Kilometerpauschale 2024

Kilometerpauschale / Kilometergeld

Ein Teil der Reisekostenabrechnung ist die Abrechnung gefahrenen Kilometer auf Dienstreisen. Dabei kann die Kilometerpauschale 2024 im Rahmen der Abrechnung herangezogen werden. Es können (anders als bei der Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale) alle (mit einem PKW, Motorrad, Roller oder Moped) gefahrenen Kilometer erfasst werden. Dieser Artikel gibt Ihnen alle wichtigen Informationen zur Kilometerpauschale 2024.

Übrigens, aktuelle Informationen zur Kilometerpauschale finden Sie auch auf kilometerpauschale.de – Hier gibt es auch einen Beitrag zur Kilometerpauschale 2024.

Die Kilometerpauschale 2024, Tabelle

Folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, welche Kilometerpauschale Sie 2024 ansetzen:

Verkehrsmittel Kilometerpauschale 2024
KFZ / Auto 0,30 Euro / Kilometer
Motorrad, Motorroller, Moped/Mofa 0,20 Euro / Kilometer
Ebike / Pedelec 0,20 Euro / Kilometer unter best. Voraussetzungen

Neuregelungen zur Kilometerpauschale durch Reisekostenreform

Im Rahmen der Reisekostenreform 2014 wurden die Richtlinien für die Kilometerpauschale angepasst. Ab sofort ist die Kilometerpauschale gesetzlich normiert. So sind Fahrtkosten-Pauschalen nur noch für PKW und motorbetriebene Fahrzeuge vorgesehen.

Die Pauschale für Fahrten mit dem Fahrrad (bisher 5 Cent je Kilometer) entfällt. Ebenso entfällt die Mitfahrer-Pauschale (bisher 2 Cent je Kilometer für PKWs).

Mehr zur Kilometerpauschale

Fahrtkosten für Geschäftsreisen können Sie sich vom Arbeitgeber zurückholen. Dazu füllen Sie eine Reisekostenabrechnung 2024 aus. Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht Reisekostenabrechnungen abzulehnen. In diesem Fall rechnen Sie Fahrt- und Reisekosten bei der jährlichen Steuererklärung ab.

Keine Belege mehr

Die Kilometerpauschale 2024 wird pauschal für alle gefahrenen Kilometer angesetzt. Es gilt die gesamte Fahrtstrecke (Hin- und Rückfahrt). Es werden keine weiteren Belege benötigt. Das Sammeln von Tankquittungen und anderer Belege entfällt. Die Reisekostenabrechnung wird mit Einsatz der Kilometerpauschale also schneller und transparenter.

Mit der Abrechnung von Geschäftsreisen über die Kilometerpauschale 2024 sind alle Fahrtkosten abgedeckt. Rechnungen für Kraftstoff, Verschleiß, Versicherungm etc. werden nicht mehr angesetzt. Ausgenommen sind allerdings Unfälle.

Tipp: Reisenebenkosten (z.B. für Parkscheine) werden separat in der Reisekostenabrechnung aufgeführt. Sie fallen nicht unter die Fahrtkosten. Sammeln Sie hierfür also weiterhin Belege!

 

Kilometerpauschale: Verkehrsmittel, insbesondere Fahrrad, E-Bike, Pedelec

Die Kilometerpauschale kommt bei Dienstreisen mit dem eigenen, motorisierten Fahrzeug zum Einsatz. Bei Reisen mit der Bahn oder dem Flieger darf Sie nicht genutzt werden. Auch beim Einsatz eines Fahrrads darf die Pauschale nicht genutzt werden.

Nutzung der Pauschale bei E-Bikes und Pedelecs

Unter bestimmten Voraussetzungen ist hier der Einsatz der Pauschale möglich. Folgende Kriterien sind bei der Nutzung von E-Bikes und Pedelecs einzuhalten:

  1. Muss das genutzte Fahrrad / E-Bike / Pedelec über einen Motor verfügen der Geschwindigkeiten von mehr als 25 Km/h zulässt.
  2. Muss das genutzte Zweirad über ein Kennzeichen verfügen und der Versicherungspflicht unterliegen.

Werden beide Kriterien berücksichtigt, so ist der Ansatz der Kilometerpauschale 2024 möglich. Es können 0,20 € je gefahrenen Kilometer angesetzt werden.

Beispiel zur Kilometerpauschale 2024

Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber am 10. Januar 2024 zu einem Kongress in einer 150 Kilometer entfernten Stadt geschickt.

Die Strecke legt der Arbeitnehmer mit dem Privatwagen zurück und nimmt einen Kollegen mit. Hin- und Zurück legen der Arbeitnehmer und sein Begleiter somit 300 Kilometer zurück. Diese Kilometer können mit der Kilometerpauschale für 2024 abgerechnet werden. Es ergeben sich hiermit Fahrtkosten für den Fahrer in Höhe von 90 Euro. Diese Fahrtkosten können in der Reisekostenabrechnung oder Steuererklärung 2024 angesetzt werden.

Hinweis: Der mitgenommene Arbeitskollege konnte bis einschließlich 2013 noch in der Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden. Diese Option ist allerdings mit der Reisekostenreform zum 01.01.2014 entfallen.

Abgrenzung zu Entfernungspauschale / Pendlerpauschale

Die Kilometerpauschale findet Explizit im Bereich der Reisekostenabrechnung Ihre Anwendung. Sie gilt für geschäftliche Reisen. Für die täglichen Fahrten zur Arbeit (Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte) gibt es die sogenannte Entfernungspauschale bzw. die Pendlerpauschale.

Der Große Unterschied in der Kilometerpauschale liegt darin, dass hier wirklich alle tatsächlich zurückgelegten Kilometer abgerechnet werden. Es werden also Hin- und Rückfahrt! voll angesetzt. Bei der Pendlerpauschale hingegen findet jeweils nur die einfache Strecke Betrachtung. Das heißt, es kann immer nur die halbe Strecke angesetzt werden.

Alternativen zur Kilometerpauschale

Die Nutzung der Kilometerpauschale ist optional. Sie muss nicht zwingend im Rahmen der Reisekostenabrechnung verwendet werden. Alternativ lassen sich alle beruflich bedingten Fahrten auch im Rahmen eines Fahrtenbuchs abrechnen. Über das Fahrtenbuch wird der Anteil von privater und geschäftlicher Nutzung bestimmt. Es können dann die tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet werden. Vor allem Unternehmer sollten sehr genau prüfen, welche der beiden Abrechnungsmöglichkeiten das beste Ergebnis erzielt. Unter Umständen kann sich ein Umstieg auf die Fahrtenbuch-Methode als Alternative zur Kilometerpauschale durchaus rechnen um die Nutzung des PKW als Betriebsausgabe geltend zu machen.

61 Antworten auf „Kilometerpauschale 2024“

  1. Das ist ja alles schön und gut, aber nirgendwo steht, wieviel km/h zugrunde gelegt wird. Bei einer Strecke von z.B. 500 km gibt es eine Vorgabe wie schnell gefahren werden darf/muss. Sonst bekommst Du als Leihwagen nen Porsche + der Arbeitgeber verlangt von Dir, dass Du dort in 2h zu sein hast!

    1. Hallo, wieso km/h? In welcher Zeit/Geschwindigkeit die Strecke zurückgelegt wird spielt bei der Kilometerpauschale keine Rolle – ebenfalls spielt es keine Rolle was für ein Auto man fährt. Die Regel findet Anwendung, wenn eine Dienstreise im Privatfahrzeug zurückgelegt wird … Angesetzt wird der Pauschalbetrag auf die tatsächlich zurückgelegten Kilometer. Wichtig ist allenfalls, welche Strecke man fährt. Wenn man von Kassel nach München geschäftlich muss, sollte eine wichtige Begründung vorliegen wenn man diese Strecke (mit großem Umweg) über Hamburg fährt (z.B. ein weiterer geschäftlicher Termin der dazwischen gelegt wird). Außerdem gilt die Regel natürlich nur für rein geschäftliche Fahrten. Problematisch wirds beim Kilometergeld, wenn man geschäftliches und privates vermischt.

  2. Hallo,

    wie geht man bei folgender Konstallation vor: Einzelunternehmer mit Privatwagen möchte Kosten über Fahrtenbuch erfassen. Nun ist dieser Unternehmer aber auch noch GmbH-Geschäftsführer einer zweiten Firma, und die bietet ihm nur die 0,30 €-Pauschale an… Wären die von der GmbH erstatteten Kosten dann, da bereits abgegolten, im Fahrtenbuch als privat anzusehen?

  3. Hallo, eine Kollegin hat für eine Dienstreise ihren Privat-PKW genutzt und noch drei weitere Kollegen mitgenommen. Berechnet sich die Pauschale dann 0,30€+3×0,02€? Danke für einen Hinweis.

    Gruß, Sabine

    1. Hallo Sabine, ja – der Aufschlag von 0,02 Euro ist pro Kilometer und Mitfahrer bei drei mitgenommenen Fahrern also 0,36 Euro ….

  4. Seit Juli 2013 stehen Reisekostenabrechnungen (mittlerweile im 4 stelligen Bereich) bei mir noch offen.
    Leider zahlt der Arbeitgeber diese auf einmal nicht mehr. Mehrfach habe ich ihn darauf hingewiesen, leider ohne Erfolg.
    Im Internet kann ich nirgends Informationen finden, ob es zeitliche Fristen zur Rückzahlung gibt.
    Für Infos hierzu wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank.

    1. Hallo Antje, wie bereits mehrfach erwähnt ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht zur Erstattung von Reisekosten verpflichtet. Anders ist das natürlich, wenn es echte Regelungen im Arbeitsvertrag oder entsprechende Dienstanweisungen, Reisekostenrichtlinien oder ähnliches gibt (einfach mal in den Vertrag gucken oder auch in der Personalabteilung nachfragen). Ich könnte mir auch vorstellen, dass es soetwas wie ein Gewohnheitsrecht gibt. Wenn der Arbeitgeber seit Jahren immer sofort die Reisekosten erstattet hat und das jetzt (ohne entspr. Ankündigung) nicht mehr tut, dann kann man ihn da ggf. drauf festnageln. Zur Not: Abrechnung mit der Steuererklärung, bei Beträgen in dieser Größenordnung ist das aber natürlich echt ärgerlich. Was waren denn die Reaktionen auf deine Hinweise? Hat er es vielleicht einfach nur immer wieder vergessen? Wie bei allen Kommentaren gilt: Meine subjektive Meinung. Keine Beratung oder ähnliches!

  5. Hallo, ein Kollege fährt vom Wohnort (A) mit seinem Privatfahrzeug zu einer Messe (B)(dienstlicher Besuch). Auf dem Weg liegt der Arbeitsplatz (C). Wie rechnet er die Fahrt ab? Von A nach B oder C nach B? Kilometerpauschale wird vom AG gezahlt. Danke vorab und Gruß Solveig

  6. Hallo,
    ist es rechtens, dass der Arbeitgeber verlangt Anfangs- und Endkilometerstand auf der Abrechnung zu notieren? Begründung ist, dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist – ich kann aber keinen entsprechenden Paragraphen finden.

    1. Da kann ich keine Antwort drauf geben. Rechtsfragen zu stellen ist sowieso immer nicht ganz einfach – auf sowas kann eigentlich nur ein Anwalt sicher antworten.

    1. Hallo! Ganz wichtig: Die Kilometerpauschale greift nur bei der Abrechnung von Reisekosten. Bei der Pauschale die für Fahrten zum regelm. Arbeitsplatz durchgeführt werden spricht man von der Entfernungspauschale oder der Pendlerpauschale (bei dieser wird auch wirklich nur die einfache Wegstrecke abgerechnet). Bei der Kilometerpauschale kommt immer die tatsächliche Strecke (also hin- und rückfahrt) zum Abzug!

  7. Wie verhält es sich wenn ich mit meinem Privaten PKW vom Wohnort zum Kunden und dann zum Arbeitsplatz fahre. Kann ich dann nur die Differenz von der Strecke Wohnort-Arbeitsplatz als km Geld absetzen oder die Strecke Wohnort-Kunde-Arbeitsplatz ?

  8. Moment! Ich fahre im Prinzip JEDEN Tag zwischen 10 und 25 km mit dem Fahrrad, von Firma zu Firma als freiberufliche Sprachtrainerin. Das, was andere mit dem Auto machen würden, mache ich mit dem Fahrrad. Das soll ich plötzlich nicht mehr absetzen können??? Die Umweltverpester werden gefördert und die Radfahrer gehen leer aus? Wo ist da die Logik?? Wenn ich das nicht mit dem Rad machen würde, könnte ich nur die Hälfte meiner Arbeit machen, da einige Firmen nicht so leicht mit den öffentlichien Verkehrsmitteln erreichbar sind. Mein Stundenplan ist so ausgerichtet, dass ich so viele Kurs wie möglich pro Tag unterrichten kann. Ohne Rad ist das absolut unmöglich!

    1. auch ich lege fast alle meine beruflich bedingten wege mit dem fahrrad zurück, schone damit die umwelt und die luft zum atmen in dieser vor autoabgasen stinkenden stadt. für das rad habe ich doch ebenso abnutzungszahlungen wie andere fürs auto, mal muss ein reifen geflickt, mal die kette geölt werden. warum dürfen wir unsere kilometer nicht abrechnen? wir sollten sogar um einiges mehr bekommen, schließlich verschleißen wir auch unsere lungen, bei den abgaswolken, die wir täglich inhalieren müssen

    1. Hallo Katyes, auf unternehmerlexikon.de heißt es dazu „Der pauschale Satz für Kraftwagen gilt sowohl für PKW als auch für Kleintransporter und LKW. Trotz eines höheren Anschaffungswertes und der daraus resultierenden höheren Abschreibung dürfen für Transporter oder LKW keine anderen Pauschalen angesetzt werden.“ … Ich hoffe, dass hilft!

  9. Hallo,

    wie ist es, wenn ich als Freiberufler mit dem Auto eines Verwandten fahre und nicht mit dem eigenen?
    Besten Dank für eine Antwort

    1. Hallo Louisa, das Ansetzen der Fahrtkostenpauschale sollte hier möglich sein – schwierig wird es dann, wenn die tatsächlichen Kosten angesetzt werden sollen bzw. wenn es um die Anwendung der 1%-Regelung geht. Anschaffungskosten bspw. hattest du ja für das Auto nicht und auch Versicherungsleistungen etc. laufen nicht auf deinen Namen….

  10. Hallo,

    mal ne ganz doofe Frage. Zieht der Arbeitgeber bei den Kosten Vorsteuer ?

    Also bucht er bei 1,50 EUR 1,50 EUR als Kosten oder bucht er 1,26 als Kosten und 0,24 EUR Vorsteuer ?

  11. Ich habe ein Angebot eines AG, dass ich berufliche Fahrten zu KD mit dem Privat-PKW machen soll und dafür die Kilometerpauschale bekomme. Nun habe ich gelesen, dass dies nur für den eigenen PKW gilt! Ich habe aber gar kein Auto und würde mir dafür den PKW meiner Mutter ausleihen. Kann ich dafür dann die Kilometerpauschale verrechnen?

    1. Hallo Alex, kann ich nur schwer was zu sagen. Ich glaube, es könnte Probleme geben wenns nicht der eigene PKW ist. Kann sein, dass das Finanzamt nicht anerkennt – vielleicht wirds etwas besser, wenn man nachweisen kann, dass man Versicherungen etc. für das KFZ gezahlt hat …

  12. Wie ist das mit Mautgebühren, z.B. wenn ich beruflich nach Italien reisen muss? Kann ich die noch zusätzlich zum Kilometergeld geltend machen?

    1. Hallo Maria! Es handelt sich dabei um Reisenebenkosten (siehe hier), die nicht in den Fahrtkosten enthalten sind und ihrer Höhe nach (Beleg aufheben) angegeben werden können.

  13. Bin im Jahr 2014 bisher über 17.000 km vom Wohnort bis zum Firmensitz gefahren. Von dort ging es jeden Tag mit den LKW,s und Transportern auf die verschiedenen Baustellen.Nach der Arbeit fuhren wir wieder in den Firmensitz und dann ging es wieder mit dem privaten PKW nach Hause.
    Meine Frage ist: wer bezahlt mir diese Kilometer?

  14. Wird bei der Kilometerpauschale von 0,32 Sprit noch hinzugerechnet oder ist Kraftstoff schon in der Pauschale enthalten ?

    1. Die Pauschale beträgt 0,3 €. Es ist alles bereits enthalten. Sprit, Wartungskosten für das KFZ, etc. Allerdings sind Nebenkosten wie z.B. Park- oder Mautgebühren noch nicht enthalten.

  15. Also bedeutet es, dass ich als Mitfahrer (zu Weiterbildungen/berufsbegl.Studium) nichts absetzen kann (auch wenn ich Kosten hatte z.B. als Benzingeld für den Fahrer), da man ausschließlich Fahrten mit dem EIGENEN PKW oder Motorrad mit der Kilometerpauschale absetzen kann?

  16. Hallo,

    ich bin Selbstständiger Freiberufler Kann ich eine Kilometerpauschale mit dem Fahrrad für 2014 und 2015 absetzen? Wenn ja wie hoch ist diese. Benötige ich ein richtiges Fahrtenbuch?

    Mit freunlichen Grüßen
    M. Hantke

  17. Hallo,
    ich erhalte für meine Dienstreisen mit dem privaten Pkw die obligatorischen 0,3 €/km + weitere 0,1 €/km welche ich dann versteuern muss. Soweit so..

    Wenn mein Arbeitgeber am Ende des Tages dem Kunden eine Rechnung stellt rechnet er auch die Km ab, allerdings mit 0,51 €/km. Ist das so rechtens? Letztlich macht er also mit jedem von mir mit meinem privaten Kfz gefahrenen Km Gewinn „auf meine Kosten“.

    1. Hi Mike, ob das rechtens ist können wir hier nicht beantworten. Das kann nur ein Anwalt. Ich sehe da keine Probleme und auch keinen Grund zum Ärgern oder Nachfragen: Am Ende teilt ihr euch doch die Differenz zur Fahrtkostenpauschale, die der Kunde „mehr“ zahlt – das ist doch super?!

  18. Hallo. Ich habe folgendes Problem . Ich bin als aufzugsmonteuer (Helfer) auf der Montage tätig . Und wohne in Nürnbeg. Fahre immer Montag früh mit der Dienstwagen Transporter zur Arbeit je nach dem wo die Baustelle ist lege ich meistens 300 bis 500 km zürück und am Freitag fahre ich wieder zürück . Mein Chef zahlt mir am mo 12 eur di.mi.do 24 eur und am fr wieder 12 eur die er als Reisekosten mir berechnet Ende Monats je nach Tage habe ich ca. 350-380 eur Reisekosten was er mir auszahlt … Jetzt wollte ich fragen ob es jetzt stimmt was er macht oder nicht ? Oder ob ich hier nur von ihn verascht werde …

    Mit freundlichen Grüßen

    Ismail

    1. Hi Ismail, was dein Chef zahlt ist die Verpflegungspauschale. Das kann so durchaus sehr gut passen. Das hat aber nichts mit den gefahrenen Kilometern zu tun. Da du ja mit dem Dienstwagen fährst (dazu gibts hier auch Artikel, lies dir die mal durch), ist das mit der Kilometerpauschale (die hier beschrieben wird) für dich aber nicht interessant!

  19. Wie hoch ist die Fahrkostenpauschale (Kilometerpauschale) bei einer angeordneten „Nachgehender arbeitsmedizinischer Vorsorge“?
    Man will mir „nur“ 0,20€/ Kilometer geben.

  20. Hallo zusammen,
    Ich habe folgende Frage :
    Laut meinem Arbeitsvertrag steht meine vw crafter (servicefahrzeug / mobile Werkstatt) an meinem Wohnort ! Damit fahre ich unsere Kunden an. Die Arbeitszeit beginnt mit dem einsteigen in dieses Fahrzeug !!
    Nach meinem Umzug (120 km) entfernt von meinem alten Wohnort hieß es von meinem Chef dass das servicefahrzeug in der Straße an meinem alten Wohnort stehen bleibt und ich die ganze Strecke mit meinem privat PKW fahren muss !!! Es gibt aber laut Arbeitsvertrag keine Regelung bei Umzug oder Kilometer Begrenzung ?? Kennt jemand die Rechtslage in solchem Fall ???
    Danke und Gruß Matze

    1. Hallo Matze, meine ganz persönliche Meinung hierzu: Am Ende ist es deinem Chef überlassen, wo er seine Fahrzeuge geparkt sehen will. Wenn es keine Regelung dazu gibt, ist das nicht fair, aber es klingt erstmal so, als wäre das so schon okay. In jedemfall solltest du deine Fahrtkosten (die 120km) dann als Fahrtkosten in den Werbungskosten deiner Steuererklärung unterbringen. Ansonsten Rechtslage immer direkt mit dem Anwalt abklären – das hat wenig mit dem Thema Reisekosten zu tun. Ein Arbeitsrechtler kann hier sicher helfen!

  21. Hallo,
    ich benutze , aufgrund der Größe des Wagens, manchmal den privaten, statt den Dienstwagen. Damit transportiere ich sperrige Gegenstände von A nach B.
    Mit dem Dienstwagen führe ich Fahrtenbuch, kann ich die Kilometer des Privaten Wagens in meine Reisekostenabrechnung aufnehmen als Kilometerpauschale?
    fG D.Schmidt

  22. Hallo, ich bekomme schon seit Jahren eine KM Pauschale und jetzt muss ich für 2015 einiges zurückzahlen, da ich im letzten Jahr nicht so viele KM gefahren bin. Mir wurde im Jänner 2015 mein Kundenstock ziemlich gekürzt, daher auch weniger Kilometer.

  23. Ich habe viel gesucht, aber nie etwas dahingehend gefunden.

    Sagen wir ich war 200 Tage im Jahr auf Arbeit und habe eine einfache Wegstrecke von 28 km.

    Rechnung: 200 * 28 * 0,30 = 1680 €

    Was würde ich über eine Steuererklärung widerbekommen?

    1. Hallo Daniel, das lässt sich Pauschal nicht beantworten und ist hier auch nicht ganz richtig aufgehoben, weils kein Teil der Reisekostenabrechnung ist … Ich versuche mal mein Wissen dazu weiterzugeben. Zum Einen: Bei normaler 5 Tage-Woche sind in der Regel mehr als 200 Tage ansetzbar (220). Dann: Die 1.680 Euro die du oben errechnet hast fließen in die Werbungskosten und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Das heißt, du hast im Laufe des Jahres für 680 Euro (dein Satz abzüglich der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro die automatisch berücksichtigt wird) „zu viel“ Steuern gezahlt und würdest quasi hier den Steueranteil zurückkriegen. Wie hoch die Rückzahlung ist hängt von deinen Einkünften und deinem Steuersatz ab. Mein Tipp: Bei smartsteuer.de kannst du anonym und kostenlos deine Lohnsteuerbescheinigung vom Chef eingeben und mal die Fahrtkosten in den Werbungskosten berechnen lassen … Dann siehst du „oben“ in der Erstattung direkt, was an Rückzahlung zu erwarten ist …. Ich tippe in deinem Beispiel auf einen Erstattungsbetrag von 150 – 250 Euro

  24. Tip für Radfahrer: Freibarufler, die häufig mit dem Fahrrad unterwegs sind und sich darüber ärgern dass diese Fahrten nicht absetzbar sind, besorgen sich am besten ein Dienstfahrrad. Man muss nur glaubhaft machen können, dass man damit keine privaten Fahrten unternimmt (z.B. weil man das alte Rad ja noch hat), dann kann man alle Kosten für Anschaffung und Wartung anrechnen. Es müssen dann keine Kilometer gezählt werden.
    Für mich war diese Möglichkeit ein Anlass, mir ein richtig gutes Rad anzusaffen, seitdem komme ich viel schneller und entspannter ans Ziel.

  25. Hallo.

    Ab wo werden die KM (0,30 Euro) gezahlt..

    Es geht um dienstlich angeordnete Fortbildung.

    Zählt das dann ab „Wohnort“ oder ab “ Arbeitsplatz “ wenn ich direkt ab Wohnort zur Fortbildung fahre !!

    und welche rechtlichen Grundlagen gibt es…

    Bitte um Info…

    Danke und VG

  26. Hallo, ich habe eine Frage zu den Fahrtkosten, wie sieht es aus wenn ich auf eine Reise gehe und zum Flughafen von meinem Mann gebracht werde. Kann ich in diesem Fall nur Hinfahrt abrechnen oder auch Rückfahrt?

  27. Hallo !

    Meine Frage ist : Wenn eine Leihfirma in Ihrem Vertrag eine Kilometerzuschuß ab dem 18 Kilomerter erst bezahlt aber die Heimreise aller 2 Wochen von über 428 nicht wie müßte ich da reagieren . Von meinem Lohn kann ich es nicht bestreiten .

    Danke

  28. Zur Bearbeitung von Reisekosten ausführlich u. gutverständlich aufgezeigt. Kann ich weiter empfehlen.

    Danke.

  29. Möchte die Thematik Reisekostenrecht noch erweitern.
    Was kann ich ansetzen, wenn ich am Ort der Dienstreise einen Miet-PKW für betriebliche Fahrten als Selbständiger nutze, nur die in der Mietwagenrechnung ausgewiesenen Km x 0,30 EUR oder die gesamte Mietwagenrechnung.
    Ansonsten habe ich keinen Wagen im Betriebsvermögen und nutzte für betr. Fahrten meinen Privatwagen mit 0,30 EUR pro kilometer.
    Wer hat eine Antwort bzw. passenden Link ????

  30. Hallo, Wieviele gefahren km kann man ansetzen?
    Wie folgt: Man ist von der Handwerkskammer als Prüfer berufen. Abrechnen kann man 0,30€/km für Hin- und Rückweg? Da es ja keine regelmäßige Arbeitsstätte ist gilt da auch die Kilometerpauschale?

    1. Hallo, klingt nach Dienstreise, damit siehts eher so aus, als könnte man jeden gefahrenen Kilometer mit der Pauschale ansetzen.

    1. Dann könntest du die Differenz in den Werbungskosten der Steuererklärung erklären und so ggf. einen Teil der Kosten zurück holen …

  31. Hallo Jan,

    bezugnehmend auf Deinen Kommentar vom 1. August 2017 um 15:52 Uhr:
    Ist es grundsätzlich erlaubt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine individuelle Kilometerpauschale vereinbaren, die natürlich unter 30 cent/km liegen muss? Muss das im Arbeitsvertrag stehen, oder reicht eine formlose, schriftliche Einigung?
    In meinem Fall wäre eine Reise per Bahn günstiger als die Fahrt mit dem eigenen PKW. Allerdings ist es für den Arbeitnehmer schneller und angenehmer, seinen eigenen PKW zu nutzen. Das wollen wir ihm gestatten, dann allerdings eine kleinere Pauschale vereinbaren.
    Danke für Deine Hilfe!

  32. Hallo, welche Regelung gilt, wenn ein angestellter Physiotherapeut, Friseur oder Fußpfleger Hausbesuche mit dem eigenem PKW machen muss? Gilt dann auch die Kilometerpauschale?

    1. Hi Orlando. Soweit ich das sehen kann: Ja! Siehe auch hier. Ich denke, dass ist auf Physiotherapeuten so übertragbar. Vielleicht mal beim Finanzamt anrufen und dort einfach nochmal nachfragen! Viele Grüße, Jan.

  33. hallo
    zb. was zählt denn in USA alles zu Miami? nur die Stadt Miami, oder Miami dade County oder miamimetropol Region??? Hollywood( fl) hat wohl keine anderen preise wie Miami??
    hat da jemand Erfahrung?

  34. Dass man dazu tatsächlich einen Kraftwagen und nicht öffentliche Verkehrsmittel benutzen muss lese ich weder so im Gesetzestext (da steht nur: nicht fliegen), noch, falls sich das seit 2014 geändert hat scheint die Rechtsprechung oder andere Ressourcen das herzugeben (nur die Begrenzung auf max. 4500€ entfällt bei PKW), können Sie das bitte nochmal prüfen?

    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
    http://steuerrechner.com.de/Kilometerpauschale.php

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Begrenzung-der-Entfernungspauschale-gilt-auch-bei-verschiedenen-Verkehrsmitteln-2197004.html

  35. Was ist eigentlich, wenn der Arbeitgeber mich beauftragt auf dem Nachhauseweg 5 km Umweg für ein Paket zu fahren. Bezieht sich die Kilometerabrechnung dann nur auf die 5km oder der Weg nach Hause zzgl. 5 km.

  36. hi,
    kann ich als Arbeitgeber einem Mitfahrer ebenfalls die Kilometer vergüten oder bekommt das nur der tatsächliche Fahrer, wo die Kosten auch entstanden sind.

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