Als Entschädigung erhält er in Summe einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 48 Euro von seinem Arbeitgeber erstattet. Unternehmer auf Dienstreisen können diesen Pauschalbetrag zum Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 48 Euro entsprechend steuerlich geltend machen. Der Gesamtbetrag setzt sich dabei aus folgenden Positionen zusammen:

  1. Tag 1 geht von 14 bis 24 Uhr (also 10 Stunden) = 12 Euro.
  2. Tag 2 geht von 0 bis 24 Uhr (also 24 Stunden) = 24 Euro.
  3. Tag 3 geht von 0 bis 19 Uhr (also 19 Stunden) = 12 Euro.

Das Beispiel wurde (gegenüber dem Vorjahr) so angepasst, dass der Dienstreisende am ersten Tag nur noch 10 Stunden abwesend ist (beim Beispiel von 2013 waren es 15 Stunden). Im letzten Jahr wäre der Reisende am 1. Tag in die Spanne von 8 bis 14 Stunden Abwesenheit gekommen und hätte nur 6 Euro Verpflegungsmehraufwand gegenüber dem Arbeitgeber abrechnen können. Mit der Neuregelung und der Reisekostenreform 2014 allerdings ist der Reisende kürzer unterwegs und bekommt trotzdem eine pauschale Erstattung die (wie im Vorjahr) bei 48 Euro liegt.

Sind Sie dienstlich im Ausland unterwegs gewesen, so gelten andere Pauschbeträge zum Verpflegunsmehraufwand 2014 und es gibt eine andere Übernachtungspauschale. Die Pauschalen für Reisen im Ausland werden wir im folgenden Absatz für Sie aufbereiten.

Verpflegungsmehraufwand 2014 im Ausland (Auslandsreise-Pauschalen)

Tagegelder und Übernachtungspauschale 2014Hier haben wir nun die aktuellen Pauscalen und Spesensätze für das Jahr 2014 tabellarisch für Sie aufbereitet. Denken Sie dabei daran, dass es einige Länder (zum Beispiel die USA oder Großbritannien) gibt, die mehrere und regional unterschiedliche Pauschalsätze haben. Unterschiedliche Verpflegungs oder Übernachtungspauschalen sind auf regionale Unterschiede in den Preisstrukturen der Länder zurückzuführen. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Vereinigten Staaten von Amerika. Wer hier in einem Hotel in Manhattan (New York) übernachtet, der muss für seine Übernachtung sicherlich mehr Zahlen als für die Übernachtung in einem kleinen Dorf im Landesinneren. Um dies auszugleichen gibt es für New York City einen anderen (korrigierten) Pauschalbetrag zur Verpflegung und eine angepasste Übernachtungspauschale.

Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Ab 8 bis 24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Afghanistan 30 20 95
Ägypten 40 27 113
Äthiopien 30 20 175
Äquatorialguinea 50 33 226
Albanien 23 16 110
Algerien 39 26 190
Andorra 32 21 82
Angola 77 52 265
Antigua und Barbuda 53 36 117
Argentinien 36 24 125
Armenien 24 16 90
Aserbaidschan 40 27 120
Australien (Canberra) 58 39 158
Australien (Sydney) 59 40 186
Australien (Rest) 56 37 133
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Bahrain 36 24 70
Bangladesch 30 20 75
Barbados 58 39 179
Belgien 41 28 135
Benin 41 28 90
Bolivien 24 16 70
Bosnien + Herzegowina 24 16 70
Botsuana 33 22 105
Brasilien (Brasilia) 53 36 160
Brasilien (Rio de Janeiro) 47 32 145
Brasilien (Sao Paulo) 53 36 120
Brasilien (Rest) 54 36 110
Brunei 36 24 85
Bulgarien 22 15 72
Burkina Faso 36 24 100
Burundi 47 32 98
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Chile 40 27 130
China (Chengdu) 32 21 85
China (Hongkong) 62 41 170
China (Peking) 39 26 115
China (Shanghai) 42 28 140
China (Rest) 33 22 80
Costa Rica 36 24 69
Côte d’Ivoire 54 36 145
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Dänemark 60 40 150
Dominica 40 27 94
Dominikanische Republik 30 20 100
Dschibuti 48 32 160
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Ecuador 39 26 55
El Salvador 46 31 75
Eritrea 30 20 58
Estland 27 18 85
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Fidschi 32 21 57
Finnland 39 26 136
Frankreich (Lyon) 53 36 83
Frankreich (Marseille) 51 34 86
Frankreich (Paris) 58 39 135
Frankreich (Departements 92-94: Hauts-de-Seine, Seine-Saint-Denis, Val-de-Marne) 58 39 135
Frankreich (Straßburg) 48 32 89
Frankreich (Rest) 44 29 81
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Gabun 60 40 135
Gambia 18 12 70
Georgien 30 20 80
Ghana 46 31 174
Grenada 51 34 121
Griechenland (Athen) 57 38 125
Griechenland (Rest) 42 28 132
Großbritannien (London) 57 38 160
Großbritannien + Nordirland (Rest) 42 28 119
Guatemala 28 19 96
Guinea 38 25 110
Guinea-Bissau 30 20 60
Guyana 41 28 81
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Haiti 50 33 111
Honduras 35 24 115
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Indien (Chennai) 30 20 135
Indien (Kalkutta) 33 22 120
Indien (Mumbai) 35 24 150
Indien (Neu Delhi) 35 24 130
Indien (Rest) 30 20 120
Indonesien 39 26 110
Iran 28 19 84
Irland 42 28 90
Island 53 36 105
Israel 59 40 175
Italien (Mailand) 39 26 156
Italien (Rom) 52 35 160
Italien (Rest) 34 23 126
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Jamaika 54 36 135
Japan (Tokio) 53 36 153
Japan (Rest) 51 34 156
Jemen 24 16 95
Jordanien 36 24 85
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Kambodscha 36 24 85
Kamerun 40 27 130
Kanada (Ottawa) 36 24 105
Kanada (Toronto) 41 28 135
Kanada (Vancouver) 36 24 125
Kanada (Rest) 36 24 100
Kap Verde 30 20 55
Kasachstan 39 26 109
Katar 56 37 170
Kenia 35 24 135
Kirgisistan 18 12 70
Kolumbien 41 28 126
Kongo (Republik) 57 38 113
Kongo (Demokratische Republik) 60 40 155
Korea (Demokratische Volksrepublik) 30 20 186
Korea (Republik) 66 44 180
Kosovo 26 17 65
Kroatien 29 20 57
Kuba 50 33 85
Kuwait 42 28 130
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Laos 33 22 67
Lesotho 24 16 70
Lettland 18 12 80
Libanon 44 29 120
Libyen 45 30 100
Liechtenstein 47 32 82
Litauen 27 18 100
Luxemburg 47 32 102
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Madagaskar 38 25 83
Malawi 39 26 110
Malaysia 36 24 100
Malediven 38 25 93
Mali 40 27 125
Malta 30 20 90
Marokko 42 28 105
Marshall Inseln 63 42 70
Mauretanien 48 32 89
Mauritius 48 32 140
Mazedonien 24 16 95
Mexiko 36 24 110
Mikronesien 56 37 74
Moldau (Republik) 18 12 100
Monaco 41 28 52
Mongolei 29 20 84
Montenegro 29 20 95
Mosambik 42 28 147
Myanmar 46 31 45
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Namibia 29 20 85
Nepal 32 21 72
Neuseeland 47 32 98
Nicaragua 30 20 100
Niederlande 60 40 115
Niger 36 24 70
Nigeria 60 40 220
Norwegen 64 43 182
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Österreich 29 20 92
Oman 48 32 120
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Pakistan (Islamabad) 24 16 150
Pakistan (Rest) 24 16 70
Palau 51 34 166
Panama 34 23 101
Papua-Neuguinea 36 24 90
Paraguay 36 24 61
Peru 38 25 140
Philippinen 30 20 107
Polen (Breslau) 33 22 92
Polen (Danzig) 29 20 77
Polen (Krakau) 28 19 88
Polen (Warschau) 30 20 105
Polen (Rest) 27 18 50
Portugal (Lissabon) 36 24 95
Portugal (Rest) 33 22 95
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Ruanda 36 24 135
Rumänien (Bukarest) 26 17 100
Rumänien (Rest) 27 18 80
Russische Föderation (Moskau, außgenommen Gästewohnungen Deutsche Botschaft) 48 32 135
Russische Föderation (Moskau, Gästewohnungen Deutsche Botschaft) 33 22 0 / 135*
Russische Föderation (St. Petersburg) 36 24 110
Russische Föderation (Rest) 36 24 80
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Sambia 36 24 95
Samoa 29 20 57
São Tomé (Príncipe) 42 28 75
San Marino 41 28 77
Saudi-Arabien (Djidda) 48 32 80
Saudi-Arabien (Riad) 48 32 95
Saudi-Arabien (Rest) 47 32 80
Schweden 72 48 165
Schweiz (Genf) 62 41 174
Schweiz (Rest) 48 32 139
Senegal 42 28 130
Serbien 30 20 90
Sierra Leone 39 26 82
Simbabwe 45 30 103
Singapur 53 36 188
Slowakische Republik 24 16 130
Slowenien 30 20 95
Spanien (Barcelona) 32 21 118
Spanien (Kanarische Inseln) 32 21 98
Spanien (Madrid) 41 28 113
Spanien (Palma de Mallorca) 32 21 110
Spanien (Rest) 29 20 88
Sri Lanka 40 27 118
St. Kitts + Nevis 45 30 99
St. Lucia 54 36 129
St. Vincent + Grenadinen 52 35 121
Sudan 32 21 120
Südafrika (Kapstadt) 38 25 94
Südafrika (Rest) 36 24 72
Südsudan 46 31 134
Suriname 30 20 75
Syrien 38 25 140
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Tadschikistan 26 17 67
Taiwan 39 26 110
Tansania 40 27 141
Thailand 32 21 120
Togo 33 22 80
Tonga 32 21 36
Trinidad + Tobago 54 36 164
Tschad 47 32 151
Tschechische Republik 24 16 97
Türkei (Istanbul) 35 24 92
Türkei (Izmir) 42 28 80
Türkei (Rest) 40 27 78
Tunesien 33 22 80
Turkmenistan 33 22 108
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Uganda 33 22 130
Ukraine 36 24 85
Ungarn 30 20 75
Uruguay 36 24 70
USA (Atlanta) 57 38 122
USA (Boston) 48 32 206
USA (Chicago) 48 32 130
USA (Houston) 57 38 136
USA (Los Angeles) 48 32 153
USA (Miami) 57 38 102
USA (New York City) 48 32 215
USA (San Francisco) 48 32 110
USA (Washington D.C.) 57 38 205
USA (Rest) 48 32 102
Usbekistan 30 20 60
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Vatikanstaat 52 35 160
Venezuela 48 32 207
Vereinigte Arabische Emirate 42 28 145
Vietnam 38 25 86
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Weißrussland 27 18 109
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Zentralafrikanische Republik 29 20 52
Zypern 39 26 90

* Werden Gästewohnungen der Deutschen Botschaft in Moskau gegen ein Entgelt angemietet, so können 135 Euro angesetzt werden.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir alle Informationen im Artikel zum Verpflegungsmehraufwand nur ohne Gewähr geben können. Alle Infos für Ihre Reisekostenabrechnung 2014, zum Verpflegungsmehraufwand 2014 und zu den Spesenpauschalen 2014 finden Sie auch direkt auf den Webseiten des Bundesministeriums der Finanzen.

119 Antworten auf „Verpflegungsmehraufwand 2014, Tabelle für Pauschalen und Tagegelder“

  1. Diese Spesen in Deutschland sind eine absolute Farc.Auf der ganzen Welt haben wir als Marktführende Nation die niedriegsten Spesensätze. Wenn ich sehe das wir gleichgestellt sind mit Ländern wie Kirgisistan, Gambia Lettland und Moldau im bis 24 Stunden Bereich, diese Länder aber Übernachtungpauschalen zwischen 70 und 100€ haben, wir aber mit 20!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!€ abgespeist werden, kommt mir das kalte Kotzen.
    Was sind wir doch für ein armes Land geworden.
    Wenn man Übernachten muß, bekommt man von der Hotelrechnung auch noch 4,80€ für Frühstück abgezogen.
    Wir suchen seit über einem Jahr Servicetechniker, bei solchen tollen Spesensätzen kann das nicht mehr verwundern.
    Die sogenannten Experten die so einen Scheiß verzapfen haben vom Außendienst absolut keine Ahnung, sind aber mit Sicherheit diejenigen, die am lautesten über Serviceleute herziehen, wenn diese einmal einen Termin nicht einhalten.
    Servicetechniker waren einmal angesehene und begehrte Menschen mit einem, weil ja auch ständig von ihren Familien getrennt,guten Einkommen. Mitlerweile gehören wir zu den Menschen, die zwarständig gebraucht werden und immer Gewehr bei Fuß bereitstehen,aber beim bezahlen, in den Augen der Kunden nur übertrieben lästig sind.
    mfg
    H.-J.Mach

  2. Ich bin Montageschlosser und in Deutschland, Europa und Weltweit unterwegs!
    Ich frage mich ,ob jemand der die Übernachtungspauschalen für Deutschland festlegt
    auch in Unterkünften für 20€ übernachtet?
    Diese Leute sollten einmal nachdenken, ob es nicht an der Zeit wäre diese Pauschale
    um ca. 10-15€ anzuheben!!

  3. Ich bin Montageschlosser und in Deutschland, Europa und Weltweit unterwegs!
    Ich frage mich ,ob jemand der die Übernachtungspauschalen für Deutschland festlegt
    auch in Unterkünften für 20€ übernachtet?
    Diese Leute sollten einmal nachdenken, ob es nicht an der Zeit wäre diese Pauschale
    um ca. 20-25€ anzuheben!!

  4. Also als ich das eben gelesen habe dahte ich es ist ein Scherz, aber es stimmt doch, welcher Hirni legt denn die Übernachtungspauschale mit 20€ fest???
    Die die so etwas verbrechen dürften dann aber auch nur in Hotels für 20€ übernachten. Ich muß jetzt für 3 Tage (2 Nächte) nach Mannheim, da soll mir jemand mal ein Hotel für 20€ suchen. Die haben doch echt was an der Waffel, mehr kann ich darüber nicht sagen.
    Da ichauch als in diee Schweiz muß, und wenn ich ich dann die Pauschale vergleiche muß ich sagen da paßt was nicht zusammen.
    Da muß man min. 50€ draufsatteln das man einigermaßen über die runden kommt.

    1. Hi Marco,

      dein Ärger (und der Ärger so vieler anderer Leser) ist verständlich. Ich denke, hier wird vor allem die Tatsache mit reinspielen, dass es innerhalb Deutschlands leichter ist auf Reisen bei Freunden oder der Familie unterzukommen und man will verhindern, dass bei derartigen Übernachtungen dann ein entsprechend hoher Pauschbetrag angesetzt werden kann. Defakto muss man aber sagen, dass die Übernachtungspauschale ohnehin nur begrenzte Relevanz hat. In aller Regel setzt man ja die tatsächlichen Kosten an.

      VG,
      Jan

  5. Ich bin ebenfalls im technischen Außendienst unterwegs.
    Die Übernachtungspauschale lag doch früher auch schon bei 20€.Allerdings sind diese 20€ ja auch nur anzusetzen bei einer Übernachtung ohne Beleg.Meine Firma zahlt nach wie vor die Hotelkosten von maximal 70€ (wenns teurer ist bei Messen oder ähnlichen ist es eigentlich auch kein Problem) und das Frühstück wird uns glücklicherweise auch nicht abgezogen.Der Aufwand das jedesmal rauszurechnen war einfach zu imens.Zumindest fallen jetzt die lästigen 6€ weg und werden zu 12€.Da ich jeden Tag unterwegs bin und eigentlich immer über 8 Stunden liege ist das eine deutliche Verbesserung.Unterm Strich bringt das bei mir mal locker 80-100€ mehr Spesen im Monat als bisher.

  6. Hallo
    Frage;
    Ich bin LKW Fahrerin habe bisher 6 € Spesen bezogen bei einer schichtzeit
    von 10-12 Std.
    Mein Chef hat gesagt er zahlt nicht mehr.
    Ist das richtig.
    Muss er nicht mehr zahlen.

    1. Hallo Frau Knittel, ihr Chef ist nicht zur Zahlung der Spesen / des Verpflegungsmehraufwands verpflichtet. Tatsächlich ist es oft gang und gebe, dass keine oder nur Teile der entsprechenden Pauschalsätze gezahlt werden. Die Differenz kann man dann aber entsprechend ggü. dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.

  7. Also das heißt dann. Ich bekomme 6€ vom Chef. Und die anderen 6€ kann ich absetzten. ??
    Da es ja ab 1.1.2014 12€ wären

    1. Ja genau, den Rest beim Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen. Wichtig dabei: Unbedingt die Dienstreisen und die danach zu erhaltenden Spesen sorgfälltig und lückenlos dokumentieren, ebenso die Erstattungen durch den Arbeitgeber – das Finanzamt wird hier u.U. eine entsprechende Auflistung haben wollen.

  8. Ich schmeiß mich gleich weg, wenn ich so die Komentare lese.
    Hab da mal viele „W“ Fragen:
    Was verdient ein guter Fernverkehrsfahrer monatlich Brutto ? im Schnitt 2.100 € Netto so bei 1.300€.
    Was erhält der Fahrer an Spesen innerdeutsch ? 24€ von 0:00 bis 24:00
    Wovon er abends meist 7,50€ Parkgebühren auf dem Autohof abdrücken muß.
    Was kostet Duschen? ca.3€
    Was bekommt der Fahrer wenn er nachts in seiner 2m² Kajüte pennen muß? Nix extra-
    Wo werden Schallschutzwände an den Parkplätzen errichtet, so daß der Fahrer einen ruhigen Schlaf hat, und morgens nicht als unausgeschlafener Zobmie sich in den Verkehr einordnen muß.- viel zu wenig.
    Warum dürfen Fahrer nicht in Gewerbe und Industriegebieten ihre vorgeschriebenen Pausen machen? – weil die Bevölkerung/Anwohner das nicht wollen.
    Warum werden BI gegründet um den Ausbau und Erweiterungen von Parkplätzen und Rastanlagen zu verhindern? Das könnte Kriminelle, Süchtige,Prostituierte, Alkoholiker usw. herbeilocken? Hallo??? Wir sind auch ganz normale Leute mit einem sehr beschnittenem Familienleben, meistens nur 45 Std. am Wochenende.
    aber ihr wollt jeden Tag ein volles Regal in eurem Supermarkt haben.
    Ihr regt euch über Verpflegungspauschalen auf?

    Ich kann jedem anbieten, mal eine Woche mitzufahren um mal unsere Welt kennenzulernen,…und vielleicht mal zu verstehen.
    Und nehmt dann bitte eine dicke Geldbörse mit.

    1. Hallo Debakel, dass klingt so, als würdest du dich von den Texten hier auf den Seiten „angegriffen“ fühlen? Das wäre sicherlich ein vollkommen falscher Eindruck – ganz im Gegenteil, viele Leute hier sind eher der Meinung, dass die Pauschalen nicht ausreichend sind. Wir beschäftigen uns auf dieser Seite übrigens mit dem Verpflegungsmehraufwand. Parkplatzgebühren und Kosten für die Dusche haben hier nichts zu suchen. Die zählen wohl eher zu den Reisenebenkosten oder zu den Übernachtungskosten und können gesondert berücksichtigt werden. Sollte dein Arbeitgeber hier keine Erstattungen leisten, könntest du prüfen ob diese ggf. auch im Rahmen der Steuererklärung anzusetzen sind. Ich glaube die Empfehlung mal eine Woche mitzufahren solltest du nicht an reisekostenabrechnung.com und die Leser richten, sondern an unsere Politiker ;-)!

  9. Frage mich jedes Jahr, beim Begutachten der neuen
    Tabelle für weltweiten Verpflegungsmehraufwand, wer
    diese Tabellen erstellt…
    …und vor allem wann der pauschale Verpflegungsmehraufwand auch einmal für das Land
    „DEUTSCHLAND“ angehoben wird, denn:
    für 24 EURO am TAG muss man
    -Frühstücken, (wird auch auf der Hotelrechnung extra ausgewiesen)
    -vielleicht mal nen Snack zwischendurch
    -und Abends vielleicht auch mal etwas anderes als den DÖNER für 3,50 €
    Vielleicht sollten sich die „Berechner“ dieser Pauschalen einmal einem Selbsttest unterziehen.
    …bei den Auslandspauschalen funktioniert es doch auch wenigstens einigermaßen…

  10. 1998 bekam ich auswärts auf Montage um die 63 Mark(in etwa 32€) Spesen (kein Hotel, nur Gemeinschaftsunterkünfte), heut wären das mit eingerechneter Inflation ca. ganz grob 50€/55€
    Nun jetzt wo ich 12 Jahre Berufskraftfahrer im Nah und Nachtverkehr mit täglicher Heimreise bin, mit mittlerweile ca. 5×10 Stunden wie erlaubt, wo viele andere noch mit wesentlich mehr Stunden und das unerlaubt unterwegs sind wollte ich hier auch mal etwas loswerden. Meiner Meinung nach ist das in unserer Branche ein riesengroßer Witz wo die Fahrer für eine mehr als Vollzeitarbeit einen erbärmlichen Lohn um die 10€ Brutto (ein Großteil der Branche vor allem je kleiner die Lkw sind verdienen nicht annähernd so viel)bekommen. 4€-7€ die Stunde Brutto sind auch keine Seltenheit die als Festgehalt ausgezahlt werden, in denen alle Überstunden schon inklusive sind, und hinterher mit teils Tankgutscheinen und Steuerfreiem(nicht zur Rente zählenden) Lohnersatz, „den Spesen“, abgespeist werden damit überhaupt noch irgendwer diese Arbeit macht. Fernfahrer zudem sind für einen kleinen Spesen-Mehrbetrag 24€ anstatt 6-€12€ die ganze Woche draußen. Ein sehr guter Freund der bis vor kurzem noch im Fernverkehr unterwegs war bekam von Sonntag abends wo er sich zum Lkw aufmachte und Freitag spät abends, und ca. jeden 2ten Samstag Morgen bis Mittag zu Hause ankam, verdiente Brutto 1600€ + 24€ tägliche Spesen, um seine Familie mit 2 Kindern zu ernähren die er immer nur recht kurz am Wochenende gesehen hatte. Und das ist mittlerweile Standard in den von Speditionen und Großspeditionen und den schon lang existierenden Privaten und den noch teils Staatlichen und Ex Staatlichen Speditionsverbänden wie Post/DHL – Schenker/Bahn – und den Privaten wie Cargoline, Dachser und OL, die selbst mit Staatlicher gewollter Unterstützung seit der Privatisierung 1995 bis heute ihre eigene Branche erst in diese Lage hinein manövriert haben. Herzlichen Glückwunsch.
    Unser Lohnbuchhalter mit dem ich heute am 09.01.2014 Telefoniert hatte sagte das er es noch nicht weiß wie es genau geregelt wird, in der Tagschicht kann es schon sein das wir 12€ anstatt 6€ bekommen, in der Nachtschicht allerdings ist der Satz 18,50€ inklusive Spesen plus Nachtschicht, wo sich heraus, abzüglich der bisher 6€ Spesen eine Nachtschichtzulage von 12,50€ errechnen. Diese wird nach Aussage von Ihm, wahrscheinlich nicht angehoben. Das heißt wenn unsere Firma Spesen in höhe von 12€ Zahlen sollte, schrumpft meine Nachtschichtpauschale auf 6,50€, da ja der maximale Betrag von 18,50€ ja leider nicht steigen wird.
    Da Arbeitet man mehr als Vollzeit in einem verantwortungsvollen Beruf und kommt trotz allem zu nichts, Armes Verlogenes Heuchlerisches Deutschland

  11. Lächerlich. Wenn ich Montag früh um 7h losfahre und Dienstag abends um 21h heimkomme bin ich Montag abends sicher nicht im Hotel meiner Wahl, sondern in der Regel in der Nähe des Kunden für den Dienstag morgen. Dafür gibts dann insgesamt 24€ bei einer Abwesenheit von daheim von 38 Stunden. Bitte korrigiert mich wenn ich da falsch liegen sollte.
    Wenn ich Glück habe, zahle ich für meinen Toast, Ei und Kaffee/Tee 4,80€. Abends habe ich mir irgendwas beim MC reingewürgt und am nächsten Tag muss ich für 10-15€ auf der Raststätte essen, um mich nicht bis abends durchzuhungern.
    Irgendeiner hat mal behauptet, der Verpflegungsmehraufwand sei nur für die Differenz zu dem Essen zu Hause, was man ja auch bezahlen müsste:
    Aber: Ich habe zu Hause nie für mehr als wenige EURO gefrühstückt. Da sind die 4,80 schon unverschämt. Auch eine gute Spaghetti Bolognaise oder ein Kotelett mit Kartofeln kosten zu Hause nicht die Welt.
    Das Abendessen in manchen Hotels – abgeschnitten vom Rest der Welt – ist vielleicht nicht das was ich eigentlich gerne hätte (und mir zu Hause machen könnte) und ich zahl auch noch drauf.
    Natürlich kostet das alles nicht die Welt und ich werde es so oder so überleben, aber es ist anmassend, solche Regeln zu erstellen. Es ist nichts als Abzocke.
    Ich habe übrigens in anderen Kommentaren gelesen, dass Deutschland so minder bewertet wird gegenüber anderen Ländern. Das ist so nicht korrekt: Jeder Staat hat seine eingen Spesensätze und eigene Spesensätze für andere Länder. Wenn z.B. Schweizer nach Deutschland reisen, bekommen Sie umgerechnet mehr als 30€ pro Tag. Auch die „Vertrauensspesen“ sind sehr verbreitet, wobei man das bekommt, was man wirklich benötigt hat. Hier müsste aber wieder kontrolliert werden, da einige Idioten es in der Vergangenheit oft übertrieben haben und meinen sie müssten auf Geschäftsreisen besser leben als privat.

  12. Habe Heute hier festgestellt, dass ich nicht der einzige bin der sich ziehmlich verars… vorkommt.
    Ich habe im Übrigen diese Woche von meinem Arbeitgeber zu den neuen Spesensätzen eine Mail bekommen, in der denn mal eben folgendes reingeschrieben wurde: Es kann weiterhin zwischen tatsächlichen Kosten( Hotelrechnung) und Ü-Pauschale bei der Abrechnung gewählt werden, die Übernachtungspauschale beträgt aber nur noch 20,-€, egal in welchem Land ich tatsächlich übernachte. Ich frage mich was das soll. Diese Spesen sind steuerlich absetzbar, also auch vom Betrieb.Natürlich kann ich die Differenz selber geltend machen, aber erst am Ende des Jahres mit einem riesigen schriftlichen Aufwand und gehe über die ganze Zeit für die Firma in Vorkasse. Also werde ich ab sofort bei jedem Auslandseinsatz die jeweilige Kostengrenze bei der Hotelsuche voll ausschöpfen, und nicht wie in der Vergangenheit nach einer guten, aber preiswerten Unterkunft ausschau halten. Das Fazit : für den Arbeitgeber wird es teurer und der Profit geringer.
    P.S. ich hoffe nur, das unsere neue Regierung mit der abzugsreien Rente nach 45 Beitragsjahren ernst macht, denn dann schmeiß ich sofort alles hin und ich wünsche viel Spaß bei der Nachfolgersuche.

  13. Hallo zusammen,
    hier mal eine ganz andere interessante Frage.
    Ich wohne in der EU und arbeite bei einer deutschen Firma. Mein Arbeitsvertrag ist auf die Heimatadresse ausgestellt. Steht mir Tagegeld zu oder nicht?
    mfG
    rsc

  14. Was hat es mit der Übernachtungspauschale auf sich? Wann wird diese gezahlt? In Deutschland war diese bisher 0 €, jetzt 20 €.

    1. Hallo Connie,

      nein – die Übernachtungspauschale lag in den letzten Jahren auch bei 20 Euro. Mag sein, dass wir sie da nicht in den Artikeln zum Verpflegungsmehraufwand auftauchten. Hier geht es ja um Verpflegungspauschalen. Die Übernachtungspauschale kann der Arbeitnehmer(!) ansetzen um Übernachtungen Pauschal anzusetzen. Alle Infos und wichtige Regelungen dazu findest du im passenden Artikel zur Übernachtungspauschale hier im Portal.

  15. Die neuen Verpflegungspauschalen , die Schäubles *** da wieder vom Zaun gebrochen haben sind das letzte. Bei 24€ pauschale und 9,60€ Abzug für Mittag/ Abend essen und 4,80€ frühstück Abzug bleibt ja nix mehr übrig. Man zahlt nur drauf. So werden die Millionen für die Pleite Staaten und ihre Rettungsschirme zusammen gesammelt.

    Es kotzt einen wirklich an was diese Politiker *** tagtäglich verzapfen. Und dafür bekommen die noch Geld.

  16. Die Pauschalen sind grundsätzlich nicht als Gehaltsersatz (Aufstockung) sondern ausschließlich als steuerfreie Aufwandsentschädigung für Mehrkosten gedacht. So verwundert es nicht, dass man im Inland pro Übernachtung davon ausgeht, dass 20EUR pro Nacht für eine Gastgeschenk an Freunde/Verwandte ausreichen. Erfolgt die Übernachtung im Hotel, wird der Arbeitgeber in der Regel direkt die Hotelkosten übernehmen.

    Es ist nur verwunderlich, mit welcher Begründung die hohen Pauschalsätze für das Ausland zustande kommen. Hier kann man im Prinzip bei einer günstigen Übernachtung schnell einige EURO extra „verdienen“ – was ja eigentlich nicht beabsichtigt sein dürfte. Hier drängt sich dann doch irgendwie der Gedanke „Zweiklassengesellschaft“ auf.

    Wenn ein Fernfahrer 20EUR dafür bekommt, dass er in seinem Führerhaus schläft, so ist das zumindest aus steuerlicher Sicht okay. Das der Arbeitgeber kein Hotel, ein niedriges Gehalt und auch keine sinnvolle sonstige Aufwandsentschädigung bezahlt sollte man moralisch auf jeden Fall kritisieren.

    Wirklich kritisch sind die Verpflegungspauschalen zu sehen. Ja klar, für 24EUR am Tag kann man sich schon mit Kaffee, belegten Brötchen, Würstchen, Döner, Pizza und McDo ernähren. Eine sinnvolle und ausgewogene Ernährung ist das aber nicht. Hier ist ein wenig mehr Sinn zur Realität gefordert, wo gängige Hotels heutzutage gern allein für’s Frühstück zwischen 8 und 20 EUR verlangen. Es stellt sich also schon die Frage, warum man hier nicht die realistischen 30-40EUR zugesteht.

    Steuerlich bleibt auch die Frage offen, wie man mit den sonstigen Kosten umgeht, welche im Rahmen von Dienstreisen auftreten (Kofferabnutzung, Bezahlklos, Handy, …). Diese sind ja anscheinend nicht Bestandteil der Verpflegungspauschalen.

    1. Hallo Wiso,

      danke für deine Meinung und den umfangreichen Kommentar! Du hast Recht, für einige Berufsgruppen sind die Verpflegungspauschalen bestimmt nicht ausreichend (gerade als LKW-Fahrer, wo man oft auf die Übernachtung und die Verpflegung an teuren Raststätten angewiesen ist). Auf der anderen Seite muss man natürlich auch dagegen halten, dass viele Menschen an „normalen Tagen“ sicherlich nicht von 24 Euro am Tag leben. Ich glaube, es ist im Interesse aller Steuerzahler, wenn der Staat versucht sich irgendwie an einen realistischen Betrag der täglichen Lebenskosten anzunähern und dabei darf dann eben das Frühstücksbuffet im Hotel nicht unbedingt dazu gehören -> Stattdessen kann man morgens ja (oft genug) auch problemlos in einen Supermarkt gehen, sich 3 Brötchen und ne Packung Wiener kaufen. Dann ist man auch satt und hat vielleicht nur 2 oder 3 Euro ausgegeben. Du siehst, dass Thema ist (wie viele andere auch) nicht einfach so mit einem Satz beantworten und ich bin mir sicher, dass bei der Festlegung der Pauschalen einige Diskussionen innerhalb der politisch verantwortl. Kreise zustandekommen!

      Die Pauschalen beziehen sich übrigens nur rein auf die Verpflegung – Bezahlklos, Handygebühren und ähnliche Sachen können ggf. als Reisenebenkosten angesetzt werden. Wenn der Chef das nicht zahlt, dann Belege aufheben und bei der Steuer mit einreichen.

      VG,
      Jan

  17. Hallo Jan,

    ich gebe Dir vollkommen Recht: Verpflegungspauschalen sind als Mehraufwand gedacht. Gibt man also daheim 10EUR für die Selbstverpflegung pro Tag aus, so ergibt sich zusammen mit der Pauschale ein Satz von 34EUR. Dieser Satz wird je nach Zielgruppe durchaus pro Tag ausreichen.

    Ob ein Fernfahrer mit Schlafplatz im Führerhaus hierbei benachteiligt wird, darf zu Recht bezweifelt werden. Mit Übernachtungspauschale würden sich nach obiger Rechnung dann sogar 54EUR pro Tag ergeben – was auch für die Nahrungsaufnahme eines hungrigen LKW Fahrers komplett ausreichen sollte. Wohlmerklich: Stellplatz für die Nacht und eventuell auch die Dusche könnte der Fernfahrer beim Arbeitgeber abrechnen – oder steuerlich anerkennen lassen. Zudem gibt es viele Fernfahrer die zum Teil Selbstverpflegung (Thermoskanne, Stullenbox, Wasserkasten, …) praktizieren – so dass bestimmt auch der eine oder andere EUR als Zuverdienst übrigbleibt. Fakt bleibt: Das Problem eines Fernfahrers sind nicht die geringen Pauschalsätze sondern die schlechte sozialversicherte Bezahlung.

    Das Problem mit Pauschalsätzen liegt mehr in Detailfragen, die der Gesetzgeber aus meiner Sicht ungeschickt gelöst hat. Für mich ergibt sich ein bunter Fragenkatalog:
    – Warum sind die Pauschalsätze im Ausland zum Teil so viel höher als in Deutschland (betrifft Verpflegung und Übernachtung)?
    – Warum wurden die Pauschalsätze für Deutschland seit Jahren nicht mehr nach oben angepasst (mind Inflationsausgleich)?
    – Warum gibt es für den An-/Abreisetag nur den halben Pauschalsatz von 12EUR?

    Gerade das Thema mit den An- und Abreisetagen ist schlecht geregelt. Viele treten eine Reise je nach Branche zwischen 5-9 Uhr an. Somit fallen am Anreisetag bereits Kosten für Mittag und Abendbrot und manchmal sogar für Frühstück an. In solchen Fällen wird es mit den 12EUR wirklich eng. Eine gewisse Stafelung, ergibt mehr Sinn. Wenn man das Haus vor 6 Uhr morgens verlässt oder erst nach 20 Uhr wieder nach Hause kommt, sollte der komplette Pauschalsatz von 24EUR Anwendung finden.

    Widersprechen würde ich dem Thema „Morgens mal schnell zum Bäcker“. So ist der Fernfahrer immer an seinen Brummi gebunden, und es gibt nicht viele Bäcker mit LKW Stellplatz direkt an der Autobahn. Ähnlich sieht die Lage für andere Dienstreisende aus: Hotels und Arbeitsort sind häufig in Gewerbegebieten, wo es nicht gleich den Bäcker nebenan gibt. Auch enthalten viele der verhandelte Firmenraten für Hotels bereits das Frühstück, so dass man eh die 15EUR bezahlt, auch wenn man nur das Müsli hatte. Wegen der MwSt von 7% auf die Übernachtung und 19% auf das Frühstück, ist das Frühstück immer auf der Rechnung voll ausgewiesen und damit abrechnungsrelevant. Wer regelmäßig auf Reisen ist, findet das Riesenfrühstücksbuffet auch nicht mehr so prickelnd finden, und sich insbesondere von der Menge her nicht anders als daheim ernähren.

    Wie hoch die durchschnittlichen Kosten sind, ist eben sehr stark von der Branche und dem sozialen Umfeld abhängig. Und man kann sich als Individuum so verhalten, dass von den 24EUR etwas übrigbleibt. Der Weg morgens zum Bäcker und abends zum Discounter scheinen ja auf dem Bau in vielen Fällen der Realität zu entsprechen. Für den Ingenieur oder Mitarbeiter im Vertrieb ist es wohl ehr die Regel, dass man noch im Hotel frühstückt und auch abends ins Restaurant geht. So werden Dienstreisen gerade für den Ingenieur und Vertriebler mit kurzen Dienstreisen schnell zu einem Zuschussgeschäft.

    Jene Staatsdiener, welche sich mit der Höhe der Pauschalen beschäftigen und diese festlegen, haben vielleicht nicht den kompletten Blick auf alle Branchen. Ein Staatsdiener ist eben kein Brummifahrer oder übernachtet/arbeitet in einem Gewerbegebiet. Jene Beamte werden wohl doch immer Hotels in der Innenstadt haben und dort auch arbeiten. Obwohl ich schon nachdenken müsste, wo im Berliner Regierungsviertel der nächste Bäcker ist;-)

    Mein Fazit:
    Grundsätzlich sind Pauschalen selten fair, vereinfachen jedoch komplexe Sachverhalte und die Abrechnung immens. Aus politischer Sicht ist hierbei zu verstehen, dass man Pauschalen nicht nach Branchen staffelt. Dies würde nur zu einem Aufschrei und einer Gerechtigkeitsdiskusion über „Lustreisen“ führen, da prinzipiell Mitarbeiter mit hohen Gehältern in der Regel auch höhere Kosten auf Dienstreisen haben.
    So hat es sich ja über lange Zeit eingespielt, dass der Bankmitarbeiter oder Vertriebler den Anzug und dessen Reinigung nicht von der Steuer absetzen kann – jedoch auf dem Bau und im Gesundheitswesen Dienstbekleidung abgesetzt werden kann. Da viele Anzugträger im Privatleben normal mit Jeans&Co rumrennen, ist auch dies nicht immer so einfach nachzuvollziehen.

    Eine geringe Höhe der Pauschalsätze spiegelt den sich ändernden gesellschaftliche Konsens wieder. Die Lücken im Staatshaushalt und den Sozialversicherungen werden durch kalte Progression ausgeglichen. Aus Sicht des Staats ist es eben besser, wenn auch der LKW Fahrer ein angemessenes Gehalt bekommt, auf welches dann Einkommenssteuer und Sozialversicherung fällig werden. Hohe Pauschalsätze um ein schlechtes Gehalt unter Umgehung von Steuern und Abgaben aufzustocken, ist somit nicht erwünscht.

    wiso

    1. Hallo wiso,

      das stimmt ja alles, was du sagst. Aber wie sollte deiner Meinung nach die Regelung aussehen? Eine branchenbasierende Regelung und ein einmal im Jahr herausgegebenes „Lexikon der Verpflegungssätze“ was zu nur noch mehr Problemen (weil die einzelnen Branchen aufeinander schielen) und Diskussionen führen würden? Einfach Sätze anheben? Ganz ehrlich: Ich kenne viele Leute, die mit den Pauschalen sehr gut hinkommen – sind diese Leute gewillt mehr Steuern zu zahlen um die höheren Pauschalen zu finanzieren (dann wird an anderer Stelle wieder gestöhnt)?! Ich glaube am Ende sind die Regelungen gut. Wie immer bei Durchschnittsbetrachtungen gibt es leider einige Leute, die benachteiligt sind und andere die besser gestellt sind. Worüber man tatsächlich nachdenken kann ist ein Inflationsausgleich in einem der nächsten Jahre – das macht absolut Sinn, aber hier sprechen wir ja eher um Anpassungen von 1-2 Euro.

      VG,
      Jan

  18. Mein AG hat bisher für jeden Tag über 8h mir 6€ gezahlt. Nach der neuen Regelung wären es ja jetzt 12€. Er will jetzt aber nur noch zahlen wenn man mindestens 100Km vom Firmensitz entfernt arbeitet. Ist das rechtens??

  19. Hallo Jan,
    die Kommentare habe ich überflogen. Mir kommt nur eben diese 100Km- Grenze sehr spanisch vor. Habe ich noch nirgendwo entdeckt. Darum meine Frage. Vielleicht weiß ja wer was genaues…

    1. Hallo Thorsten, ich kann das ganz sicher auch nicht verbindlich beantworten (darf ich auch nicht, ich bin kein Steuerberater), aber ich hätte hier das gleiche vermutet wie bei Fällen, wo weniger oder gar nix ausgezahlt wird: Alle Reisen die unter 100km sind werden dann eben nicht beim Arbeitgeber, sondern über die Steuererklärung abgerechnet. Für mich gibts da gefühlt (subjektiv) keinen Unterschied und auch keinen Grund (jedenfalls keinen rechtlich zwingenden), warum der AG solche Grenzen nicht setzen darf ….

  20. Hallo Jan,

    ich bezweifle keineswegs, dass man mit den Pauschalsätzen hinkommen kann. Nur wenn es eine Pauschale gibt, so sollte sich diese an den typischen Ausgaben orientieren. So hast Du natürlich Recht, wenn man sich bei Aldi/Lidl und beim Bäcker selbst versorgt, liegt der Mehraufwand unter 24EUR. Jedoch gilt dies für Hotels und Gastronomie in keinster Weise. Bei einem Hotelfrühstück von 16EUR liegt man sehr schnell in Bereichen, wo man bei jeder Dienstreise draufzahlt. Und für viele gelten technische und moralische Zwänge, eben nicht beim Discounter Frühstück und Abendbrot zu holen.

    Bitte bedenke auch, dass die heutigen innerdeutschen Pauschalen noch immer dem D-Mark Niveau von 46DM pro Tag entsprechen. Diese 46DM waren bereits in den Lohnsteuer-Richtlinien von 1996 enthalten. Aus dieser Sicht sind die Pauschalen über fast 20 Jahre nicht mehr angepasst worden. In der Zwischenzeit lag aber die offizielle Inflation bei 32% (1996-2013). Nach dieser Rechnung müssten die Tagessätze mit Inflationsausgleich heute bei knapp 32EUR pro Tag liegen.

    Hinzu kommt, dass die Preisentwicklung in der Gastronomie deutlich über der offiziellen Inflation liegt. Bespielsweise hat 1995 ein großes 05er Bier im Restaurant noch um die 3.50DM gekostet, während heute 4EUR durchaus realistisch sind. Für das Essen und Getränke ist eine ähnliche Entwicklung anzusetzen.

    Jedoch wäre meine Empfehlung, die Regelungen punktuell zu überprüfen und nachzubessern. So sehe ich eine große Unwucht zwischen den landesspezifischen Pauschalen. So gibt es in den Niederlanden und Dänemark satte 60EUR pro Tag, obwohl dort die Kosten gegenüber Deutschland nicht um Faktor 2.5 höher liegen. Auch ist es schwer zu verstehen, warum die Niederlande preislich oberhalb von Zürich (48EUR pro Tag) angesiedelt ist. BTW: Auch in anderen Ländern könnte man mit Discounter, Bäcker und Fastfood argumentieren – tut es aber eben nicht!

    Ob eine Erhöhung der Pauschalen in Deutschland den Steuerzahler, wie von Dir behauptet zusätzlich signifikant belastet, würde ich anzweifeln. Die meisten Arbeitgeber erstatten den staatlich festgelegten Pauschalsatz als Spesen steuerfrei. Somit würde eine solche Regelung in erster Linie die Unternehmen treffen und nur indirekt Steuerzahler und Sozialversicherungen. Sofern das zusätzliche Geld in den Umlauf kommt und nicht im Sparstrumpf versackt, ergibt sich ja auch wieder ein positiver wirtschaftlicher und steuerlicher Effekt – der den negativen Effekte entgegenwirkt. Diese Regelung wäre somit deutlich sinnvoller, als für Übernachtungen eine reduzierte MwSt von 7% anzusetzen!

    Über die Hintergründe der fehlenden Anpassungen in den letzten 20 Jahren kann man nur philosophieren. Seit den 90er Jahren ist der deutsche Arbeitsmarkt sehr stark flexibilisiert worden: Entregionalisierung, Leiharbeit und wechselnde Arbeitsorte sind heute in vielen Bereichen die Regel. Bei doppelter Haushaltsführung sind die vollen Pauschalen (24EUR/Tag) absetzbar. So ist heute der Dienstreisende nicht mehr das, was er mal war – weder vom gesellschaftlichen Ansehen noch aus steuerlicher Sicht.

    Meine konkreten Vorschläge für ein gerechteres System wären:
    – Harmonisierung der Pauschalsätze, insbesondere für innerdeutsche Dienstreisen
    – Eventuelle Einführung von reduzierten Pauschalsätzen für Selbstversorger, z.B. bei doppelter Haushaltsführung
    – Pauschalanteil für sonstige Mehraufwände im Rahmen von Dienstreisen, also kein reiner Bezug auf den Verpflegungsmehraufwand
    – Abschaffung der strikten 24h Regel, da es im Grunde keinerlei Unterschied macht, ob man 23:59 oder 00:01 von einer Dienstreise zurückkommt. Außer dass im zweiten Fall einfach mal 12EUR extra zugestanden werden. Gerade der An- und Abreisetag sind mit 12EUR zu knapp kalkuliert – und hier wäre eine Nachbesserung der Regeln hilfreich.

    Für Befürworter einer Branchenlösung könnte man sicherlich folgenden Ansatz verfolgen: Der Staat legt einen Mindest- und einen Höchstsatz pro Reiseland fest. Unternehmen werden verpflichtet, mindestens den Mindestsatz als Spesen an den Mitarbeiter auszuzahlen, abzüglich der Mahlzeiten welche direkt vom Unternehmen getragen werden. Egal was das Unternehmen an Spesen zahlt, bis zum Höchstsatz wären diese steuerfrei. Werden Spesen über dem Höchstsatz erstattet, unterliegt der Anteil oberhalb des Höchstsatzes der normalen Einkommenssteuer. Wie hoch der individuelle Satz dann ist, kann beispielsweise über den Flächentarifvertrag je Branche geregelt werden.
    Um Sozial- und Steuermisbrauch zu vermeiden, könnte zudem festgelegt werden, welchen Anteil des Gehalts die Spesen bei regelmäßiger Reisetätigkeit nicht überschreiten dürfen.
    Eine solche Branchenlösung würde ziemlich dem entsprechen, was für steuerfreie Zuschläge für Sonntagsarbeit und Nachtarbeit bereits heute die Regel ist. Auch hier gelten es Höchstsätze um Misbrauch zu vermeiden…

    LG
    wiso

    1. Hallo Wiso,

      den Inflationsausgleich finde ich auch sinnvoll. Danke übrigens, dass du dir die Mühe gemacht hast mal zu gucken wie hoch die Inflation genau ist und von welchem Betrag wir hier sprechen müssten. Das ist tatsächlich mehr als ich erwartet hatte …. Ansonsten tue ich mich mit einer Zustimmung schwer. Vor allem weil deine Aussagen tatsächlich auf Verpflegung im Hotel oder im Restaurant abzielen. Zu hause geh ich auch morgens nirgendwo frühstücken oder Abends ins Restaurant – für mich ist das keine Begründung. Es mag Fälle geben, wo tatsächlich kein Weg drumherum führt (da muss man dann leider einfach von „Pech“ sprechen – so ist das in der Politik leider: Eine Lösung bei der alle gleich gut gestellt sind gibt es in der Regel einfach nicht), aber im Allgemeinen haben Reisende sehr wohl die Möglichkeit morgens ein Bröttchen beim Bäcker und Abends einen Döner am Imbiss zu essen. Damit kommen Sie mit den Pauschalen hin. Alles andere wäre in meinen Augen das Bezuschussen eines gewissen „Lebensstandards“ und das muss nicht über solche Pauschalen laufen (im Sinne der Steuergerechtigkeit). Wenn ich der Meinung bin, ich will nicht am Imbiss essen, sondern mich in ein Restaurant setzen, dann ist das doch meine Einstellung und dann darf ich da eigentlich keinen finanziellen Ausgleich vom Staat erwarten. Auch die Begründung eines beruflichen Status ist hier vollkommen unangemessen – für mich gilt das für den Vorstandsvorsitzenden eines Großkonzerns genauso wie für den LKW-Fahrer (alles wäre doch vollkommen ungerecht): Ich brauche genug Geld um die Grundversorgung zu sichern und um sicherzustellen, dass ich mich unterwegs auf gleichem Niveau wie zu hause ernähern kann (das wird auswärts teuerer sein, weil ich eben keine Fertig-Lasagne in den Ofen schieben kann – muss aber eben nicht das Restaurant-Essen sein). Außerdem ist der Verpflegungsmehraufwand ja nur der Ausgleich für eben den „Mehraufwand“ den ich durch die Auswärtstätigkeit habe und nicht als Ausgleich für meine Verpflegung anzusehen (den kostensatz den ich täglich zum Leben habe, den habe ich natürlich auch auf Reisen zusätzlich zur Verfügung). Alles was ich an „Luxus-Verpflegung“ haben will (weils z.B. bequemer ist morgens zum Frühstücksbuffet zu gehen als zum Bäcker) das soll ich doch bitte selber zahlen! Und: Das ist sehr wohl auch ein steuerliches Problem. Die Schnittstelle Arbeitnehmer <-> Arbeitgeber ist ja nur die erste Instanz und die entgangene Lohnsteuer ist auch nicht unbedingt das, worum ich mir sorgen machen würde. Viel mehr geht es darum: Der Arbeitgeber reicht die Pauschalen genauso an den Staat weiter (bzw. reduziert seine Betriebsausgaben und damit die Steuerlast) – steigen die Pauschalen, wirkt sich das sehr wohl auf die zu zahlenden Steuern aus und diese Effekte müssten an anderer Stelle ausgeglichen werden und woher soll das Geld kommen?

      VG,
      Jan

  21. Hallo Thorsten,

    ich würde davon ausgehen, dass alles rechtens ist. Ob und in welcher Höhe ein AG Spesen zahlt, ist nicht gesetzlich festgelegt. Eine 100km Regel wirst Du zumindest nicht finden, ebensowenig wie Höchst- oder Mindestsätze. Geregelt ist nur, welche Spesensätze steuerfrei erstattet werden können. Wichtig ist, dass Du wirklich 8h unterwegs bist. Wenn Du erst in die Firma fährst, um Dir dort ein Poolfahrzeug zu holen, gelten die 8h immer nur von und zurück zur Firma.

    Viele Unternehmen zahlen einfach den steuerfreien Satz als Spesen aus. Rechtlich wird zwar zwischen Dienstwegen und Dienstreisen unterschieden – aus meiner Sicht hat das aber keine steuerliche Relevanz.

    Sofern Du also Deinen AG nicht überzeugt bekommst, Dir die 12EUR als Spesen auszuzahlen, bleibt also nur der Weg über das Finanzamt im Rahmen der jährlichen Steuererklärung.

    LG
    wiso

  22. Ich habe jetzt einige Kommentare hier durchgelesen und da muss ich nochmal auf folgendes hinweisen:

    Es geht hier um den VerpflegungsMEHRaufwand. Sprich, für die 12/24 Euro soll niemand komplett 3 Mahlzeiten am Tag bezahlen, sondern das ist so gedacht, dass jeder Mensch einen „normalen Aufwand“ für Verpflegung hat, egal ob er zuhause ist oder nicht. die 12/24 Euro sollen nur den Teil abdecken, was die Verpflegung teurer ist im Vergleich zu der Verpflegung zuhause. Nur mal so zum drüber nachdenken. ;-)

  23. Hallo Jan,

    so weit sind wir nicht voneinander entfernt. Ich sehe es auch so, dass man mit 12/24EUR Pauschale für den Mehraufwand hinkommen kann, sofern man die Wahlfreiheit hat. Jedoch stelle ich gerade die Grunsätzlichkeit hierfür in Frage! Als Außendienstler/Berater ist es halt häufig so, dass man zum Mittag und Abend mit Kunden, Partnern, Lieferanten und Kollegen unterwegs ist – schon allein um sein geschäftliches Netzwerk zu erweitern und zu pflegen. Auch ist für Berater auf Dienstreisen der Tag selten schon um 20:00 zu Ende – wodurch sich die Auswahl bzgl. Fastfood und Supermarkt massiv einschränkt.

    Und wie bereits in früheren Posts diskutiert, ist auch das Frühstück für 16EUR als Bestandteil der Hotelrate meist nicht abwählbar.

    Merkwürdig erscheint mir in diesem Zusammenhang, dass in einigen Posts gerade die Fernfahrer als besonders benachteiligt dargestellt werden – obwohl gerade hier die Flexibilität zur Selbstversorgung und sozialen Zwänge am niedrigsten sind.

    Auch Deine Aussage bezüglich Take-Away teile ich so nicht. Dies wird dann eventuell funktionieren, wenn die Dienstreise die Ausnahme und die Tätigkeit in der Firma/im Büro die Regel ist. Jedoch sollten die Sätze angemessen sein, dass man eine ausgewogene Ernährung finanzieren kann.

    Aus meiner Sicht wäre halt auch eine Regelung okay, wo Unternehmen branchenspezifisch höhere Tagesätze zahlen und der Differenzbetrag versteuert wird. Jedoch zahlen viele Unternehmen gerade den steuerlich anerkannten Pauschalsatz – weil der ist halt der amtlich anerkannte Betrag.

    Auch wäre eine grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen Expenses und Allowance eine Möglichkeit. In einigen Staaten ist Expenses die Regel, also dass man ALLE Ausgaben im Zusammenhang einer Dienstreise gegen Beleg bei der Firma nachweisen kann und erstattet bekommt. In Deutschland scheint mir die Bezahlung von Tagespauschalen (Allowance) hingegen die Regel. Der Vorteil der Wahlfreiheit wäre, dass diejenigen mit deutlich höheren Ausgaben, diese auch geltent machen könnten – während ein Selbstversorger somit eine gewisse Absicherung (finanzielle Untergrenze) hat. Dies wäre insbesondere für den betrieblichen Zweitwohnsitz wohl die sinnvollste Variante.

    Im Grundsatz wäre eine Erweiterung des Regelwerks wie von mir dargestellt wünschenswert. Dies betrifft insbesondere die Frage, ab wann die 24EUR für den vollen Tagessatz bezahlt werden – also zeitabhängig auch für An- und Abreisetage.

    Meine Hauptkritik bleibt die Gerechtigkeit zwischen in- uns ausländischen Tagespauschalen. Im Ausland scheinen die Tagessätze nach meinem Verständnis Restaurantbesuche zu berücksichtigen. Auch hier könnte man mit Streetfood, Fastfood und Supermarkt argumentieren. Und gerade in den USA gibt es sogar häufig auf den Hotelzimmern Wasserkocher und Mikrowelle!

    LG
    wiso

  24. Hallo zusammen,

    danke für Tabelle und Infos – das ist wirklich äußerst hilfreich!

    Eine Frage: letzte Woche war ich 4 Tage im Ausland unterwegs (beruflich versteht sich). Mein Kunde hat die Hotelkosten getragen, aber kein Tagesgeld gezahlt. In diesem Fall kann ich NICHT die Übernachtungspauschale, sondern nur die Abwesenheitsbeträge berechnen, oder?

    Vielen Dank für die Auskunft.

    VG,
    Marco

  25. ich habe mal ne „dumme“ Frage, wenn ich jetzt auf Montage im Ausland bin,(bsp. Tschechien) bekomme ich zusätzlich zu der Auslöse fürs Ausland noch die für Deutschland? Nein, oder? wäre ja dann doppelt gemoppelt.

    Danke, auch wenn das ne doofe Frage ist.

    1. Hi, du weißt doch: Dumme Fragen gibt es nicht! Wenn du im Ausland unterwegs bist, dann gilt die Pauschale für das jeweilige Land entsprechend der Tabelle… Letztendlich ließe sich Deutschland auch einfach als Teil der Tabelle präsentieren (was wir aus Übersichtsgründen nicht machen). Von daher natürlich kein Ansatz der deutschen Sätze (außer, es gab einen Teil der Dienstreise der entsprechend in DE stattgefunden hat – vorher oder hinterher eine Übernachtung in Deutschland zum Beispiel).

  26. Hallo zusammen!
    Ich bin leider nicht ganz firm mit diesem Thema, daher bitte ich um eure Hilfe!
    Folgendes Beispiel:
    9:50 Abflug nach Portugal (Porto)
    Übernachtung
    12.30 Abflug zurück nach Deutschland.
    WENN ich das richtig verstehe, dann sollte ich doch 22€ am 1Tag und 22€ am 2Tag sowie 95€ für die Übernachtung bekommen. Ist das soweit korrekt?
    Ich frage weil ich jetzt nur die 44€ bekommen habe und das Hotel für 55€ nicht verrechnet wurde. Eigentlich sollte ich doch 22+22+ (95-55) also 84 € erhalten.
    Bitte gebt mir eine kurze Rückinfo!
    Vielen lieben Dank schonmal

    1. Hallo Jens, ja – das sieht so erstmal richtig aus. Wenn dein Arbeitgeber nicht die vollen Sätze zurückzahlen kann/will, dann ist das erstmal sein gutes Recht und der Differenzbetrag wird dann über die Steuererklärung abgerechnet.

  27. Hallo,bisher gab es bei uns 6€ Spesen, jetzt soll es 12€ geben. Der AG agt alles wäre beim Finanzamt in Prüfung ob er überhaupt zahlen darf.
    Problem.
    Wir /das sind 220 Kraftfahrer fahren für die Mercedes Benz AG in Bremen,im 3 Schichtbetrieb also jeder hat 8,5 Stunden zu fahren abzgl, 1/2 std Pause.
    Damit wären wir mehr als 8 Stunden von der ersten Tätigkeitsstätte weg. Wir sehen kein Problem uns die Spesen zu zahlen.
    Wo also muß der AG jetzt prüfen ob er ZAHLEN DARF ??
    Wir denken er will nicht mehr zahlen. Oder übersehen wir da etwas ??

    1. Hallo, warum bespricht der Chef das denn nicht erst mit dem Steuerberater bzw. der FiBu / LoBu im Unternehmen? Das sind doch direkt die Experten dafür und können eine Aussage treffen? Nochmal: Der AG muss nicht zahlen, wenn er nicht will. Auf jedenfall alle möglichen Belege aufbewahren (ggf. aus Auswertungen aus der Zeiterfassung oder irgendwas, was der Chef unterschreibt und die Abwesenheitszeiten quittiert) und dann im Notfall bei der Steuererklärung mit angeben.

  28. Hallo Leute,

    wie ich sehe liegt der Tagessatz von Saudi Arabien(Riad) bei 48€. Mein AG zahlt 38€.
    Ist das so in Ordnung???

    Grüße Robert

    1. Hallo Robert, die Antwort auf diese Frage ist in den Kommentaren schon mehrfach gefallen. Bitte einfach mal überfliegen! VG, Jan.

  29. Hallo, ich hätte mal eine Frage an erfahrene Personen!

    Ich war auf einer Schulung und bekomme nun nicht mal meine Mehrstunden aufgeschrieben, da es in den 12 € wäre. Stimmt das? Ich war von 04:33 bis 17 Uhr für die Firma unterwegs. Hier wollen die mir 12 € zahlen und damit würden die Überstunden verfallen. ist das wahr?

    1. @A.Ull
      Nein. Das ist nicht wahr. Wie die Überstunden-Regelung aussieht, ist kein Thema der Reisekostenabrechnung, sondern ein Thema der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber (bzw. des Arbeitsrechts). In diesem Artikel geht es um den VERPFLEGUNGsmehraufwand. Die 12 Euro für die Abwesenheit sollen (lohnsteuerfrei) pauschal den Betrag ausgleichen, den Sie hätten mehr aufbringen müssen, weil Sie sich außerhalb ihres normalen Umfelds im Rahmen der Geschäftsreise verpflegt haben. Es geht hier nur um die Verpflegung: Nicht um Überstunden und auch nicht um sonstige Ausgaben die Ihnen mit der Reise entstanden sind (z.B. Parkgebühren, etc.).

  30. Hallo ich möchte hier auch mal etwas los werden.
    Ich finde die neue Regelung mit dem doppelten Spesensatz(12EURO)ja ganz gut nur wen der Arbeitgeber das nicht zahlen muss(was meiner Meinung auch Gesetzlich hätte festgelegt werden müssen)sondern hingehen kann und sagen kann ich muss die 12 Euro nicht bezahlen,holt euch die am Jahresende über die Steuererklärung.Dann verstehe ich das ganze gesetzliche System nicht,der Verpflegungsmehraufwand dient doch dazu das man sich bei abwesenheit vom Arbeitsplatz Tagsüber was zum Essen und Trinken holen kann.Aber was nützt es mich wen ich den Verpflegungaufwand erst ende des Jahres mit der Steuer bekomme.Ich brauch in jeden Monat,ich kann ja auch nicht zum Bäcker,Metzger oder Getränkehändler gehen und dort Einkaufen damit ich jeden Tag was zuessen für die Arbeit habe und über die dann sagen ich komme erst Ende des Jahres wen ich meinen Verpflegungsmehraufwand von der Steuer zurück habe.
    Mein Meinung ist man hätte auch den AG dazu gesetzlich aufvordern müssen das er die 12Euro bezahlen müsste jeden Monat.Oder was meint ihr….

  31. Meine Frage:

    Innerhalb unserer Firma bekommt der Vertrieb/Verkauf die Verpflegungsmehraufwendungen pauschal erstattet und bei allen anderen Mitarbeitern wird nur gegen Beleg bis zum entsprechenden Satz erstattet ?

    Ist das rechtens ?

    Gruß
    Susanne

  32. Die meisten die hier mäckern beweisen damit nur, das Sie die Sache mit den Spesen nicht verstenden haben. Die Tabelle oben zeigt Pauchalbeträge an, d.h. wenn du keine Quittungen vorlegen kannst bekommst du das was in der Tabelle steht. Wer also in Frankfurt für die Übernachtung 120€ bezahlt bekommt die auch wenn er die Rechnung vorlegt. (Abzüglich des Frühstücks, denn das wird durch das Verpflegungsentgeld abgedeckt.) Versuch mal vor allem in 3. Welt Staaten irgendwo in der Pampa eine Rechnung mit ausgewiesenener MWSt zu bekommen. Deshalb sind die Pauschalen da größer als in Deutschland. Ich bin öfter in Deutschland oder im Ausland unterwegs und bin mit den Tagessätzen eigentlich immer gut zurecht gekommen. Trotzdem sind die Pauschalen natürlich unter dem Strich betrachtet heut zu niedrig wenn man bedängt das die Sätze teilweise schon 10 Jahre alt sind, das Gleiche gilt für die Kilometerpauschale.

  33. Warum ueberhaupt dieser unsinnige Aufwand mit den Pauschalbetraegen und Tagesgeldern etc.? Das bringt doch ueberhaupt nichts ausser zusaetzlicher Arbeit fuer Finanzaemter, Steuerberater und die Leute, die einfach nur ihre Spesenabrechnungen machen wollen?

    Warum kann man nicht einfach seine Quittungen aufbewahren, dann bei der Firma einreichen, und die genehmigen dann die Summe und zahlen sie aus? Warum muss sich da der Staat einmischen?

    Da koennte man doch eine Menge Finanzbeamte und Erbsenzaehler in der Gesellschaft einsparen und stattdessen das Leben fuer produktive Leute einfacher machen, oder?

    1. Hallo Thomas, 2 Sachen sind hier wichtig. Zum Einen gehts hier um den Mehraufwand der Verpflegung (nicht um die Verpflegung an sich) und zum anderen um die lohnsteuerfreie Erstattung des Aufwands. Würden immer alle Kosten unbegrenzt angesetzt werden können, würde das dazu führen, dass Unternehmen Ihren Mitarbeitern einen lohnsteuerfreien Bonus einräumen und damit würden Steuergelder verloren gehen….

  34. Zitat
    „Merkwürdig erscheint mir in diesem Zusammenhang, dass in einigen Posts gerade die Fernfahrer als besonders benachteiligt dargestellt werden – obwohl gerade hier die Flexibilität zur Selbstversorgung und sozialen Zwänge am niedrigsten sind.“

    Die Flexiblität zur Selbstversorgung scheitert schon daran daß man selten die Möglichkeit hat mit einem 18 mtr langen und 40 Tonnen schweren Gefährt unterwegs beim Bäcker oder Supermarkt mal einfach zu parken um einkaufen zu gehen. Das mit den sozialen Zwängen hab ich mal so nicht verstanden, vielleicht mal erläutern ?

    Zitat:
    „Wenn ein Fernfahrer 20EUR dafür bekommt, dass er in seinem Führerhaus schläft, so ist das zumindest aus steuerlicher Sicht okay.“

    Ich frage mich gerade aus welcher Märchenschatulle diese Aussage kommt ?

    Ein Fernfahrer bekommt meistens, nicht immer, liegt an den AG, einen Spesensatz von 24 € für den 24 Std Einsatz, dh. von 0:00 bis 24:00. Davon bezahlt er die Parkgebüren für den LKW des Arbeitsgebers, Duschen, Toilettengang, die Überteuerten Speisen auf den Autohöfen.

    Eine pauschalisierte Reisenebenkostenabrechnung von 5€ je Tag die man beim FA geltend machen könnte, wird von diesem abgelehnt.

    Die genannten „Spesen“ sollte den Verpflegungsmehraufwand abdecken, wäre zwar auch noch zu gering, aber verständlich.

    1. Hallo Debakel, die genannten Leistungen (inbesondere Parkgebühren) haben doch alle samt nichts mit der Verpflegung zu tun? Wenn der Arbeitgeber die nicht trägt, dann muss das mit in die Steuererklärung. Wie kommst du auf den Satz von 5 Euro? Deinen letzten Satz kann ich nicht nachvollziehen ….

  35. Hallo Debakel,

    Zitat:
    „Die Flexiblität zur Selbstversorgung scheitert schon daran daß man selten die Möglichkeit hat mit einem 18 mtr langen und 40 Tonnen schweren Gefährt unterwegs beim Bäcker oder Supermarkt mal einfach zu parken um einkaufen zu gehen.“

    Ich habe den Punkt ja auch so beschrieben: Der Bäcker oder Supermarkt an der Autobahn mit Brummi-Stellplätzen ist auch mir nicht bekannt. Jedoch hat man im LKW ausreichend Platz für die Mitnahme von Getränken und einer 12V Coolbox. Sicherlich will man auch mal einen warmen Kaffee oder was Richtiges essen – jedoch haben viele Dienstreisende keine nennenswerte Möglichkeit Nahrungsmittel mitzuführen. Das ist es, was ich mit Flexibilität meine.

    Zitat:
    „Das mit den sozialen Zwängen hab ich mal so nicht verstanden, vielleicht mal erläutern?“

    Wenn Du nicht mit Kollegen, Geschäftspartner und Kollegen unterwegs bist, gibt es keine externe Normative für Dein eigenes Handeln – außer Deinen eigenen Moralvorstellungen. Es funktioniert aber im Geschäftsleben nicht, dass Du Dich mit Kollegen zum Abendessen beim REWE verabredest.

    Zitat:
    „Ich frage mich gerade aus welcher Märchenschatulle diese Aussage kommt?“

    Nochmal, das Steuerrecht gesteht einem Selbstversorger für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtung einen steuerfreien Betrag von 44EUR im Inland zu. Die erwähnten 20EUR beziehen sich nur auf Übernachtung…

    Zitat:
    „Ein Fernfahrer bekommt meistens einen Spesensatz von 24 € für den 24 Std Einsatz, dh. von 0:00 bis 24:00. Davon bezahlt er die Parkgebüren für den LKW des Arbeitsgebers, Duschen, Toilettengang, die Überteuerten Speisen auf den Autohöfen.“

    Wäre rechtlich tatsächlich interessant, ob einem bei Übernachtung im LKW tatsächlich noch die 20EUR zustehen. Ich denke aber das die grundsätzliche Antwort hier „ja“ lautet.

    Bitte bedenke, dass Kosten wie LKW Parkgebühren und WC Benutzung weder mit der Übernachtungspauschale noch mit der Verpflegungspauschale abgegolten sind! Dusche wäre insofern interessant, da dies als Bestandteil der Übernachtungskosten gesehen werden könnte – ist aber zumindest gesetzlich nicht so klar definitiert, also Auslegungssache des Finanzbeamten oder Gerichtbarkeit.

    Grundsätzlich kann man in dem Zusammenhang nur empfehlen, solche Kosten beim AG als Spesen abzurechnen. Wenn der AG dies ablehnt, bleibt nur der Weg über die Steuererklärung – wobei man dann diese Kosten trotzdem aus eigenem dann aber unversteuertem Einkommen trägt.

    Zitat:
    „Eine pauschalisierte Reisenebenkostenabrechnung von 5€ je Tag die man beim FA geltend machen könnte, wird von diesem abgelehnt.“

    Du kannst beim FA jede „Dienstreise“ in der Steuererklärung angeben. Nichtausgezahlte steuerbefreite Mehraufwände kannst Du hier, wie auch sonstige Unkosten gegen Beleg, somit für die Berechnung Deiner Steuerschuld anrechnen lassen. Der persönliche Aufwand ist jedoch ziemlich hoch, da das FA für jede Dienstreise eine genau Aufschlüsselung nebst Zeiten und Belege braucht.

    wiso

  36. Hallo Thomas,

    Zitat:
    „Warum ueberhaupt dieser unsinnige Aufwand mit den Pauschalbetraegen und Tagesgeldern etc.? Das bringt doch ueberhaupt nichts ausser zusaetzlicher Arbeit fuer Finanzaemter, Steuerberater und die Leute, die einfach nur ihre Spesenabrechnungen machen wollen?“

    Ich würde glatt das Gegenteil behaupten. Die Pauschalen/Tagesgeld sind relativ unbürokratisch und einfach. Belege zu sammeln und auszuwerten hingegen mit ziemlich viel Aufwand verbunden.

    Zitat:
    „Warum kann man nicht einfach seine Quittungen aufbewahren, dann bei der Firma einreichen, und die genehmigen dann die Summe und zahlen sie aus? Warum muss sich da der Staat einmischen?“

    Die Einmischung des Deutschen Staates ist relativ gering. Es steht Deinem AG frei, ob er pauschal erstattet oder die Kosten nach Beleg. Der Staat legt nur fest, bis zu welcher Höhe bei pauschaler Erstattung die Auszahlung steuerfrei bleibt. Im Grunde kann Dir der AG also auch mehr oder weniger zahlen – jedoch dann immer unter Vorbehalt der steuerlichen Relevanz.

    Zitat:
    „Da koennte man doch eine Menge Finanzbeamte und Erbsenzaehler in der Gesellschaft einsparen und stattdessen das Leben fuer produktive Leute einfacher machen, oder?“

    Ich denke nicht, dass dieser Teil der Finanzökonomie die Produktivität in Deutschland signifikant schädigt. Hättest Du gegen den Bereich der Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie Maklerwesen gewettert, würde ich dies verstehen. Diese bauen Paläste, zahlen unverschämte Boni, fliegen Business, … – jedoch hauptsächlich mit fremden Kapital und gerettet mit Steuermilliarden.

  37. Hi J

    Zitat:
    „Die meisten [..] die Sache mit den Spesen nicht verstenden haben. [..] d.h. wenn du keine Quittungen vorlegen kannst bekommst du das was in der Tabelle steht.“

    Falsch: Der AG legt fest, ob der die Kosten gegen Quittung übernimmt oder pauschal vergütet. Es ist in der Regel nicht Dein eigener Ermessensspielraum.

    Zitat:
    „Versuch mal vor allem in 3. Welt Staaten irgendwo in der Pampa eine Rechnung mit ausgewiesenener MWSt zu bekommen. Deshalb sind die Pauschalen da größer als in Deutschland.“

    Deine Begründung klingt bei den Haaren herbeigezogen:
    Es gibt zwar tatsächlich viele Staaten, wo es wegen sprachlicher und kultureller Unterschiede schwierig ist, einen validen Beleg zu bekommen. Jedoch betrifft dies selten die teueren Hotels.
    Problematisch sind Belege meist für Kleinstbeträge in bar (WC, Streetfood, Bus). Zudem kann der Beleg fürs Taxi manchmal kompliziert werden. Jedoch fallen nicht alle diese Kosten unter die Pauschalen (Verpflegung, Unterkunft) und rechtfertigen keinesfalls höhere Pauschalen. Hier ist in gewissen Umfang auch ein „Handbeleg“ über die tatsächlichen Kosten erlaubt. Prinzipiell richten sich die Beträge der Tabelle an den durchschnittlichen Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Die einzige Sonderrolle nimmt hierbei Deutschland ein, wo die Sätze deutlich niedriger sind.

    Zitat:
    „Trotzdem sind die Pauschalen natürlich unter dem Strich betrachtet heut zu niedrig wenn man bedängt das die Sätze teilweise schon 10 Jahre alt sind, das Gleiche gilt für die Kilometerpauschale.“

    Die Frage ist, wie man den Standard heute definiert und vor 10J definiert hat. Der Gesetzgeber scheint heute davon auszugehen, dass der Restaurantbesuch auf innerdeutschen Dienstreisen Luxus ist. Mag sein, dass die Kosten für die dienstliche Übernachtung bei Freunden (Couchsurfing&Co), Eltern/Verwandten, in der Dienstwohnung oder beruflichen Zweitwohnsitz deutlich niedriger sind – jedoch werden alle Varianten mit den gleichen Tagespauschalen bedacht.

    Aus steuerlicher Sicht klingt das sinnvoll. Freibeträge, Pauschalen und Steuerprogression nicht anzupassen, ist eine einfache Methode, das Staatsdefizit zu reduzieren und sich langfristig bei entsprechender Ausgabendiziplin sich zu entschulden.

    Die fehlende Ehrlichkeit bezüglich der offziellen, der gefühlten und der tatsächlichen Inflation ist hierbei besonders negativ anzumerken. So haben die Rentner von übermorgen nicht nur mehr Jahre zu arbeiten, sondern müssen auch privat zu schlechten Konditionen vorsorgen (geringe Kapitalerträge bei hoher Inflation). Aber vielleicht wird das ja jetzt besser, denn seit gestern werden ja die Bezüge der Abgeordneten an die Inflationsrate gekoppelt!

    Wegen der Kilometerpauschale:
    Aus meiner Sicht sollte es noch immer möglich sein, die tatsächlichen Kosten abzusetzen, sofern diese 30cent/km übersteigen. Der Aufwand ist indes relativ groß, da man hierfür sämtliche Belege sammeln sowie private und dienstliche Kilometer ins Verhältnis setzen muss. Finanziell wird sich das selten rechnen, da nach meinem Verständnis die Abschreibung nicht berücksichtigt wird und nur die einfache Fahrstrecke anrechenbar ist.

  38. Die Einmischung des Staates in diesen Bereich schaedigt definitiv „meine“ Produktivitaet und die meines Arbeitgebers!

    Ich habe bisher im Ausland gearbeitet und dort fuer das Praeparieren meiner Spesen-Abrechnungen vielleicht 30 Minuten benoetigt: Nummerieren, auf grossflaechigen scanner legen und einscannen, in Tabelle eintragen, absenden.
    Die Auswertungen auf Seiten des Arbeitgebers auch sehr einfach: Tabelle anschauen, eingescannte Quittungen anschauen, feststellen dass ich keine unsinnigen Betraege versuche abzurechnen, genehmigen -> payroll zahlt es aus

    Hier in Deutschland muss ich mich durch irgendwelche Tabellen mit Pauschalbetraegen durchkaempfen, die davon abhaengen wie lange ich unterwegs war, wieviele Stunden davon an welchem Tag, wann ich das Haus verlassen habe, oder wann ich in den Flieger eingestiegen bin. Dann muss man sicherstellen dass die Hotelrechnung anzeigt, dass Fruehstueck nicht beinhaltet ist, oder mit welchen Kosten etc…kurz und gut eine ganze Menge „klein-karierte“ Regelungen, in denen es vor Loechern und Unzulaenglichkeiten fuer Faelle des richtigen Lebens nur so wimmelt!
    Wenn ich das nicht tue, kann es sein, dass ich Steuern zahlen muss, fuer Geld, das ich schon einmal versteuert habe, richtig!? Von einem „steuerfreien Bonus“ kann man da nicht sprechen. Das ist ja mein Geld, das ich fuer die Firma ausgegeben habe, und das sollte ich auch in genau der Hoehe wieder zurueckbekommen.
    Meine Firma auf der anderen Seite kann meine Spesenabrechnung selbst gar nicht mehr durchfuehren, weil das Nachpruefen viel zu kompliziert und unhandlich ist, denn man muss sich dazu in diesem deutschen Spesenrecht auskennen (die Firma ist international taetig mit Sitz in den UK). Also muessen sie das an eine deutsche payroll Firma abgeben, fuer die sie dann natuerlich auch zahlen muessen.

    Das ist alles unsinniger Aufwand, fuer eine ganze Menge Parteien. Wenn Manager Business-Class fliegen und die Firma das fuer richtig haelt, dann lasst sie doch. Es ist die Sache der Firmenleitung, des Aufsichtsrats, der Aktionaere (und vielleicht der Moral in der Gesellschaft!) so etwas zuzulassen oder zu unterbinden, nicht die des Staates.

  39. Folgende Frage zum Verpflegungsmehraufwand. Unsere Firma hat mir nun folgendes mitgeteilt: bei einer Übernachtung wird mir egal ob ausgewiesen oder nicht 4,80€ für Frühstück abgezogen . Früher habe ich mir oft beim Bäcker etwas geholt, das macht ja nun keinen Sinn mehr. Zum 2. sind wir angehalten mit unseren Kunden zum Essen zu gehen, dafür wird mir 9,60€ von der Pauschale zumeist 12 € abgezogen.das heißt wenn ich Pech habe so wird mir für Frühstück und Mittagessen 14,40€ abgezogen, obwohl ich nicht freiwillig mit einem Kunden im Lokal sitze? Das Gleiche gilt für Tagungen bei denen ich Anreise an Tag 1 morgens und Tag2 abends. So bekomme ich für beide Tage jeweils 12 € und man berechnet mir 33,60 für Mittags und abends an Tag1, sowie Frühstück und mittag an Tag2. Dazu möchte ich erwähnen das es sich keinesfalls um eine von mir freiwillig gewählte Ernährung handelt, und ich 9,60€ für mittags in Form von 2 halben belegten Brötchen reichlich übertrieben halte. Gibt es hierzu vielleicht eine andere Möglichkeit.?

  40. Hallöchen Jan,

    meine Kollegin und ich hätten da mal eine Frage. Kann man denn die Verpflegungspauschale auch zusätzlich zu den Bewirtungskosten ansetzen, sprich wenn auf einer Dienstreise Chef+Angestellte+Geschäftspartner bewirtet werden? Oder ist, auf Grund der Bewirtung, die Verpflegungspauschale bereits abgegolten?

    Liebe Grüße

    1. Hallo Silvana,

      wenn das Unternehmen sich (teilweise) um die Verpflegung kümmert, dann ist der Verpflegungsmehraufwand entsprechend zu kürzen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass das Frühstück 20% der Verpflegung am Tag (=4,80 Euro) und Abendessen / Mittagessen jeweils 40% der Verpflegung am Tag (= je 9,60 Euro für Mittagessen oder Abendessen) ausmachen. Das heißt, wenn dein Arbeitgeber dein Abendessen finanziert und die Frühstück / MIttag nicht gestellt bekommst, dann musst du die Verpflegungspauschale um 9,60 Euro zum Beispiel kürzen!

      VG,
      Jan

  41. Guten Morgen Jan,

    vielen Dank für die zeitnahe Beantwortung und das verständliche Beipsiel! Hast mir sehr weitergeholfen!

    Liebe Grüße

  42. Seid mindesten 25 Jahren ist die Auslöse in Deutschland bei 44 Euro!!!Das ist eine Schande!!!Wer dafür Verantwortlich ist das möchte ich gerne wissen.Politiker natürlich aber was können wir machen es muss doch einen geben der sich da aus kennt.Damit wir Monteure und Fernkraftfahrer endlich mehr Geld bekommen!Bitte alle hier im Forum wir müssen endlich was tun.Nebenbei haben unsere Politiker sich mal schnell die Diäten um 20% erhöht eine Schande pfui Teufel!!!Wir müssen endlich aufwachen!!!

  43. Hallo, ich bin auf der Suche nach einem Vordruck
    für den Verpflegungsmehraufwand. Ich bin täglich länger als 8 Stunden mit einem Betriebswagen unterwegs.Können sie mir da helfen?

  44. Schade, bislang hat keiner meine Frage überhaupt zur Kenntnis genommen….

    Innerhalb unserer Firma bekommt der Vertrieb/Verkauf die Verpflegungsmehraufwendungen pauschal erstattet und bei allen anderen Mitarbeitern wird nur gegen Beleg bis zum entsprechenden Satz erstattet ?
    Ist das rechtens ?

    Weiß da niemand was dazu ?

  45. Hallo! Mein Arbeitgeber sagt, dass die 12 € erst erstattet werden, wenn man min 8,01 Stunden unterwegs war (also 1 Min über 8 Stunden). Ist dies richtig?

  46. Guten Abend.
    Frage, ich bin oft in England/London.
    Bin Trucker!
    Mein Arbeitgeber zahlt nur, was ich an Quittungen anschleppe.

    Beispiel 1:

    für Deutschland: Ich bin von 0 bis 24 weg und mir stehen 24€ zu, oder?!
    Ich gebe bei Mc Doof 12€ aus und bekomme nur diese 12€ zurück. Ist das so korrekt, oder kann ich auf die 24 pauschal als Auszahlung bestehen. Soweit ich weiß, darf/kann doch der Arbeitgeber beim Finanzamt für mich und den Tag die 24€ angeben ohne Quittung. Oder was ist richtig??

    Beispiel 2:

    Ich bin von 20 Uhr den einen Tag, bis 21 Uhr den anderen Tag weg, also 25 Stunden. Da bekomme ich doch auch die 24€, oder?

    Beispiel 3:

    Ich fahre von Deutschland nach London.
    Fahre los… eine Stunde durch Deutschland…dann eine Stunde durch Holland… knapp zwei Stunden durch Belgien und ne Stunde Frankreich…. dann mit der Fähre knapp 90 minuten… dann 3 Stunden bis London rein, den Kunden beliefern und dann bis Airport Heathrow um da 11 Stunden Pause zu machen… dann das ganze zurück. Wie rechne ich denn da genau die Stunden ab bzgl Spesen etc.?

    Wer will kann mir auf meine Mail antworten: ibizaborabora@yahoo.de

    Danke!

    Wer Links zu Rechtssprechungen hat, wäre mir auch lieb!

  47. Mit 20 Euro ist es ein Witz in Deutschland ein Zimmer zu bekommen. Da ist ein Zeltplatz ja fast noch teurer. Typisch Arbeitgeberfreundlich.
    Im gegensatz wenn ich nach Shanghai fliege bekomme ich Hotels für 50 Euro !!! Ich frage mich ob die Liste gewürfelt wurde.

  48. was haben denn die einkommensteuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Übernachtungspauschbeträge mit den Arbeitgebern zu tun?

  49. Hallo,

    wie werden VMA gekürzt wenn der Arbeitgeber die Kosten für die Übernachtung mit extra ausgewiesenem Frühstück übernimmt?

    Beispiel
    Übernachtung 100,00
    Frühstück 20,00

    Kürzung der VMA um 4,80 € oder gar keine weil die Kosten für Frühstück über den 12,00 VMA liegen?

    Danke.

    Gruß Klaus

  50. Moin.
    Also ich bin Physiotherapeut in Vollzeitbeschäftigten und mein Tag sieht so aus.
    5:50 Uhr verlasse ich meine Wohnung und muss mit dem Rad (2Km) zur Fähre. Die geht 6:15 Uhr los und ich bin ca. nach 1 Stunde auf dem Festland. Wieder ab aufs Rad (1Km) und zum Auto (32Km) und mit dem zur Arbeit, wo ich 8 Stunden voll Arbeite und dann geht es wieder zurück mit der letzten Fähre nach Hause wo ich dann ca. 19:30 -19:45 Uhr wieder die Haustür öffne.
    Alles in allem Arbeite ich am Tag 8 Stunden, habe ca. 6Km (gesamt) mit dem Rad und 64Km (gesamt) mit dem Auto und bin jeden Tag ca. 13,5 Stunden unterwegs. Zu den Benzinkosten kommen noch einmal im Monat 145€ Fähre Karte dazu. So geht das vom Montag bis Freitag.
    Nun meine Frage, zählen hier jetzt auch diese Reisebauchalle? Oder was kann ich alles 2014 bei der Steuer angeben? Denn mehr wie 12 Stunden habe ich ja. Freue mich auf Antwort und danke schon mal.
    Gruß Thomas

    1. Hallo Thomas – ohweh. Darum beneide ich dich wirklich nicht! Harter Tag …. Das kann man so wohl nur durchhalten, wenn man seine Arbeit wirklich liebt, oder? Du fährst immer auf die gleich Arbeitsstelle (also quasi Praxis), oder? In diesem Fall wären das ja keine Reisekosten sondern „Wege zur Arbeit“. Hier würde eher die Pendlerpauschale / Entfernungspauschale für die Fahrten zur Arbeit in Frage kommen oder sehe ich das falsch?

  51. Hallo Jan ,

    habe dein Kommentar gelesen und du hast recht mit den Kosten als Fernfahrer(parken, duschen usw.)Aber mit dem Schlafen im LKW da kann man 5 Euro pro Nacht absetzen , ist Gesetz also zb.
    Übernachtung im LKW an 240 Tagen x 5 Euro =1200,- Euro,somit weniger das Versteuertes Einkommen !

    gruß Olaf

  52. Den Verpflegungsmehraufwand bei den Steuern geltend zu machen, heißt doch das vom Gesamtbrutto 12€ abgezogen werden und nicht das 12€ ausgezahlt werden!!! Wer wenig Lohnsteuer zahlt und davon in Vorkasse gehen muss, bekommt auch weniger ausbezahlt. Ich war mal in einer Zeitarbeitsfirma und habe 236€ Lohnsteuer/Jahr bezahlt. Wenn ich mal 220Tage ansetze mit nur 12€, müssten so ca 2400€ Steuern ausgezahlt werden von 236 :-)

  53. Hallo ich finde die die Regelsatze allgemein viel zu niedrig! Ich bin auch Weltweit unterwegs China, Mongolei uns sonst wo. Und ich frage mich warum ich eigentlich für die paar Pfennig überhaut in den Flieger steige. Sicherlich mache ich da kein Minus aber Wochenlang von der Familie getrennt. In Westen würde keiner für 33 Euro am Tag alleine nach China fliegen und dort arbeiten!!!!! Darum finden die auch keine Leute mehr für sowas, da bleibe ich lieber zuhause! Soll die noch ein anderen Dummen finden!

    Jan

  54. Die Reisekosten- und Unterkunftspauschalen in Deutschland sind ein absoluter Witz und grundlegend als den Arbeitnehmer diskriminierend anzusehen. Genauso wie Hartz 4 verstoßen diese Regelsätze gegen die Menschenwürde (Artikel 1 GG) der hiesigen Zivilisation.

  55. wenn ich eine übernachtungspauschale von 80€ für georgien geltend mache, erhalte ich dann ebenfalls den verpflegungsmehraufwand von 30€ (bei 24std. abwesenheit)
    danke sehr

    1. Hallo Herr Eichberger, klar – das eine ist ja für die Übernachtung, dass andere für die Verpflegung. Wichtig ist, dass beim Ansetzen natürlich nichts vom Arbeitgeber kommen darf (also z.B. gestellte Mahlzeiten oder die bereits bezahlte Hotelübernachtung).

  56. Jetzt mal provokant gefragt: Wovon lebt Ihr zuhause?
    Wenn wir mal das Essen daheim noch abrechen, das muss ich ja nicht auf Dienstreise, komme ich auf zusätzlich 5,00 € nach Hartz 4, weiter erhalte ich noch meinen Lohn. Da kann man doch gut leben, und es wird niemand gezwungen auf Dienstreise zu gehen.

    1. Hallo Stephan, naja – das mit dem „gezwungen“ ist schon so eine Sache. Wer arbeiten will, der sollte da schon entsprechend flexibel sein und in manchen Jobs (z.B. Fernfahrer oder Handwerker auf Montage da kommt man eben einfach nicht drumrum)….

  57. Ich habe auch mal eine Frage.
    Ich war auf einem Seminar und dabei wegen der langen Fahrt über 18 Stunden unterwegs. Dafür bekam ich 12 Euro Verpflegungspauschale. Weil es dort aber ein Mittagessen gab wurden mir 9,60 Euro abgezogen?
    Die Lohnbuchhaltung sagt, sie müssen mir 40% vom gesamten Tagessatz (24Euro) für ein Mittagessen abziehen. Das gilt aber doch nur wenn ich auch die Verpflegungspauschale von 24 Euro erhalte, oder liege ich hier falsch?
    Früher waren es nur 4,60 Euro für ein Mittagessen.
    MfG
    Nina

    1. Hallo Nina,

      danke für deine Frage. Ich würde hier tatsächlich der LoBu recht geben. Ich kenne es auch so, dass diese Sätze zum Verplegungsmehraufwand 2014 (20% Frühstück, je 40% Mittag und Abend) ab einer Abwesenheit von 8 Stunden so unverändert gelten! Ich verstehe natürlich was du meinst, andererseits muss man aber auch sagen: Ein Frühstück oder ein Abendessen wird ja dadurch „nicht weniger wert“ als das man kürzer anwesend ist – oder?

      Einen schönen Mai-Feiertag,
      Jan

  58. Hallo Jan,
    danke für die schnelle und kompetente Antwort.
    Finde das allerdings nicht richtig. Ich war über 18 Stunden unterwegs, da komme ich mit einem Mittagessen nicht aus. Ich habe Frühstück und Abendessen selbst irgendwo kaufen müssen. Dafür hatte ich dann genau 2,40 Euro zur Verfügung. :-(. Das kann es doch nicht sein, oder?. Es würde hier der Sachbezugswert (3,00) bzw. die 4,80 Euro auch reichen.
    MfG und ebenfalls schönen Feiertag
    Nina

  59. Warum man sich als Arbeitgeber(!) über die niedrigen Pauschalen aufregt ist mir absolut nicht klar, man kann doch seinen Leuten die kompletten Übernachtungskosten steuerfrei erstatten. Wer von Außendienstlern erwartet die Übernachtungskosten selbst zu tragen muss sich doch nicht wundern wenn er kein Personal findet.

  60. Hallo,
    meine regelmäßige Arbeitsstätte ist ca. 60km von meinem Wohnort entfernt. Nun habe ich einen Lehrgang an meinem Wohnort (ca. 8km von meiner Wohnung entfernt). Zählt dies dann als Auswärtstätigkeit. Und sind somit Mehraufwendung für Verpflegung und doppelte Fahrkosten absetzbar?

  61. So habe mich mal durch die ganzen Kommentare gelesen.
    Ich bin jetzt schon einige Jahre als Monteur Deutschlandweit unterwegs. Die Übernachtungspauschale ist mir 20€ zu niedirg, da bin ich ganz froh das mein jetziger Arbeitgeber die Unterkunft bezahlt. Mein früherer Chef hat dies nicht getan, selbst die einfachste Monteursunterkunft liegt heut zu Tage schnell bei 15€ und dann häufig in einen 2 Mann Zimmer, nix gegen die Kollegen aber wenn ich mit ihnen 11 Stunden auf der Arbeit war, möchte ich auch gerne mal alleine sein. Was denke ich mal jeder verstehen kann.
    Den Verpflegungsaufwand finde ich relativ ok, könnte natürlich gerne höher sein. Aber für eine Warmemahlzeit und Frühstück und Abendbrot reicht es.
    Bei Geschäftsleuten sieht dies natürlich anders aus, im Bezug auf Geschäftsessen mit Kunden, was man aber nach meinen Kenntnisstand als Geschäftsessen absetzen könnte.
    Von Gefühl her tuen mir die Fernfahrer am meisten Leid, schlafen im LKW, Waschen auf einen Rasthof das hat mit Menschenwürde meiner Meinung nach wenig zu tun.

  62. Hallo zusammen
    habe eine Frage, Ich werde bald mit dem LKW nach Barcelona fahren, werde in Lyon übernachten ( Arbeitgeber hat die Übernachtung gebucht)am nächsten Tag geht es weiter nach Barcelona und übergebe den LKW dann eine übernachtung in Barcelona ( hat auch Arbeitgeber gebucht ) und dann mit dem Flieger zurück. Was kann ich nun als Reisekosten berechnen 12 Euro für den 1.Tag oder der Satz des jeweiligen Landes wo ich hinfahre,die vollen 24 Std.nach Französischer oder Spanischer Pauschale berechnen kann mir da einer helfen.
    Danke mfg

  63. Ich muss ehrlich sagen, die Neuregelung seit Anfang des Jahres, was die Verpflegungspauschlale angeht, finde ich sehr gut. Hauptsächlich wenn man oft und viel innerhalb Deutschlands aber nur für einen Tag unterwegs ist. Gerade für das Ausland muss aber noch einiges getan werden. Solange man nur, das angrenzende Ausland bereist mag es ja gehen aber bei langen Aufenthalten im fernen Ausland müssen deutlich bessere Pauschalen her.

  64. Hallo..
    Ich habe hier jetzt viel gelesen und hab das Thema auch gut verstanden.
    ABER:
    Ich soll nach Holland auf unbestimmte Zeit zum Arbeiten. Der Verpflegungsmehraufwand ist 60 Euro und die Übernachtungskosten 115 Euro.
    Soweit kein Problem das zu verstehen. Der Chef könnte das Hotel bezahlen und ich würde also nur noch die 60 Euro Verpflegungsmehraufwand bekommen.
    Hier jetzt meine erste Frage. Muss ich mir ein Hotel Zimmer mit irgendeinem anderen teilen oder habe ich ein recht auf ein Einzel Zimmer ? Denke mal das die 115 Euro Übernachtungspauschale für eine einzel Person war und nicht Doppel Zimmer Belegung oder ?
    Das andere was mich Interessieren würde ist.:
    Wenn der Arbeitgeber nicht denn Kompletten Satz von 60 Euro zahlt und ich denn Rest selber steuerlich Angeben muss, um denn Rest irgendwann zu bekommen. Gibt es da ein Prozentualen Anteil denn er auf jedenfall Zahlen muss oder kann er sich das aussuchen? Er könnte ja einfach sagen ich bekomme 10 Euro Verpflegungsmehraufwand und die anderen 50 Euro für denn Holland Einsatz, kann ich selber Steuerlich beantragen?
    Das Hotel muss er aber ganz übernehmen oder ? Weil wenn er das auch nicht machen würde und ich das Selber steuerlich beantragen müsste. Gehe ich ja von Lohn sonst mit einen Minus nach Hause am ende des Monats. Danke für die Antworten die kommen werden.

  65. Hallo,
    dieses ganze mit Reisespesen, Tagesauslöse ist für mich alles neu und bräuchte in diesem ganzen etwas Hilfe!
    Ich werde von meinem Arbeitgeber an verschiedenen Standorten eingesetzt ca. 100 km von meinem Wohnort entfernt.
    Eine Unterkunft und ein Dienstfahrzeug wird mir gestellt!
    Erhalte ich trotzdem eine Tagesauslöse?

  66. Die Seite finde ich hilfreich, aber mir fehlt eine Erklärung wie der Ansatz der Spesen ist, wenn ich von einem Land weiter in ein anderes reise. Konkretes Bsp.: ich bin jetzt 30 tage in Chin, muss nun für mind. 1Tag ausreisen, um wieder 30Tage einreisen zu können.In meinem Fall ist es Südkorea. Eine Antwort per Mail wäre hilfreich. Vielen dank B.Morgenstern

  67. Eine Frage:
    Wenn ich auf Helgoland eingesetz werde, kommt dann die „Deutschland Pauschale“ zur tragen oder gilt hier noch eine anderes Gesetz?
    Vielen Dank für eine kurze email im Voraus!

  68. Hallo. Hab da mal zwei Fragen.
    Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet diesen Mehraufwand zu zahlen oder kann sich ein Arbeitnehmer das Geld auch vom Staat holen. Angenommen der Arbeitgeber hat bis März noch den alten Betrag erstattet und ab April erst den neuen von 12,-€. Muss der AG den Differenzbetrag von Jan. bis März nachzahlen?
    LG und danke für die Antwort.

    1. Hallo Diana, nein – wie in den Kommentaren schon erwähnt: Der Arbeitgeber muss den Verpflegungsmehraufwand nicht zahlen. Er kann alles zahlen oder auch nur einen Teil oder eben auch gar nichts. Den nicht ausbezahlten Anteil des Verpflegungsmehraufwands der dir zusteht holst du dir per Steuererklärung im nächsten Jahr vom Finanzamt zurück. Hierzu empfehle ich dir das Produkt smartsteuer, dass ich auch für meine Steuererklärung nutze!

      1. Hallo, ich bin darauf hingewiesen worden (danke Helge!), dass es bei der Steuererklärungs-Variante natürlich auch auf die persönliche Situation (Einkommen, Steuersatz,…) ankommt, wiviel Geld (und ob überhaupt) man hier für seine Reisekosten erstattet / verrechnet bekommt. Schöner ist immer der Weg über den Arbeitgeber.

  69. Der ganze Käse ist sowieso von vorne bis hinten nicht ausgereift. Eigentlich müsste man die Arbeitgeber zur Übernahme der Pauschalen verpflichten. Mann kann sie zwar von der Steuer absetzen und so die darauf gezahlte Steuer zurückfordern, die darauf entfallenen Sozialversicherungsbeiträge sind aber nicht erstattbar.
    Um das mal an einen besonders drastischen Beispiel zu erläutern: Jemand bekommt 1500 Brutto und zahlt darauf Steuern und Sozialversicherung. Jetzt hat er aber auch 1000 € Reisekosten als Aufwendungen, um auf diese Brutto zu kommen. „Verdient“ hat er demnach nur 500, der Rest sind Auslagen, und über den Jahresausgleich muss er auch nur für diese 500 Steuern zahlen (also praktisch 0,- wenn er nicht ohne Steuerkarte auf Steuerklasse V oder VI arbeitet). Sozialversicherungsbeiträge zahlt er aber auf die ganzen 1.500,- (Arbeitnehmeranteil, sind ca. 20% insgesamt), also ca. 300,-. Bleiben noch ca. 200,- netto übrig. Würde er die Auslagen von seinem Arbeitgeber erstattet bekommen, wären die kompletten 1.000,- € Steuer UND Sozialversicherungsfrei. Da sollte der Gesetzgeber dringend mal nachbesssern.

  70. Hallo,

    ich greife die „dumme Frage“ noch mal auf :

    bei meinen meist wöchentlichen Service – Einsätzen wechsle ich manchmal fast täglich zwischen Süddeutschland und Österreich – allerdings nicht in Grenznähe.
    Das Ganze sieht dann ca so aus :
    Mo früh – 5 Std Anreise – dann Serviceeinsatz in D
    und Übernachtung.
    Die – Weiterfahrt nach A – dort Serviceeinsatz.
    Mi -Einsatz in A und Weiterfahrt nach D mit dortigem Einsatz. Am nächsten Morgen wieder nach Österreich…..

    Welche Reisekosten kann ich denn hier in Anspruch nehmen??
    – jeweils für einen Kalendertag mehr als 8 Std D >UND< mehr als 8Std A ????

    mfG

    A.R.

  71. Hallo zusammen,
    ich bin von Beruf Auditor , habe einen Vertrag in Deutschland , reise aber ab und an nach NL und B weil auch dort wir unseren Firmensitz haben. Wenn ich in Deuschland Bundesweit unterwegs bin , darf ich Pauschalen angeben (12€ bei mehr als 8 Std ) aber wieso nicht beim Einsatz im Ausland, bsp. NL oder B ? Mein AG meint weil dort unsere Europa Zentrale sich befindet und ich das Essen dort kostenlos bekomme .. Ich denke das bsp. NL mir 40€ zustehen , abzüglich 40% für das Mittagessen..?? Bitte um kurzen Feedback

    1. Hallo, wenn Sie hier alle 3 Mahlzeiten (Frühstück, Mittag-, Abendessen) bekommen, dann ist tatsächlich auf 100% zu kürzen, so dass eben kein Verpflegungsmehraufwand erstattet wird. Wenn es nur um das Mittagessen geht, fällt die Kürzung nicht bei 100% aus. Dann kann der Arbeitgeber aber immer noch entscheiden ob er auszahlen möchte oder nicht. Wenn er nicht will, bleibt nur die Steuererklärung …..

  72. Ich habe alle Kommentare mit Interesse gelesen,
    die Spesensätze betrugen 1986 schon DM 46,00 und für Frühsrück wurden 5,00 DM abgezogen. Zu diesem Zeitpunkt galt noch die 12:00 Regelung d.h. wurde die Dienstreise vor 12:00 begonnen und nach 12:00 beendet gab es den vollen Spesensatz. Die meisten Monteure sind nach BMTV (Bundesmontagetarif) bezahlt worden.Diese Sätze lagen noch höher und die Differenz musste somit versteuert werden. Das fand der damaligen Finanzminister ( Theo Weigel) so gut das er die neue 3 geteilte Regelung einführte und damit ca 500 Milionen Steuermehreinnahmen generierte. Mittlerweise haben aber viele Firmen auf das Steuerrecht umgestellt da sie dadurch einen geringeren Mehraufwand haben.

  73. Mich interessiert Folgendes:Kann ich als LKW Fahrer auch die Übernachtungspauschale steuerlich geltend machen? Wenn ja, auf welche Grundlage ( Urteile ect.)kann ich mich gegenüber meinem Finanzamt beziehen?

    Vielen Dank Eberhard Landgraf

    1. Hallo Herr Landgraf -> Nicht vergessen, dass ist hier eine Kommentarfunktion zum Austausch von Gedanken und keine Beratungsplattform …. Meiner Meinung nach ist das möglich, schauen Sie sich vll. mal BFH, Urteil vom 28. März 2012 – Az. VI R 48/11 an … Ob das Urteil entsprechend das Aktuellste ist, kann ich nicht bewerten ;-)!

  74. Hallo alle zusammen :)
    Mich interessiert sehr eine Frage.Ich bin Solaranlagemonteuer.
    Vor mir steht eine Reise in der Schweiz.Kann mein Chef sich weigern und dieTagespauschale nicht bezahlen oder nicht die volle 48 Euro.Habe ich Recht darauf ?Muss er auf alle Fälle zahlen?
    Und die Übernachtung?
    Danke in voraus.
    Grüße

    1. Hallo Ivo, guck dir doch mal die Kommentare hier auf der Seite an. Das Thema wird immer wieder gefragt und ist schon mehrfach beantwortet worden!

  75. Hallo,

    ich war jetzt 1 Woche in Frankreich arbeiten (ca. 10 km hinter der deutschen Grenze), habe aber in D übernachtet. Jetzt will man mir die deutsche Verpflegungsmehraufwandspauschale zahlen, nicht die französische. Ist das rechtens? Lt. Arbeitsvertrag bekomme ich die gültigen VMA und Übernachtungspauschalen des jeweiligen Landes bezahlt. Und das richtet sich m.E. nach dem Arbeits- und nicht nach dem Übernachtungsort.
    Vielen Dank!

    1. Hallo, da kann ich nichts zu sagen …. Schätzen würde ich, dass hier die Pauschalen für DE gelten (ist ja schließlich nicht in Frankreich übernachtet worden), aber genaueres kann da sicher ein Steuerberater sagen ….

  76. Hallo.
    Meine Firma will jetzt wenn wir ins Ausland fliegen und im Flugzeug etwas zu Essen bekommen das als Mahlzeit von den Reisekosten abziehen. Ist das korrekt? Es wird auch gesagt das bei der 12 Euro pauschale das Frühstück abgezogen wird, aber von der vollen Pauschale gerechnet wird. Also 4,80 Euro und nicht 20% von den 12 Euro.

  77. Hallo,
    ich hab da auch mal eine Frage.
    Habe am 06.01.14 eine neue Stelle in Krefeld angefangen.In einer Autolackiererei(ich bin Autolackierermeister).Umgezogen nach Krefeld bin ich am 28.02.14 wegen Kündigungsfrist der alten Wohnung.Bin also zwei Monate gependelt.Von Nideggen nach Krefeld (ca 110km Entfernung).Fahrzeit eine Strecke ca 90 Min.
    Mit 8 Std Arbeitszeit also 11 Std Abwesend von der WOhnung und meiner Frau.Kann ich für die zwei Monate auch Verpflegungsmehraufwand geltend machen?
    LG
    Ralf

  78. Generell ist zu sagen, dass die Verpflegungs- und Übernachtungskostenpauschalen ein Witz sind und so den Arbeitnehmern und Angestellten, die viel unterwegs sind und gerade wie ich in unserer Branche auch teils in Krisengebieten, weit ab von jeglicher Zivilisation mit mangelnden oder unzureichenden Hygieneinrichtungen tätig sind, ein Schlag ins Gesicht ist.
    Hinzu kommt ein teils sehr eingeschränktes Familienleben. Von daher würde ich ebenfalls gerne erfahren, welche Pfeifen tatsächlich glauben, dass solchen Spesen ausreichend sind.

  79. Klaus gebe dir recht!!! Jeder der mal längere Zeit in so ein 3 Welt-Land war sollte eine Anständige Montage bekommen!!! Die Arbeitgeber lachen sich hier ins Fäustchen….. mich hat mal ein Mongole (Geschäftsmann) gefragt was ich den hier so bekomme in der Mongolei da habe ich 36 € gesagt Zusätzlich zu meinen Lohn da sagte er zu mir geht in der Stunde……. Nachdem ich ihn aufgeklärt hätte mussten wir beide lachen :) :/ :(
    Haben 1000 pro Tag an meine Firma bezahlt + Unterkunft und Späßen die die Mongolen übernommen haben… wurde mir dann schön abgezogen, DANK sage ich nur……..

  80. Bin seit 3 Jahren beruflich von Nordhessen nach Schleswig-Holstein, zeitlich befristet für ersteinmal 3 Jahre, versetzt worden und bin seit der Zeit am Pendeln.
    Mein Lebensmittelpunkt befindet sich weiterhin in Nordhessen, Eigenheim, Familie, soziales Umfeld etc..
    Verplegungstechnisch habe ich seit der Zeit bzw in der Zeit einen erheblichen Mehraufwand, da meine Familie zu Hause und ich an meinem Zweitwohnsitz meinen Hunger und Durst stillen muss.
    Nun sieht der Gesetzgeber eine Anrechnung der Pauschbeträge für Auswärtsarbeiet an der selben Tätigkeitsstelle nur für 3 Monate vor.
    Auf den Kosten bleibe ich also sitzen. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzbegers bzw all Jener sein die in den sauren Apfel beissen müssen.

  81. Ich muss hier mal etwas aufklären. Die 12EUR gibt man zwar an, bekommt man aber nicht. Es wird das Steuerpflichtige Einkommen reduziert und man bekommt nur die Steuerersparnis (je nach Einkommen 20-40%). Je mehr man verdient um so zahlt man Steuer also bekommt auch mehr zurück (siehe Steuertabelle Grenzsteuersatz). Da die meisten eher bei 20% liegen (sonst würde man sich ja nicht aufregen) bekommt man also in die Tasche nur 2,40EUR für ne Bratwurst mit Brötchen. Es ist ja auch hier nur der MEHRaufwand gemeint. Essen muss man ja sowieso.

    Hier müssen die Firmen ran und die tatsächlichen Kosten übernehmen. Gute Mitarbeiter sollen auch gut bezahlt werden.

    Selbständige, wie ich, müssen die Kosten wie alle anderen Ausgaben mitkalkulieren.

  82. Ökologisch gesehen ein Armutszeugnis, daß ab 2014 die Fahrradkilometerpauschale ersatzlos gestrichen wurde (wenn ich das richtig verstanden habe…) Ich komme als freiberuflicher Musiker auf etwa 40 Fahrradkilomer pro Arbeitstag – Radeln (z.B. mit dem Faltrad) läßt sich auch wunderbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln (DB, MVV) kombinieren, so erreicht man eine gesteigerte Mobilität.

    Umweltverschmutzer wie Auto, Moped, etc. werden steuerlich also noch stärker gegenüber umweltfreundlichen Varianten wie dem Fahrrad bevorteilt. Welcher Kopf hat das ersonnen?

    Grüße von Ingo Quast

    1. Hi Ingo, ökologisch geb Ich dir Recht. Ich fahr auch viel Rad und sehs ähnlich. Der praktische Anwendungsfall der Regelung dürfte aber sehr begrenzt sein und vermutlich war Das dann einfach ein Versuch die Gesetze zu vereinfachen…

    1. Hallo. Im Besten Falle zahlts der Arbeitgeber. Ansonsten kann man es in der Steuererklärung ansetzen um den Werbungskostenabzug zu erhöhen (und sich das Geld vom Staat zurückholen), dass ist allerdings nicht so effizient ….

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