Werbungskosten: Einkommensteuererklärung Anlage N

Eigenbeleg bei der Reisekostenabrechnung

Arbeitnehmer haben ihre eigenen Reisekosten. Hier sind die Fahrten gemeint, welche zum Arbeitsplatz und wieder nach Hause führen. Bei einer täglichen Strecke von 10 Kilometern vom Wohnhaus zur Firma, werden bereits 100 km in der Woche und 400 km im Monat gefahren. Abzüglich des Urlaubs kämen wir mit der Hochrechnung auf 4.400 gefahrene Kilometer.

Vielfach fahren Arbeitnehmer einer wesentlich größeren Strecke und können diesen Wert mehr als verdoppeln. Pro Tag und Kilometer werden vom Finanzamt 30 Cent anerkannt. Dies gilt natürlich auch für die Fahrt mit dem Bus, der Bahn oder sonstigen Verkehrsmitteln. Im Gegensatz zu unserem Beispiel kann zumeist nur die einfache Entfernung geltend gemacht werden.

Warum die Anlage N der Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden sollte!

Der durchschnittliche Steuerzahler, so hat es die Stiftung Warentest ermittelt, bekommt vom Finanzamt 850 Euro wieder. Dafür muss die Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die Anlage N. Dort werden die Werbungskosten erfasst.

Bei lediglich 200 Arbeitstagen und einer Fahrstrecke von 20 Kilometern, käme folgende Rechnung zustande:

  • 200 Arbeitstage x 20 Kilometer x 0,30 Euro je Tag und Kilometer = 1.200 Euro

Eigenbeleg bei der ReisekostenabrechnungVom Finanzamt ist jedoch ein Maximum an Werbungskosten festgelegt. Dieser Wert beziffert sich auf 1.000 Euro. Bei dem Beispiel würde der Betrag also um die 200 Euro reduziert werden. Dennoch lohnt es sich das Formular gewissenhaft auszufüllen.

Hierbei wird in Zeile 31 die erste Tätigkeitsstätte eingetragen. Hierbei handelt es sich der Ort, welcher regelmäßig zuerst aufgesucht wird. Weiterhin können auch Beiträge an Berufsverbände in Zeile 40 und Kosten für die Fortbildung in Zeile 44 geltend gemacht werden. Weitere Dienstreisen folgen in Zeile 49.

Zudem werden auch die Verpflegungspauschalen angerechnet. Bei der Meldung über einen Steuerbescheid sind die Details zu prüfen. Gelegentlich lohnt es sich Einspruch zu erheben. Dies ist möglich, wenn der Bescheid von der Erklärung abweicht, da bestimmte Kosten nicht anerkannt wurden.

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