Wie muss ich den Verpflegungsmehraufwand kürzen?

Frage: Ich habe gehört, dass man den Verpflegungsmehraufwand kürzen muss, wenn man während der Geschäftsreise (teilweise) durch seinen Arbeitgeber verpflegt wird. Wie genau funktioniert die Kürzung und um welche Beträge muss ich den Verpflegungsmehraufwand kürzen?

Antwort: Das ist korrekt. Der Gesetzgeber geht (berechtigt) davon aus, dass ein Mehraufwand für die Verpflegung natürlich nur dann entsteht, wenn auch tatsächlich eine Verpflegung auf eigene Kosten stattfindet. Erhält der Arbeitnehmer Mahlzeiten von seinem Arbeitgeber, dann muss der anzusetzende Pauschalbetrag zum Verpflegungsmehraufwand (die Pauschalen finden Sie hier in der Übersicht) entsprechend gemindert werden.

Dabei geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass der Verpflegungsmehraufwand wie folgt zu kürzen ist:

  • Bei einem erhaltenen Frühstück (z.B. wenn es auf der Hotelrechnung auftaucht): 20%
  • Wenn das Mittagessen vom Arbeitgeber gestellt wird: 40%
  • Bei einem empfangenem Abendesse: 40%

Kriegt der Arbeitnehmer also auf einer Geschäftsreise Frühstück, Mittagessen und Abendessen vom Arbeitgeber gestellt, so kann er keinen Verpflegungsmehraufwand mehr geltend machen.

Wichtig: Gekürzt werden muss auch, wenn es sich um ein sogenanntes Arbeitgeberveranlasstes Essen handelt (wenn also das Essen durch einen Dritten, z.B. durch den Geschäftspartner veranlasst wird und man auf Weisung / im Interesse des Arbeitgebers daran teilnimmt.

Die Prozentsätze lassen sich nun natürlich einfach auf den Pauschalsatz eines ganzen Dienstreise-Tages (in Höhe von 24 Euro) herunterbrechen. Danach muss mit folgenden Beträgen gekürzt werden:

  • Frühstück: 4,80 Euro
  • Mittagessen: 9,60 Euro
  • Abendessen: 9,60 Euro

Beispiel zur Kürzung des Verpflegungsmehraufwands

Hier ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer fährt von Montag bis Mittwoch auf Dienstreise. In den beiden Übernachtungen im Hotel ist ein Frühstück enthalten, dieses wird auf der Hotelrechnung ausgewiesen die durch den Arbeitgeber bezahlt wird. Am Dienstagabend ist der Chef ebenfalls anwesend und lädt seinen Mitarbeiter am Abend zum Essen ein, außerdem wird der Arbeitnehmer am Mittwoch von seinem Kunden zu einem geschäftlichen Mittagessen eingeladen.

Der Verpflegungsmehraufwand berechnet sich nun wie folgt: Es wird eine Verpflegungs-Pauschale für den An- und Abreise Tag in Höhe von je 12 Euro angesetzt, die Pauschale für den Dienstag (mit ganztägiger Abwesenheit) beträgt 24 Euro. Insgesamt könnte der Arbeitnehmer also 48 Euro als Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

Da aber das Frühstück auf der Hotelrechnung ausgewiesen ist und vom Arbeitgeber bezahlt wird, muss hier um 2 x 4,80 Euro gekürzt werden. Außerdem müssen 9,60 Euro für das Abendessen mit dem Chef am Dienstagabend von der Verpflegungspauschale gekürzt werden. Das Mittagessen am Mittwoch hingegen hat keine Kürzung zur Folge, denn dieses wird durch einen Dritten bezahlt und nicht durch den Arbeitgeber.

Insgesamt kann der Arbeitnehmer bei der Reisekostenabrechnung also 48€ – (2 x 4,80€) – 9,60€ =28,80€ als Verpflegungsmehraufwand abrechnen.

Die Pauschal-Sätze zum Verpflegungsmehrfaufwand

Hier finden Sie die Pauschalen zum Verpflegungsmehraufwand 2018, 2017, 2015, 2014 und 2013.

124 Antworten auf „Wie muss ich den Verpflegungsmehraufwand kürzen?“

  1. Guten Tag,
    wie verhält es sich den im Ausland? Angenommen ich lade im Zuge eines dienstlichen Gespräches einen Kollegen zum Abendessen ein, der arbeitet zwar in einer anderen Fachabteilung, hat aber den selben Arbeitgeber wie ich.
    Wenn ich dieses Arbeitsessen in meiner Reisekostenabrechnung angebe, wird der für das aktuelle Land übliche Spesensatz ebenfalls um 40% gekürzt?

    mit freundlichen Grüßen
    T. Schrader

  2. Hallo,
    auf Dienstreisen nach Asien bekomme ich in den Langstreckenflügen eine Mahlzeit. Diese steht auch als „Mahlzeit“ auf dem Reiseplan und wir mir mit 40% (Mittagessen)auch vom Tagegeld abgezogen. Auf einen nicht mal einstündigem Zubringeflug in Asien wird neben einem dünnen Saft ein Stück öliges Gebäck gereicht, welches aber auf dem Flugplan leider auch als Mahlzeit ausgewiesen ist. Habe ich irgendeine Chance, dem Abzug von weiteren 20% für das sog. Frühstück zu entgehen?

    Danke und viele Grüße
    geheim.rat

  3. Hallo,
    wenn ich eine eintägige Dienstreise über 8 Stunden habe stehen mir also 12,- Euro Verpflegunsgpauschale zu. Im Text oben steht, dass diese Pauschale gekürzt werden muss, wenn ein Mittagessen vom Arbeitgeber gestellt wird. Muss die Pauschale auch gekürzt werden, wenn das Mittagessen durch andere Personen bereitgestellt wird?
    Auf die Antwort bin ich sehr gespannt.

    1. Steht weiter oben im Originaltext: „… Das Mittagessen am Mittwoch hingegen hat keine Kürzung zur Folge, denn dieses wird durch einen Dritten bezahlt und nicht durch den Arbeitgeber….“

    1. Ja, 20 % fürs Frühstück, 40% fürs Mittagessen und 40% fürs Abendessen. Macht 100 % – vom Essen „aufgefressen“ – weil es gab ja keinen Mehraufwand, da das Essen gestellt wurde.

      1. Wenn alle Kosten bei einer Reise vom Arbeitgeber übernommen werden, einschließlich der Bezahlung aller Essen, muss dann überhaupt eine Reisekostenerstattung erstellt werden?

  4. Sie schreiben:
    „Bezahlt ein Kunde oder ein Auftraggeber das Essen (also nicht das Unternehmen für das man angestellt ist), so handelt es sich um ein sogenanntes Arbeitgeberveranlasstes essen und die Verpflegungspauschale kann ungekürzt ausgezahlt werden.“

    Kann es sein, das hier ein NICHT fehlt ? Nach meiner Recherche ist arbeitgeberveranlasstes Essen vom Tagessatz zu kürzen.

    1. Hallo David! Stimmt … Ab 01.01.14 sind scheinbar auch arbeitgeberveranlasste Essen zu kürzen! Danke für den Hinweis, werde ich korrigieren.

  5. Nun ja,
    bezugnehmend auf folgendem Text sehe ich bei anderen Quellen eine komplett andere Aussage:
    „Wichtig: Gekürzt werden muss auch, wenn es sich um ein sogenanntes Arbeitgeberveranlasstes Essen handelt (wenn also das Essen durch einen Dritten, z.B. durch den Geschäftspartner veranlasst wird und man auf Weisung / im Interesse des Arbeitgebers daran teilnimmt.“

    Andere Quellen bestätigen, das Verpflegungstellung durch Kunden keinesfalls Abzugsfähig sind, da sie nicht Arbeitgeberveranlasst sind.

    Ich bin oft monatelang in Asien unterwegs und versuche mich selbständig, finanziert aus der Tagespauschale, zu verpflegen, da die Hygiene vor Ort halt nicht so gegeben ist. ich bin bei einem deutschen AG angestellt, der erwartungsgemäß doch sehr selten Hühnerfüsse und andere Hasutiere serviert.

    Wenn der Entsendevertrag zukünftig „gestellte Verpflegung“ in Asien und Afrika ausstellt, werde ich diese Baustellen wohl ablehnen müssen, da ich ansonsten Geld zur Arbeit mitbringen muss.
    Diese Situation ist kein beauerlicher Einzefall, sondern die Regel bei asiatischen Langzeitbaustellen.

  6. Hallo,
    ich habe hier ein Verständnisproblem was die pauschalen Abzüge betrifft. Vielleicht kann mir jmd weiterhelfen.

    Oben beschrieben:
    Die Prozentsätze lassen sich nun natürlich einfach auf den Pauschalsatz eines ganzen Dienstreise-Tages (in Höhe von 24 Euro) herunterbrechen. Danach muss mit folgenden Beträgen gekürzt werden:

    Frühstück: 4,80 Euro
    Mittagessen: 9,60 Euro
    Abendessen: 9,60 Euro

    Wenn immer die Pauschalen wie oben beschrieben bezogen auf einen ganzen Tag abgezogen werden müssen, müsste man dann an einem An-/bzw. Abreisetag mit voller Verplegung dem Arbeitgeber Geld zurück erstatten?

    Tagespauschale 12€ (anstelle von 24€) – Spesen 24€(4,80€+9,60€+9,60€)= -12€

    Nach meinem Verständniss muss sich der Spesensatz auf die jeweilige Tagepauschale beziehen und nicht immer auf den vollen Tagessatz, oder nicht?

    1. Hallo Jana, soweit ich weiß gibt es die Unterscheidung „volle Tage“ oder „An-/Abreisetage“ beim Kürzen des Verpflegungsmehraufwands nicht.

  7. Wenn ein Arbeitnehmer von einem Kunden ein Hotelzimmer und Frühstück gestellt bekommt und der Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwendungen erhält, wird dann die Verpflegungsmehraufwendung um 4,80 € Frühstückspauschale gekürzt?

  8. @Birgit Franke: Ja, steht da mehrfach.

    So, Abwandlung: Auf der Hotelrechnung steht
    Übernachtung € 99,00
    Frühstück € 13,00

    Meines Erachtens nach habe ich nun zwei Möglichkeiten:
    1.: Kürzung der VerpflMA um € 13,00 (also muss AN € 1,00 draufzahlen)
    2.: Kürzung der VerpflMA um € 4,80 sowie Behandlung der Differenz iHv € 8,20 (€ 13,00 Frühstück abzgl. € 4,80) als Geldwerter Vorteil..?!

    Viele Grüße*

  9. Hallo,

    wie verhält es sich, wenn man nachts um 3 nach Italien fährt, dort dann ein Meeting hat bis ca um 18 Uhr, dann in einem Hotel übernachtet und am nächsten Tag nach dem Frühstück wieder heim fährt- das Frühstück ist in der Hotelbuchung mit dabei und wird vom Betrieb bezahlt. Der erste Tag zählt doch als 24 Stunden und am nächsten fahren wir ca. 9 Stunden heim. Die Tagessätze von Deutschland nach Italien liegen beim ersten Tag (über 24h) dann bei 39 Euro und für den Heimreisetag doch bei 26Euro meinen Recherchen zufolge…? Wie ist das jetzt für die Kürzung beim Frühstück, dass ja am Heimreisetag stattfindet. Werden die 20% dann von den 26€ abgezogen? oder doch von den 39€? Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

  10. 20% oder 4,80€ ??
    Wenn ich an einem Abreisetag (VTP = 12,00€)noch ein erhaltenes Frühstück abziehen muss, muss ich da 2,40€ (20% von 12,00€) oder die oft erwähnten 4,80€ abziehen? Danke, mfG Fr.Glaser

  11. Hallo Zusammen,

    hätte noch eine generelle Frage zur Verpflegung.

    Wofür erhält der Arbeitnehmer diese?

    Beispiel:
    Arbeitnehmer ist unterwegs und erhält für den ersten Tag 12 € für den zweiten Tag auch 12 € (An und Abreisetag).
    Somit stehen ihm 24 € zur Verfügung.

    Hotel wurde von Arbeitsgeber gezahlt inkl. Frühstück.

    Somit stehen dem Arbeitnehmer noch 24 € -20% = 19,20 € zu.

    Der Arbeitnehmer hatte aber mal Durst und holte sich ein Wasser und einen Kaffee und eine Breze (ca. 7 €)

    Was passiert mit diesen Snacks?
    Werden diese dann abgezogen von den 19,20?

    Was bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber wenn er z.B. 3x diese Snacks zu sich nimmt (21 €) und somit mehr als die übrigen 19,20 ?

    Oder wenn er einmal für sich das kauft und für seine 2 Kunden zur Bewirtung?

    Ich danke euch schon mal für die Hilfe :)
    Lg Sabrina

    1. Hallo Sabrina. Wichtig ist zu verstehen, dass es sich um einen VerpflegungsMEHRaufwand handelt. Es geht darum die Kosten auszugleichen, die dem Reisenden mehr entstehen, weil er sich nicht zuhause verpflegen kann. Es geht nicht darum, seine Verpflegung zu decken. Der Satz ist eine Pauschale. In deinem Beispiel mit der 2-tägigen Reise und einem Frühstück würde der Arbeitnehmer in der Tat 19,20 Euro ansetzen können. Was er mit dem Geld macht, dass ist unerheblich. Er kann auch für 80 Euro im Steakhouse ein Abendessen zu sich nehmen – das hat keinen Einfluss auf die erhaltene Pauschale. Sie erhöht und verringert sich nicht und wie der Arbeitnehmer sich verpflegt, dass ist ihm überlassen. Nur die Mahlzeiten, die er von seinem Chef bekommt (also das Frühstück) die müssen von der Pauschale abgezogen werden (in diesem Fall entsteht ihm ja kein Mehraufwand für die Mahlzeit, der Arbeitgeber zahlt dies ja). Wenn er sich die Breze und das Wasser selber kauft (also aus eigener Tasche), dann ändert das nichts an der Pauschale, die er erhält. Ist die Breze und der Snack allerdings das Mittagessen und bezahlt der Mitarbeiter dies (nach Rücksprache mit dem Chef) z.B. über die Firmenkreditkarte, dann muss die Pauschale weiter gekürzt werden.

      Bei Bewirtung haben die Ausgaben für die Geschäftspartner keinen Einfluss auf die eigene Pauschale – sehr wohl kann das eigene Essen, dass man aber im Rahmen dieses Geschäftsessen konsumiert dazu führen, dass die Pauschale dann um deinen Satz für Mittag-/Abendessen gekürzt werden muss.

  12. Hallo,

    ich habe zwei Fragen:

    1. Mein Arbeitgeber stellt mir in unserem Werk in Italien ein Kantinenessen. Die Kosten dafür sind 5€
    Bei einen Aufenthalt über 12 Stunden bekomme ich 23€ anzüglich der 13,60€ für das Mittagessen.
    Ist das Korrekt?

    2. Bei einem Kundenbesuch in Deutschland lade ich meinen Kunden in dessen Kantine zum Essen ein, Gesamtkosten für beide 10€.
    Ich bekomme dafür 12€ anzüglich 9,60€.
    Obwohl meine Vepflegung nachweislich nur 5€ kostest. Ist das Korrekt?
    Was wäre wenn ich nur dass Essen des Kunden bezahle und meines selbst bezahle, ist das möglich?

    Vielen Dank,

  13. Muß ich bei „voller“ Verpflegung am AN/AB-REISETAG durch den Arbeitgeber, also Frühstück,Mittag und Abendessen einen „Minusbetrag“ auf der Spesenabrechnung ausweisen???
    Ich hab 12,Euro an diesem Tag und
    4,80 Pauschal Frühstück,
    9,60 Pauschal Mittag,
    9,6o Pauschal Abendessen
    Summe 24,Euro
    ???
    oder gelten die Prozentbeträge 20% von 12,Euro 2,40€ bei Frühstück
    und je 4,80€ für Mittag und Abendessen
    in Summe dann 12,Euro
    ???
    Pauschal am Anreisetag? oder Prozente zu 12,Euro???
    Wer kann helfen?

  14. Hallöchen Zusammen,

    ich hätte wieder eine Frage:

    2 Arbeitskollegen waren geschäftlich unterwegs. Im Anschluss haben Sie sich noch ein Getränk am Flughafen gegönnt. Dies ist von unserer Sicht aus völlig in Ordnung.

    Nun aber stellt sich mir aber die Frage. Wie kürze ich oder kürze ich überhaupt die Verpflegungspauschale?

    Wie gehe ich hier vor?

    Liebe Grüße und danke
    Sabrina

  15. Eine Frage dazu, wenn ich nun auf einer eintägigen Diestreise von 11 Stunden bin, stehen mir 12€ zu.
    Ist die Kürzung für eine Verpflegung dann 20/40/40 % von den 12€ zu verstehen oder vom vollen 24€ Tagessatz?

    Besten Dank, RKr

    1. Hallo Ron, die Prozenzte zur Kürzung des VMA gelten für den vollen Kalendertag (also auf den kompletten Tagessatz), das gilt auch für An- und Abreisetage (also für Tage mit weniger als 24h Abwesenheit). Das heißt es müssen auch an solchen Tagen 20% bzw. 40% des vollen Tagessatzes gekürzt werden!

  16. Hallo,
    es geht um die Pauschale bei einer eintägigen Reise. Wenn ich von 07:30 – 16:00 unterwegs bin, sind das mehr als 8 Stunden und es gibt 12,-€ Pauschale. Ist es da egal, ob man wie gewohnt daheim gefrühstückt und zu Abend gegessen hat? Oder muss man das kürzen?
    Vielen Dank und freundliche Grüße,
    Kerstin

  17. Hallo, ist die Rechnung bzgl. gekürzter erpflegungspauschale korrekt? Im Beispiel Übernachtung von Mo-Mi, d.h. 1.Tag 12,00€ Spesen, 2.Tag 24,00€, 3.Tag wieder 12,00€. Nach meiner Rechnung wird die Verpflegungspauschale wegen Frühstück am 2.Tag um 4,80€ (20%) und am 3.Tag um 2,40€ (20%) gekürzt, zusammen dann 7,20€ und nicht 9,60€.

    Gruß

    1. Hallo Uwe! Nein, deine Rechnung ist nicht korrekt. Gekürzt wird auf den vollen Tagessatz, auch an An- und Abreisetagen…. Auch das 2. Frühstück am Abreisetag muss demnach mit 4,80 Euro gekürzt werden….

  18. Hallo, wenn das Frühstück in Deutschland mit 5€ auf der Hotelrechnung einzeln ausgewiesen ist, wird dann der tatsächliche Betrag gekürzt oder wirklich immer die 4,80€?
    Und wie wäre der Abzug, wenn der tatsächliche Betrag unter 4,80€ läge?

    Vielen Dank vorab & Grüße
    Christina

  19. Hallo! Vllt. bekomme ich hier auch eine Antwort auf folgende Frage – wäre wirklich hilfreich und super!
    Die prozentuale Kürzung habe ich soweit verstanden. Nur hat mein Bekannter vom AG für den Verpflegungsmehraufwand (Abwesenheit von mind. 8 Stunden) eine Tabelle bekommen, in der die Sachbezugswerte ähnlich wie folgt ausgewiesen sind:
    für 1. bis 15. September 1,53 EUR,
    16./17. 2,56 EUR,
    25./26. 4,50 EUR und
    29./30. 7,50 EUR.
    Wie bringe ich das in Abzug? Entsprechen die 1,53 EUR dem Frühstück und ich rechne bei 2 Tagen z. B.:
    2 * 12 EUR – 2 * 4,80 EUR?
    wie mache ich das dann bei den anderen Sachbezugswerten? Einfach von 40 % (also 9,60 EUR) ausgehen?
    Vielen lieben Dank im Voraus!

  20. Guten Tag,

    kann mir jemand erklären, wann ich die VMA um 20%40%40% kürze, und wann ich um einen Sachbezugswert kürze i.H.v. 1,63 € für Frühstück bzw. 3,00 € für Mittag- und Abendessen?

    Danke vorab.

    Freundliche Grüße

    J. Sauer

  21. Hallo,

    mal ne Frage: Vom AG gibt es bei Schulungen immer zu Mittag belegte Brötchen und süße Stückchen. Da ich aus gesundheitlichen Gründen weder Weizen noch groß Zucker essen darf, kann ich davon nichts essen. Mein AG sag aber, dass ich es trotzdem angeben muss, da es bereit gestellt wird. Stimmt das so?
    Vielen Dank schon mal fürs antworten

    1. Hallo Daria, dazu gibt es – soweit ich weiß – keine Regelung. Mein Gefühl sagt mir, dass du da im Streitfall kein Recht bekommen würdest, aber wie gesagt: Ist ein Bauchgefühl…

  22. Hallo Jan,
    im Beispiel zur Kürzung des Verplegungsmehraufwands schreiben Sie, dass das Mittagessen von Dritten ist und die Pauschale nicht gekürzt wird. Weiter oben liest man unter WICHTIG, das wenn das Essen duch den Geschäftspartner veranlasst wird eine Kürzung erfolgen soll. Was ist nun korrekt?

  23. Hallo,

    eine Frage zur Notwendigkeit der Kürzung der Verpflegungspauschalen. Als Journalist bin ich häufig auf Foren bzw. Veranstaltungen, die nicht von meinem Arbeitgeber organisiert (finanziert) werden. Ich berichte dann von diesen Veranstaltungen in bestimmten Medien. Für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen zahle ich keine Gebühren, also hat mein Arbeitgeber auch keine Kosten wegen meines Besuchs dort.
    Muss ich dann die Verpflegungspauschale kürzen, wenn der Veranstalter ein Mittagessen während der Veranstaltung zur Verfügung stellt? Oder ist dies ein „arbeitgeberveranlasste“ Mahlzeit, die entsprechend gekürzt werden muss?

    Eine Info hierzu würde mich sehr freuen – vielen Dank.

    MfG
    M. Krüger

  24. Hallo,

    wie ist das, wenn ich auf Dientreise bin und die Flugtickets NICHT von meinem Arbeitgeber bezahlt wurden sondern von Dritten? Müssen die am Bord erhaltenen Mahlzeiten trotzdem abgezogen werden?

    Vielen Dank im Voraus fürs Feedback
    Nelly

  25. Hallo,
    ich habe eine Frage:
    Ich möchte ein Hotel ohne Frühstück buchen.
    Darf mein Arbeitgeber mir Frühstück abziehen wenn es nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen ist? Mein AG ist der Meinung er könnte es abziehen selbst nichts von einem Frühstück auf der Rechnung steht, da er davon ausgehen kann, dass es im Zimmerpreis mit drin ist.

  26. Guten Tag,
    wie ist die Regelung, wenn keine feste Arbeitsstätte besteht? Besonderheit: Eine der Arbeitsstätten befindet sich am Wohnsitz. Kann dann für die gesamten Arbeitstage der volle Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden?

    Vielen Dank.

  27. Moin. Weiß grad nicht ob ich richtig bin. Frage: Ist es zulässig am Tag nur 6€, zu erhalten? Egal wie lange man abwesend ist. An manchen Tagen gibts mal nix.

  28. Hallo,

    Wie verhält es sich wenn ich am Anreisetag (12,- Pauschale) zwar kein Frühstück, aber Mittagessen (-9,60) und Abendessen (-9,60) erhalte. Somit stehen 12,- Mehraufwand 19,20 € Abzüge entgegen?

    Kann ich mich darüber einfach freuen oder wird dieses mit den Mehraufwandspauschalen der anderen Tage verrechnet?

    In diesem Fall wäre der nächste Tag Abreisetag (erneut 12,-) abzüglich Frühstück (4,80)

    Tag eins: -7,20
    Tag zwei: +7,20

    Wie verhält es sich in so einem Fall?

  29. Guten Tag,

    ich habe da mal eine Frage. Wenn mein Mitarbeiter auf Dienstreise ist und abends vom Kunden eingeladen wird, weil er so gute Arbeit geleistet hat, muss er dann auch die Pauschale abziehen?
    Danke für die Antwort.
    LG
    C.B.S.

  30. Hallo,
    wie verhält es sich mit der Verpflegungspauschale, wenn der reisende Arbeitnehmer einen Bewirtungsbeleg für ein Abendessen einreicht, bei dem er einen Kunden eingeladen hat?
    Gilt hier der reguläre Abzug der € 9,60 oder gibt es eine andere Regelung?
    Vielen Dank!
    SC

  31. Hallo Zusammen, ich suche Antwort auf eine Frage, die ich mir trotz Recherche nicht beantworten kann. Ich bin in unserem Unternehmen für die Abrechnungen der Kollegen zuständig und habe jetzt erstmalig eine Abrechnung mit km-pauschale vom Wohnort- zum Kunden – zum Kunden – Rückfahrt nach Hause am selben Tag mit 0,30 €/ km. Was vollkommen in Ordnung ist. Mein Chef meinte, durch den Ansatz der km-pauschale, wäre alles abgedeckt. Bezieht sich dieses „Alles“ auch auf die Verpflegungspauschale (12 €) oder darf ich nur eine Pauschale genehmigen?

    Vielen Dank schon einmal und Entschuldigung, falls die Frage sehr lächerlich sein sollte.

    Viele Grüße

    Michaela Urban

    1. Hi. Es gibt keine doofen Fragen – nur doofe Antworten ;-)! Die Kilometerpauschale deckt alles im Rahmen der Fahrten mit dem privaten KFZ ab. Der Verpflegungsmehraufwand ist davon aber unberührt und wird separat abgerechnet (in aller Regel auch durch den Arbeitnehmer).

  32. Hallo zusammen,

    dann habe ich da auch mal eine Frage…

    Wie verhält es sich, wenn ich regelmäßig zur zentrale meines Arbeitgebers reise (Hamburg-Frankfurt), dieser mir zwar die Reisekosten (Flug/Bahn, Hotel, Taxi) erstattet, mir aber keinen Verpflegungsmehraufwand gutschreibt (diese werden nur bezahlt, wenn ich Kunden besuche)? Wie wird in diesem Fall das Frühstück im Hotel verrechnet? Von einer nicht ausgezahlten Pauschale kann ich doch nicht 20% abziehen, oder?

    Viele Grüße,
    Felix.

    1. Hallo Felix, wenn du einfach auf deinen Verpflegungsmehraufwand verzichtest, dann muss natürlich nicht gekürzt werden. Wenn du dir deinen Verpflegungsmehraufwand aber sicherst (in dem du deine Steuererklärung machst, z.B. mit smartsteuer.de), dann musst du natürlich ein arbeitgeberfinanziertes Frühstück „ganz normal“ rauskürzen.

  33. Hallo Jan,

    danke Dir. Also muss die Abrechnung der VMA sowie die Kürzung zum Frühstück in der Steuerklärung erfolgen. In meinem Fall kürzt mein AG ohne den VMA auszubezahlen…
    Allerdings bekommt der AG den Nachweis/die Rechnung. Wie weise ich das dann in der Steuerklärung aus/nach? Sollte ich mir Kopien z.B. von Hotelrechnungen aus dem vergangenen Jahr besorgen?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Felix.

  34. @Ramona und Jana, wahrscheinlich hat sich die Frage bereits erledigt, falls nicht, schauen Sie doch mal bei den Sachbezugswerten nach. Bin da auf folgendes gestoßen: „…Weitere Neuregelungen in Verbindung mit Sachbezugswerten 2014
    Zu beachten bei der Abrechnung ist, dass ab 2014 die Verpflegungspauschale nicht mehr um den Wert des Sachbezugs gekürzt werden darf. Erhält der Arbeitnehmer während einer Geschäftsreise, die länger als 8 Stunden dauert, kostenfreie Mahlzeiten, gilt folgendes:

    Die Verpflegungspauschale (Verpflegungsmehraufwand) wird um

    20% für das Frühstück und
    40% für das Mittag- oder Abendessen

    des Pauschalwerts für den 24-stündigen Diensteinsatz gekürzt. Der geringere Sachbezugswert darf ab 2014 nicht mehr angewendet werden. …“

  35. warum ziehen sie im o.g. Beispiel
    2 x 4,80€ für Frühstück ab?
    Mi = Abreisetag = 12€ x 20% => 2,40€… richtig?

    auch wenn´s unlogisch ist, weil es das gleiche Frühstück ist und sicher zum gleichen Betrag auf der Hotelrechnung steht.
    Fluch der Pauschale halt.

    Habe ich 2 Tage ( 1x An/Abreise) =
    2x 12€ abzügl. 1x 20%von 12€ => 21,60€

    richtig?

    mit der Bitte um Rückmeldung, ggf Korrektur der o.g. Rechnung.

    1. Hallo Peter, gekürzt wird immer vom vollen Satz, auch an An- und Abreisetagen mpssen damit für das Frühstück in DE 4,80 gekürzt werden …

  36. Hallo liebe Community,
    ich bekomme für Dienstreisen die Spese und Hotel Rechnungen vom Arbeitgeber ausbezahlt. Was kann bzw. muss ich bei der Steuererklärung berücksichtigen.
    Danke im Voraus für Antworten.
    Viele Grüße
    Cosimo

    1. Hallo, wenn du genau den richtigen Satz erhalten hast, lässt sich hier vermutlich nichts mehr rausholen. Viele Programme für die Steuererklärung wollen aber deine Daten zu den Reisen haben, wenn die empfangenen Leistungen in der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt sind. Dann müssen die Reisen entsprechend über die Werbungskosten mit erfasst werden. Wenn du nur eine Differenz ausgezahlt bekommen hast, kannst du den Rest in der Steuererklärung in den Werbungskosten ansetzen!

  37. Hallo,

    wie verhält es sich wenn ich an Tag 1 nach Holland fahre und dort eine Übernachtung habe (80Euro+20Euro Frühstück). Den zweiten Tag verbringe ich bei diversen Kunden in Holland und fahre dann um 14 Uhr weiter nach Belgien. Nachdem ich dort fertig bin fahre ich zurück nach Deutschland und treffe in einem Hotel nahe des Firmensitzes um 20.00Uhr ein, da ich am nächsten Tag ein Vorstellungsgespräch für meinen Arbeitgeber führen muss. Die Übernachtungskosten betragen hier ebenfalls 80Euro+20Euro Frühstück. Am dritten Tag bin ich um 19 Uhr wieder zuhause. Welche Kosten kann ich hierfür geltend machen, und was muss ich in Abzug bringen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Chris

  38. Hallo zusammen,

    bezug nehmend auf folgende Kommentare, ist dann nicht auch das Beispiel in diesem Satz („Das Mittagessen am Mittwoch hingegen hat keine Kürzung zur Folge, denn dieses wird durch einen Dritten bezahlt und nicht durch den Arbeitgeber.“) falsch?

    David Sudan schrieb am 6. Mai 2015 um 14:46 Uhr:

    Sie schreiben:
    “Bezahlt ein Kunde oder ein Auftraggeber das Essen (also nicht das Unternehmen für das man angestellt ist), so handelt es sich um ein sogenanntes Arbeitgeberveranlasstes essen und die Verpflegungspauschale kann ungekürzt ausgezahlt werden.”

    Kann es sein, das hier ein NICHT fehlt ? Nach meiner Recherche ist arbeitgeberveranlasstes Essen vom Tagessatz zu kürzen.
    Jan schrieb am 7. Mai 2015 um 07:53 Uhr:

    Hallo David! Stimmt … Ab 01.01.14 sind scheinbar auch arbeitgeberveranlasste Essen zu kürzen! Danke für den Hinweis, werde ich korrigieren.

  39. Sind die Pauschalen zu kürzen, wenn auf einer (kostenlosen) Tagung Verpflegung gestellt wird?
    In diesem Fall zahlt der AG den Flug (USA) und das Hotel (ohne Frühstück).
    Die Konferenz ist kostenlos, d.h. der AG hat für Frühstück, Mittag- und Abendessen nichts gezahlt.
    Vor den Sessions gibt es Frühstück, in der Pause Mittagessen.
    Das Abendessen wird im Rahmen eines „Social Events“ (d.h. Teilnahme freiwillig) durch Partnerfirmen des Veranstalters gesponsort.

    Müssen hier die Pauschalen gekürzt werden?

  40. Wenn ich im Inland von Montag bis Dienstag unterwegs bin, erhalte ich ja nur 2 x 12,00 € und nicht 2 x 24,00 e. Dann wären 20% für das Frühstück ja nicht 4,80 € sondern nur 2,40 ?

  41. Gilt die Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungen auch für Freiberufler, deren Verpflegung bei Ausführung eines Auftrages vom Auftraggeber übernommen wird?

  42. Ich habe bis jetzt bei Dienstreisen Immer das Frühstück im Hotel abbestellt ( dadurch wird es natürlich auch nicht berechnet) und dann später den vollen Satz von 24 euro in Rechnung gestellt, da Ich einfach grundsätzlich nicht früstücke.
    Nun will mein Auftraggeber mich quasi dazu zwingen dass Ich Immer nur den Satz von 19.20 euro bekomme – es wäre ihnen zu aufwendig nachzuprüfem ob Ich mein Frühstück auch wirklich abbestellt habe, wenn Ich das Früstück nicht ausnutze wäre Es ja meine Schuld – allerdings bezahlen sie das Frühstück natürlich auch nicht, wenn Ich Es abbestelle. Ist das so rechtens? ob Ich das machen möchte Oder nicht, ist doch meine Entscheidung Oder nicht ? Es wird ja so auch nicht 2mal dafür bezahlt

  43. Hallo Allereseits und hier mein Fall:

    Ich hatte eine Dienstreise (24 Stunden) zu einer Tagung, bei der das Frühstück (im Hotel), der Mittagstisch und das Abendessen (durch den Veranstalter) inkludiert waren.
    3 Beköstigungen am Tag lassen den Verpflegungsmehraufwand von 24€ auf 0€ schrumpfen (20-40-40 Regel).
    Auf Grund der zu erwartenden Null-Summen-Rechnung habe ich auch keinen Verpflegungsmehraufwand beim AG in Rechnung gestellt.

    Nun wurde mir auf meiner monatlichen Gehaltsabrechnung 7,20€ für das Frühstück „abgezogen“, da dieses auf der Hotelrechnung ausgewiesen war.

    M.E. beziehen sich die genannten Pauschalen auf die Kürzung des (zustehenden) Verpflegungsmehraufwandes.
    Wenn ich aber keinen Verpflegungsmehraufwand (aus oben besagtem Grund) beantragt habe, dürfte auch nichts abgezogen werden (können)? So mein Ansatz.

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort,
    Uwe

    1. Hallo Uwe. Ich tue mich hier schwer mit einer Antwort, weil ich nicht alle Informationen habe (nicht den Arbeitsvertrag kenne) und weil ich soetwas auch noch nicht gehört habe. Wie immer: Ich äußere hier nur meine eigene Meinung und meine Gedanken. Ich bin kein Steuerberater, kein Anwalt und selber auch kein Profi im Bereich Reisekosten.

      Grundsätzlich hab ich im Kopf, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Verpflegung auf Reisen nicht erstatten muss und er muss auch keine Kosten für den entstandenen Mehraufwand bei den Verpflegungen auf Geschäftsreisen leisten. In den meisten Firmen wird dies gemacht, nicht zuletzt, weil der Arbeitgeber seine Mitarbeiter halten will. Was ich mir hier vorstellen könnte ist, dass es entweder gar keine Regelungen dazu im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen (Reisekostenrichtlinie etc.) oder vergleichbarem gibt und der Arbeitgeber eine „strikte“ Auslegung seiner Rechte verfolgt oder aber das es eine Regelung gibt, die vorsieht, dass Arbeitnehmer Ihre Kosten selber zu tragen haben (das muss nicht schlecht sein, kann ja sein, dass die Arbeitnehmer hier überdurchschnittlich verdienen und er will einfach die Verwaltungskosten gering halten). Entsprechend hat der Arbeitgeber vielleicht gedacht „Verpflegung ist vom Arbeitnehmer zu zahlen, auf der Hotelrechnung ist Frühstück ausgewiesen, also kürze ich das beim Gehalt“ …. Ich persönlich würde mich einfach mal an die Personalabteilung wenden (vielleicht liegt ja auch einfach nur ein Fehler vor?) und würde nachfragen, was hier passiert ist. Vielleicht kommt damit schon ein bißchen Licht ins Dunkle …..

  44. Hallo Jan,
    kleiner Nachtrag zu meinem Fall:
    In der Firma werden Verpflegungsmehraufwände und sonstige Dienstreiseauslagen natürlich bezahlt. Der genannte Abzug des Frühstücks kam von der beauftragten Steuerberatungsfirma und bei Nachfrage hatten die auch keine entsprechende Antwort, außer, daß ich bei erhaltenem Frühstück (hier lt. Hotelrechnung) 20% (vom Verpflegungsmehraufwand) zu übernehmen hätte.
    Daß ich aufgrund der Null-Nummer-Erwartung erst gar keinen Verpflegungsmehraufwand beantragt hatte, wurde ignoriert. Es war schon meinerseits ein Ansatz der Bürokratieminimierung – was sich nun aber konterkariert.
    Uwe G.

  45. Frage: Ich habe als Arbeitgeber für die Teilnehmer
    einer Messeveranstaltung eine Rechnung mit inclusivem Mittagsangebot verauslagt. Dieses würde die Verpflegungspauschale der Arbeitnehmer bei Abrechnung ihrer Dienstreise um 40%, also 9,60 € mindern. Jetzt wurde z.B. für einen Tag diese Inclusivleistung nicht in Anspruch genommen sondern es wurde mit Geschäftspartnern in einem externen Restaurant zu Mittag gespeist. Auch diese Rechnung wird vom Arbeitgeber beglichen. Das heißt: ich habe eigentlich 2x Mittag bezahlt. Steht dem Arbeitnehmer für diesen Tag (voller Tag)trotzdem noch der Differenzanteil für das Abendbrot zu? Arbeitsvertraglich gibt es dazu keine extra Regelungen.

  46. Hallo,

    ich fahre für ein halbes Jahr jeden Monat 1 Woche zum selben Kunden.

    Ich übernachte in dieser Woche von Sonntag bis Freitag im Hotel und frühstücke dort auch.

    Meine Firma ersetzt mir die Hotelkosten und kürzt die steuerfreie Verpflegungspauschale um 4,80 je Frühstück. Das ist auch so in Ordnung, denke ich.

    Nach drei Monaten bezahlt mir mein Arbeitgeber die Verpflegungspauschalen steuerpflichtig aus. Was passiert dann mit dem Frühstücksabzug? Wird die steuerpflichtige Verpflegungspauschale gekürzt oder entsteht ein Sachbezug?

    Vielen Dank!
    Heidi H.

  47. Hallöchen,
    kann mir jemand helfen…..
    ich war zwei Tage zum Meeting zu dem der AG aufgefordert hat.
    Ich habe am 1. Tag 6:00 das Haus verlassen und war am 2. Tag erst nach 0:OO (also fast am 3.Tag ) zu Hause.
    am 1.Tag gab es abends ein Essen vom AG
    am 2.Tag gab es Frühstück im Hotel und Süppchen vom AG
    MFG

    1. Hi, 1. Tag Anreisepauschale (In DE 12 Euro), gekürzt um 40% des Ganztages-Satz (9,60 Euro in DE). Was mit dem 2./3. Tag ist, ist ein bißchen Absprache-Sache bzw. Auslegungssache. Es gibt Arbeitgeber, die akzeptieren eine Ganztagespauschale (gekürzt um 20% für Frühstück, in DE 4,80 Euro) und eine Abreisepauschale und es gibt andere Arbeitgeber, die zahlen nur die Abreisepauschale, gekürzt um das Frühstück.

  48. Hallo zusammen,
    ich finde leider nichts zu meinem Anliegen und daher hoffe ich hier auf eine Antwort, vielen Dank vorab.

    Wie verhält es sich mit dem Verpflegungsmehraufwand wenn das Beispiel wie folgt ist:
    12 € Mo. Anreise + Übernachtung
    24 € Die Frühstück + Mittag (ÜF + Mittag wird vom Kunden übernommen)
    24 € Mitt Frühstück + Mittag (ÜF + Mittag wird vom Kunden übernommen)
    12 € Do Frühstück + Mittag (ÜF + Mittag wird vom Kunden übernommen)

    Was muss ich hier abziehen, wenn ich meine Spesen gegenüber meinem Arbeitgeber einreiche. Der Arbeitgeber hat keine Kosten für Hotel und Mittag.

    Freue mich auf Eure Antwort
    Andrew

  49. Hallo community,
    Ich bin sehr oft auf Dienstreise und habe vor kurzem den Arbeitgeber gewechselt. Bei meinen alten Arbeitgeber musste ich mir lediglich die vom Arbeitgeber bezahlte Mahlzeit (z.B. wenn Frühstück im vom Arbeitgeber bezahlten Hotel beinhaltet war) von meiner Reisekostenabrechnung abziehen. Wenn vom Auftraggeber ein Essen gestellt wurde (z.B. Buffet für alle Teilnehmer) und man daran teilhaben dürfte musste ich mir das bisher nicht abziehen, weil es nicht vom Arbeitgeber getragen wurde.
    Jetzt verlangt mein neuer Arbeitgeber, das ich ausnahmslos alles abziehe, was vom Endkunden zur Verfügung gestellt wurde, auch wenn die Kosten nicht von meinem Arbeitgeber getragen werden. Wenn ich mir also vom Buffet der Teilnehmer auch nur einen Apfel nehme, muss ich mir Mittagessen abziehen. Ist das so korrekt?

    Danke im voraus für eure Antworten

  50. Hallo,

    wenn ich zur einer Schulung zum Hersteller eines Gerätes muss.(Firma schickt mich dort hin) . Dort wird während der Schulung vom Hersteller ein Mittag essen gestellt. Muss ich da die Spesen kürzen ? Oder nicht ?

  51. Hallo,
    ich habe von Montag auf Dienstag in Deutschland übernachtet und bekomme am Dienstag ein Frühstück in Deutschland von der Fa. bezahlt. Anschließend reise ich dann nach Luxemburg. Ich würde für diesen Tag ja den Spesensatz für Luxemburg erhalten. Muss ich dann die 20% für das Frühstück von dem luxemburgischen Spesensatz abziehen oder von dem deutschen Spesensatz?

    Mit freundlichen Grüßen
    In.kognito

  52. Habe bei einem halbtägigen Meeting in der Niederlassung belegte Brötchen bekommen. Da mir für diesen Tag überhaupt keine Verpfelungspauschale zusteht hat der AG dies von einem anderen Tag des gleichen Monats als Mittagessen (9,6€) abgezogen – ist das legitim?

    1. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich nicht auszahlen (er ist dazu nicht verpflichtet). Ob oder ob nicht regelt der Arbeitsvertrag oder die betriebliche Übung. Die Verrechnung mit anderen Tagen einer Dienstreise oder sogar mit anderen Dienstreisen ist meiner Meinung nach weder üblich noch zulässig.

  53. Hallo,

    wie sieht es aus wenn das Frühstück ausgewiesen auf der Hotelrechnung nur 3,50€ beträgt?
    Ich habe bis lang die Hotelrechnung komplett erstattet und die 4,80€ von den Verpflegungsmehraufwendungen abgezogen. Jetzt die Frage, muss ich wenn das Frühstück weniger als 4,80€ kostet, dann das eigentliche Frühstück abziehen, bzw. das dann nicht mit der Hotelbernachtung erstatten? Damit dem Mitarbeiter kein Verlust entsteht?

    Mit freundlichen Grüßen
    Eva Bock

  54. Hallo,
    folgende Frage möchte ich stellen.
    Wenn der Arbeitgeber keine Verpflegungspauschale zahlt, fallen jedoch für Mahlzeiten die durch ein Teilnehmerentgelt für ein Seminare zum Beispiel, welches vom Arbeitgeber gezahlt wird, Sachbezüge an. Kann der Arbeitgeber diese Sachbezüge für die Verpflegung auf einer Dienstreise pauschal versteuern und die Pauschalsteuer übernehmen?

  55. Ich finde immer noch nicht die richtige Antwort zu meiner Frage – ich bin auf einer Geschäftsreise die länger als 8 Stunden dauert, wodurch mir die gekürzte Pauschale von 12 € zustehen würde. Nun werde ich zum Mittagessen eingeladen (-40 % des vollen Tagessatzes also 9,60 €) am gleichen tag werde ich auch noch zum Abendessen eingeladen (wieder -40 % des vollen Tagessatzes also 9,60 €) – würde bedeuten, dass ich dem Arbeitgeber 7,20 € erstatten muss ? Scheint wohl so zu sein, dass Geschäftsreisen ein Privileg sind, wenn ich noch Geld mitbringen muss. Ernsthaft – wie rechne ich den obigen Fall ab ?

  56. Hallo,
    wie sieht es bei diesem Fall aus?
    ArbN war zwei Tage auf Seminar ohne Übernachtung(VMA 2×12€). Auf der Rechnung fürs Seminar stand mit den Seminargebühren eine Verpflegungspauschale von 33€ netto.
    Muss ich die VMA für diese zwei Tage nun um 33€ kürzen? Somit erhält der ArbN 0 €. Richtig?
    Vielen Dank schon mal für die Antwort.

  57. Hallo!

    Stimmt Ihr Rechenbeispiel?

    Am Mittwoch werden 20% fürs Frühstück abgezogen. Aber doch von 12 EUR, also 2,40 EUR?

    Oder wie, oder was?

    LG

    1. Das Beispiel ist korrekt. Es wird immer vom vollen Tagessatz gekürzt. Auch, wenn es sich um die Pauschale für den An- / Abreisetag handelt.

  58. Guten Tag,

    meine Frage betrifft das Mittagessen in der Betriebskantine eines Unternehmens. Ich halte mich im Rahmen einer mehrtägigen Schulung dort auf. Von meinen Reisekosten ziehe ich für das Mittagessen 9,60 Euro ab, unabhängig davon, ob ich am Essen teilgenommen habe oder nicht (so sieht es der Arbeitgeber). Wenn ich mitessen möchte, muss ich das Essen dann noch einmal selbst bezahlen, komme also bei einem Preis von zum Beispiel 6 Euro für das Essen dann auf insgesamt 15,60 Euro. Laut Arbeitgeber ist das richtig, weil das Essen in der Betriebskantine von ihm subventioniert ist und die dort ansässigen Mitarbeiter die Mahlzeit auch selbst bezahlen müssen. Nach meiner Auffassung muss ich mir die 9,60 Euro von meiner Verpflegungspauschale abziehen und kann dann, ohne die Mahlzeit zusätzlich zu bezahlen, an dem Mittagessen teilnehmen. Wie ist da die Rechtslage?

    Mit freundlichen Grüßen

  59. Hi,
    Ich sehe das wie du.
    Entweder die Mittagspauschale 9,60 wird abgezogen und du kannst kostenlos essen oder du zahlst diese ca. 6€ da selber, was du wohl musst und dir wird keine Mittagspauschale abgezogen.
    Sonst zahlst du ja prinzipiell 2 mal Mittag für dich.
    Wie die Rechtslage da aussieht kann ich dir leider nicht sagen.

  60. Ich habe eine Frage zu der Berechnung oben. Dort steht, dass beide Male für das Frühstück 4,80 abgezogen werden, obwohl der Abreisetag nur mit 12€ angerechnet wird. Nach meiner Rechnung müssten hier nur 20% von 12 Euro berücksichtigt werden.

  61. Hallo,

    ich habe eine Deutsche Mitarbeiterin die in Österreich eingesetzt wurden.

    Die Dame erhält somit 24 € für Anreise/Abreise Tag und 36 € für die anderen Tage.

    Sie wurde aber auch im Hotel mit Frühstück versorgt muss ich nun die 20% abziehen oder gilt das im Ausland nicht?

    Danke vorab

    1. Hallo Katharina, ja genau – auch bei Auslandsreisen muss entsprechend um 20% beim Frühstück gekürzt werden. Gekürzt wird immer (auch bei An- und Abreise) vom Tagessatz – also 24h!

  62. „Gekürzt werden muss auch, wenn es sich um ein sogenanntes Arbeitgeberveranlasstes Essen handelt (wenn also das Essen durch einen Dritten, z.B. durch den Geschäftspartner veranlasst wird und man auf Weisung / im Interesse des Arbeitgebers daran teilnimmt.“

    Wie paßt das mit Ihrem Beispiel zusammen, wo Sie sagen, dass die Mittagsessenseinladugn nicht gekürzt werden muss?

  63. Hallo,

    würde gerne wissen, ob bei Auslandsdienstreisen die Hotelrechnung immer
    bei der Abrechnungsstelle eingereicht werden muss,
    auch wenn die Übernachtungspauschale gezahlt wird. Da man ja sonst nicht genau weiss, ob ein z.B.Frühstück gestellt wurde.

  64. Am Reisetag gibt es 12€ egal wie lange ich unterwegs bin und wie ich unterwegs bin (Flugzeug,Bahn,Auto) jeder weiß das auf Flugplätzen Autobahnraststätten und Bahnhöfen, Getränke und Speisen 3x so teuer sind! Wieso gibt es gerade an den Tagen an denen ich mehr Geld für Verpflegung brauche nur die lächerlichen 12€?! Und wenn 20% für das Frühstück abgezogen werden dann dürfte das am Abreisetag doch nur 2,40€ sein nicht 4,80€ da es ja nur 12€ gibt!! oder?

  65. Hallo,

    ich habe folgende Frage.

    Ich war für meinen Arbeitgeber für 5 Tage auf Montage. Auf der Hotelrechnung ist das Frühstück mit 10,50€ ausgewiesen. Mein Arbeitgeber kürzt mir daraufhin die Verpflegungspauschaule daraufhin um diesen Betrag. Das heißt Anreise und Abreisetag bekomme ich nur 1,5€ und an den vollen Tagen 13,50€. Ist das korrekt? Oder stehen mir an den halben Tagen 7,20€ und an den vollen Tagen 19,20€ zu, da meiner Meinung das Frühstück nur mit 20% sprich 4,8€ gekürzt werden darf?
    Gruß
    D.Greger

  66. Folgende Frage zu Ihrem Rechenbeispiel „Dienstreise Deutschland 2016“ (3 Tage / 2 x mit Frühstück):

    Warum wird Tag 3 nicht folgendermaßen berechnet?

    Tag 3 = Abreisetag = 12 € Verpflegungsmehraufwand, Frühstück inklusive = Minderung um 20 % – 12 € weniger 20 % = 9,60 €

     Summe der drei Tage: 40,8 €

  67. Hallo! Falls keine Verpflegung gezahlt wird, der Mitarbeiter aber z.b. ein Mittagessen erstattet bekommt, würde man dann 9,6€ abziehen?
    Grüße

  68. Hallo,
    ich hätte mal eine Frage zum VMA, da bei uns im Unternehmen verschiedene Auffassungen herrschen:
    VMA soll den MEHRaufwand decken bzw. lindern, der dadurch entsteht, dass der Reisende sich nicht wie gewohnt daheim oder an 1. Arbeitsstelle verpflegen kann.
    Ein MA entsteht nicht, wenn der Reisende auf der Vertriebstagung des Unternehmens vollverpflegt ist. Hier dürfte er (m.M.n.) keinen VMA abrechnen.
    Rückfragen bei unserem Steuerberater ergeben, dass unsere Reisenden für jede Abwesenheit über Stunden VMA abrechnen sollen, egal ob entstanden oder nicht (Einladungen durch das Unternehmen, durch Dritte, bei Teilnahme an vollverpflegten Tagungen etc.)! Außer, wenn durch die Hotelrechnung definitiv belegt ist, dass es Frühstück gab!
    Bin ich zu einfältig um das zu verstehen?

    Grüße,
    Sonja

    1. Hallo Sonja,

      das Ding heißt VerpflegungsMEHRaufwand. Natürlich gibt es Leute, die (solange es keinen expliziten buchhalterischen Nachweis gibt) trotzdem abrechnen. Bis zu welcher Grenze es okay ist das zu tun, ist nicht ganz einfach zu beantworten …. Aus Steuerberater-Sicht kann ich die Argumentation nachvollziehen. Da geht’s ja oft einfach drum: Erstmal alles anzugeben und was das Finanzamt dann hinterher nicht streicht schadet ja nicht … Ich persönlich rechne aber z.B. Mittagessen im Rahmen von Fortbildungen nicht ab – auch wenns nicht explizit auf der Rechnung drauf steht.

      Grüße, Jan

  69. Hallo,
    so richtig Vetstanden hab ich es leider immer noch nicht.
    Ab Januar 2018 bin ich beruflich in Vietnam tätig…das heißt mein Aufenthalt ist einmal3 Wochen,danach eine Woche nach Hause und dann wieder hin.
    Der Auftraggeber stellt Flug,Unterkunft, Frühstück und Mittagessen auf der Baustelle.
    Jetzt meine Frage.Was steht mir nach deutschem Recht noch zu an Auslösung.

    Mit freundlichen grüßen
    Erik

    1. Hallo Erik, dann bleibt immer noch das Abendessen, dass du nicht vom Arbeitgeber erhälst und welches du ansetzen kannst. Für Vietnam beträgt die Tagespauschale 25 €, davon kannst du 40% als Reisekosten für’s Abendessen ansetzen -> 10€ pro Tag. Wenn der Arbeitgeber es nicht zahlt, dann gehts zumindest noch über die Steuererklärung. Wichtig ist die 3 Monatsregel: Nach 3 Monaten am gleichen Ort muss eine vierwöchige Pause erfolgen, sonst können die Ausgaben nicht mehr geltend gemacht werden.

  70. na ganz Klasse, d.h., wenn ich also Anreisetag > 8h habe, also „nur“ 12 € erhalte und an diesem Tag Abendessen bezahlt bekomme, bleiben von den schon gekürzten 12 € nur noch 2,40 € übrig. Wenn der Arbeitgeber zusätzlich auch noch das Mittagessen bezahlt, muss ich dann -9,60 € + 2,40 € also einen Rest von 7,20 € an das Finanzamt bezahlen!

    … der Spanier sagt zu diesem Vorgehen: „toca tus huevos y baila!“

  71. Hallo

    ich habe eine Frage zur Kürzung.
    Am letzten Tag ist man 12 Stunden abwesend in Deutschland. Das heißt die Pauschale beträgt 12 €.
    Davon 20% für das Frühstück wären 2,40€
    Warum werden dann trotzdem 4,80€ abgezogen?
    Ist das so korrekt?

  72. Hallo, ich bearbeite die Reisekosten unserer Servicemitarbeiter und es kommen immer wieder Fragen zur Tagegeldberechnung auf. Aktuell dieser Fall:
    19.03.18: Anreise beim Kunden, Deutschland 8:30
    Aufenthalt DE bis 22.03.18, 8:30
    von dort aus zum Serviceeinsatz
    22.03.18: Schweiz 8:30 bis 24:00
    23.03.18: 0:00 zurück in DE, nochmal Serviceeinsatz bis 16:30

    Stimmt die folgende Berechnung?
    DE 19.03., 8:30 bis 22.03., 8:30 = 72,00EUR
    CH 22.03., 8:30 bis 22.03.,24:00 = 41,00EUR
    DE 23.03., 0:00 bis 23.03.,16:30 = 12,00EUR

    Mit freundlichen Grüßen,
    Petra K.

  73. Hallo,

    Wir sind auf einem Projekt und unser Kunde zahlt das Hotel incl. Frühstück. Die Kosten werden nicht an unsere Firma weiter berechnet. Wie müssen wir dieses Frühstück kürzen?

  74. Guten Tag,

    ich habe folgende Frage:

    Wie wird die Verpflegungspauschale gekürzt, wenn bspw. der Mitarbeiter über 8 Stunden außer Haus ist und er ein Mittagessen vom Betrieb bezahlt bekommt, dass teurer ist als 12 €?

    Konkretes Beispiel:
    Der Mitarbeiter bekommt 12 € Verpflegungsmehraufwand, reicht aber einen Beleg für das Mittagessen ein von 20 €. Werden die 12 € nur um die 40 % gekürzt oder komplett gestrichen?

    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

    Mit freundlichen Grüßen

  75. Einen schönen guten Tag,

    ich bin öfter in England (Manchester) in unsrer Zweigniederlassung tätig.
    Als „Mittagessen“ werden dort Sandwiches und Chips (wie Chio Chips) bei einem Catering Service bestellt.
    Ein richtiges Mittagessen wie wir es kennen gibt es dort nicht!
    Da diese Sandwiches aus labberigem Toast Brot und einem undefinierbarem Belag bestehen, bleiben diese meist unangerührt liegen und werden dann der restlichen Belegschaft zum Verzehr angeboten.

    Leider wird mir die Pauschale um 18€ gekürzt obwohl ich dafür im Restaurant weitaus besseres Essen bekommen könnte.
    Ich nehme seit einigen Monaten an dem Essen auch nicht mehr teil, aber der Arbeitgeber stellt diese Verpflegung zur Verfügung und ich muss dennoch zahlen!!

    Demnächst kommen die Mit ner Packung Salzstangen…. Wird ja vom AG zur Verfügung gestellt…kosten allerdings 40% = 18€

    Gibt es einen Mindeststandard??

    Danke

  76. Hallo, ich bin Pilot. Meine Firma hat eine Homebase ( ist ca 150 km von meiner Wohnung entfernt) festgelegt. Wir haben einen festgelegten schedule 7-5. Wenn ich meinen Dienst beginne, kann ich Spesen berechnen. Mein Dienst beginnt auch erst an der Homebase. Zufällig ist ein Flughafen ganz in meiner Nähe. Ich erspare meiner Firma das Hotel und fahre auf eigene Kosten nach Hause. Ich habe am nächsten Tag wieder einen Flug. Meine Frage nun. Kann ich in diesem Fall Spesen oder Übernachtungspauschale anrechnen? Da ich zu Hause im Standby bin, ist es keine Dienstunterbrechung. Vielleicht gibt es jemanden der sich damit auskennt, und kann mir ein Paar Tips geben. Vielen Dank!

  77. Einen schönen guten Morgen,

    ich möchte mich mit dem folgenden Problem an Sie wenden.

    Ich bin öfters in einer Produktionsstätte in (UK) vor Ort (Mein Serviceleiter ist dort ansässig und die Produktion der Gasmessgeräte für die ich im Service tätig bin werden dort Hergestellt).

    Regelmässig werden zum Mittagessen (Montag bis Freitag) immer wieder die gleichen, kalten labberige Toastbrote mit undefiniertem Belag serviert. Beim letzten Besuch habe die Nahrungsaufnahme verweigert, da -zumindest für mich – diese „Nahrung“ einfach nur scheußlich schmeckt, zudem bekomme ich Magenprobleme. Freiwillig würde ich so etwas nie kaufen!

    Nach dem Ende der Mittagspause erledigen die Mitarbeiter dort vor Ort den Rest und die putzen das übrig gebliebene auf den Platten weg wie warme Semmeln.

    Dennoch muss ich dafür 40% von der Verpflegungspauschale zahlen, obwohl ich schon mehrfach darauf hingewiesen habe, dass ich keine kalten und labberigen Toastbrote (die vom Caterer angeliefert werden) möchte!
    Lieber gehe ich abends in ein Restaurant und nehme eine warme Mahlzeit die qualititiv um Welten besser ist zu mir!

    Auch wenn ich diese „Mittags Verpflegung“ nicht zu mir nehme, muss ich dennoch 40% zahlen, da Sie der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat…Das ist in diesem Fall für mich ein absolutes NO GO!

    Bitte teilen Sie mir mit, ob es eine Mindestanforderung (Qualität; Kalt; Warm, usw.) an ein Mittagessen gibt.

    Bei Flugreisen ist z.B. geregelt, dass ein Schoko Snack keine Mahlzeit darstellt und dementsprechend keine kürzung der Pauschale stattfindet.

    Vielen Dank

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