Versicherungen auf Dienstreisen

Reisekosten bei Dienstreisen, Zahlung im Ausland

Reisekosten bei Dienstreisen, Zahlung im AuslandDie Sorge um die richtigen Versicherungen treibt uns vor allem im privaten Bereich. Kaum einer, der eine von langen geplante Fernreise im Flieger antritt ohne vorher Gedanken an den richtigen Versicherungsschutz verschwendet zu haben. Die Reiserücktrittsversicherung ist hier fast schon obligatorisch, doch auch andere Versicherungen machen viel Sinn. Ich persönlich kann hiervon ein Lied singen – im Juni 2013 habe ich auf Fuerteventura einen hohen Bordstein übersehen und mir einen Bänderriss zugezogen. Nach mehreren Arztbesuchen war ich sehr froh nur mit dem Schutz einer Reisekrankenversicherung zu verreisen, so konnte ich einen fast vierstelligen Betrag an ausgelegten Arztkosten nach dem Urlaub von meiner Reiseversicherung zurückfordern, auf dem ich ansonsten vermutlich sitzen geblieben wäre.

Auf Geschäftsreisen sieht das ein bisschen anders aus. Wenn man mit Geschäftsreisenden in Kontakt kommt und einfach mal nachhakt ob sie eigentlich im Vorfeld Versicherungen abgeschlossen haben, dann erntet man oft irritierte Blicke. Dabei kann doch auf einer geschäftlichen Reise genauso viel passieren, wie auf einer privaten Urlaubsreise.

Vor allem Geschäftsreisende die ins Ausland fliegen (es reichen schon Spanien oder Frankreich), sollten sich Gedanken über Ihren Versicherungsschutz machen, bzw. das Thema mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. In diesem Artikel fassen wir einige Informationen zu den wichtigsten Versicherungen zusammen, die es für (priavte oder geschäftliche) Reisen gibt. Welche man davon am Ende wirklich abschließt, dass ergibt dann letztendlich eine Abwägung der eigenen Risikobereitschaft.

Welche Reise-Versicherungen gibt es und welche sind sinnvoll?

Ich hatte ja in der Einführung schon 2 Versicherungen genannt. In diesem Abschnitt möchte ich noch einmal darauf eingehen, welche Versicherungen es für Reisende gibt und ein paar weitere Informationen zu diesen Versicherungen geben.

Reiserücktrittskostenversicherung: Sie greift immer dann, wenn eine Reise aufgrund einer privaten Verhinderung nicht angetreten werden kann. Erleidet man zum Beispiel einen Unfall, befällt einen eine Krankheit oder gibt es einen Todesfall im engsten Familienkreis, so ist man unter Umständen verhindert die geplante Reise anzutreten. In diesem Fall würde man (ohne Versicherung) auf einem Großteil der Kosten sitzen bleiben, denn Reiseveranstalter erstatten kurz vor Reiseantritt (wenn überhaupt) nur noch einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten für eine Reise. Die Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt die Reise und die Stornokosten des Reiseveranstalters. Eine Reisekostenrücktrittsversicherung macht natürlich vor allem dann Sinn, wenn man teure (Dienst-)Reisen in ferner Zukunft plant. Wenn man heute eine Reise bucht um morgen zu fliegen (wie das ja für Geschäftsreisen oft nicht unüblich ist), dann hat diese Versicherung natürlich weniger Bedeutung, weil man eher abschätzen kann welche Risiken sich im kurzen Zeitraum bis zum Reiseantritt ergeben können. Wichtig ist, dass man beim Abschließen einer Reisekostenrücktrittsversicherung natürlich so viele Schadensereignisse wie möglich abgesichert weiß. Schön ist es, wenn die Versicherung nicht nur dann greift, wenn man krank wird oder jemand aus der Familie stirbt, sondern auch, wenn z.B. ein Feuer das eigene Häuschen vernichtet hat und man andere Sachen zu tun hat als zu verreisen. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes (und damit der Entfall der Geschäftsreise) kann teilweise mit abgesichert werden. Das ist natürlich vor allem dann spannend, wenn man geschäftliche Reisen aus eigener Tasche bezahlt. Gibt es ein betriebliches Buchungssystem oder übernimmt der Chef die Kosten der Buchung, so obliegt es natürlich vor allem dem Arbeitgeber sicherzustellen, dass derartige Versicherungen existieren (oder eben nicht, wenn sie nicht gewünscht sind). Viele Arbeitnehmer buchen Dienst- und Geschäftsreisen aber auf eigene Tasche – in diesem Fall wird dann die Versicherung umso wichtiger.

Auslandsreisekrankenversicherung: In Deutschland sollte jeder Arbeitnehmer krankenversichert sein. Hierfür gibt es zum einen den Schutz der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung, aber zum anderen auch den Schutz der Berufsgenossenschaften, die immer dann eingreifen, wenn es Arbeitsunfälle gegeben hat. Im Ausland ist der Schutz durch die eigene Krankenversicherung aber unter Umständen sehr eingeschränkt. Nicht alle Behandlungen im Ausland werden durch die eigene Krankenversicherung getragen und oft orientiert sich die Übernahme von Behandlungskosten an den regionalen Gegebenheiten und Standards des Ziellandes. Wer sich im Ausland das Bein bricht kann da dann schnell ein einen Arzt geraten, der kein Deutsch kann und dessen medizinisches Vorwissen vielleicht mit denen eines deutschen Facharzt vergleichbar ist. Nach der Behandlung durch den Arzt wird man dann „zur Genesung“ in ein 8-Mann-Zimmer ohne Klimaanlage verlegt, während die Lufttemperatur auf angenehme 35 Grad bei 100% Luftfeuchte steigt. Zurück in Deutschland (hoffentlich ohne die Notwendigkeit eines teuren Spezialtransports in Anspruch nehmen zu müssen) beginnt dann ein nervenaufreibender Kampf mit der eigenen Versicherung, welche Kosten (die oft vor Ort in bar vorgestreckt werden müssen) denn nun rückerstattet werden und welche nicht. All diesen Ärger kann man sich vom Hals halten, wenn man vorab eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt. Diese übernimmt deutlich höhere Behandlungskosten als die normale (gesetzliche) Krankenversicherung und erstattet oft auch die Kosten für frei ausgewählte Fachärzte, bevorzugte Unterbringung, Rücktransport etc. Meine Auslandsreisekrankenversicherung (siehe oben) hat mir schon gute Dienste geleistet und ich würde auf einen solchen Versicherungsschutz nicht mehr verzichten wollen.

Reisegepäckversicherung: Wer öfter fliegt, der wird vielleicht schon mal erlebt haben wir bei Airlines mit dem Gepäck umgegangen wird. Teilweise werden Gepäckstücke nicht verladen sondern aus einiger Höhe aufs Gepäckband geworfen und manchmal ist der Koffer gar nicht mit an Bord der Maschine des Reisenden gegangen, sondern findet sich viele tausend Kilometer entfernt vom Aufenthaltsort seines Besitzers. Beschädigtes (oder gar nicht mehr vorhandenes) Gepäck kann den Reisenden vor große Probleme stellen. Wer schon mal in Brasilien am Flughafen ohne Zahnbürste oder Unterhose zum Wechseln gestanden hat, während eine freundliche SMS der Airline Auskunft darüber gibt das sein Koffer gerade in Oslo gelandet ist, der weiß wovon ich rede ;-). Hier hilft eine Reisegepäckversicherung. Sie entschädigt nicht nur beschädigtes oder abhandengekommenes Gepäck, sondern gibt auch einen finanziellen Spielraum für Ersatzbeschaffungen (und somit für die stressfreie Fortsetzung der Dienstreise). Für Geschäftsreisende ist dies unter Umständen ziemlich sinnvoll. Ein Vertriebsmitarbeiter ist mitunter auf gute Kleidung und einen ordentlichen Anzug angewiesen um seinen Beruf ausüben zu können, im Falle eines Verlustes (oder einer verspäteten Ankunft) des Gepäcks kann man sich auf Kosten der Versicherung vor Ort neu einkleiden. Wer über solch eine Versicherung nachdenkt, der sollte auf immer darauf achten, dass nicht nur der Reine Verlust oder die Beschädigung von Gepäck durch die Versicherung ersetzt wird. Vielmehr sollte ein Ersatz bereits dann vertraglich definiert sein, wenn das Gepäck nicht am gleichen Tag ankommt, wie der Reisende. So kann man Streitigkeiten ausschließen, weil der Koffer ja innerhalb von 48 Stunden nachgeschickt worden ist. Ich glaube, dass man vor allem bei der Reisegepäckversicherung sehr genau abwägen muss, ob man diese wirklich benötigt oder nicht. Die Versicherung kostet zwar oft nur wenige Euro, die Kosten stehen aber am wenigsten im Verhältnis zur erwarteten Versicherungsleistung (denn oft hat man ja keine besonderen Wertgegenstände im Gepäck und selbst wenn: Normalerweise gibt es nur Maximalwerte bis zu denen Versicherungsschutz besteht).

Reiseunfallversicherung: Sie sichert speziell Unfälle ab, die während Reisen entstehen. Hier ist unbedingt zu prüfen ob neben einer (ggf. bereits existierenden) Reisekrankenversicherung auch noch eine zusätzliche Unfallversicherung notwendig ist. Viele Krankenversicherungen decken Unfälle mit ab und man braucht ja keinen doppelten Versicherungsschutz.

Reiseabbruchversicherung: Die Reiserücktrittsversicherung gilt oft nur vor Beginn der Reise und auch viele Reisekrankenversicherung / Reiseunfallversicherungen zahlen keine Entschädigung, wenn die Reise vorzeitig beendet oder abgebrochen werden muss. Hier greift die Reiseabbruchversicherung. Sie zahlt Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen und übernimmt Kosten, die durch den Abbruch entstehen – wie z.B. einen vorzeitigen Rückflug. Allerdings muss auch hier geprüft werden, ob die versprochenen Leistungen nicht vielleicht doch durch eine bereits abgeschlossene Versicherung abgedeckt sind und sich eine Reiseabbruchversicherung als unnötig erweist. Für mich ist eine Reiseabbruchversicherung nur bedingt notwendig, aber natürlich hängt das vor allem vom Anwendungsfall ab.

Wichtige Tipps für Reiseversicherungen

Gut - Besser - Am BestenDefinieren was man braucht: Der letzte Abschnitt hat ja schon klar gezeigt, dass ich nicht alle Versicherungen wirklich als notwendig erachte. Manches braucht man, manches braucht man nicht und oft hängt es stark von der jeweiligen Reise ab, welchen Schutz man aufbauen sollte oder nicht. Daher ist es wichtig vorab mal zu überlegen, welche Szenarien eigentlich eintreten können und welchen Schutz man haben will oder nicht. Am besten guckt man sich mal die einzelnen Anbieter an, trägt in einer Liste auf, welche Leistungen die Versicherer bieten und streicht dann die Leistungen, die man als Reisender nicht braucht. Der Anbieter der zum Besten Kostenverhältnis die Leistungen (annährend) abdeckt die man benötigt ist der Richtige!

Vergleichen lohnt sich: Wie immer bei Versicherungen ist es total sinnvoll zu prüfen, welcher Versicherer der Richtige ist und welcher das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet. Gerade bei den Reiseversicherungen gibt es viele Anbieter die ein recht ähnliches Leistungsspektrum haben – hier kann ein direkter Vergleich einzelner Anbieter bares Geld sparen. Auch werden die Versicherungen regelmäßig von Verlagen wie z.B. Finanztest geprüft und bewertet – auch solche Tests können natürlich eine gewisse Orientierung bieten.

Einmalig oder dauerhaft: Viele Versicherungen laufen auf jährlicher Basis. Man sollte sich überlegen, ob man das wirklich braucht. Wer viel verreist, der tut gut daran einen „allgemeinen“ Schutz aufzubauen, der immer greift wenn man unterwegs ist. Wer nur für eine bestimmte Reise Versicherungsschutz sucht, der sollte mit seinem Reisebüro sprechen oder nach speziellen Anbietern suchen, die nur kurzzeitig absichern oder Angebote für einzelne Reisen anbieten. Zur Not tut es auch ein Anbieter mit Jahresbeitrag, diesen sollte man dann aber rechtzeitig (vielleicht gleich nach Reiseende?) kündigen.

Kreditkarten mit Reiseversicherungen: Spannend sind vor allem Kreditkarten, die Leistungen mitabsichern. Wer ins Ausland verreist, sollte sowieso darüber nachdenken ob er nicht eine Kreditkarte beantragt – umso besser, wenn diese gleich ausgewählte Versicherungsleistungen in ihrem Jahrespreis mit bereitstellt. Aber aufgepasst: Gucken Sie sich unbedingt die Versicherungsleistungen und die Entschädigungssummen an – kann eine solche Versicherung wirklich mit einer eigens abgeschlossenen „Stand-Alone-Reise-Versicherung“ mithalten?

Belege aufheben: Ihren Schaden müssen Sie der Versicherung immer nachweisen. Daher ist es wichtig alles aufzuheben, was mit einem Versicherungsfall zu tun hat. Werden Sie im Urlaub krank, heben Sie unbedingt alle Belege auf. Dazu gehören nicht nur Arztrechnungen, sondern auch die Quittungen für Taxifahrten, Medikamente und Hilfsmittel! Auch der Wert eines verlorenen Koffers muss im Zweifel nachgewiesen werden. Transportieren Sie hochwertigere Gegenstände oder Kleidungsstücke, sollten Sie diese unter Zeugen im Koffer verschließen und Belege für den Wert der Gegenstände sorgfältig aufheben.

All-in-One-Schutz: Die Kombination von verschiedenen Versicherungsleistungen kann sinnvoll sein oder nicht. Wenn man ein Paket findet, dass alle persönlichen Anforderungen erfüllt, kann man mit einer All-In-One-Reiseversicherung unter Umständen bares Geld sparen. Wer nur einzelne Leistungen benötigt oder vielleicht schon gewisse Leistungen abgedeckt hat (z.B. über Mitgliedschaften in Automobilclubs oder wie bereits erwähnt über Kreditkarten), für den sind solche Rundum-Sorglos-Angebote vielleicht „oversized“. Ein Anbieter, der einen Komplettschutz in verschiedenen Paketen Anbietet findet man übrigens unter reiseversicherungen-direkt.de.
Geschäftsreise vs. Privatreise: Nicht immer gelten alle Versicherungsangebote automatisch für Geschäftsreisen mit, daher sollte vorab mit dem Versicherer besprochen werden, ob die genannten Leistungen auch wirklich im Rahmen von Geschäftsreisen zum Tragen kommen.

Chef, CEOUnd was zahlt der Chef? Der Chef ist natürlich nicht dazu verpflichtet einen solchen Reiseschutz anzubieten. Vor allem wenn Sie öfter verreisen, macht eine Versicherung durchaus Sinn. Scheuen Sie sich also nicht, hier das Gespräch zu suchen und Ihrem Chef eine Versicherung schmackhaft zu machen. Vielleicht ist dies auch eine sinnvolle Ergänzung, wenn eine Gehaltserhöhung in einem Jahr mal abgelehnt wird? Lohnen tun sich Versicherungen oft nicht nur aus der Arbeitnehmerperspektive, auch der Arbeitgeber profitiert davon, wenn seine Mitarbeiter flexibel und so geschützt sind, dass Sie maximale Leistung erbringen (ein Arbeitnehmer der in einem Krankenhaus „herumvegetiert“, weil er nicht die optimale Behandlung bekommt bedeutet auch für den Arbeitgeber erhebliche Ausfälle und damit verbundene Unkosten). Manchen Versicherer bieten spezielle Geschäftsreiseversicherungen an. Diese gelten dann für einzelne oder mehrere Mitarbeiter im Unternehmen. Hier lohnt es sich, Informationen einzuholen und zu prüfen ob es nicht ein passendes Angebot gibt.

Versicherungen als Einstellungskriterium: Vor allem, wer in Länder in der Dritten Welt reist, sollte bestimmte Versicherungen als Bedingung mit in die Vertragsverhandlungen nehmen und sie so direkt bei der Einstellung mit in den Arbeitsvertrag „reinverhandeln“.

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