Wohnen bei den Eltern – Doppelte Haushaltsführung?

Business Package, Business Pauschale bei Reisekosten

Es ist keine Seltenheit, dass erwachsene Kinder noch bei ihren Eltern wohnen. Dies gilt auch dann, wenn sie schon einen Platz zur Ausbildung oder sogar zum Arbeiten gefunden haben. Es ist der perfekte Ort um Ersparnisse anzuhäufen und sich den Start ins Eigenheim später zu erleichtern. Wo andere frühzeitig das „Nest“ verlassen, bleiben andere länger oder kehren später wieder zurück. Aber kann der eigene Hausstand bei den Eltern im Sinne der doppelten Haushaltsführung verbucht werden?

Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

Business Package, Business Pauschale bei ReisekostenDiese Frage wird gesetzlich eindeutig geregelt. Die nachfolgende Aufführung fasst die Gesetzeslage diesbezüglich zusammen:

  • Die Lebensinteressen müssen im Heimatort (bei den Eltern) ihren Mittelpunkt finden.
  • Es wird nicht als Gast im Elternhaus, sondern gemeinsam mit den Eltern gewohnt.
  • Der Hausstand ist nicht eindeutig den Eltern zuzuordnen. Das Kind betreibt seinen eigenen Hausstand oder bringt sich maßgeblich ein.

Doppelte Haushaltsführung bei Auszubildenden

Auszubildende und Arbeitsanfänger können die ersten beiden Punkte der Aufzählung als erfüllt betrachten. Sie haben ihren Lebensmittelpunkt zweifelsohne im Heimatort und sind nicht als Gast geduldet, sondern wohnen in Gemeinsamkeit mit den Eltern.

Der letzte Punkt ist hier jedoch fraglich. In diesem Alter ist es häufig so, dass die Eltern den Hausstand führen und sich der Auszubildende nicht in den Haushalt mit einbringt. Erziehungsberechtigte verlangen oftmals keine Beteiligung am Hausstand, um dem Kind einen optimalen Start ins Berufsleben zu gewähren.

Doppelte Haushaltsführung bei Erwachsenen

Ein jüngeres Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs hat einem Erwachsenen sämtliche der aufgeführten Punkte bescheinigt. Im Alter von 52 Jahren wohnt er bei den Eltern. Er bildet den Mittelpunkt des Hausstandes, gestaltet diesen aktiv mit und kann seine Lebensinteressen vor Ort verbuchen.

Gerade in Zeiten, wo viele Arbeitnehmer ins Rentenalter eintreten und irgendwann vielleicht gepflegt werden müssen, wird es häufiger vorkommen, dass erwachsene Kinder zu Hause wohnen und sich um die Eltern kümmern.

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