Mit dem Begriff Reiskosten werden abzugsfähige Kosten beschrieben, welche nach den Lohnsteuerrichtlinien aus dem Jahr 2008 bei einer beruflich bedingten Auswärtstätigkeit anfallen. Damit wurde die bisherige Untergliederung in Fahrtätigkeit, Dienstreise und Einsatzwechseltätigkeit aufgehoben. Seit dem Jahr 2008 werden all diese Bezeichnungen unter dem Begriff Auswärtstätigkeit zusammengefasst. In diesem Artikel fassen wir für Sie alle relevanten …