A1 Bescheinigung

A1 Bescheinigung, Dienstreise & Sozialversicherung

Seit dem 1. Januar 2019 sind Dienstreisende bei Reisen ins Ausland dazu verpflichtet, eine elektronische A1 Bescheinigung einzuholen. Diese weist nach, dass Sie in Deutschland Sozialversicherungsabgaben leisten und daher im Ausland keine zusätzlichen Zahlungen vornehmen müssen. Bei Reisen in EU-Länder, in die Schweiz, nach Liechtenstein, nach Norwegen oder nach Island gelten für Sie damit nur die deutschen Rechtsvorschriften.

Die A1 Bescheinigung beantragen

Bis zum 1. Juli 2019 war es noch möglich, die A1 Bescheinigung in Papierform vorzulegen. Daher konnten Sie zum Beispiel mithilfe von einem Reisekostenabrechnungsprogramm oder direkt bei Ihrer Versicherung den Antrag stellen und diesen dann ausdrucken. Zunehmend ist es aber erwünscht, die A1 Bescheinigung rein elektronisch zu erhalten. Dies geht ausschließlich mit einer zertifizierten Reisekosten Software. Die meisten Unternehmen haben eine derartige Software bereits gekauft, sodass Sie sie kostenlos nutzen können. Die Software enthält auch ein A1 Bescheinigung Muster, an dem Sie sich orientieren können. Meistens ist es möglich, ein vorausgefülltes A1 Bescheinigung Formular zu nutzen, das Sie mit wenigen Angaben in Minutenschnelle ausfüllen.

Eine Ausnahme stellen die 22 Staaten außerhalb der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) dar, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Hier dürfen Sie auch nach dem 1. Juli 2019 Ihre A1 Bescheinigung in Papierform, per PDF oder per E-Mail vorlegen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf der Reise dabei haben. Achten Sie auch darauf, dass für jedes Land ein leicht abgeändertes Formular nötig ist. Diese 22 Staaten außerhalb der EWG sind für Sie aktuell relevant:

  • Albanien
  • Australien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Chile
  • China
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Korea
  • Kosovo
  • Marokko
  • Moldau
  • Montenegro
  • Philippinen
  • Quebec
  • Serbien
  • Türkei
  • Tunesien
  • Uruguay
  • USA

Mögliches Bußgeld ohne A1 Bescheinigung

Seit diesem Jahr sollten Sie im EU-Ausland verstärkt mit Kontrollen rechnen. Deutsche werden vor allem in Frankreich und in Österreich häufig kontrolliert. Selbst bei einer eintägigen Dienstreise kann das der Fall sein. Falls Ihnen das A1 Bescheinigungsformular zum Reisezeitpunkt noch nicht vorliegt, ist es auch ausreichend, eine Kopie des Antrags vorzulegen (bis Juli 2019). Ihre Krankenkasse generiert diese Bescheinigung automatisch, sobald Sie den Antrag in der entsprechenden Software hochgeladen haben. Sie erhalten die Antragskopie elektronisch und können sie entweder ausdrucken oder auf einem mobilen Endgerät vorzeigen.

Sollten Sie auf Nachfrage im EWR-Ausland oder in einem der 22 genannten Staaten keine A1 Bescheinigung vorlegen können, drohen Ihnen hohe Bußgelder. Diese können je nach Reiseziel bis zu 10.000 Euro betragen. Sowohl Sie als Arbeitnehmer als auch Ihr Arbeitgeber können davon betroffen sein. Außerdem ist es möglich, dass Sie direkt an Ort und Stelle Sozialversicherungsbeiträge für das Reiseland zahlen müssen. Mit Pech kann Ihnen zudem der Zutritt zu Firmen- oder Messegelände verweigert werden.

Die Vor- und Nachteile an der Dienstreise mit A1 Bescheinigung

Für alle Dienstreisenden, aber auch alle (zum Beispiel vom Auswärtigen Dienst) Entsendeten ist die A1 Bescheinigung schon seit 2010 unverzichtbar. Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen Dienstreise und Entsendung. Die Umstellung ab dem 1. Juli 2019 wird von vielen Arbeitgebern als Nachteil gesehen, da sie dadurch eine entsprechende Software zur Verfügung stellen müssen. Bisher war es ausreichend, den Antrag beim jeweiligen Versicherungsträger (meistens bei der Krankenkasse) zu stellen und auszudrucken. Wenn Sie die A1 Bescheinigung oder den Antrag nicht mit sich führen, müssen Sie mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Zugleich hat die elektronische A1 Bescheinigung ab Juli 2019 aber auch ihre Vorteile. Sie ermöglicht es Ihnen, mithilfe von vorausgefüllten Formularen schnell die Formalitäten zu erfüllen. So haben Sie weniger Vorbereitungszeit und sparen noch dazu Papier. Außerdem weiß die Buchhaltung direkt Bescheid, dass Sie im Ausland sein werden, was Ihnen wiederum die Reisekostenabrechnung erleichtern wird. Fragen Sie am besten in Ihrem Unternehmen nach, wie das Thema A1 Bescheinigung derzeit geregelt ist. Weisen Sie auch Ihre Kollegen darauf hin, dass ab Juli 2019 eine Umstellung geplant ist und dass schon jetzt hohe Bußgelder drohen, wenn die A1 Bescheinigung bei Dienstreisen oder Entsendungen, unabhängig von deren Länge, nicht vorhanden ist. Gute Reise!

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