Verpflegungsmehraufwand 2017

Verpflegungsmehraufwand 2017, Pauschalen, Tagegelder und Informationen zu Spesen 2017
Update, Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel ist veraltet. Mittlerweile gibt es die neuen Pauschalen: Verpflegungsmehraufwand 2024.

Infos zu Spesen-Sätzen 2017 im Inland & Ausland

Seit dem 14. Dezember stehen die neuen Pasuchalen für den Verpflegungsmehraufwand 2017 fest. Diese möchten wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten und sie auf dieser Seite zur Verfügung stellen. Außerdem wollen wir Ihnen auf dieser Seite erklären, wie Sie mit den Pauschalen für Spesen im Jahr 2017 arbeiten.

Neben einen Überblick über die Pauschalen zum Verpflegungsmehraufwand 2017 finden Sie im unteren Teil des Artikels auch eine Tabelle mit den jeweils aktuellen Pauschalen für alle anderen Länder der Welt im Jahr 2017. Für weitere Informationen zum Tagegeld können Sie übrigens das entsprechende Schreiben vom Bundesfinanzministerium zu den Spesensätzen aufrufen. Einen entsprechenden Link werden Sie am Ende der Seite finden.

Wichtige Informationen zum Verpflegungsmehraufwand 2017

Viele Leute denken immer noch, dass es sich beim Verpflegungsmehraufwand um einen Ersatz für die angefallenen Verpflegungskosten handelt. Dies ist so nicht ganz richtig, denn (wie der Name schon sagt) gibt es den Verpflegungsmehraufwand um die MEHRAUFWENDUNGEN zu ersetzen, die auf Geschäftsreisen entstehen. Es geht nicht darum über die Pauschalen eine vollständige Verpflegung auf Geschäftsreisen für den Reisenden sicher zu stellen. Unterschieden wird jeweils in 2 Pauschalen:

  • Die erste Pauschale gilt für geschäftliche Reisen bei denen der Reisende zwischen 8 und 24 Stunden außer Haus war oder für den An- und Abreisetag auf mehrtägigen Reisen (beim An- und Abreisetag ist die tatsächliche Abwesenheit egal – startet die Reise beispielsweise um 21 Uhr, so kann – theoretisch – die Pauschale für den Anreisetag genutzt werden).
  • Die zweite Pauschale greift für ganztägige Abwesenheiten von 24 Stunden (0-24 Uhr) auf mehrtägigen Geschäftsreisen.

Grundsätzlich werden bei einer Reisekostenabrechnung immer die jeweiligen Kalendertage für die Berechnung betrachtet. Zum Feststellen einer ganztägigen Abwesenheit muss also tatsächlich der Zeitraum von 0-24 Uhr betrachtet werden. Eine Abrechnung von tatsächlichen Verpflegungskosten ist nicht möglich, auch wenn ein entsprechender Beleg vorliegt. Es gelten immer die Pauschalen. Ob eine geschäftliche Reise vorliegt oder nicht, dafür ist übrigens der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte maßgeblich.

Die Auszahlung der Spesensätze ist auf einen Zeitraum von 3 Monaten begrenzt. Wer länger als 3 Monate Geschäftsreisen an den gleichen Ort unternimmt kann diese Pauschalen nicht mehr ansetzen. Hier geht das Finanzamt nicht mehr von einer Dienstreise aus, so dass andere Regelungen zum Einsatz kommen. Die 3-Monatsfrist gilt als unterbrochen, sobald der Reisende einen Ort für 4 Wochen nicht mehr bereist. Die Unterbrechung für zu einem Neubeginn der 3-Monats-Frist. Dabei ist der Grund für die Unterbrechung unerheblich. Auch Krankheits- und Urlaubstage zählen in die 4 wöchige Unterbrechung (was unter Umständen die Chance für Gestaltung und Optimierung lässt).

Erhält der Reisende auf seinen Geschäftsreisen Verpflegung vom Arbeitgeber (z.B. wenn ein Hotelfrühstück gewährt wird), so sind die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand entsprechend zu kürzen! Wie genau eine Kürzung zu erfolgen hat, erfahren Sie hier.

Immer wieder taucht auch die Frage nach der geringen Übernachtungspauschale für Deutschland auf. In unseren FAQ finden Sie einen Erklärungsversuch für die geringen Übernachtungspauschalen in Deutschland. Grundsätzliche Informationen zur Übernachtungspauschale finden Sie hier.

Ein entsprechendes Formular für die Abrechnung von Reisekosten gegenüber dem Arbeitgeber, das Sie als Vorlage für Ihre Reisekostenabrechnung nutzen können finden Sie übrigens auf unserer Seite: Formular für die Reisekostenabrechnung zum Download. Der Arbeitgeber ist übringens grundsätzlich erstmal nicht zur Auszahlung der Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand verpflichtet. Sofern es keine vertraglichen Vorgaben gibt (z.B. durch den Arbeitsvertrag, Dienstanweisungen oder durch betriebliche Übung), kann er die Auszahlung komplett verweigern oder nur einen Teil der Pauschalen zahlen. Mehr dazu lesen Sie hier. Wer in solchen Fällen seine Reisekosten erstattet bekommen möchte, dem bleibt nur der Weg über die Anfertigung einer Steuererklärung, wo Reisekosten als Werbungskosten angesetzt werden können. Nachteil: Reisekosten senken hier nur das zu versteuernde Einkommen und wirken sich somit nicht direkt aus. Außerdem muss man erstmal die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro überwinden um überhaupt einen spürbaren Effekt zu erreichen (siehe Einkommensteuererklärung optimieren)!

Verpflegungsmehraufwendungen 2017 in Deutschland

Auch im Jahr 2017 sind die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand und für die Übernachtung nicht angepasst worden. Es können daher weiterhin die folgenden Pauschalen angesetzt werden:

Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Ab 8 bis 24 Stunden (bzw. An- oder Abreisetag), Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
24 12 20

Das die Pauschalen über Jahre hinweg konstant geblieben sind ist vermutlich im Wesentlichen auf eine recht geringe Inflation (und damit auf nur eine geringfüge Verteuerung der Lebenskosten in Deutschland) zurückzuführen. Wie immer wollen wir Ihnen die Anwendung der Pauschalen 2017 für Deutschland anhand unseres bekannten Beispiels verdeutlichen:

Beispiel für 2017:
Gehen wir von einer dreitägigen Geschäftsreise eines Arbeitnehmers in Deutschlands im Jahr 2017 aus. Unser Reisender startet seine (rein geschäftliche) Reise am 1. Tag um 18:30 Uhr, den 2. Tag verbringt er vollständig auf einer Konferenz. Den Morgen des 2. Tags startet er mit einem Frühstück, das auf Hotelrechnung ausgewiesen wird, die vom Arbeitgeber beglichen wird. An Tag 3 gegen 17:30 Uhr kommt er nach Hause zurück (auch am 3. Tag nimmt er ein Frühstück im Hotel zu sich).

Hieraus ergibt sich folgender Sachverhalt zum Verpflegungsmehraufwand 2017 in der Reisekostenabrechnung:

  • Tag 1: Anreisetag. Eine zeitliche Betrachtung ist nicht notwendig, es werden 12 Euro Verpflegungsmehraufwand abgerechnet.
  • Tag 2: Für die ganztägige Abwesenheit stehen dem Geschäftsreisenden 24 Euro als Verpflegungsmehraufwand zu. Allerdings muss das Frühstück aus den Pauschalen herausgerechnet werden. Entsprechend wird der Satz um 20% (also 4,80 Euro) gekürzt. Für Tag 2 kann unser Geschäftsreisender also Spesen in Höhe von 19,20 Euro ausweisen.
  • Tag 3: Abreise. Da der Reisende mehr als 8 Stunden abwesend ist und es sich ohnehin um den Abreisetag handelt, können für den 3. Tag wieder 12 Euro Tagegeld angesetzt werden. Wieder werden 4,80 € gekürzt, da der Arbeitnehmer das Frühstück zu sich nimmt, welches vom Arbeitgeber finanziert wird. Es bleiben für Tag 3 also 7,20 Euro über.

In Summe kann unser Geschäftsreisender aus dem Beispiel also 12 Euro + 19,20 Euro + 7,20 Euro = 38,40 Euro als Verpflegungsmehraufwand in seiner Reisekostenabrechnung im Jahr 2017 geltend machen.

Verpflegungsmehraufwendungen 2017 im Ausland

Da die Lebenshaltungskosten in der Welt von denen in Deutschland abweichen, gibt es viele Länder auf der Welt, für die eigene Verpflegungssätze vorgesehen sind und die zum Teil dramatisch von den deutschen Sätzen abweichen. In diesem Abschnitt wollen wir Ihnen daher zeigen, welche sonstigen Tagegelder es 2017 gibt und kurz erläutern, was sich im Vergleich zum vergangenem Jahr verändert hat. Wie in jedem Jahr muss auch an dieser Stelle der Hinweis erbracht werden, dass selbst innerhalb eines Landes die Kosten für den Lebensunterhalt fluktuieren können. Als Geschäftsreisender in den USA sieht man sich in der Provinz mit anderen Spesensätzen konfrontiert als zum Beispiel in Washington oder New York City. Entsprechend gibt es für einige Regionen in solchen Ländern dann entsprechende eigene und angepasste Spesensätze, die von denen im Rest des Landes abweichen.

Auch im Jahr 2017 gab es wieder zahlreiche Änderungen an den weltweiten Spesensätzen Für Reisende. So wurden bei rund 50 Ländern die Spesensätze angepasst. Freuen dürfen sich zum Beispiel Geschäftsreisende in die USA. Hier wurden die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 2017 für alle Regionen (zum Teil deutlich) nach oben gesetzt. Runter ging es dagegen bei den Spesenpauschalen für Reisen nach Ungarn, in die Ukraine oder nach Serbien. Auch für Griechenland wurden die Verpflegungspauschalen 2017 reduziert. Außerdem wurde für die Russland (genauer gesagt die russische Föderation) die Region Jekaterinburg mit eigenen Spesensätzen versehen und auch für die Stadt Kanton in China gibt es neuerdings eigene Spesensätze, die sich vom Rest des Landes unterscheiden.

Alle aktuellen Verpflegungsmehraufwände 2017 haben wir natürlich wieder in einer Tabelle für Sie zusammengefasst (Update 05.01.17 – Liste wurde noch einmal geprüft und kleine Fehler korrigiert):

Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Ab 8 bis 24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Afghanistan 30 20 95
Ägypten 40 27 113
Äthiopien 27 18 86
Äquatorialguinea 36 24 166
Albanien 29 20 113
Algerien 51 34 173
Andorra 34 23 45
Angola 77 52 265
Antigua und Barbuda 53 36 117
Argentinien 34 23 144
Armenien 23 16 63
Aserbaidschan 30 20 72
Australien (Canberra) 58 39 158
Australien (Sydney) 59 40 186
Australien (Rest) 56 37 133
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Bahrain 45 30 180
Bangladesch 30 20 111
Barbados 58 39 179
Belgien 41 28 135
Benin 40 27 101
Bolivien 30 20 93
Bosnien + Herzegowina 18 12 73
Botsuana 40 27 102
Brasilien (Brasilia) 53 36 160
Brasilien (Rio de Janeiro) 47 32 145
Brasilien (Sao Paulo) 53 36 120
Brasilien (Rest) 54 36 110
Brunei 48 32 106
Bulgarien 22 15 90
Burkina Faso 44 29 84
Burundi 47 32 98
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Chile 40 27 130
China (Chengdu) 35 24 105
China (Hongkong) 74 49 145
China (Kanton) 40 27 113
China (Peking) 46 31 142
China (Shanghai) 50 33 128
China (Rest) 50 33 78
Costa Rica 46 31 93
Côte d’Ivoire 51 34 146
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Dänemark 60 40 150
Dominica 40 27 94
Dominikanische Republik 40 27 71
Dschibuti 48 32 160
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Ecuador 44 29 97
El Salvador 44 29 119
Eritrea 46 31 81
Estland 27 18 71
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Fidschi 34 23 69
Finnland 39 26 136
Frankreich (Lyon) 53 36 83
Frankreich (Marseille) 51 34 86
Frankreich (Paris) 58 39 135
Frankreich (Departements 92-94) 58 39 135
Frankreich (Straßburg) 48 32 89
Frankreich (Rest) 44 29 81
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Gabun 62 41 278
Gambia 30 20 125
Georgien 30 20 80
Ghana 46 31 174
Grenada 51 34 121
Griechenland (Athen) 46 31 132
Griechenland (Rest) 36 24 89
Großbritannien (London) 62 41 224
Großbritannien + Nordirland (Rest) 45 30 115
Guatemala 28 19 96
Guinea 38 25 110
Guinea-Bissau 24 16 86
Guyana 41 28 81
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Haiti 50 33 111
Honduras 48 32 101
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Indien (Chennai) 34 23 87
Indien (Kalkutta) 41 28 117
Indien (Mumbai) 32 21 125
Indien (Neu Delhi) 50 33 144
Indien (Rest) 36 24 145
Indonesien 38 25 130
Iran 28 19 84
Irland 44 29 92
Island 47 32 108
Israel 56 37 191
Italien (Mailand) 39 26 156
Italien (Rom) 52 35 160
Italien (Rest) 34 23 126
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Jamaika 54 36 135
Japan (Tokio) 53 36 153
Japan (Rest) 51 34 156
Jemen 24 16 95
Jordanien 46 31 126
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Kambodscha 39 26 94
Kamerun 50 33 180
Kanada (Ottawa) 35 24 110
Kanada (Toronto) 52 35 142
Kanada (Vancouver) 48 32 106
Kanada (Rest) 44 29 111
Kap Verde 30 20 105
Kasachstan 39 26 109
Katar 56 37 170
Kenia 42 28 223
Kirgisistan 29 20 91
Kolumbien 41 28 126
Kongo (Republik) 50 33 200
Kongo (Demokratische Republik) 68 45 171
Korea (Demokratische Volksrepublik) 39 26 132
Korea (Republik) 58 39 112
Kosovo 23 16 57
Kroatien 28 19 75
Kuba 50 33 85
Kuwait 42 28 185
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Laos 33 22 67
Lesotho 24 16 103
Lettland 30 20 80
Libanon 44 29 120
Libyen 45 30 100
Liechtenstein 53 36 180
Litauen 24 16 68
Luxemburg 47 32 102
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Madagaskar 38 25 83
Malawi 47 32 123
Malaysia 34 23 88
Malediven 38 25 93
Mali 41 28 122
Malta 45 30 112
Marokko 42 28 129
Marshall Inseln 63 42 70
Mauretanien 39 26 105
Mauritius 48 32 140
Mazedonien 24 16 95
Mexiko 41 28 141
Mikronesien 56 37 74
Moldau (Republik) 24 16 88
Monaco 42 28 180
Mongolei 29 20 84
Montenegro 29 20 94
Mosambik 42 28 147
Myanmar 35 24 155
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Namibia 23 16 77
Nepal 28 19 86
Neuseeland 47 32 98
Nicaragua 36 24 81
Niederlande 46 31 119
Niger 36 24 70
Nigeria 63 42 255
Norwegen 64 43 182
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Österreich 36 24 104
Oman 60 40 200
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Pakistan (Islamabad) 30 20 165
Pakistan (Rest) 27 18 68
Palau 51 34 166
Panama 39 26 111
Papua-Neuguinea 60 40 234
Paraguay 36 24 61
Peru 30 20 93
Philippinen 30 20 107
Polen (Breslau) 33 22 92
Polen (Danzig) 29 20 77
Polen (Krakau) 28 19 88
Polen (Warschau) 30 20 105
Polen (Rest) 27 18 50
Portugal 36 24 92
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Ruanda 46 31 141
Rumänien (Bukarest) 32 21 100
Rumänien (Rest) 26 17 62
Russische Föderation (Jekatarinenburg) 28 19 84
Russische Föderation (Moskau) 30 20 110
Russische Föderation (St. Petersburg) 26 17 114
Russische Föderation (Rest) 24 16 58
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Sambia 36 24 130
Samoa 29 20 85
São Tomé (Príncipe) 47 32 80
San Marino 34 23 75
Saudi-Arabien (Djidda) 38 25 234
Saudi-Arabien (Riad) 48 32 179
Saudi-Arabien (Rest) 48 32 80
Schweden 50 33 168
Schweiz (Genf) 64 43 195
Schweiz (Rest) 62 41 169
Senegal 45 30 128
Serbien 20 13 74
Sierra Leone 39 26 82
Simbabwe 45 30 103
Singapur 53 36 188
Slowakische Republik 24 16 85
Slowenien 33 22 95
Spanien (Barcelona) 32 21 118
Spanien (Kanarische Inseln) 32 21 98
Spanien (Madrid) 41 28 113
Spanien (Palma de Mallorca) 32 21 110
Spanien (Rest) 29 20 88
Sri Lanka 40 27 118
St. Kitts + Nevis 45 30 99
St. Lucia 54 36 129
St. Vincent + Grenadinen 52 35 121
Sudan 35 24 115
Südafrika (Kapstadt) 27 18 112
Südafrika (Johannisburg) 29 20 124
Südafrika (Rest) 22 15 94
Südsudan 34 23 150
Suriname 41 28 108
Syrien 38 25 140
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Tadschikistan 26 17 67
Taiwan 51 34 126
Tansania 47 32 201
Thailand 32 21 118
Togo 35 24 108
Tonga 32 21 36
Trinidad + Tobago 54 36 164
Tschad 47 32 151
Tschechische Republik 35 24 94
Türkei (Istanbul) 35 24 104
Türkei (Izmir) 42 28 80
Türkei (Rest) 40 27 78
Tunesien 33 22 80
Turkmenistan 33 22 108
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Uganda 35 24 129
Ukraine 32 21 98
Ungarn 22 15 63
Uruguay 44 29 109
USA (Atlanta) 62 41 175
USA (Boston) 58 39 265
USA (Chicago) 54 36 209
USA (Houston) 63 42 138
USA (Los Angeles) 56 37 274
USA (Miami) 64 43 151
USA (New York City) 58 39 282
USA (San Francisco) 51 34 314
USA (Washington D.C.) 62 41 276
USA (Rest) 51 34 138
Usbekistan 34 23 123
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Vatikanstaat 52 35 160
Venezuela 48 32 207
Vereinigte Arabische Emirate 45 30 155
Vietnam 38 25 86
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Weißrussland 27 18 109
Land Mind. 24 Stunden, Betrag in Euro Abwesenheit 8-24 Stunden, Betrag in Euro Pauschale für eine Übernachtung in Euro
Zentralafrikanische Republik 46 31 74
Zypern 45 30 116

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir alle Infos in diesem Artikel zum Verpflegungsmehraufwand 2017 ohne Gewähr geben. Viele weitere Informationen zu den Spesen und Tagegeldern 2017, sowie weitere Rechenbeispiele finden Sie auch direkt auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums.

103 Antworten auf „Verpflegungsmehraufwand 2017“

  1. Sind die Beträge für Verpflegungsmehraufwand 2017, die sie hier veröffentlichen, für Russland richtig?

    In einer anderen Quelle wurden für Russland (übrige) für 24h einen Satz von 24€ und für >8h einen Satz von 16h angegeben.

  2. Die Pauschalbeträge für Übernachtungskosten Sambia und Saoma sind offenbar in der Liste nicht korrekt. Es sollte lt. Schreiben des Bundesministerium für Finanzen nicht 95€ und 57€, sondern 130€ und 85€ sein.

  3. Hallo,
    ich pendel jeden Tag von Stadt A (Wohnort + erste Tätigkeitsstätte) nach Stadt B (Projekt-Arbeitsstätte).
    Entfernung über 80km.
    Verlasse dabei früh morgens das Haus und kehre abends zu Stadt A zurück (13 Stunden unterwegs). Kann ich für die ersten drei Monate die Verpflegungspauschale von 12 € pro Tag abrechnen?

    1. Hallo Klaus. Ganz genau. Die Dreimonatsfrist wird erst unterbrochen, wenn man 4 Wochen Pause dazwischen hat (dabei zählen auch Krankheits- oder Urlaubstage mit in die Unterbrechungszeit).

  4. „Die Auszahlung der Spesensätze ist auf einen Zeitraum von 3 Monaten begrenzt. Wer länger als 3 Monate Geschäftsreisen an den gleichen Ort unternimmt kann diese Pauschalen nicht mehr ansetzen. Hier geht das Finanzamt nicht mehr von einer Dienstreise aus, so dass andere Regelungen zum Einsatz kommen“

    Könnten Sie bitte nur kurz die „anderen Regelungen“ angeben?

    1. Hallo Adam. Kommt immer etwas auf den Einzelfall an. Wenn man 3 Monate am gleichen auswertigen Ort arbeitet ist meistens eher davon auszugehen, dass dieser Ort die Haupttätigkeitsstätte ist und es gibt nach den 3 Monaten dann einfach keinen Anrecht auf Verpflegungsmehraufwand mehr.

  5. Hallo Jan.
    Danke für die Antwort.
    Meine Frage zielt darauf ab, ob man die Verpflegungspauschale von 12 € auch erhält, wenn man nicht am Ort der Arbeitsstätte übernachtet, sondern jeden Tag pendelt.

  6. Zählt die Fahrtzeit zur Abwesenheitszeit dazu?
    Bekomme ich also am Abreisetag, bei beispielsweise 5 Stunden Arbeitszeit und anschließender Fahrtzeit von 4 Stunden, 12 Euro?
    Da es ja addiert 9h und somit >8h ergeben.
    Oder werden nur die 5h Arbeitszeit berechnet?

    1. Grundsätzlich schon. Meine Reisekostenabrechnungen laufen immer von Haustür zur auswärtigen Tätigkeitsstätte. Es kann aber auch sein, dass Reisekosten nur von der ersten Tätigkeitsstätte zur auswärtigen Tätigkeitsstätte angesetzt werden können.

  7. Da habe ich gleich mal eine Frage wie sieht es den mit der Pauschale aus in meinem Fall?
    Ich bin beruflich in Leipzig auf Montage und mein Arbeitsrythmus wechsellt sich alle zwei Wochen.
    In der ersten Woche muss ich von Montag bis Samstag arbeiten, Sonntag habe ich frei und in der zweiten Woche abteite ich von Montag bis Donnerstag.
    Wenn ich den einzelnen Sonntag in Leipzig verbleibe weil es sich nicht wirklich lohnt für einen Tag nachhause zufahren, habe ich für den Sonntag auch einen anspruch von 24€ ??

  8. Guten Tag,

    ich arbeite für eine Leasingfirma, und bin im Schnitt 3-4 Wochen am Stück in einer Klinik in einem anderen Bundesland tätig.

    Mein letzter Einsatz war 11 Monate in derselben Klinik, welche Regelungen treffen nach den ersten 3 Monaten für mich zu?
    Ich bin ja nach wie vor für 3-4 Wochen über 24Stunden nicht zu Hause?

    Vielen Dank

  9. Hallo, ist Euer Rechenbeispiel korrekt?
    Am dritten Tag ist die Pauschale Euro 12,-, da länger als 8 Stunden und der Frühstücksanteil beträgt 20%. Das ergibt bei mir Euro 2,40 in Abzug bringen und nicht Euro 4,80, was Ihr abzieht.
    Nach welcher Formel rechnet Ihr das?

  10. Hallo,

    ich fahre jeden Tag in die Nachtschicht in die Niederlande und verlasse mein Haus um 19:30 und bin morgens um 10:00 Uhr wieder daheim wie mache ich das mit den Spesen und welche Rechte stehen mir zu ?
    Also nachdem ich hier verstanden habe kann ich sowohl für die Abreise einen halben Tag berechnen und da ich mehr als 8 Stunden am nächsten Tag noch unterwegs bin stehen mir noch einmal ein halber Tag zu. Oder wie darf ich das nun verstehen ?

    Wie sieht es aus mit der Übernachtungspauschale wenn ich in dem Land übernachte ? Darf ich die Pauschale verlangen oder kann der Arbeitgeber selbst entscheiden ob ich diese bekomme oder nur den jeweiligen Satz zwischen 0-24 Std.

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

    Gruß

    Emre

  11. Hallo zusammen,

    ich bin vor fast genau 1 Jahr in Russland gewesen und nun wieder. Vor einem Jahr stand der Rubel bei fast 90:1 nun liegt er bei 50:1. Kann mir mal irgend jemand sagen wofür eigentlich diese Anpassungen sind !?! Es ist also hier fast doppelt so teuer wie vor 1 Jahr. Warum ist dann Russland nicht angepasst worden ?? Das ist genau so ein Schei….. wie alles andere auch. Darüber kann man sich nur noch aufregen.

  12. Wie verhält es sich mit den Reisekosten bei einer Reise ins Ausland. Zum beispiel starten wir um 21 Uhr am Freitag nach Paris, verbringen dann dort den Samstag und kehren Sonntag 23:00 Uhr zurück.

    Ist es dann richtig, dass es für den ersten Tag lediglich 12,- Euro gibt, für den 2. voll (F-Paris € 58,-) und für den 3. über 8 Std. (F-Paris € 39,-)?

    Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.

  13. ist es richtig das der Arbeitgeber den Verpflegungssatz (Ausland) auf 0 Euro kurzen kann wenn die Dienstreise weniger wie 200km (Einfach) vom üblichen Arbeitssplatz entfernt ist? Bitte um fundierte Antwort, Danke

    1. Hallo Holger, kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber an. Wenn das irgendwo so festgeschrieben ist (Reisekostenrichtlinie) und das immer so gehandhabt wird, könnte ich mir vorstellen, dass das durchaus so funktionieren kann. In diesem Fall könnten die Kosten dann in der Steuererklärung angesetzt werden.

  14. Zitat aus Ihrem Artikel: „startet die Reise beispielsweise um 21 Uhr, so kann – theoretisch – die Pauschale für den Anreisetag genutzt werden“.

    Wenn ich also z.B. von 21 Uhr bis 3 Uhr ohne Übernachtung weg war, kann ich 2x 12,- € ansetzen? Ist das richtig gefolgert?

    Siehe auch Frage unter 2016 von Maxi am 16. Januar 2016 um 21:42 Uhr. Das wurde damals leider nicht beantwortet.

    1. Hallo Stefan, kommt immer ein bißchen drauf an, was der Arbeitgeber dazu sagt. Ich habe schon von Leuten gehört, die das so machen. Ja.

  15. Hallo
    Ich gehe nach China Region Shanghai 2 lange Jahre wie viel steht mir von verpflegungsmehraufwand zu 50 Euro oder 50+33 oder plus die 128

    1. Hallo! Vielleicht gibt es keinen Satz. In diesem Fall (immer, wenn es keinen extra ausgewiesenen Satz für den Verpflegungsmehraufwand gibt) ist die Pauschale für Luxemburg heranzuziehen!

  16. Muss meine Firma mir diese Pauschalen eigentlich in genau dieser Höhe auch auszahlen? Bei meiner Firma werden irgendwie noch die alten Pauschalen (6/12/24) herangezogen..

  17. Hallo,
    ich habe eine Frage zu An- und Abreisetag bei einer Dienstreise. Wenn ich am Vortag anreise bekomme eine Pauschale von 12 € für den Anreisetag. Wenn ich am nächsten Tag bereits abreise bekomme ich nochmal 12 € für den Abreisetag, auch wenn ich weniger als 8 Stunden unterwegs bin?

  18. Guten Tag, wie ist es geregelt, wenn ich in Deutschland für 1 Woche übernachte, aber jeden Tag von 08:00 bis 20:00 Uhr in der Schweiz auf einer Messe bin?

    Gilt dann der Deutsche oder der Schweizer Tagessatz?

    Vielen Dank und viele Grüße Claus

  19. Meine Frage!!!
    Reisebusfahrer wie wird die Pauschale im Ausland berechnet!!
    Schwerpunkt was ist wenn die Verpflegung Fühstück Abgesessen vom Veranstalter gebucht wird
    Ich also vor Ort keine Kosten für Grundversorgung habe?? Lg Karsten

  20. Hallo,
    ich habe einen Mitarbeiter der am 11.02.2017 in Deutschland gearbeitet hat also schon 24h Abwesenheit 10-17 Uhr AZ, danach Anreise nach Spanien über Frankreich. Von 17:00 – 01:00 Uhr (12.02.)Ankunft im Hotel in Paris. Am nächsten Tag Weiterreise nach Spanien.
    Welche Pauschale ist da richtig?
    Kann mir jmd helfen?

  21. Wenn ein Mitarbeiter während seiner Dienstreise auch übers Wochenende unterwegs ist, bekommt er dann auch die Pauschale am Wochenende ?

  22. Guten Tag, ein Mitarbeiter von uns ist am 8.3. abgereist. Die Rückreise war am 9.3. und sollte um 23.40 h enden. Durch eine gravierende Zugverspätung endete die Rückreise jedoch erst am 10.3. um 01.20 Uhr. Welche Verpflegungspauschalen sind anzusetzen –
    je 12,00 Euro für den An- und Abreisetag (8. und 9.3. – oder zählt hier der 10.3.) UND
    24 Euro für die 24-stündige Abwesenheit am 9.3.
    Dankeschön für eine klärende Antwort.

  23. Was passiert mit den Reisekosten, wenn der Arbeitsgeber alle Kosten – ganz gleich wie hoch – ersetzt. Kann ich noch etwas steuerlich gelten machen oder muss ich den Mehraufwand über die Reisekostensätze hinaus steuerlich in Anrechnung bringen.

  24. Hallo,

    habe da mal ne Frage, die ich bisher nicht so recht klären konnte. Google spuckte mir leider keine Fälle aus, die wirklich aussagekräftig sind.
    Vielleicht weiß das hier ja jemand :)

    Mein Arbeitgeber regelt Frühstück im Hotel wie folgt:
    Ist Frühstück beim Zimer bei und kein Betrag ausgewiesen, werden 20% abgezogen. Ist der Betrag ausgewiesen wird der volle Betrag abgezogen.

    Ist das so rechtens?
    Ich verstehe das eigentlich eher so, dass entweder maximal 20% oder der tatsächlich ausgewiesene Preis, falls günstiger, genommen werden muss.

    Vielleicht hat da ja wer erfahrungen und was handfestes für mich. Es ist nämlich sehr ärgerlich, wenn im Ausland das Früstück mit umgerechnet fast 20€ zu buche schlägt.

    Vielen Dank!

    1. Hi Meik, das ist ungewöhnlich. Nomalerweise wird immer(!) um 20% für das Frühstück gekürzt. Alles andere macht ja auch nur begrenzt Sinn, denn es geht hier ja um den VerpflegungsMEHRaufwand (den du gegenüber zuhause hast). Werden jetzt die vollen Frühstückskosten angerechnet, könnte das ja zu Nachteilen führen, weil keiner so genau weiß, was deine wirklichen Mehrkosten eigentlich sind. Außerdem: Du kriegst ja auch für die übrigen Mahlzeiten nicht deine tatsächlichen Mehrkosten erstattet, sondern hier auch ebenfalls nur Pauschalen …. Ob dein Arbeitgeber das (rein rechtlich) machen kann weiß ich tatsächlich nicht, fair und richtig scheints aber auf jedenfall nicht zu sein (meine Meinung).

  25. Hallo,
    Wer Länger als 3 Monate Geschäftsreisen an den gleichen Ort unternimmt kann die Pauschale nicht mehr ansetzen.
    Wie sind die 3 Monate denn zu verstehen. Wenn ich jetzt 4 Aufträge habe. a,b,c,d. Auftrag a beinhaltet 15 Wochen b 1 Woche c 2 Wochen d 1 Woche. Jetzt bin ich bei a erstmal 2 Wochen, dann bin ich bei b 1 Woche, dann wieder bei a für 3 Wochen, dann bei c für 1 Woche, dann bei a für 2 Wochen, dann bei d für 1 Woche und so weiter. Ich bin jetzt ja nicht ununterbrochen bei der Firma a gewesen, oder ist das anders zu betrachten?

  26. ich habe eine frage:
    Mitarbeiter war in Reisedienst 2 Tage mit Übernachtung im Hotel für 59,50 Euro + 8,- Euro dazu Frühstück, insgesamt hat er 67,50 Euro bezahlt.
    Bei seiner Reisekostenabrechnung hat aber nur 59,50 Euro eingegeben und die volle Verpflegungspauschale je 12 Euro. Stimmt wie er es gemacht hat oder muss man ihn: Hotelrechnung für 59,50 Euro abzüglich 4,80 Euro erstatten oder 67,50 Euro abzüglich 4,80 erstatten?
    vielen dank

  27. Hallo,

    ich hätte mal eine Frage zur Übernachtungspauschale.
    Ist es richtig, dass seit 01.01.17 die ÜP teilweise versteuert werden muß? Das hab ich von meinem AG so gesagt bekommen. ich bin in Spanien bekomme 71/Übernachtung.

    LG

    Marcel

  28. Vielleicht weiß es hier ja jemand. Ich finde nichts passendes…

    Ich bin 2 Tage auf Dienstreise (Inland)

    1. Tag: Beginn der Reise um 10:45 Uhr (ohne Verpflegung)
    Übernachtung im Hotel
    2. Tag: Ende der Reise um 20:30 Uhr (Frühstück und Mittag werden gestellt)

    Was bekomme ich dann? Ich hab das so gerechnet:
    1. Tag: 12 Euro
    2. Tag: 4,80 Euro (12 Euro gekürzt um Frühstück und Mittag)

    1. Hallo, Anreise 12 Euro. Abreise nix (Weil Kürzung 4,80 Euro für Frühstück und 9,60 Euro fürs Mittagessen = 14,40 Euro zu kürzen. Abreisetag reduziert sich auf 0).

  29. ich habe eine frage:
    Mitarbeiter war in Reisedienst 2 Tage mit Übernachtung im Hotel für 59,50 Euro + 8,- Euro dazu Frühstück, insgesamt hat er 67,50 Euro bezahlt.
    Bei seiner Reisekostenabrechnung hat aber nur 59,50 Euro eingegeben und die volle Verpflegungspauschale je 12 Euro. Stimmt wie er es gemacht hat oder muss man ihn: Hotelrechnung für 59,50 Euro abzüglich 4,80 Euro erstatten oder 67,50 Euro abzüglich 4,80 erstatten?
    vielen dank

  30. Hallo,
    Ich hab mal eine Frage was die „Pauschale für eine Übernachtung in Euro (20€) angeht.
    In dem Beispiel für 2017 wird die Pauschale garnicht mit aufgeführt obwohl der Reisende ja 2 Übernachtungen hat. Oder wofür ist diese Pauschale jetzt genau ?
    Ab wann zählt diese Pauschale?

    Vielen Dank im Vorraus

  31. Ich brauche bitte eine Auskunft.

    Ich war geschäftlich länger unterwegs. Zuerst in Österreich und dann in Deutschland. Meine Firma zahlt die Übernachtungspauschale für Östereich + die Verpflegungspauschale. Für Deutschland wird nur die Verpflegungspauschale berechnet.

    Ich war also von Tag 1 bis 3 in Österreich. Bin am Tag 3 nach getaner Arbeit nach Deutschland zum nächsten Kunden, bzw. direkt ins Hotel. Am Tag 4 hab ich dann gearbeitet und am Tag 5 hatte nach der Arbeit die Heimreise.

    Meine Frage nun:
    Wie wird der 3. Tag berechnet? Bekomme ich die „Halbtagspauschale“ von Österreich (24€) und Deutschland (12€) oder wird das anders berechnet?

    Danke schonmal

  32. Wie verhält es sich mit den Pauschalen, wenn der Arbeitgeber das Hotel bezahlt per Kostenübernahme?

    Arbeite im Außendienst und 2-3mal im Monat im Hotel, teilweise auch in NL und CH.
    Die Steuerberaterin meint, dass keine Verpflegungspauschale zusteht, wenn das Hotel bezahlt wird.

    1. Hallo. Das ist meiner Ansicht nach falsch. Kosten, die der Arbeitgeber für das Frühstück, dass Mittagessen und das Abendessen übernommen hat müssen entsprechend herausgerechnet und gekürzt werden. In der Regel ist mit dem Hotelpreis ja bestenfalls das Frühstück abgedeckt, da müssten dann 20% von der Ganz-Tagespauschale gekürzt werden. Wenn der Arbeitgeber allerdings alle Essen am Tag bezahlt hat, dann müsste zu 100% gekürzt werden und es würde tatsächlich keine Anrecht auf die Pauschalen bestehen.

  33. Hallo, ich habe eine Frage zur Tagegeld-Berechnung. Eine Fortbildung ging über 3 Tage. Anreisetag 12 Euro, Seminartag mit Frühstück und Mittagessen = 24 Euro abzüglich 4,80/9,60 Euro und Abreisetag mit Frühstück und Mittagessen, aber mit der Ankunftszeit 0:30 Uhr zurück in Kiel. Ist die halbe Stunde zu berücksichtigen? Wie berechnet sich der Abreisetag?
    Pauschale 12 Euro abzüglich Frühst./Mittag, also kommt nichts heraus, oder 24 Euro abzüglich Frühstück/Mittag? Ich bin da unsicher und bitte um einen Rat! Vielen Dank.

  34. Hallo Marcel, bezüglich deine Frage 2 Tage Geschäftsreise mit Übernachtungskosten inkl. Frühstück (67,50 €). Man rechnet den Brutto Betrag der Hotel Rechnung (67,50 €)für Übernachtung ab, und die Verpflegung (Anreise und Abreisetag jeweils 12 €) wird für den 2. Tag gekürzt um 4,80€ (12,00-4,80=7,20)Total: 67,50 + 12,00 + 7,20 = 86,70 €
    Für die Buchhaltung: 59,5 für Übernachtung (inkl. 7% MwSt.)8,00 Verpflegung (Frühstück inkl. 19% MwSt.) und 19,20 Verpflegungsmehraufwand.

  35. Hallo an Alle,
    ich habe da mal eine Bitte. Kann mir Jemand ausrechnen was ein Verdienst für folg. Dienstreise betragen würde?. Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe.
    Reisebeginn 00:30 nach Polen. Fahrzeit 10 Std. Arbeitszeit 4 Std. Übernachtung im Hotel 1 Nacht mit Frühstück. Arbeitszeit 4 Std. Fahrzeit 10 Std. Ankunft 23:30 Uhr.

    1. Hallo, wenn ich davon ausgehe, dass es nicht Breslau, Danzig, Krakau oder Warschau war, dann würde es (meiner Meinung nach) so aussehen – wir wären bei Polen (Rest): 1. Tag Anreise. Also 18 Euro Verpflegungspauschale. 2. Tag Abreise, also auch 18 Euro. Hier muss das Frühstück gekürzt werden (20% von der Ganztagespauschale wären 5,40 Euro). Hieße, dass man für die Verpflegung 30,60 € ansetzen könnte (18€ + 18€ – 5,40€). Je nachdem wie die Fahrtkosten oder die Hotelübernachtung übernommen worden sind kämen diese Kosten dazu. Ganz wichtig: Das ist natürlich kein Verdienst, sondern ein Ausgleich für deine Mehrausgaben auf der Dienstreise.

  36. Ich habe mal eine Frage.
    Ich bin bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt und in Deutschland wohnend im Außendienst in Deutschland für diese Schweizer Firma tätig. Bisher war es bei uns so geregelt, dass wir immer alles von unserem AG voll erstattet bekamen was wir an Übernachtung und auch an Verpflegung gebraucht haben. Anscheinend ist dies jetzt nicht mehr möglich laut unserem deutschen Steuerbüro dass unsere Abrechnung erstellt, steht uns nur noch die Verpflegungsmehraufwandpauschale zu und nicht mehr, da es sich sonst um einen geldwerten Vorteil handeln würde. Ist das denn richtig so, oder möchte das deutsche Steuerbüro ganz einfach nur Geld für unseren AG einsparen?

  37. Hallo zusammen,

    ich war geschaeftlich in Irland und Daenemark unterwegs. Wie ist es denn wenn ich waehrend der Geschaeftsreise von Irland Mittags nach Daenemark fliege? Wir dann die halbe Tagespauschale fuer Irland und die halbe Tagespauschale fuer Daenmark herangezogen? Oder gilt auch dann die Pauschale fuer An-und Abreise?

  38. Danke fuer die Antwort, Jan.
    Nur zur Bestaetigugn: Da ich dann 24 Std. geschaeftlich unterwegs war (1/2 Tag Irland + 1/2 Tag Daenemark) gilt dann der gesamte Tagessatz i.H.v. 60 EUR von Daenemark, oder?

  39. Ich bin z. Zt. beruflich für 3 Monate in Berlin in einem Projekt. Untergebracht bin ich in einem Appartement wo nur Selbstverpflegung ist. Meine Frage: Werden die Pauschalbeträge für Frühstück, Mittagessen von meiner Verpflegungspauschale abgezogen ? Wäre gut wenn ich einen Paragraphen hätte wo das nachlesen kann.

    1. Hallo Wolfram, wenn du auswärts tätig bist, kannst du bis zu 3 Monate die genannten Pauschalen für die Verpflegung ansetzen. Entweder erstattet der Arbeitgeber diese Pauschalen, oder du setzt sie bei der Steuererklärung 2018 an. Wenn du dich selbst verpflegst (also der Arbeitnehmer stellt kein Essen zur Verfügung), dann muss auch nicht gekürzt werden.

  40. Hallo, habe eine Frage bzw. einen Sonderfall – ich bin auf einer Dienstreise von Tag 1 mit Start um 14.30 aus dem Homeoffice, übernachte im Hotel und bin am nächsten Tag um 22 Uhr wieder Zuhause. Meiner Meinung nach dürfte ich abrechnen: 1×24€ , da 24h abwesend sowie 1×12€ für Anreise und 1×12€ für Abreisetag, da zeitunabhängig. Korrekt?

    1. Nö. Das gilt immer von 0-24 Uhr. Sprich: Bist du einen Tag 100% abwesend, dann gilt auch wirklich nur der Ganztagessatz. In deinem Fall gilt an Tag 1 die Anreisepauschale und an Tag 2 die Abreisepauschale. In DE also jeweils 2×12 Euro.

  41. Unsere Mitarbeiter sind häufig in China Langfang tätig. Langfang ist ca. 50 km von Peking entfernt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass hier die Länderpauschale China allgemein gilt oder wählt man eher China Peking aus?
    Vielen Dank im Voraus!

  42. Wieso ist der Verpflegungsmehraufwand für Ungarn bei

    8-24 h 15€
    24 h 22€

    im Vetgleich zum Innland bedeutet dies

    8-24 h 3€ MEHR
    24 h 2€ WENIGER

    Kann das Stimmen ?

    1. Hallo Andreas, ich würde vermuten, dass die Lebenshaltungskosten in Ungarn auch etwas niedriger sind, von daher kann das schon sein..

  43. Guten Tag,

    wenn ich z.B. von 09:30 bis 17:30 (exakt 8,0 Std) im Außeneinsatz bin, stehen mir dann 12 Euro Spesen zu?
    Oder erst ab über 8,0 Std, sprich z.B. von 09:30 bis 17:31 Uhr?

    Vielen Dank

  44. Guten Abend,

    wird jetzt für ein Frühstück pauschal 20% oder pauschal 4,80€ abgezogen? Denn wenn ich am Abreisetag 12€ anrechnen kann und 20% pauschal für das Frühstück abgezogen werden, macht das bei mir nicht 7,20€, wie ihr Beispiel vorrechnet!

  45. Guten Tag,

    ich habe aktuell die Diskussion, ob zu den höheren Londoner Beträgen auch Outer London gehört, oder nur Inner London? Für eine Definition wäre ich sehr dankbar.

    MfG
    Rainer Gnutzmann

  46. Wie darf ich das als Tagespendler verstehen, meiner Meinung nach wie bei Tagegelder 8 – 14 Std. 6, – € ? Ist das Richtig?

    1. Es gibt eine Pauschale für 8-24 Stunden mit 12 Euro. Alles andere ist seit 2014 obsolet. Vorsicht: Die Pauschalen gelten für auswärtige Tätigkeiten. Das heißt, sie dürfen nicht an die erste Tätigkeitsstelle pendeln und bei gleicher Tätigkeitsstätte über 3 Monate ist ebenfalls schluss. Da muss dann erstmal eine Pause her.

  47. Hallo, bin 10 Tage auf Seyschellen Dienstreise davon sind zwischen dem 3tem und dem 7tem tag 4 Tage frei.
    Stehen mir die Späsen zu für die freien Tage?

  48. Hallo,
    ich bin im Außendienst tätig und bin nur alle 2 Wochen mal für einen Tag in meinem lt. Arbeitsvertrag festgelegten Dienstsitz. Dieser liegt ca. 160 km von meinem Wohnort, wo ich auch Homeoffice mache, entfernt.
    Meine Frage: Wenn ich z.B. von Montag bis Donnerstag auf Dienstreise bin um Kunden zu besuchen und zwischendurch (z.B. am Mittwoch)auf eine Sitzung zu meinem Dienstsitz fahre und von dort entweder wieder zum Kunden oder nach Hause. Darf ich für diesen Tag die 24,- € Spesen ansetzen oder nicht?

    Gruß Gerd

  49. Hallo, in der Tabelle gibt es noch eine Spalte mit „Pauschale für eine Übernachtung in Euro“ -> was ist damit gemeint? Leider findet sich in der Erklärung und im Beispiel keine Beschreibung dafür.
    VG, S. Meier

  50. Hallo – wie verhält es sich, wenn man nur eine Dienstreise von 2 Tagen hat.

    1. Tag Anreise -> Hotel mit Übernachtung VMA 12,00€
    2. Tag Abreise -> Frühstück & Rückfahrt VMA 12,00€

    Gem. Regelung liegt der Abzug für Frühstück bei 20%. Nach meinem Verständnis sind das 2,40€ – korrekt?

    Wir nutzen ein Formular vom nwb, welches selbständig rechnet und in diesem Fall 4,80€ kürzt.

    Für mich stellt sich die Frage, welche Beechnung hier richtig ist – Abreise-Tag 2,40 € oder 4,80€ Kürzung bei einer DR von 2 Tagen?

    Danke im Vorab für eine Antwort.

    1. Hallo Martina, ich habs ja ungefähr schon ein paar hundert Mal vorher erklärt: Die relativen Pauschalen (20%, 40%) beziehen sich immer auf einen kompletten TAGESSATZ. Auch am An- oder Abreisetag. Euer Programm macht also alles richtig. In Deutschland sind für ein Frühstück immer 4,80 € zu kürzen.

  51. Hallo,
    Ich war auf Montage bei einem Kunden in den Usa in californien dann um México dann in Michigan USA und dann wieder californien . Kann ich es 4 unterschiedliche Montagen bei 4 unterschiedlichen Kunden abrechnen, sprich Hotel kosten ein mal per Rechnung und ein mal per Pauschale abrechnen ? Weil Pauschale nicht ausreichte für den Hotel?

    Danke
    N.Jarusevicius

  52. Hallo,ich bin montags morgens von Düsseldorf nach Madrid geflogen und am donnerstag morgen von Madrid nach Zürich gefolgen. Freitag nachmittags von Zürich nach Düsseldorf zurück.
    Was steht mir an Spesengelder zu, hauptsächlich von Madrid nach Zürich? Bekomme ich nur den Anreisebetrag oder den Komplettbetrag?
    Ich bin im Messebau tätig, grundsätzlich stellt sich die Frage: Wenn ich mehr als 8 Stunden ausserhalb des Betriebs tätig bin, stehen mir da auch Spesen zu?
    Danke für eure Antwort.

    1. Hallo Michael, soweit ich weiß gilt immer die Pauschale des zuletzt erreichten Tages. Wenn du Donnerstag den ganzen Tag unterwegs warst, müsstest du eigentlich die Ganztagespauschale von Zürich ansetzen. Wenn du über 8 Stunden auswärtstätig bist und solche Sachen wie die 3-Monats-Regel keine Rolle spielen dann müsstest du eigentlich auch hier die Pauschalen ansetzen können!

  53. Habe mal eine frage war vor kurzen ca für zwei Wochen in Dänemark. Und wollt gerne wissen ob ich die Differenz zwischen der hotelrechnung und der pauschale für mich geltend machen kann. Bsp 10 Übernachtungen pro 50 Euro. In Dänemark gibt es ja pro Übernachtung 150€ sprich es sind 100Euro offen bekomme ich diese 100 Euro oder kann sich die mein Arbeitgeber einstreichen ?

  54. Bei Übernachtung werden pauschal 4,80 von den Reisekosten abgezogen. Wenn der Frühstückspreis auf der Rechung mit 12 € ausgewiesen wird. Muss der Reisende jetzt nur 4,80 € von den Pauschalen abziehen, oder muss er die vollen 12 € von seiner Tagespauschale reduzieren.

    1. Hi, nein – beim Kürzen nimmst du immer den Anteil am Ganztages-Verpflegungssatz. Die tatsächlichen Kosten sind hier nicht relevant. In deinem Fall für Deutschland und Frühstück also nur die 4,80€!

  55. Moin nochmal :)
    Es geht mir nicht um den Satz der Verpflegung sondern um die hotelpauschale bzw pauschale für eine Übernachtung habe 60 für die Übernachtung mit Frühstück bezahlt. Für die Übernachtung in Dänemark bekommt man ja aber 150 Euro. AlsoWäre meine Rechenbeispiel: 150 pauschale – 60 Rechnung = 90 Euro für mich oder mein Arbeitgeber?

    Danke für eure vorherigen antworten trotzdem schon mal :)

  56. Hallo… habe auch eine Frage. .. wie verhält es sich wenn ich in der gleichen Stadt wo ich wohnhaft bin aber länger als 12 std arbeite mit Fahrten ca 13 std… habe ich anrecht auf einen verpflegungsmehraufwand?

  57. Hallo

    wie ist es in meinem Fall

    Ich bin Berufskraftfahrer im berge und pannendienst.

    Bin jeden Tag 10-12 Std ausser Haus bzw von meinem Arbeitsplatz entfernt.

    ist es richtig wenn ich jetzt z.b. 200 std mich ausser haus befinde das ich dann 200Std * 12 Euro rechne oder muss ich 200 std von meinem arbeitsplatz entfernt sein um dies zu errechnen?

    1. Hallo Bernd. Sorry, da ist irgendwas komplet falsch bei dir angekommen. Es handelt sich um Tagessätze – nicht um Stundensätze (das wäre wohl zu schön) ;-)). Das heißt, wenn du einen Tag mehr als 8 Stunden unterwegs bist, dann kannst du für diesen Tag 12 Euro ansetzen. Das gilt auch für Berufskraftfahrer und in der Regel auch, wenn SIe in einem eng eingegrenzten Bereich arbeiten.

  58. Hallo,
    Mein Chef bezahlt mir 6€ Auslöse für die berufliche Abwesenheit von Zuhause (Außendienst).
    Allerdings auch nur 6€ wenn ich im Hotel übernachten muss.
    Ist das richtig so? Kann ich mir die Differenz zur Tagespauschale (24€) bei der privaten Einkommensteuer holen?

    Danke um Voraus.

  59. Liebes Team,

    ich möchte für mein Masterstudium einen Verlustvortrag für 2015 anfertigen. Dabei gebe ich auch meinen zweimonatigen studienrelevanten Aufenthalt in Vietnam an. Jetzt sehe ich in der Tabelle den Verpflegungsmehraufwand bei Vietnam mit 38 Euro, den ich dann entsprechend meiner Tage Vorort multipliziere. In der rechten Spalte der Tabelle steht aber auch noch die Übernachtungspauschale, angegeben mit 86 Euro. Bedeutet das, dass ich meine 55 Übernachtungen einfach mal 86 angeben kann ohne einen Beleg beizufügen zusätzlich zu den 38 Euro aus der Verpflegungspauschale?

    Beste Grüße und vielen Dank
    Hans

    1. Hallo Hans, ja. Denke schon. Wenns keine Erstattung der Kosten gg. hat und das Ganze wirklich als geschäftliche Reise deklariert werden kann, dann kannst du die Übernachtungen zusätzlich über die Pauschale abrechnen…

  60. Guten Tag, ich bin seit Januar 2017 wieder in einem Angestelltenverhältnis und wollte nun die Steuererklärung für 2017 machen. Jetzt habe ich schon oft etwas von den 3 Monaten gelesen betreffs der Verpflegungsmehraufwendung.
    Ich betreue ein Großbaustellen und fahre jeden Montag 250 km zur Baustelle, übernachte die Woche über dort im Ort und fahre erst Freitags wieder nach Hause. Bedeutet das jetzt, das ich nur für die ersten 3 Monate der Baustelle die An- und Abreise Tage sowie die Tage dazwischen angeben kann oder bezieht sich diese 3 Monatsfrist auf 3 komplette Monate 24 h an ein und dem selben Ort ?

    Vielen Dank.

    1. Hallo. Ich weiß nicht wie das in AT ist (alle Infos hier beziehen sich erstmal auf DE). In Deutschland hätte ich gesagt: Zusätzliche Kosten lassen sich auch zusätzlich ansetzen …

    2. Hallo Sven. Deine Arbeitszeit verbringst du dann ja quasi ausschließich auf der gleichen Baustelle. Damit fällst du leider genau in die 3 Monatsregel :-(

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