Mit dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“, das 2014 in Kraft trat, wurde in der Reisekostenabrechnung der neue Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ eingeführt. Er ersetzt den bisher genutzten Terminus „regelmäßige Arbeitsstätte“ und wirkt sich auf die Einkommensteuererklärungen und Dienstreiseabrechnungen von Arbeitnehmern aus.
Reisekosten
Mit dem Begriff Reiskosten werden abzugsfähige Kosten beschrieben, welche nach den Lohnsteuerrichtlinien aus dem Jahr 2008 bei einer beruflich bedingten Auswärtstätigkeit anfallen. Damit wurde die bisherige Untergliederung in Fahrtätigkeit, Dienstreise und Einsatzwechseltätigkeit aufgehoben. Seit dem Jahr 2008 werden all diese Bezeichnungen unter dem Begriff Auswärtstätigkeit zusammengefasst. In diesem Artikel fassen wir für Sie alle relevanten …