Warum ist die Übernachtungspauschale in Deutschland so gering?

Frage: Ich habe mir gerade die Pauschalen für Übernachtungskosten angesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Pauschalen für Übernachtungen in vielen Ländern der Welt einigermaßen realistisch geschätzt worden sind. In Deutschland gilt aber nur eine sehr geringe Übernachtungspauschale von 20 Euro – warum ist das so?

Antwort: Tatsächlich haben Sie Recht. Die sehr niedrige Übernachtungspauschale für Deutschland hat auch hier im Blog und in den Kommentaren schon öfter für erhebliche Diskussionen gesorgt. Für den angesetzten Pauschalbetrag für eine Übernachtung kann man tatsächlich in Deutschland vielerorts nicht einmal ein Zimmer in der Jugendherberge beziehen.

Festgesetzt werden die Übernachtungspauschalen immer auf jährlicher Basis vom Bundesfinanzministerium. Die Übernachtungspauschale für Deutschland hat sich dabei in den letzten Jahren nicht verändert. Warum die Pauschale für Deutschland so gering angesetzt ist, darüber lassen sich kaum Informationen finden. Ein Gedanke, den man immer wieder liest ist, dass die Pauschale so gering ist um Missbrauch zu vermeiden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Deutscher innerhalb Deutschlands auf einer Dienstreise kostenlos oder kostengünstig bei einem Freund, Bekannten oder bei einem Familienmitglied unterkommen kann, aber entsprechend die steuerfreie Pauschale geltend macht ist relativ hoch. Es könnte sein, dass man vermeiden möchte hier Schlupflöcher zu schaffen.

Welche Möglichkeiten hat man den niedrigen Pauschalsätzen in Deutschland zu umgehen?

Am sinnvollsten ist es sicher, wenn der Arbeitgeber einfach die tatsächlichen Übernachtungskosten übernimmt. Die Akzeptanz dafür ist bei Arbeitgebern höher als beim Ausgleich des Verpflegungsmehraufwandes. Oft gibt es Regelungen in den Betrieben, dass die Kosten bis zu einem Betrag X (ggf. abhängig von Funktion und Position im Unternehmen) durch den Arbeitgeber übernommen werden. Sollte der Arbeitgeber die Kosten bisher nicht übernehmen, so wäre dies auf gegebenenfalls auch ein Punkt, den man in kommenden Gehaltsverhandlungen anbringen könnte – die Übernahme von Übernachtungskosten stellt den Unternehmer in der Regel nicht schlechter, schafft aber eine enorme Erleichterung für den Arbeitnehmer.

Wenn der Arbeitgeber sich allerdings zur Übernahme der Übernachtungspauschale weigert, bleibt nur die Möglichkeit, sich die nicht ersetzten Kosten im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung anzusetzen. Hier kann man die Übernachtungskosten die nicht erstattet worden sind als Werbungskosten geltend machen. Dies ist finanziell natürlich nicht so attraktiv wie eine direkte Erstattung durch den Arbeitgeber aber immer noch besser als gar nichts. Sollten die tatsächlichen Übernachtungskosten die Übernachtungspauschale von 20 Euro übersteigen, so kann der Arbeitnehmer auch die tatsächlichen Kosten ansetzen, muss aber natürlich einen entsprechenden Beleg und ggf. auch eine Bestätigung des Arbeitgebers für den geschäftlichen Anlass der Übernachtung vorlegen können.

Und was ist mit Unternehmern?

Für Unternehmer gilt die Übernachtungspauschale ohnehin nicht. Sie können nur die tatsächlichen Übernachtungskosten als Betriebsausgabe ansetzen. Hierfür wird ein Beleg des Hotels benötigt. Einen Maximalbetrag für das Ansetzen von Übernachtungskosten eines Unternehmers gibt es übrigens nicht. Gönnen Sie sich also ruhig mal etwas ;-).

Übernachtungspauschalen im Ausland

Die Übernachtungspauschalen im Ausland sind tatsächlich höher und wirken sehr viel angemessener als die Pauschalen fürs Inland!

13 Antworten auf „Warum ist die Übernachtungspauschale in Deutschland so gering?“

    1. Hi, die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand (und in diesem Zusammenhang vermutlich auch für die Übernachtung) werden immer im Herbst neue erarbeitet und dann im November / Dezember für das neue Jahr veröffentlicht. Ob sich für Deutschland was ändern wird bleibt aber sehr fraglich!

  1. Unsere Regierung versucht die Arbeitende Bevölkerung zum demotivieren. Daher auch die immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen. Ich selber arbeite als Zeitarbeiter (AÜG) im Kraftwerk über zwei Leihfirmen als Dipl.Ing. Elektrotechnik. Die Unterkunft und Verpflegungspauschale liegen bei 500€ im Monat. Für den Raum Frankfurt. (Gruppe E8 x 151,67 Std/ Monat 2852,91EUR) natürlich Brutto.
    Das man bei einem Bekannten frei wohnen kann, ist nur in der Theorie möglich. Genau auch so, dass der Einsatzort im Bereich von einem Bekannten liegt, ist ebenfalls sehr unwahrscheinlich.
    Aus dem Verhalten unserer Regierung sehe ich, dass man bemüht ist, das Wirtschaftssystem gegen die Wand zu fahren.

  2. Wenn ich mir die Höhe der Pauschalen für Länder wie Äthiopien, Syrien, Afghanistan, Eritrea, Haiti usw. anschaue, dann frage ich nach dem Realitätsbezug derjenigen, welche für die Ermittlung der deutschen Beträge verantwortlich sind.
    Geld scheint für jeden Mist da zu sein, ausser für die Bedürfnisse der jenigen, welche diesen Staat mit Ihren Steuern finanzieren.
    Unsere Sicherheit geht den Bach runter (Stellenabbau Polizei), unsere Strassen sind kaputt, Schwimmbäder werden geschlossen, Komunen sind total überschuldet etc. und Berlin schreibt eine schwarze Null. Herzlichen Glückwunsch!!!

    1. Worauf bezieht sich denn jetzt die konkrete Kritik eigentlich genau? Schwarze Null ist doch für die Zukunft super, wir können doch unseren Wohlstand nicht immer auf Pump bezahlen?!

  3. Das ist ja interessant, man befürchtet evtl., dass jemand privat übernachtet und die Pauschale kassiert?

    Wie ist das mit der Pendlerpauschale zum Arbeitsplatz? Ein Auto, 4 Personen Fahrgemeinschaft und alle 4 setzen die Pendlerpauschale als Kosten ein.

    Sorry, das deutsche Steuerrecht ist chaotisch und ungerecht!

    Es ist an der Zeit, dass es endlich auf eine einfache Formel gebracht wird.

  4. Anreistag: 08.11.2016 (13,30 h) Euro 12,00
    volle Reisetage: 2 Tage x 24,00 Euro 48,00
    Rückreisetag: 11.11.2016 (23,15 h)Euro 12,00
    abzgl. Frühstück: 3 26,00 Euro -78,00
    -6,00
    Auf der Rechnung steht 26,00 € pro Tag Frühstück
    Verpflegungspauschale ist also im Minus und der AN muss drauf zahlen? Oder wie mach ich das?

  5. Hallo, ich hätte folgende Frage: bei einem Auslandaufenthalt im Hotel von 3 Tagen, beispielsweise London, wie wird der Abreisetag abgerechnet? Mit 12€, da zurück in Deutschland? Und die Frühstückspauschale mit 4,80€? Vom Inland ins Ausland wird ja immer das Land berechnet, welches man ansteuert,aber das wäre doch unlogisch, da die Kosten in London doch erheblich teurer sind…

    1. Hallo, soweit ich weiß gilt für den Rückreisetag immer die Pauschale des letzten Aufenthaltsorts – in diesem Fall wäre das dann also London. Gekürzt wird entsprechend für das Frühstück an allen Tagen mit 20% der Ganztagespauschale für London!

  6. Zu Zeiten, als es noch die gute alte D Mark gab, konnte man mit den Tagesspesen noch vernünftig Essen und Trinken. Heute ist es so, dass es gerade noch für einen Döner und ein oder zwie Bier reicht. Wo ist da die Gerechtigkeit. Unsere Politiker haben , als sie pendeln mussten von Bonn nach Berlin 100 Euro Trennungsgeld eingeschoben. Pro Tag natürlich.

    1. Hi, die Pauschale heißt offiziell VerpflegungsMEHRaufwand. Es geht also nicht darum, die tägliche Verpflegung sicher zu stellen, sondern den Mehraufwand, der entsteht, weil man z.B. vorort keine Küche hat oder ähnliches!

  7. Hallo,

    ich war gerade zur Dienstreise und habe 4 Nächte bei einer Freundin übernachtet. Wie und wo kann ich im Diensteiseantrag die Übernachtungspauschale geltend machen?

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