Wissenswertes zum Thema Dienstwagen

Firmenwagen Reisekostenabrechnung

Firmenwagen ReisekostenabrechnungFür viele Leute gilt der Dienstwagen als Status-Symbol. Nicht jedes Unternehmen kann entsprechende Fahrzeuge bereitstellen. Aber die Benutzung eines Dienstwagens ist nicht nur mit Vorteilen verbunden. Es gibt auch einiges, was über den Gebrauch eines Geschäftsautos gewusst werden sollte. Nachfolgend sind interessante und nützliche Themen des Bereiches Dienstwagen aufgeführt.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Nutzung des Dienstwagens zu versteuern?

Der Arbeitgeber muss den Dienstwagen beim Finanzamt unter der Rubrik „unentgeltliche Wertabgabe“ versteuern. Dies kann entweder über das Fahrtenbuch erfolgen, über eine pauschale Versteuerung von einem Prozent des Brutto-Inlands-Listenpreises falls die Lohnsteuer ebenfalls auf diesem Wege erhoben wurde oder über eine Schätzung.

Muss der Arbeitnehmer den Dienstwagen für die Nutzung verteuern?

Für den Arbeitnehmer ist die Benutzung eines Dienstwagens ein geldwerter Vorteil und muss eben unter diesem Betriff auch versteuert werden. Auch hier kann grundsätzlich nach der ein Prozent Regelung verfahren werden. Für den Arbeitnehmer wird jedoch ein Zusatz für die Nutzung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz fällig. Dieser beträgt 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises.

Ist das Finanzamt berechtigt eigenmächtig nach der ein Prozent Regel zu verfahren?

Sowohl bei der Besteuerung des Arbeitgebers, als auch beim Arbeitnehmer ist es möglich die ein Prozent Regel anzuwenden. Kann das Finanzamt dies aber von sich aus bestimmen? Ein Eigenmächtiges Handeln ist hier nicht möglich. Die ein Prozent Regel greift nur dann, wenn der Dienstwagen vom Arbeitgeber auch für private Fahrten des Arbeitnehmers freigegeben ist.

Muss der Dienstwagen bei einer längeren Erkrankung abgegeben werden?

Der Dienstwagen sollte im Sinne des Unternehmens genutzt werden. Bei einer langfristigen Erkrankung darf das Fahrzeug für private Belange nicht weiter genutzt werden. Genutzt werden darf der Dienstwagen so lange, wie auch die Entgeltfortzahlung noch fortgesetzt wird.

Kann der Dienstwagen auch bei einer fristlosen Kündigung noch befristet genutzt werden?

Diese Frage stellt sich für Personen, die auf ihren Wagen angewiesen sind, aber nur den Geschäftswagen besitzen. Der Dienstwagen ist bei einer fristlosen Kündigung jedoch umgehend an den Arbeitgeber auszuhändigen.

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