Reisekostenpauschale 2024

Reisekostenpauschale, Informationen & Tipps

Welche Pauschalen sind eigentlich im Rahmen der Reisekostenabrechnungen – auch als Spesenabrechnung bekannt – enthalten? Hier erfahren Sie mehr zu den jeweiligen Kostenpunkten und deren aktuelle Höhe im Jahr 2024. Achten Sie dabei auf die Länge der Dienstreise und das jeweilige Reiseziel.

Die Verpflegungspauschale 2024

Der wesentliche Kostenpunkt bei Dienstreisen im In- und Ausland ist die Verpflegung. Seit 2024 erhalten Sie für eine mindestens 8-stündige Reise innerhalb Deutschlands normalerweise eine Pauschale von 12 Euro, bei Ganztagesreisen hingegen 24 Euro. Im Ausland sind die Pauschalen deutlich höher, wobei es auch auf das Reiseland ankommt. Rechnen Sie mit durchschnittlich 25-50 Euro für einen ganzen Tag und zwischen 15 und 40 Euro für die An- und Abreisetage. Diese Zahlen werden in jedem Jahr vom Bundesministerium für Finanzen angepasst. Auf unserer Website finden Sie stets die aktuelle Tabelle. Und in diesem Artikel finden Sie weitere Informationen zur Verpflegungspauschale.

Übrigens: Die Mehrkosten für die Verpflegung, die Sie auf Dienstreisen haben, richten sich genau nach der Länge Ihrer Dienstreise. Dokumentieren Sie daher stets Ihre tatsächlichen Ankunfts- und Abfahrtszeiten.

Die Übernachtungspauschale 2024

Jährlich steigt die Übernachtungspauschale weiter an. Natürlich übernimmt der Arbeitgeber dafür die Kosten, aber es stellt sich die Frage, in welchem Hotel Sie sich einquartieren. Denn es ist sinnvoll, die Pauschale auszureizen, um ein bequemes Hotelzimmer in guter Lage und vielleicht sogar mit ein wenig Luxus zu erhalten. Alle Kosten, die über die Pauschale hinausgehen, müssen Sie normalerweise selbst tragen. Die Pauschale beträgt im Jahr 2024 20 Euro für Übernachtungen innerhalb Deutschlands. Wenn Sie im Ausland reisen, betragen die Übernachtungspauschalen je nach Zielland teilweise weit über 100 Euro pro Nacht. Dies sind einige Beispiele für Übernachtungspauschalen 2024:

  • Österreich: 108 Euro
  • Schweiz: 169 Euro (195 Euro für Genf)
  • Italien: 135 Euro (158 Euro für Mailand)

Lesen Sie hier mehr über die Übernachtungspauschale und warum diese für Deutschland so gering ist!

Muss der Arbeitgeber die Reisekostenpauschale übernehmen?

Wichtig ist zunächst einmal, dass Sie eine detaillierte Reisekostenabrechnung nach Ihrer Rückkehr bei der Buchhaltung einreichen. Darum kommen Sie nicht herum, wenn Sie eine Erstattung wünschen. Allerdings sind Arbeitgeber nicht gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Reisekosten zu erstatten. Darüber sollten Sie schon vor Ihrer Abreise Informationen einholen. Manchmal steht auch im Arbeits- oder Tarifvertrag, dass der Arbeitgeber für Ihre Reisekosten aufkommt. Dann erhalten Sie die Zahlungen auf jeden Fall, wobei die gesetzlich festgelegten Reisekostenpauschalen 2024 gelten.

Tipp: Buchen Sie ein Hotel mit im Preis inbegriffenen Frühstück und achten Sie darauf, dass Rechnungen für Hotel und Transport stets direkt an den Arbeitgeber adressiert sind. So tragen Sie nur das Risiko, Ihre eigene Verpflegung übernehmen zu müssen.

Selbst, wenn Ihr Arbeitgeber nicht für die Reisekostenpauschale aufkommt, haben Sie einen Vorteil davon, die Ausgaben genau zu dokumentieren. Denn diese können Sie bei der Einkommenssteuererklärung 2024 als Werbungskosten geltend machen. So vermindert sich das zu versteuernde Einkommen. Wenn der Arbeitgeber Ihnen die Reisekostenpauschale auszahlt, handelt es sich um steuerfreie Einkünfte. Diese können Sie dann aber nicht mehr als Werbekosten angeben.

Der Unterschied zum Sachbezugswert

Zusätzlich zur Erstattung der Reisekosten bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber einen gesetzlich vorgeschriebenen Sachbezug für Mahlzeiten auf Dienstreisen oder den Dienstwagen im Alltag. Dabei handelt es sich meistens um Gutscheine, Sachwertgeschenke oder Ermäßigungen auf Firmenprodukte, nicht aber um eine Auszahlung. Bis zu einem Betrag von 44 Euro pro Monat sind die Sachbezugswerte steuerfrei. Daher nutzen viele Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Angestellten monatlich de facto eine Gehaltsaufstockung von bis zu 44 Euro in Form von Tankgutscheinen oder anderen Extras zu geben. Alle Sachwertbezüge darüber hinaus müssen Sie als geldwerte Vorteile versteuern – mehr können Sie in diesem Artikel zum Sachbezug lesen.

Eine Antwort auf „Reisekostenpauschale 2024“

  1. Pauschalen seit 25.11.2020 geändert worden.Nicht mehr aktuell!
    siehe Homepage von Bundesamt für Finanzen.

    MfG

    Silvia Schlösser

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